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   BVerfG, 04.06.2014 - 1 BvR 1443/08   

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https://dejure.org/2014,17489
BVerfG, 04.06.2014 - 1 BvR 1443/08 (https://dejure.org/2014,17489)
BVerfG, Entscheidung vom 04.06.2014 - 1 BvR 1443/08 (https://dejure.org/2014,17489)
BVerfG, Entscheidung vom 04. Juni 2014 - 1 BvR 1443/08 (https://dejure.org/2014,17489)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen § 32 Abs 5 SOG ND 2005 (Kennzeichenerfassung im öffentlichen Verkehrsraum) teils mangels Rechtsschutzbedürfnisses, teils wegen Verfristung unzulässig

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, § 90 Abs 1 BVerfGG, § 93 Abs 2 BVerfGG, § 93 Abs 3 BVerfGG, § 32 Abs 5 SOG ND 2005 vom 25.11.2007
    Nichtannahmebeschluss: Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen § 32 Abs 5 SOG ND 2005 (Kennzeichenerfassung im öffentlichen Verkehrsraum) teils mangels Rechtsschutzbedürfnisses, teils wegen Verfristung unzulässig

  • daten-speicherung.de PDF
  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen § 32 Abs 5 SOG ND 2005 (Kennzeichenerfassung im öffentlichen Verkehrsraum) teils mangels Rechtsschutzbedürfnisses, teils wegen Verfristung unzulässig

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen § 32 Abs 5 SOG ND 2005 (Kennzeichenerfassung im öffentlichen Verkehrsraum) teils mangels Rechtsschutzbedürfnisses, teils wegen Verfristung unzulässig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • daten-speicherung.de (Kurzinformation)

    Kfz-Massenabgleich in Niedersachsen wirft Fragen auf

  • heise.de (Pressebericht, 18.07.2014)

    Kfz-Kennzeichen-Scanning: Bundesverfassungsgericht sieht gewichtige verfassungsrechtliche Fragen

  • daten-speicherung.de (Nichtamtliche Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Kfz-Massenabgleich in Niedersachsen weiterhin illegal

Sonstiges (2)

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 10.11.1964 - 1 BvR 197/63

    Fristbeginn für die Ergebung der Verfassungsbeschwerde bei Urteilszustellung

    Auszug aus BVerfG, 04.06.2014 - 1 BvR 1443/08
    Sinn und Zweck des § 93 Abs. 3 BVerfGG ist jedenfalls auch die Bewahrung objektiven Rechtsfriedens (vgl. BVerfGE 18, 192 ; vgl. auch BVerfGE 23, 153 , wonach die Frist des § 93 Abs. 3 BVerfGG eben aus Gründen der Rechtssicherheit eng auszulegen ist), so dass es hierfür nicht alleine auf eine Betrachtung des Normgebers ankommen kann.
  • BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64

    Freiwillige Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BVerfG, 04.06.2014 - 1 BvR 1443/08
    Die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde als Voraussetzung für eine Entscheidung zur Sache muss noch im Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsbeschwerde gegeben sein (vgl. BVerfGE 21, 139 ; 30, 54 ; 56, 99 ; 106, 210 ).
  • BVerfG, 06.03.1968 - 1 BvR 975/58

    Schatzanweisungen

    Auszug aus BVerfG, 04.06.2014 - 1 BvR 1443/08
    Sinn und Zweck des § 93 Abs. 3 BVerfGG ist jedenfalls auch die Bewahrung objektiven Rechtsfriedens (vgl. BVerfGE 18, 192 ; vgl. auch BVerfGE 23, 153 , wonach die Frist des § 93 Abs. 3 BVerfGG eben aus Gründen der Rechtssicherheit eng auszulegen ist), so dass es hierfür nicht alleine auf eine Betrachtung des Normgebers ankommen kann.
  • BVerfG, 15.12.1970 - 2 BvR 377/69

    Beginn der Einlegungsfrist für die Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 04.06.2014 - 1 BvR 1443/08
    Die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde als Voraussetzung für eine Entscheidung zur Sache muss noch im Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsbeschwerde gegeben sein (vgl. BVerfGE 21, 139 ; 30, 54 ; 56, 99 ; 106, 210 ).
  • BVerfG, 20.01.1981 - 2 BvR 632/78

    Verfassungskonforme Auslegung des kommunalen Vertretungsverbots in

    Auszug aus BVerfG, 04.06.2014 - 1 BvR 1443/08
    Die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde als Voraussetzung für eine Entscheidung zur Sache muss noch im Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsbeschwerde gegeben sein (vgl. BVerfGE 21, 139 ; 30, 54 ; 56, 99 ; 106, 210 ).
  • BVerfG, 31.10.2002 - 1 BvF 1/96

    LER-Verfahren gegen das Brandenburgische Schulgesetz vom 12. April 1996 beendet

    Auszug aus BVerfG, 04.06.2014 - 1 BvR 1443/08
    Die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde als Voraussetzung für eine Entscheidung zur Sache muss noch im Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsbeschwerde gegeben sein (vgl. BVerfGE 21, 139 ; 30, 54 ; 56, 99 ; 106, 210 ).
  • BVerfG, 28.09.2022 - 1 BvR 2354/13

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Übermittlung mit

    Gegen eine von der Nachfolgeregelung ausgehende neue Beschwer ist grundsätzlich mit einer neuen Verfassungsbeschwerde vorzugehen (vgl. BVerfGE 106, 210 ; dazu auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 4. Juni 2014 - 1 BvR 1443/08 -, Rn. 2).
  • BVerfG, 19.04.2021 - 1 BvR 1732/14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde zur Bestands- und Nutzungsdatenauskunft durch

    Es bedarf folglich keiner Entscheidung darüber, ob und inwieweit durch die aktuelle Änderung des von § 15 Abs. 5 Satz 4 TMG in Bezug genommenen § 14 Abs. 2 TMG und die Einführung des § 15c TMG (oben Rn. 9) das Rechtsschutzinteresse der Beschwerdeführenden hinsichtlich der angegriffenen Fassung des § 15 Abs. 5 Satz 4 TMG entfallen ist (vgl. insoweit BVerfGE 87, 181 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 4. Juni 2014 - 1 BvR 1443/08 -, Rn. 2).
  • BVerfG, 06.12.2023 - 1 BvR 1781/18

    Mangels Aufzeigens einer möglichen Grundrechtsverletzung unzulässige

    Für ein ausnahmsweise fortbestehendes Rechtsschutzinteresse für die Überprüfung des nicht mehr gültigen Art. 11 Abs. 3 Satz 2 Nr. 5 BayPAG a.F. ist dagegen nichts ersichtlich und wurde auch von den Beschwerdeführenden nichts vorgetragen (vgl. dazu BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 4. Juni 2014 - 1 BvR 1443/08 -, Rn. 2).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 24.04.2020 - VerfGH 49/20

    Verfassungsbeschwerde gegen nordrhein-westfälische Coronaschutzverordnung

    Grundsätzlich entfällt das Rechtsschutzbedürfnis für eine Rechtssatzverfassungsbeschwerde, wenn die von dem angegriffenen Rechtsakt ausgehende Beschwer deshalb wegfällt, weil die Vorschriften durch eine umfassende Neuregelung ersetzt worden sind (vgl. aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts BVerfG, Beschlüsse vom 31. Oktober 2002 - 1 BvF 1/96, BVerfGE 106, 210 = juris, Rn. 11, und vom 4. Juni 2014 - 1 BvR 1443/08, juris, Rn. 2).
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