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   BVerfG, 03.12.1992 - 1 BvR 1462/88   

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BVerfG, 03.12.1992 - 1 BvR 1462/88 (https://dejure.org/1992,1781)
BVerfG, Entscheidung vom 03.12.1992 - 1 BvR 1462/88 (https://dejure.org/1992,1781)
BVerfG, Entscheidung vom 03. Dezember 1992 - 1 BvR 1462/88 (https://dejure.org/1992,1781)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 5 Abs. 1 Satz 2
    Verfassungsrechtliche Überprüfung der Feststellung des Bestehens eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses eines Rundfunkmitarbeiters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berufung - Klage - Arbeitsverhältnis - Unbefristet - Rundfunkanstalt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 2672 (Ls.)
  • NZA 1993, 741
  • ZUM 2000, 683
  • afp 1993, 470
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 13.01.1982 - 1 BvR 848/77

    Freie Mitarbeiter

    Auszug aus BVerfG, 03.12.1992 - 1 BvR 1462/88
    Die beschwerdeführende Rundfunkanstalt kann mit der Verfassungsbeschwerde eine Verletzung der Rundfunkfreiheit geltend machen (BVerfGE 59, 231 [254]; 64, 256 [259]).

    Auch der Umstand, daß die vom Landesarbeitsgericht angewendeten Maßstäbe eher als Richterrecht anzusehen sind, gibt keinen Anlaß zu einer intensiveren verfassungsrechtlichen Nachprüfung (BVerfGE 59, 231 [257]).

    Der grundrechtliche Schutz erstreckt sich aber auch auf das Recht der Rundfunkanstalten, den Programmerfordernissen bei der Auswahl, Einstellung und Beschäftigung der Rundfunkmitarbeiter Rechnung zu tragen (BVerfGE 59, 231 [257]).

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 03.12.1992 - 1 BvR 1462/88
    Ihm obliegt lediglich die Kontrolle, ob die Gerichte bei der Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts Verfassungsrecht verletzt, insbesondere die Einwirkung von Grundrechten auf die einfachrechtlichen Normen und Maßstäbe verkannt haben (vgl. BVerfGE 18, 85 [92]).
  • BVerfG, 28.06.1983 - 1 BvR 525/82

    Arbeitnehmerstatus freie Mitarbeiter einer Rundfunkanstalt

    Auszug aus BVerfG, 03.12.1992 - 1 BvR 1462/88
    Die beschwerdeführende Rundfunkanstalt kann mit der Verfassungsbeschwerde eine Verletzung der Rundfunkfreiheit geltend machen (BVerfGE 59, 231 [254]; 64, 256 [259]).
  • BAG, 16.12.1987 - 5 AZR 468/86

    Arbeitsrechtlicher Status eines Musikmoderators - Bestehen eines

    Auszug aus BVerfG, 03.12.1992 - 1 BvR 1462/88
    Das Berufungsurteil wurde indes auf die Revision des Beschwerdeführers hin vom Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 16. Dezember 1987 (5 AZR 468/86) aufgehoben und die Sache an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
  • BAG, 14.03.2007 - 5 AZR 499/06

    Arbeitnehmerstatus eines Sportredakteurs

    Zu den nicht programmgestaltenden Tätigkeiten können auch, je nach den konkreten Umständen des Einzelfalls, reine Sprecherleistungen zählen (vgl. BVerfG 3. Dezember 1992 - 1 BvR 1462/88 - EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 50, zu II 2 b der Gründe).
  • BAG, 30.11.1994 - 5 AZR 704/93

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

    Zu letzteren können - je nach den Umständen des Einzelfalles - auch Rundfunksprecher und Fernsehansager zählen (BVerfGE 59, 231, 260 f., 271 = AP Nr. 1 zu Art. 5 Abs. 1 GG Rundfunkfreiheit; BVerfG Beschluß vom 3. Dezember 1992 - 1 BvR 1462/88 - NZA 1993, 741, 742).
  • BAG, 20.05.2009 - 5 AZR 31/08

    Arbeitnehmerstatus eines redaktionellen Mitarbeiters

    Zu den nicht programmgestaltenden Tätigkeiten können auch, je nach den konkreten Umständen des Einzelfalls, reine Sprecherleistungen zählen (vgl. BVerfG 3. Dezember 1992 - 1 BvR 1462/88 - zu II 2 b der Gründe, EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 50).
  • BVerfG, 18.02.2000 - 1 BvR 491/93

    Arbeitsgerichtliche Rechtsprechung zur Festanstellung ständiger freier

    Allerdings ist der unter Bezugnahme auf die Entscheidung der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Dezember 1992 (abgedruckt in NZA 1993, S. 741 ff.) erhobene Einwand des Beschwerdeführers, die isolierte Anwendung des arbeitsrechtlichen Arbeitnehmerbegriffs könne zu einer unverhältnismäßigen Zurückdrängung der Rundfunkfreiheit führen, im Ansatz berechtigt.
  • LAG Köln, 15.05.2009 - 4 Sa 877/08

    Befristung, BAG-Rechtsprechung zum Sachgrund Vertretung, Vereinbarkeit mit

    Solche zeitlichen Höchstgrenzen sind zwar in der Rechtswissenschaft auch aus Gründen der Grundrechtsgewährleistung nach Art. 12 Abs. 1 GG diskutiert worden (vgl. z. B. Rüthers RDA 1985, 129 ff., insbesondere 134 f., 145; Otto RDA 1984, 272; Hanau AuR 1985, 308 f., Dörner ArbRBGB § 620 BGB Rn. 147 - später dagegen ders. Der befristete Arbeitsvertrag Rn. 245), haben jedoch nie Eingang in die höchstrichterliche Rechtsprechung oder auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gefunden (vgl. auch BVerfG 28.06.1983 AP GG Art. 5 Abs. 1 Nr. 4; BVerfG 03.12.1982 NZA 1993, 741).
  • BAG, 09.06.1993 - 5 AZR 123/92

    Arbeitsverhältnis: Voraussetzungen bei einem programmgestaltenden Mitarbeiter

    Die Dritte Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat in einem Beschluß vom 3. Dezember 1992 (- 1 BvR 1462/88 - AfP 1993, 470) ausgeführt, es sei denkbar, daß ein Rundfunkmitarbeiter den arbeitsrechtlichen Arbeitnehmerbegriff erfüllt, gleichwohl aber Einfluß auf inhaltliche Gestaltung des Programms hat, so daß bei einer isolierten Anwendung des arbeitsrechtlichen Arbeitnehmerbegriffes auf Rundfunkmitarbeiter eine unverhältnismäßige Zurückdrängung der Rundfunkfreiheit nicht ausgeschlossen sei; das könne der Fall sein, wenn das Kriterium des inhaltlichen Einflusses des Rundfunkmitarbeiters auf die Programmgestaltung völlig unberücksichtigt bliebe und dadurch der Zugang zum Schutzbereich der Rundfunkfreiheit verstellt würde.
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 18.04.1994 - VGH N 1/93

    Verfassungsmäßigkeit des Personalvertretungsgesetzes Rheinland-Pfalz vom 8.

    Zur Abwägungsfrage, bis zu welcher Grenze die Personalhoheit des Intendanten bei der Auswahl der Mitarbeiter ohne Gefährdung der Rundfunkfreiheit eingeschränkt werden kann, hat das Bundesverfassungsgericht bereits mehrfach Stellung genommen (vgl. dazu BVerfGE 59, 231 [257 ff.]; BVerfG, NJW 1993, 2672).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.12.2009 - L 30 AL 49/08

    Arbeitslosengeld; Rundfunkmitarbeiter; programmgestaltende Tätigkeit; Erstellung

    Zu letzteren können - je nach den Umständen des Einzelfalles - auch Rundfunksprecher und Fernsehansager zählen (BVerfGE 59, 231, 260 f., 271 = AP Nr. 1 zu Art. 5 Abs. 1 GG Rundfunkfreiheit; BVerfG Beschluss vom 3. Dezember 1992 - 1 BvR 1462/88 - NZA 1993, 741, 742).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2022 - L 8 R 597/17

    Versicherungspflicht einer Tätigkeit als Editor für eine Produktionsfirma von

    Nicht zu den programmgestaltenden Mitarbeitern gehören hingegen das betriebstechnische und Verwaltungspersonal sowie diejenigen Personen, deren Tätigkeit sich, wenn auch im Zusammenhang mit der Verwirklichung des Programms stehend, in dessen technischer Realisation erschöpft und ohne inhaltlichen Einfluss auf dieses bleibt (vgl. BVerfG Beschl. v. 13.1.1982 - 1 BvR 848/77 u.a. - juris Rn. 59 f.; Beschl. v. 3.12.1992 - 1 BvR 1462/88 - juris Rn. 25; vgl. auch z.B. BAG Urt. v. 19.1.2000 - 5 AZR 644/98 - juris Rn. 26; Urt. v. 17.4.2013 - 10 AZR 668/12 - juris Rn. 16).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.05.2018 - L 4 R 1487/16

    Abgrenzung der selbständigen Tätigkeit von der abhängigen Beschäftigung bei dem

    Hierzu zählten nicht nur das betriebstechnische und Verwaltungspersonal, sondern ebenso solche Mitarbeiter, deren Tätigkeit sich, wenn auch im Zusammenhang mit der Verwirklichung des Programms stehend, in dessen technischer Realisation erschöpfe und ohne inhaltlichen Einfluss auf dieses bleibe (BVerfG, Kammerbeschluss vom 3. Dezember 1992 - 1 BvR 1462/88 - juris, Rn. 23 ff. m.w.N.).
  • SG Berlin, 20.04.2011 - S 36 KR 17/10

    Rentenversicherungspflicht - Synchronsprecher für ausländische Spielfilme und

  • VerfGH Berlin, 25.01.2001 - VerfGH 89/00

    Wegen Fristversäumung unzulässige Verfassungsbeschwerde der FU Berlin gegen

  • LSG Sachsen, 31.07.2015 - L 1 KR 73/10

    Krankenversicherung - Beschäftigung; Dienstplan; freier Mitarbeiter; Moderator;

  • LSG Baden-Württemberg, 18.05.2021 - L 9 BA 1059/19

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Radiomoderatorin - programmgestaltende

  • SG Berlin, 17.03.2011 - S 36 KR 142/10

    Sozialversicherungspflicht - Cutterin/Filmeditorin - abhängige Beschäftigung -

  • SG Berlin, 14.06.2012 - S 210 KR 536/09

    Sozialversicherungspflicht - statusrechtliche Einordnung der Tätigkeit eines

  • ArbG Berlin, 20.01.2004 - 47 Ca 17605/03
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