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   BVerfG, 08.09.2009 - 1 BvR 1464/09   

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https://dejure.org/2009,12922
BVerfG, 08.09.2009 - 1 BvR 1464/09 (https://dejure.org/2009,12922)
BVerfG, Entscheidung vom 08.09.2009 - 1 BvR 1464/09 (https://dejure.org/2009,12922)
BVerfG, Entscheidung vom 08. September 2009 - 1 BvR 1464/09 (https://dejure.org/2009,12922)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Zur Möglichkeit der vorläufigen Beurteilung von Fragen gem §§ 3, 4 PatG im Verfahren über Verfahrenskostenhilfe gem §§ 129, 130 Abs 1 S 1 PatG iVm §§ 114 ff ZPO - Kein Fall des "Durchentscheidens" einer schwierigen, bislang ungeklärten Rechtsfrage

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung des Anspruchs eines Unbemittelten auf Rechtsschutzgleichheit im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde; Notwendigkeit einer Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Nichtgewährung von Prozesskostenhilfe im Verfahren vor den Patentgerichten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerfG, 08.09.2009 - 1 BvR 1464/09
    3 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip gebietet eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 81, 347 ; stRspr).

    Ein Fachgericht, das im Verfahren über die Prozesskostenhilfe eine schwierige, bislang ungeklärte Rechts- oder Tatfrage "durchentscheidet", verkennt die Bedeutung des Gebots der Rechtsschutzgleichheit (vgl. zu § 114 ZPO: BVerfGE 81, 347 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. Februar 2008 - 1 BvR 1807/07 -, NJW 2008, S. 1060 m.w.N.).

  • BVerfG, 19.02.2008 - 1 BvR 1807/07

    Gebot der Rechtschutzgleichheit; Auslegung und Anwendung der Vorschriften über

    Auszug aus BVerfG, 08.09.2009 - 1 BvR 1464/09
    Ein Fachgericht, das im Verfahren über die Prozesskostenhilfe eine schwierige, bislang ungeklärte Rechts- oder Tatfrage "durchentscheidet", verkennt die Bedeutung des Gebots der Rechtsschutzgleichheit (vgl. zu § 114 ZPO: BVerfGE 81, 347 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. Februar 2008 - 1 BvR 1807/07 -, NJW 2008, S. 1060 m.w.N.).
  • SG Halle, 11.01.2019 - S 25 KR 327/16

    Voraussetzungen der Genehmigungsfiktion eines vom Versicherten gegenüber dessen

    Dies gilt insbesondere, wenn die Kriterien, nach denen sich die Auslegung der Tatbestandsmerkmale einer Rechtsnorm richtet, höchstrichterlich geklärt sind (vgl BVerfG, Beschluss vom 8.9.2009 - 1 BvR 1464/09, juris Rn 4).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.12.2009 - L 9 AS 879/09
    Auch schwierige Rechtsfragen sind nicht im nur summarische Prüfung beinhaltenden PKH-Verfahren, sondern im Hauptsacheverfahren zu beantworten (BVerfG, B.v. 8. September 2009, 1 BvR 1464/09; B.v. 19. Februar 2008, 1 BvR 1807/07 = NJW 08, 1060 ff; Leitherer, a.a.O. Rn 7b auch zum Nachstehenden).
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