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   BVerfG, 30.03.2001 - 1 BvR 1491/99   

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https://dejure.org/2001,1470
BVerfG, 30.03.2001 - 1 BvR 1491/99 (https://dejure.org/2001,1470)
BVerfG, Entscheidung vom 30.03.2001 - 1 BvR 1491/99 (https://dejure.org/2001,1470)
BVerfG, Entscheidung vom 30. März 2001 - 1 BvR 1491/99 (https://dejure.org/2001,1470)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Radiologe - Honorar - Arzt - Willkürverbot - Honorarverteilungsregelung - Minderheit - Benachteiligung

  • Judicialis

    BVerfGG § 93 a Abs. 2; ; BVerfGG § 93 d Abs. 1 Satz 3; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Honorierung radiologischer vertragsärztlicher Leistungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2001, 486
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 09.09.1998 - B 6 KA 55/97 R

    Honorarverteilungsmaßstab - Honorartopf für überweisungsgebundene Leistungen -

    Auszug aus BVerfG, 30.03.2001 - 1 BvR 1491/99
    In verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Weise hat das Bundessozialgericht näher konkretisiert, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen bei der Ausgestaltung der Honorarverteilungsregelungen sowie ihren Beobachtungs- und Reaktionspflichten an höherrangiges Recht gebunden sind, insbesondere an das aus Art. 12 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 GG abgeleitete Gebot der Honorarverteilungsgerechtigkeit (vgl. BSGE 73, 131 ; 81, 213 ; 83, 1 ).
  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

    Auszug aus BVerfG, 30.03.2001 - 1 BvR 1491/99
    Das Bundesverfassungsgericht überprüft sie - abgesehen von Verstößen gegen das Willkürverbot - nur darauf, ob sie Auslegungsfehler enthalten, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung der betroffenen Grundrechte, insbesondere vom Umfang ihres Schutzbereichs, beruhen (vgl. BVerfGE 85, 248 ; stRspr).
  • BSG, 03.12.1997 - 6 RKa 21/97

    Gesetzliche Budgetierung der Gesamtvergütungen im Rahmen der Honorarverteilung

    Auszug aus BVerfG, 30.03.2001 - 1 BvR 1491/99
    In verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Weise hat das Bundessozialgericht näher konkretisiert, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen bei der Ausgestaltung der Honorarverteilungsregelungen sowie ihren Beobachtungs- und Reaktionspflichten an höherrangiges Recht gebunden sind, insbesondere an das aus Art. 12 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 GG abgeleitete Gebot der Honorarverteilungsgerechtigkeit (vgl. BSGE 73, 131 ; 81, 213 ; 83, 1 ).
  • BSG, 29.09.1993 - 6 RKa 65/91

    Kassenarzt - Honorarvergütung - Leistungsbezug

    Auszug aus BVerfG, 30.03.2001 - 1 BvR 1491/99
    In verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Weise hat das Bundessozialgericht näher konkretisiert, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen bei der Ausgestaltung der Honorarverteilungsregelungen sowie ihren Beobachtungs- und Reaktionspflichten an höherrangiges Recht gebunden sind, insbesondere an das aus Art. 12 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 GG abgeleitete Gebot der Honorarverteilungsgerechtigkeit (vgl. BSGE 73, 131 ; 81, 213 ; 83, 1 ).
  • BSG, 03.03.1999 - B 6 KA 6/98 R

    Vergütung radiologischer Leistungen in der vertragsärztlichen Versorgung mit

    Auszug aus BVerfG, 30.03.2001 - 1 BvR 1491/99
    a) das Urteil des Bundessozialgerichts vom 3. März 1999 - B 6 KA 6/98 R -,.
  • LSG Schleswig-Holstein, 28.10.1997 - L 6 Ka 37/97
    Auszug aus BVerfG, 30.03.2001 - 1 BvR 1491/99
    b) das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 28. Oktober 1997 - L 6 Ka 37/97 -,.
  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 44/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für

    Vor dem Hintergrund dieser Konkretisierungen geht auch das BVerfG in stRspr von der Verfassungsmäßigkeit des § 85 Abs. 4 SGB V aus (BVerfGE 33, 171, 182 = SozR Nr. 12 zu Art. 12 GG zum früheren § 368f RVO; ebenso zu § 85 Abs. 4 SGB V zB BVerfG , Beschlüsse vom 30. März 2001 - 1 BvR 1491/99 - NZS 2001, 486, und vom 1. Juli 2004 - 1 BvR 1079/04 - zu BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 6).

    Das BVerfG hat die gegen diese Urteile gerichteten Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen (BVerfG , Beschlüsse vom 30. März 2001 - 1 BvR 1491/99 - NZS 2001, 486 f und 1 BvR 1496/99 -, Letzteres zu BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 30).

  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 84/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für

    Vor dem Hintergrund dieser Konkretisierungen geht auch das BVerfG in stRspr von der Verfassungsmäßigkeit des § 85 Abs. 4 SGB V aus (BVerfGE 33, 171, 182 = SozR Nr. 12 zu Art. 12 GG zum früheren § 368f RVO; ebenso zu § 85 Abs. 4 SGB V zB BVerfG , Beschlüsse vom 30. März 2001 - 1 BvR 1491/99 - NZS 2001, 486, und vom 1. Juli 2004 - 1 BvR 1079/04 - zu BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 6).

    Das BVerfG hat die gegen diese Urteile gerichteten Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen (BVerfG , Beschlüsse vom 30. März 2001 - 1 BvR 1491/99 - NZS 2001, 486 f und 1 BvR 1496/99 -, Letzteres zu BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 30).

  • BSG, 20.10.2004 - B 6 KA 30/03 R

    Honorarverteilung - unterschiedliche Regelungen für zugelassene und ermächtigte

    Das BVerfG hat die gegen diese Urteile gerichteten Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen (BVerfG , Beschlüsse vom 30. März 2001 - 1 BvR 1491/99 - NZS 2001, 486 f und 1 BvR 1496/99 -, letzteres zu BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 30).
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