Rechtsprechung
BVerfG, 17.08.2004 - 1 BvR 1493/04 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Noch nicht endgültiges Urteil einer Kammer des EGMR stellt keinen Restitutionsgrund iSd § 580 ZPO dar - keine Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz
- Wolters Kluwer
Verfassungbeschwerde gegen ein Urteil hinsichtlich einer Verpflichtung zur Zustimmung zur Auflassung eines Bodenreformgrundstücks
- Judicialis
BVerfGG § 93 a; ; BVerfGG § ... 93 a Abs. 2; ; BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § 93 d Abs. 1 Satz 3; ; ZPO § 580; ; ZPO § 580 Nr. 1; ; ZPO § 580 Nr. 2; ; ZPO § 580 Nr. 3; ; ZPO § 580 Nr. 4; ; ZPO § 580 Nr. 5; ; ZPO § 580 Nr. 6; ; ZPO § 580 Nr. 7; ; EGBGB Art. 233 §§ 11 ff.; ; GG Art. 2 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 580; GG Art. 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 3
Ablehnung einer Wiederaufnahmeklage - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW-RR 2005, 140
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93
Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche …
Auszug aus BVerfG, 17.08.2004 - 1 BvR 1493/04
Der Verfassungsbeschwerde kommt grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung nicht zu, weil die für ihre Beurteilung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen vom Bundesverfassungsgericht schon entschieden sind (vgl. BVerfGE 88, 118 ; 93, 99 ; 107, 395 ).Insbesondere ist der Anspruch der Beschwerdeführerin auf effektiven Rechtsschutz, der für zivilrechtliche Streitigkeiten durch Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) verbürgt wird (vgl. BVerfGE 88, 118 ; 93, 99 ), nicht verletzt.
- BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92
Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf …
Auszug aus BVerfG, 17.08.2004 - 1 BvR 1493/04
Der Verfassungsbeschwerde kommt grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung nicht zu, weil die für ihre Beurteilung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen vom Bundesverfassungsgericht schon entschieden sind (vgl. BVerfGE 88, 118 ; 93, 99 ; 107, 395 ).Insbesondere ist der Anspruch der Beschwerdeführerin auf effektiven Rechtsschutz, der für zivilrechtliche Streitigkeiten durch Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) verbürgt wird (vgl. BVerfGE 88, 118 ; 93, 99 ), nicht verletzt.
- BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02
Rechtsschutz gegen den Richter I
Auszug aus BVerfG, 17.08.2004 - 1 BvR 1493/04
Der Verfassungsbeschwerde kommt grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung nicht zu, weil die für ihre Beurteilung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen vom Bundesverfassungsgericht schon entschieden sind (vgl. BVerfGE 88, 118 ; 93, 99 ; 107, 395 ).
- BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos
Auszug aus BVerfG, 17.08.2004 - 1 BvR 1493/04
Denn die Verfassungsbeschwerde hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 ). - EGMR, 22.01.2004 - 46720/99
Verletzung des Protokolls durch Eigentumsentziehung zu Gunsten des Staatas nach …
Auszug aus BVerfG, 17.08.2004 - 1 BvR 1493/04
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen mehrere gerichtliche Entscheidungen, unter anderem gegen ein oberlandesgerichtliches Urteil, durch das eine Restitutionsklage im Sinne des § 580 ZPO als unzulässig verworfen worden ist, welche die Beschwerdeführerin, die im Jahre 2001 nach Art. 233 §§ 11 ff. EGBGB rechtskräftig zur Erteilung der Zustimmung zur Auflassung eines so genannten Bodenreformgrundstücks an das klagende Land verurteilt worden war, im Anschluss an das nicht von ihr erstrittene Urteil einer Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 22. Januar 2004 (NJW 2004, S. 923) erhoben hatte. - OLG Brandenburg, 09.06.2004 - 4 U 34/04
Zur Zulässigkeit einer Restitutionsklage nach einer Entscheidung des Europäischen …
Auszug aus BVerfG, 17.08.2004 - 1 BvR 1493/04
b) das Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 9. Juni 2004 - 4 U 34/04 -,.
- OLG Naumburg, 17.05.2005 - 11 U 135/04
Feststellung eines Menschenrechtsverstoßes durch den EGMR als Restitutionsgrund …
d) Zumindest solange die Entscheidung des EGMR nicht endgültig ist, liegt ein Wiederaufnahmegrund nicht vor (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 17. August 2004, 1 BvR 1493/04 = NJW-RR 2005, 140). - LG Rostock, 09.12.2004 - 10 O 90/04
Begehrung der Aufhebung eines Anerkenntnisurteils im schriftlichen Vorverfahren; …
Das Bundesverfassungsgericht hat diese Ansicht in seinem Nichtannahmebeschluss vom 17.08.2004 zum Aktenzeichen 1 BvR 1493/04 bestätigt.