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   BVerfG, 25.08.1999 - 1 BvR 1499/97   

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BVerfG, 25.08.1999 - 1 BvR 1499/97 (https://dejure.org/1999,1755)
BVerfG, Entscheidung vom 25.08.1999 - 1 BvR 1499/97 (https://dejure.org/1999,1755)
BVerfG, Entscheidung vom 25. August 1999 - 1 BvR 1499/97 (https://dejure.org/1999,1755)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Auf TKG § 57 Abs 1 Nr 2 gestützte Verpflichtung, die Errichtung eines Fernmeldemasts und eines Kabelverzweigers als unwesentliche Beeinträchtigung eines Grundstücks zu dulden, verletzt GG Art 14 Abs 1 S 1

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung zur Duldung der Benutzung eines Grundstücks durch eine Telekommunikationslinie; Duldung der Errichtung eines ca. sechs Meter hohen Fernmeldemasts und eines Kabelverzweigers ; Abgrenzung der grundgesetzlichen Inhaltsbestimmung des Eigentumsrechts zu der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 14 Abs. 1; 93 Abs. 1 Nr. 4 a GG
    Grundrechte, Spezifische Grundrechtsverletzung; Duldungspflicht nach § 57 Abs. 1 TKG

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 798
  • NVwZ 2000, 429 (Ls.)
  • MMR 2000, 87
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 12.06.1979 - 1 BvL 19/76

    Kleingarten

    Auszug aus BVerfG, 25.08.1999 - 1 BvR 1499/97
    In jedem Fall fordert die verfassungsrechtliche Gewährleistung die Erhaltung der Substanz des Eigentums (BVerfGE 52, 1 [32]).
  • BVerfG, 12.03.1980 - 1 BvR 759/77

    Vergleichsmiete III

    Auszug aus BVerfG, 25.08.1999 - 1 BvR 1499/97
    Aufgabe der Gerichte ist es ferner, die im Gesetz auf verfassungsmäßiger Grundlage zum Ausdruck gekommene Interessenabwägung zu beachten und nachzuvollziehen (BVerfGE 37, 132 [145, 148]; 53, 352 [357 f.]).
  • BVerfG, 14.02.1989 - 1 BvR 308/88

    Eigenbedarf II

    Auszug aus BVerfG, 25.08.1999 - 1 BvR 1499/97
    Die Gerichte haben zu bedenken, daß das Eigentum in seinem rechtlichen Gehalt durch Privatnützigkeit und grundsätzliche Verfügungsbefugnis des Eigentümers über den Eigentumsgegenstand gekennzeichnet ist (BVerfGE 79, 292 [303]).
  • BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84

    Straßenverkehrslärm

    Auszug aus BVerfG, 25.08.1999 - 1 BvR 1499/97
    Demgegenüber zielt die Enteignung im verfassungsrechtlichen Sinne auf die vollständige oder teilweise Entziehung konkreter subjektiver Eigentumspositionen im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG zur Erfüllung bestimmter öffentlicher Aufgaben (BVerfGE 72, 66 [76]; 79, 174 [191 f.]).
  • BVerfG, 17.07.1984 - 1 BvR 816/82

    Anachronistischer Zug: Politisches Straßentheater; Beleidigung; Kunstfreiheit

    Auszug aus BVerfG, 25.08.1999 - 1 BvR 1499/97
    Die Schwelle eines Verstoßes gegen objektives Verfassungsrecht, den das Bundesverfassungsgericht zu korrigieren hat, ist erreicht, wenn die Entscheidung der Zivilgerichte Auslegungsfehler erkennen läßt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (BVerfGE 18, 85 [92 f.]; 42, 143 [148 f.]; 67, 213 [223]).
  • BVerfG, 12.03.1986 - 1 BvL 81/79

    Verfassungsmäßigkeit des Zustimmungsgesetzes zum deutsch-österreichischen Vertrag

    Auszug aus BVerfG, 25.08.1999 - 1 BvR 1499/97
    Demgegenüber zielt die Enteignung im verfassungsrechtlichen Sinne auf die vollständige oder teilweise Entziehung konkreter subjektiver Eigentumspositionen im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG zur Erfüllung bestimmter öffentlicher Aufgaben (BVerfGE 72, 66 [76]; 79, 174 [191 f.]).
  • BVerfG, 11.05.1976 - 1 BvR 671/70

    Deutschland-Magazin

    Auszug aus BVerfG, 25.08.1999 - 1 BvR 1499/97
    Die Schwelle eines Verstoßes gegen objektives Verfassungsrecht, den das Bundesverfassungsgericht zu korrigieren hat, ist erreicht, wenn die Entscheidung der Zivilgerichte Auslegungsfehler erkennen läßt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (BVerfGE 18, 85 [92 f.]; 42, 143 [148 f.]; 67, 213 [223]).
  • BVerfG, 22.11.1994 - 1 BvR 351/91

    Kein verfassungswidriger Eingriff in das Eigentum der Vermieter durch

    Auszug aus BVerfG, 25.08.1999 - 1 BvR 1499/97
    Der Kernbereich der Eigentumsgarantie darf dabei nicht ausgehöhlt werden (BVerfGE 91, 294 [308]).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 25.08.1999 - 1 BvR 1499/97
    Die Schwelle eines Verstoßes gegen objektives Verfassungsrecht, den das Bundesverfassungsgericht zu korrigieren hat, ist erreicht, wenn die Entscheidung der Zivilgerichte Auslegungsfehler erkennen läßt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (BVerfGE 18, 85 [92 f.]; 42, 143 [148 f.]; 67, 213 [223]).
  • BVerfG, 23.04.1974 - 1 BvR 6/74

    Vergleichsmiete I

    Auszug aus BVerfG, 25.08.1999 - 1 BvR 1499/97
    Aufgabe der Gerichte ist es ferner, die im Gesetz auf verfassungsmäßiger Grundlage zum Ausdruck gekommene Interessenabwägung zu beachten und nachzuvollziehen (BVerfGE 37, 132 [145, 148]; 53, 352 [357 f.]).
  • Drs-Bund, 30.01.1996 - BT-Drs 13/3609
  • BVerfG, 26.08.2002 - 1 BvR 142/02

    Zur Neuerrichtung von Telekommunikationslinien auf Privatgrundstücken

    Soweit für Zwecke der Telekommunikation Grund und Boden benötigt werden, musste daher im Rahmen der gesetzlichen Neuregelung des Telekommunikationssektors zwischen dieser in Art. 87 f GG zum Ausdruck kommenden Wertentscheidung und einschlägigen Rechtspositionen an Grund und Boden abgewogen werden (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 25. August 1999 - 1 BvR 1499/97 -, NJW 2000, S. 798 ).

    Anders wäre es nur, wenn durch die Errichtung einer Telekommunikationslinie die Nutzbarkeit des Grundstücks dauerhaft über das vor der Inanspruchnahme bestehende Maß eingeschränkt werden dürfte (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2000, S. 798 ).

  • AG Erkelenz, 31.01.2017 - 15 C 176/16

    Kabelverzweiger kann durch "Multifunktionsgehäuse" ersetzt werden!

    Maßstab ist dabei das Empfinden eines verständigen Durchschnittsbenutzers des betroffenen Grundstücks in seiner durch Natur, Gestaltung und Zweckbestimmung geprägten konkreten Beschaffenheit (BVerfG NJW 2000, 798, 800 und BGH Urt. v. 14.5.2004 - V ZR 292/03, beide zu der Vorgängernorm Art. 57 Abs. 1 Nr. 2 TKG a.F.; Dörr in Säcker, Telekommunikationsgesetz - Kommentar, 3. Auflage 2013, § 76 TKG Rn. 9; Schütz in Arndt/Fetzer/Scherer, TKG, 2. Auflage 2015, § 76 TKG Rn. 10).

    Maßgeblich ist für die Beurteilung der Unzumutbarkeit der Beeinträchtigung jedoch, dass die Privatnützigkeit und die grundsätzliche Verfügungsbefugnis erhalten bleiben, wenn der Eigentümer des Grundstücks nach der Inanspruchnahme des Grundstücks durch eine Telekommunikationslinie dieses weiterhin in der Weise nutzen kann, wie dies vor der Inanspruchnahme des Grundstücks der Fall war (BVerfG NJW 2000, 798, 800).

    Durch die Errichtung einer Telekommunikationslinie darf die Nutzbarkeit des Grundstücks nicht dauerhaft über das vor der Inanspruchnahme bestehende Maß eingeschränkt werden (BVerfG NJW 2000, 798, 800).

  • OLG Köln, 22.07.2013 - 16 U 41/13

    Duldungspflicht eines Grundstückseigentümers bzgl. Errichtung und Betriebs eines

    Diese Regelung ist verfassungskonform (BVerfG MMR 2000, 87; Beck´scher TKG-Kommentar, 4. Aufl., § 76 Rn. 10).
  • BGH, 23.11.2001 - V ZR 419/00

    Zur Duldungspflicht des Grundstückseigentümers bei Verlegung neuer Leitungen für

    Der Gesetzgeber hat hierbei die schutzwürdigen Interessen des Eigentümers und die Belange des Gemeinwohls zu einem gerechten Ausgleich und in ein ausgewogenes Verhältnis gebracht, ohne dabei den Kernbereich der Eigentumsgarantie auszuhöhlen (BVerfG NJW 2000, 798, 799).
  • BGH, 26.09.2003 - V ZR 51/03

    Duldung von Kabelanlagen durch den Grundstückseigentümer

    aa) Der Sache nach enthält § 57 Abs. 1 Nr. 2 TKG gegenüber dem früheren Rechtszustand keine grundlegend neue Regelung (BVerfG, NJW 2000, 798, 799).
  • LG Aachen, 31.01.2013 - 12 O 415/12

    Beseitigung einer Telekommunikationslinie

    Die Regelung des § 76 I Nr. 2 TKG ist als Inhaltsbestimmung des Grundeigentums i.S.v. Art. 14 I 1 GG verfassungsgemäß (BVerfG, Beschluss vom 25.8. 1999 - 1 BvR 1499/97, MMR 2000, 87).
  • BGH, 23.11.2001 - V ZR 421/00

    Zur Duldungspflicht des Grundstückseigentümers bei Verlegung neuer Leitungen für

    Der Gesetzgeber hat hierbei die schutzwürdigen Interessen des Eigentümers und die Belange des Gemeinwohls zu einem gerechten Ausgleich und in ein ausgewogenes Verhältnis gebracht, ohne dabei den Kernbereich der Eigentumsgarantie auszuhöhlen (BVerfG NJW 2000, 798, 799).
  • FG Rheinland-Pfalz, 19.05.2005 - 4 K 1160/04

    Zur Frage, ob § 37 Absatz 2a Nr. 1 KStG i.d.F. des StVergAbG verfassungsgemäß

    Davon wäre auszugehen, wenn entweder in die Privatnützigkeit, d.h. die Zuordnung zu einem Rechtsträger, oder in die Verfügungsbefugnis über den Eigentumsgegenstand eingegriffen wird (vgl. z.B.: BVerfGE 37 S. 132 ff, 140; BVerfG vom 25. August 1999 1 BvR 1499/97, NJW 2000 S. 798).
  • BGH, 26.09.2003 - V ZR 50/03

    Pflicht des Grundstückseigentümers zur Duldung von Kabelanlagen

    a) Der Sache nach enthält § 57 Abs. 1 Nr. 2 TKG gegenüber dem früheren Rechtszustand keine grundlegend neue Regelung (BVerfG, NJW 2000, 798, 799).
  • FG Rheinland-Pfalz, 19.05.2005 - 4 K 2312/04

    Zur Frage, ob § 37 Absatz 2a Nr. 1 KStG i.d.F. des StVergAbG verfassungsgemäß ist

    Davon wäre auszugehen, wenn entweder in die Privatnützigkeit, d.h. die Zuordnung zu einem Rechtsträger, oder in die Verfügungsbefugnis über den Eigentumsgegenstand eingegriffen wird (vgl. z.B.: BVerfGE 37 S. 132 ff, 140; BVerfG vom 25. August 1999 1 BvR 1499/97, NJW 2000 S. 798).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.10.2001 - 20 A 1945/99

    Zuständigkeit der Bezirksregierung für die Durchführung des

  • BGH, 23.11.2001 - V ZR 426/00

    Zur Duldungspflicht des Grundstückseigentümers bei Verlegung neuer Leitungen für

  • BGH, 23.11.2001 - V ZR 427/00

    Zur Duldungspflicht des Grundstückseigentümers bei Verlegung neuer Leitungen für

  • VG Hamburg, 29.04.2015 - 17 K 1672/13

    Zum fehlenden Anspruch regionaler Kabelnetzbetreiber auf Abschluss entgeltlicher

  • BGH, 23.11.2001 - V ZR 422/00

    Zur Duldungspflicht des Grundstückseigentümers bei Verlegung neuer Leitungen für

  • BGH, 23.11.2001 - V ZR 418/00

    Zur Duldungspflicht des Grundstückseigentümers bei Verlegung neuer Leitungen für

  • BGH, 23.11.2001 - V ZR 424/00

    Zur Duldungspflicht des Grundstückseigentümers bei Verlegung neuer Leitungen für

  • BGH, 23.11.2001 - V ZR 425/00

    Zur Duldungspflicht des Grundstückseigentümers bei Verlegung neuer Leitungen für

  • BGH, 23.11.2001 - V ZR 27/01

    Zur Duldungspflicht des Grundstückseigentümers bei Verlegung neuer Leitungen für

  • VGH Bayern, 25.07.2000 - 8 B 99.3497

    Keine Sondernutzungsgebühr bei Verlegung von Telekommunikationskabeln

  • OLG Naumburg, 23.01.2003 - 7 U (Hs) 18/02

    Keine Duldungspflicht gem. § 57 Abs. 1 TKG für Gebäude

  • VG Hamburg, 28.05.2014 - 17 K 1672/13

    Must-Carry-Pflicht ohne Einspeisungsvertrag

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2000 - 20 A 3644/98
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