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BVerfG, 15.06.1992 - 1 BvR 1511/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Rechtliches Gehör - Entscheidungserheblicher Beweis - Zeugenaussagen
Papierfundstellen
- NZV 1993, 185
Wird zitiert von ...
- BVerfG, 26.02.2003 - 2 BvR 1825/01
Kein Anspruch auf unmittelbare Beweisaufnahme oder mündliche Verhandlung aus GG …
Dementsprechend gewährleistet Art. 103 Abs. 1 GG nicht, dass eine Zeugenvernehmung unmittelbar in der mündlichen Verhandlung erfolgt (vgl. BVerfGE 57, 250 ; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Juni 1992 - 1 BvR 1511/91 -, NZV 1993, S. 185).