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   BVerfG, 11.05.2009 - 1 BvR 1517/08   

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BVerfG, 11.05.2009 - 1 BvR 1517/08 (https://dejure.org/2009,58)
BVerfG, Entscheidung vom 11.05.2009 - 1 BvR 1517/08 (https://dejure.org/2009,58)
BVerfG, Entscheidung vom 11. Mai 2009 - 1 BvR 1517/08 (https://dejure.org/2009,58)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • lexetius.com
  • openjur.de

    Artt. 20, 3 GG; § 1 BerHG; § 63 SGB_X

  • Bundesverfassungsgericht

    Verweigerung von Beratungshilfe für Widerspruchsverfahren verletzt bei unverhältnismäßiger Einschränkung des Rechtssuchenden dessen Anspruch auf Rechtswahrnehmungsgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 1, Abs 3 GG)

  • IWW

    Art. 3 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 1 Abs. 1 Nr. 2 BerHG
    EGG, BerHG

  • nomos.de PDF, S. 35 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Beratung bei Ausgangsbehörde keine Voraussetzung für Beratungshilfe für Widerspruchsverfahren

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Versagung von Beratungshilfe für einen Widerspruch gegen die Kürzung von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II); Verletzung des Anspruchs auf Rechtswahrnehmungsgleichheit; Ungleichbehandlung von unbemittelten Rechtsuchenden ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 20 Abs. 1; GG Art. 20 Abs. 3; BerHG § 1 Abs. 1 Nr. 2; BerHG § 2 Abs. 1; SGB X § 13; SGB X § 63; SGG § 193; BRAO § 43 c Abs. 1; BerHG § 2 Abs. 2 Nr. 4
    Beratungshilfe, Verfassungsbeschwerde, Rechtsschutzgleichheit, Gleichheitsgrundsatz, Sozialstaatsprinzip, Rechtsstaatsprinzip, Beratungshilfegesetz, behördliche Beratung, Zumutbarkeit, Widerspruch, Widerspruchsverfahren, faires Verfahren, Menschenwürde, notwendige ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Beratungshilfe auch im sozialrechtlichen Widerspruchsverfahren; Art. 3, 20 Abs. 1 u. 3, 103 GG

  • Anwaltsblatt

    Art 3 GG, § 1 BeratHiG
    Beratungshilfe im Sozialrecht: "Vertrauen ist gut. Anwalt ist besser"

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; BerHG § 1 Abs. 1

  • BRAK-Mitteilungen

    Unzulässige Versagung von Beratungshilfe

  • fr-blog.com

    Keine Versagung von Beratungshilfe

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Beratungshilfe für die Einlegung eines Widerspruchs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Beratungshilfe erfolgreich

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beratungshilfe für den Widerspruch

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Beratungshilfe durch Rechtsanwalt bei Widerspruch gegen ALG-II-Bescheid

  • lawgistic.de (Kurzmitteilung/Auszüge)

    Nr. 2503 VV RVG
    Beratungshilfe: Die Ablehnung der Beratungshilfe, weil der Antragsteller selbst Widerspruch bei der ARGE einlegen kann, ist unzulässig.

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    ALG II gekürzt: Beratungshilfe verweigert - Arbeitslose Frau zieht vor das Bundesverfassungsgericht und setzt sich durch

  • hotstegs-recht.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Rechtsanwalt steigert die Effektivität des Widerspruchsverfahrens

  • urteilsrubrik.de (Kurzinformation)

    Beratungshilfe: Effektive Durchsetzungshilfe von außen

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Vb gegen Versagung von Beratungshilfe erfolgreich

  • anwalt-kiel.com (Kurzinformation)

    Beratungshilfe: Empfänger von Hartz 4 können nicht auf Beratung bei der ARGE verwiesen werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Versagung der Beratungshilfe für Bedürftige rechtswidrig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Versagung von Beratungshilfe bei Hartz IV-Empfängern ist verfassungswidrig

  • 123recht.net (Pressemeldung, 18.6.2009)

    Arbeitslose muss sich nicht bei Hartz-Behörde Rechtsrat holen // Bundesverfassungsgericht stärkt ärmere Bürger

  • 123recht.net (Kurzinformation und Auszüge)

    Rechtsanwalt steigert die Effektivität des Widerspruchsverfahrens

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Beratungshilfe - Anspruch besteht auch im Widerspruchsverfahren gegenüber der ARGE

Besprechungen u.ä. (2)

  • nomos.de PDF, S. 35 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Beratung bei Ausgangsbehörde keine Voraussetzung für Beratungshilfe für Widerspruchsverfahren

  • captain-huk.de (Entscheidungsbesprechung)

    Interessenkonflikte vermeiden!

Sonstiges

  • brak.de PDF (Schriftsatz aus dem Verfahren)

    Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer zur Verfassungsbeschwerde der Frau L.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 15, 438
  • NJW 2009, 3417
  • MDR 2009, 945
  • NZS 2010, 88
  • NJ 2009, 391
  • FamRZ 2009, 1811
  • DVBl 2009, 986
  • AnwBl 2009, 645
  • DÖV 2009, 681
  • Rpfleger 2009, 571
 
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Wird zitiert von ... (101)Neu Zitiert selbst (33)

  • BVerfG, 22.01.1959 - 1 BvR 154/55

    Armenrecht

    Auszug aus BVerfG, 11.05.2009 - 1 BvR 1517/08
    Das Bundesverfassungsgericht hat aus dem Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG) und dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) das Gebot einer "weitgehenden Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten im Bereich des Rechtsschutzes" abgeleitet (vgl. BVerfGE 9, 124 ; 10, 264 ; 22, 83 ; 51, 295 ; 56, 139 ; 63, 380 ) und diese Forderung des weiteren mit dem Rechtsstaatsgrundsatz (Art. 20 Abs. 3 GG) begründet (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

    Es kann daher durchaus Anlass bestehen, einen Anwalt hinzuzuziehen, auch wenn es im Vorverfahren weder einen Vertretungszwang noch einen Anspruch auf Beiordnung eines Rechtsanwalts gibt und auch der Grundsatz des rechtlichen Gehörs nicht die Einschaltung eines Anwalts fordert (zu Art. 103 Abs. 1 GG: vgl. BVerfGE 9, 124 ; 31, 306 ).

    Auch die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts in der Entscheidung vom 22. Januar 1959 (BVerfGE 9, 124 ff.), wonach der damalige Ausschluss der Anwaltsbeiordnung in den unteren Instanzen der Sozialgerichtsbarkeit durch die Besonderheiten des vergleichsweise klaren Streitstoffes, des fürsorgerischen Parteigegners und der Gesamtkonstruktion des Verfahrens aufgewogen wurde (vgl. BVerfGE 9, 124 ), lassen sich angesichts der veränderten Rechtslage nicht mehr in einem Erst-Recht-Schluss auf das Verwaltungsverfahren übertragen (so noch BSGE 24, 207 ).

  • BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvR 2310/06

    Versagung von Beratungshilfe in Angelegenheiten des Kindergeldes nach dem

    Auszug aus BVerfG, 11.05.2009 - 1 BvR 1517/08
    Die Frage, ob aus den Verfassungsprinzipien, die den Grundsatz der Rechtsschutzgleichheit tragen, eine Pflicht zur Angleichung der Stellung Unbemittelter an die der Bemittelten auch für den außergerichtlichen Rechtsschutz hergeleitet werden kann, hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 14. Oktober 2008 (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats - 1 BvR 2310/06 -, NJW 2009, S. 209 ff.) beantwortet.

    Der Unbemittelte ist einem solchen Bemittelten gleichzustellen, der bei seiner Entscheidung für die Inanspruchnahme von Rechtsrat auch die hierdurch entstehenden Kosten berücksichtigt und vernünftig abwägt (vgl. BVerfG, NJW 2009, S. 209 ).

    Insbesondere darf der Rechtsuchende zunächst auf zumutbare andere Möglichkeiten für eine fachkundige Hilfe bei der Rechtswahrnehmung verwiesen werden (vgl. BVerfG, NJW 2009, S. 209 ).

  • BSG, 21.01.1966 - 6 RKa 13/65

    Honorarkürzung eines Arztes durch die Kassenärztliche Vereinigung (KÄV) wegen

    Auszug aus BVerfG, 11.05.2009 - 1 BvR 1517/08
    Durch die Einführung des § 63 SGB X sind Wertungen überholt, wonach es angesichts der Gebührenfreiheit des Vorverfahrens angemessen sei, dass der Widerspruchsführer die Kosten der Vertretung in diesem Stadium stets selbst tragen müsse (vgl. BSGE 24, 207 ).

    Auch die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts in der Entscheidung vom 22. Januar 1959 (BVerfGE 9, 124 ff.), wonach der damalige Ausschluss der Anwaltsbeiordnung in den unteren Instanzen der Sozialgerichtsbarkeit durch die Besonderheiten des vergleichsweise klaren Streitstoffes, des fürsorgerischen Parteigegners und der Gesamtkonstruktion des Verfahrens aufgewogen wurde (vgl. BVerfGE 9, 124 ), lassen sich angesichts der veränderten Rechtslage nicht mehr in einem Erst-Recht-Schluss auf das Verwaltungsverfahren übertragen (so noch BSGE 24, 207 ).

  • BVerfG, 12.06.2007 - 1 BvR 1014/07

    Versagung von Beratungshilfe bei anderweitiger Beratungsmöglichkeit verletzt

    Auszug aus BVerfG, 11.05.2009 - 1 BvR 1517/08
    Entsprechend dem für die Prozesskostenhilfe geltenden Prüfungsmaßstab überschreiten die Fachgerichte jedoch dann den Entscheidungsspielraum, der ihnen bei der Auslegung der Bestimmungen des Beratungshilfegesetzes zukommt, wenn sie einen Auslegungsmaßstab verwenden, durch den einem unbemittelten Rechtsuchenden im Vergleich zum bemittelten Rechtsuchenden die Rechtswahrnehmung unverhältnismäßig eingeschränkt wird (vgl. BVerfGE 81, 347 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 12. Juni 2007 - 1 BvR 1014/07 -, NJW-RR 2007, S. 1369).

    Dieses Verfahrensstadium unterscheidet sich von einer erstmaligen Antragstellung oder einer bloßen Nachfrage bei der Behörde, die in der Regel als zumutbar angesehen werden kann (vgl. BVerfG, NJW-RR 2007, S. 1369).

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BVerfG, 11.05.2009 - 1 BvR 1517/08
    Dieses Recht wurzelt in dem rechtsstaatlichen Grundsatz des fairen Verfahrens (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 57, 250 ), der im Verwaltungsverfahren Anwendung findet.

    Damit wird letztlich dem aus der Menschenwürde abzuleitenden Gebot, dass über die Rechte des Einzelnen nicht kurzerhand von Obrigkeits wegen verfügt werden darf (vgl. BVerfGE 9, 89 ; 26, 66 ; 57, 250 ), Rechnung getragen.

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerfG, 11.05.2009 - 1 BvR 1517/08
    Das Bundesverfassungsgericht hat aus dem Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG) und dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) das Gebot einer "weitgehenden Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten im Bereich des Rechtsschutzes" abgeleitet (vgl. BVerfGE 9, 124 ; 10, 264 ; 22, 83 ; 51, 295 ; 56, 139 ; 63, 380 ) und diese Forderung des weiteren mit dem Rechtsstaatsgrundsatz (Art. 20 Abs. 3 GG) begründet (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

    Entsprechend dem für die Prozesskostenhilfe geltenden Prüfungsmaßstab überschreiten die Fachgerichte jedoch dann den Entscheidungsspielraum, der ihnen bei der Auslegung der Bestimmungen des Beratungshilfegesetzes zukommt, wenn sie einen Auslegungsmaßstab verwenden, durch den einem unbemittelten Rechtsuchenden im Vergleich zum bemittelten Rechtsuchenden die Rechtswahrnehmung unverhältnismäßig eingeschränkt wird (vgl. BVerfGE 81, 347 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 12. Juni 2007 - 1 BvR 1014/07 -, NJW-RR 2007, S. 1369).

  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

    Auszug aus BVerfG, 11.05.2009 - 1 BvR 1517/08
    Ungleichbehandlung und rechtfertigender Grund müssen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen (vgl. BVerfGE 55, 72 ; 88, 87, ; 100, 195 ; 112, 368 ; 116, 229 ).

    Die Grenzen sind umso enger, je stärker sich die Ungleichbehandlung auf die Ausübung grundrechtlicher geschützter Freiheiten nachteilig auswirken kann (vgl. BVerfGE 82, 126 ; 88, 87 ; 106, 166 ; 111, 160 ) und je erheblicher die Bedeutung der Sozialleistung für die Betroffenen ist (vgl. BVerfGE 60, 113 ).

  • BVerfG, 20.12.2007 - 2 BvR 2433/04

    Zustständigkeitsregelungen des SGB II und die Selbstverwaltungsgarantie

    Auszug aus BVerfG, 11.05.2009 - 1 BvR 1517/08
    Der Hinweis des Amtsgerichts auf die organisatorisch getrennte und mit anderem Personal ausgestattete Widerspruchsstelle ist daher nicht ausschlaggebend, wenn wie hier die selbe Behörde (ARGE) als Ausgangs- und Widerspruchsbehörde entscheidet (§ 85 Abs. 2 Satz 2 SGG; § 44b Abs. 3 Satz 3 SGB II, der nach dem Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts - 2 BvR 2433, 2434/04 -, BVerfGE 119, 331, weiter anwendbar ist) und die internen Strukturen und Verantwortlichkeiten für die Beschwerdeführerin nicht offensichtlich sind.
  • BSG, 18.06.2008 - B 14 AS 22/07 R

    Arbeitslosengeld II - Einkommensberücksichtigung - freie Verpflegung bei

    Auszug aus BVerfG, 11.05.2009 - 1 BvR 1517/08
    Bei der Anrechenbarkeit einer Ersparnis aufgrund von Krankenhausverpflegung handelt es sich vielmehr um ein konkretes rechtliches Problem, das zum Zeitpunkt der Antragstellung noch keine höchstrichterliche Klärung erfahren hatte (vgl. BSG, Urteil vom 18. Juni 2008 - B 14 AS 22/07 R -, [...]).
  • BVerfG, 19.01.1989 - 1 BvR 1685/88

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Anspruchs auf Beratungshilfe

    Auszug aus BVerfG, 11.05.2009 - 1 BvR 1517/08
    Während der Gesetzgeber bei Einführung des Beratungshilfegesetzes zunächst eine "Konzentration der öffentlichen Mittel" auf bestimmte Rechtsgebiete verfolgt (vgl. BTDrucks 8/3311, S. 12; vgl. hierzu BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 19. Januar 1989 - 1 BvR 1685/88 -, [...]) und insbesondere unter Hinweis auf die Beratungspflichten der Behörden das Sozialrecht nicht in den Anwendungsbereich des Gesetzes aufgenommen hatte, hat er dieses Konzept zwischenzeitlich aufgegeben.
  • BVerfG, 25.07.1979 - 2 BvR 878/74

    Arzthaftungsprozeß

  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

  • BVerfG, 11.07.2006 - 1 BvR 293/05

    Anrechnung von Schmerzensgeld auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

  • BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73

    Rechtsbeistand

  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 1304/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Waffengleichheit im

  • BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvL 97/78

    Verfassungsmäßigkeit der Kostenhaftung trotz Prozeßkostenhilfe bei im

  • BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59

    Verfasungsmäßigkeit der Vorschußplicht des Antragstellers im

  • BSG, 08.10.1987 - 9a RVs 10/87

    Notwendige Vertretung im Schwerbehinderten-Vorverfahren

  • BVerfG, 02.02.1999 - 1 BvL 8/97

    Einheitswert

  • BVerfG, 11.05.2005 - 1 BvR 368/97

    Ostrenten: Verfassungsbeschwerden erfolglos

  • BVerfG, 06.07.2004 - 1 BvL 4/97

    Kindergeld an Ausländer

  • BVerfG, 29.10.2002 - 1 BvL 16/95

    Zählkindervorteil

  • BVerfG, 16.03.1982 - 1 BvL 39/79

    Verfassungsmäßigkeit des § 201 RVO

  • BVerfG, 03.06.1969 - 1 BvL 7/68

    Verfassungsmäßigkeit der Nebenklagevorschriften der StPO

  • BSG, 15.12.1987 - 6 RKa 21/87

    Erstattung - Kosten - Vorverfahren - Kassenärztliche Wirtschaftlichkeitsprüfung -

  • BVerfG, 20.07.1971 - 1 BvR 231/69

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Kostenerstattung in

  • BVerfG, 28.01.1991 - 1 BvR 650/80

    Verfasungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe

  • BVerfG, 06.06.1967 - 1 BvR 282/65

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach vorangegangenem

  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 396/55

    Gehör bei Haftbefehl

  • AG Zwickau, 29.04.2008 - 14 UR II 2417/07
  • BSG, 29.09.1999 - B 6 KA 30/99 B

    Zulässigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts im Vorverfahren auch bei

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

  • BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83

    Kündigungsfristen für Arbeiter

  • BSG, 19.04.2016 - B 1 KR 33/15 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Vergütung für Krankenhausbehandlung -

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl zum Ganzen BSGE 116, 130 = SozR 4-2500 § 276 Nr. 6, RdNr 19 f) findet das Bild von der "Waffengleichheit" einen angemessenen Ort im Wertungsfeld der Gleichbehandlung im Prozessrecht (vgl zB BVerfG Beschluss vom 11.5.2009 - 1 BvR 1517/08 - NJW 2009, 3417 RdNr 46; Safferling, NStZ 2004, 181 ff; Vollkommer in Festschrift für Karl Heinz Schwab zum 70. Geburtstag 1990, S 503 ff; Tettinger, Fairneß und Waffengleichheit, 1984, S 18 ff, abgrenzend S 19, Fn 93) , mag es auch von diesem Ausgangspunkt her ins materielle Recht ausstrahlen (etwa in den Grenzbereich: Beweislastregeln, vgl zB BVerfGE 52, 131, 144, 165; vgl auch Krämer in Festschrift für Günter Hirsch zum 65. Geburtstag 2008, S 387 ff).
  • BSG, 20.02.2020 - B 14 AS 3/19 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung von Vorverfahrenskosten -

    Zugleich rechtfertigen die Gesichtspunkte eines fairen Verfahrens und einer gewissen Waffengleichheit die Hinzuziehung eines sachkundigen Bevollmächtigten (vgl Becker in Hauck/Noftz, SGB X, K § 63 RdNr 50, Stand Februar 2015; zur Inanspruchnahme von Rechtsrat und anwaltlicher Vertretung als geeignete Maßnahme zur Steigerung der Effektivität des Vorverfahrens BVerfG vom 11.5.2009 - 1 BvR 1517/08 - NZS 2010, 88, 91) .

    Dessen Einschaltung ist bei einem Widerspruchserfolg nach den Regeln der Kostenerstattung für das Vorverfahren im Ergebnis "kostenlos" (BVerfG vom 11.5.2009 - 1 BvR 1517/08 - NZS 2010, 88, 89) .

    Dass für das gerichtliche Verfahren Mechanismen vorgesehen sind, die aus Gründen der Rechtsschutzgleichheit aus Art. 3 Abs. 1 iVm Art. 20 Abs. 1 und 3 GG (vgl BVerfG vom 23.6.1999 - 1 BvR 984/89 - NJW 1999, 3186; BVerfG vom 3.3.2014 - 1 BvR 1671/13 - NZS 2014, 336) den Ausgleich von Aufwendungen finanziell bedürftiger Rechtsschutzsuchender wegen ihrer Vertretung ohne Abschläge gegenüber den Aufwendungen von Bemittelten sichern, ist auch für den Kostenerstattungsanspruch aus § 63 SGB X zu würdigen (vgl zum Gleichlauf von Rechtsschutzgleichheit und Rechtswahrnehmungsgleichheit BVerfG vom 11.5.2009 - 1 BvR 1517/08 - NZS 2010, 88, 89) .

    Der Unbemittelte ist einem solchen Bemittelten gleichzustellen, der bei seiner Entscheidung für die Inanspruchnahme von Rechtsrat auch die hierdurch entstehenden Kosten berücksichtigt und vernünftig abwägt (BVerfG vom 14.10.2008 - 1 BvR 2310/06 - BVerfGE 122, 39, 49; BVerfG vom 11.5.2009 - 1 BvR 1517/08 - NZS 2010, 88, 89) .

  • BVerfG, 02.09.2010 - 1 BvR 1974/08

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Beratungshilfe wegen

    Die Verfassungsbeschwerde hat keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung, denn das Bundesverfassungsgericht hat die wesentlichen verfassungsrechtlichen Fragen bereits entschieden (vgl. BVerfGE 122, 39 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. Mai 2009 - 1 BvR 1517/08 -, juris, Rn. 21 ff.).

    Entsprechend dem für die Prozesskostenhilfe geltenden Prüfungsmaßstab überschreiten die Fachgerichte jedoch dann den Entscheidungsspielraum, der ihnen bei der Auslegung der Bestimmungen des Beratungshilfegesetzes zukommt, wenn sie einen Auslegungsmaßstab verwenden, durch den einem unbemittelten Rechtsuchenden im Vergleich zum bemittelten Rechtsuchenden die Rechtswahrnehmung unverhältnismäßig eingeschränkt wird (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. Mai 2009 - 1 BvR 1517/08 -, juris, Rn. 25).

    Dementsprechend ist der Unbemittelte nur einem solchen Bemittelten gleichzustellen, der bei seiner Entscheidung für die Inanspruchnahme von Rechtsrat auch die hierdurch entstehenden Kosten berücksichtigt und vernünftig abwägt (vgl. BVerfGE 122, 39 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. Mai 2009 - 1 BvR 1517/08 -, juris, Rn. 22).

    Unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten ist aber kein Verstoß gegen das Gebot der Rechtswahrnehmungsgleichheit erkennbar, wenn ein Bemittelter wegen ausreichender Selbsthilfemöglichkeiten die Einschaltung eines Anwalts vernünftigerweise nicht in Betracht ziehen würde (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. Mai 2009 - 1 BvR 1517/08 -, juris, Rn. 34).

    Insbesondere kommt es darauf an, ob der dem Beratungsanliegen zugrunde liegende Sachverhalt schwierige Tatsachen- oder Rechtsfragen aufwirft und der Rechtsuchende über besondere Rechtskenntnisse verfügt (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. Mai 2009 - 1 BvR 1517/08 -, juris, Rn. 35 f.).

    Die pauschale Verweise auf die Beratungspflicht der Behörde stellt keine zumutbare Selbsthilfemöglichkeit dar, wenn Ausgangs- und Widerspruchsbehörde identisch sind (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. Mai 2009 - 1 BvR 1517/08 -, juris, Rn. 38 ff.).

    Das Amtsgericht hat zutreffend darauf abgestellt, dass die Beschwerdeführerin - ungeachtet der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. Mai 2009 - 1 BvR 1517/08 -, juris, Rn. 35) - im konkreten Fall in der Lage war, den Widerspruch persönlich, das heißt ohne anwaltliche Hilfe, einzulegen.

  • BVerfG, 08.02.2012 - 1 BvR 1120/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen die Versagung von Beratungshilfe -

    Die Auslegung und Anwendung des Beratungshilfegesetzes obliegt in erster Linie den zuständigen Fachgerichten (vgl. BVerfGK 15, 438 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 2. September 2010 - 1 BvR 1974/08 -, juris, Rn. 13; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 9. Januar 2012 - 1 BvR 2852/11 -, juris, Rn. 11).

    Unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten stellt die Versagung von Beratungshilfe keinen Verstoß gegen das Gebot der Rechtswahrnehmungsgleichheit dar, wenn Bemittelte wegen ausreichender Selbsthilfemöglichkeiten die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe vernünftigerweise nicht in Betracht ziehen würden (vgl. BVerfGK 15, 438 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 28. September 2010 - 1 BvR 623/10 -, juris, Rn. 12).

    Insbesondere kommt es darauf an, ob der dem Beratungsanliegen zugrunde liegende Sachverhalt schwierige Tatsachen- oder Rechtsfragen aufwirft und Rechtsuchende über ausreichende Rechtskenntnisse verfügen (vgl. BVerfGK 15, 438 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 28. September 2010 - 1 BvR 623/10 -, juris, Rn. 13).

  • BSG, 20.02.2020 - B 14 AS 17/19 R

    Keine wirksame Aufrechnung des Jobcenters von Kostenerstattungsansprüchen nach §

    Zugleich rechtfertigen die Gesichtspunkte eines fairen Verfahrens und einer gewissen Waffengleichheit die Hinzuziehung eines sachkundigen Bevollmächtigten (vgl Becker in Hauck/Noftz, SGB X, K § 63 RdNr 50, Stand Februar 2015; zur Inanspruchnahme von Rechtsrat und anwaltlicher Vertretung als geeignete Maßnahme zur Steigerung der Effektivität des Vorverfahrens BVerfG vom 11.5.2009 - 1 BvR 1517/08 - NZS 2010, 88, 91) .

    Dessen Einschaltung ist bei einem Widerspruchserfolg nach den Regeln der Kostenerstattung für das Vorverfahren im Ergebnis "kostenlos" (BVerfG vom 11.5.2009 - 1 BvR 1517/08 - NZS 2010, 88, 89) .

    Dass für das gerichtliche Verfahren Mechanismen vorgesehen sind, die aus Gründen der Rechtsschutzgleichheit aus Art. 3 Abs. 1 iVm Art. 20 Abs. 1 und 3 GG (vgl BVerfG vom 23.6.1999 - 1 BvR 984/89 - NJW 1999, 3186; BVerfG vom 3.3.2014 - 1 BvR 1671/13 - NZS 2014, 336) den Ausgleich von Aufwendungen finanziell bedürftiger Rechtsschutzsuchender wegen ihrer Vertretung ohne Abschläge gegenüber den Aufwendungen von Bemittelten sichern, ist auch für den Kostenerstattungsanspruch aus § 63 SGB X zu würdigen (vgl zum Gleichlauf von Rechtsschutzgleichheit und Rechtswahrnehmungsgleichheit BVerfG vom 11.5.2009 - 1 BvR 1517/08 - NZS 2010, 88, 89) .

    Der Unbemittelte ist einem solchen Bemittelten gleichzustellen, der bei seiner Entscheidung für die Inanspruchnahme von Rechtsrat auch die hierdurch entstehenden Kosten berücksichtigt und vernünftig abwägt (BVerfG vom 14.10.2008 - 1 BvR 2310/06 - BVerfGE 122, 39, 49; BVerfG vom 11.5.2009 - 1 BvR 1517/08 - NZS 2010, 88, 89) .

  • BVerfG, 06.09.2010 - 1 BvR 440/10

    Verweigerung von Beratungshilfe für Widerspruch in sozialrechtlichem Verfahren

    Unter Bezugnahme auf den Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. Mai 2009 - 1 BvR 1517/08 - führte es aus, dass Beratungshilfe auch im Widerspruchsverfahren gewährt werden könne, wenn es sich um konkrete rechtliche Probleme handele, die der Antragsteller nicht mit eigenen Rechtskenntnissen lösen könne.

    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Grundsätze sind in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt (vgl. BVerfGE 122, 39 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. Mai 2009 - 1 BvR 1517/08 -, juris, Rn. 21 ff.; NJW 2009, S. 3417 ff.).

    a) Aus Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 und Abs. 3 GG folgt das Gebot einer weitgehenden Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten im Bereich des gerichtlichen wie außergerichtlichen Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 122, 39 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. Mai 2009 - 1 BvR 1517/08 -, juris, Rn. 21).

    Entsprechend dem für die Prozesskostenhilfe geltenden Prüfungsmaßstab überschreiten die Fachgerichte jedoch dann den Entscheidungsspielraum, der ihnen bei der Auslegung der Bestimmungen des Beratungshilfegesetzes zukommt, wenn sie einen Auslegungsmaßstab verwenden, durch den einem unbemittelten Rechtsuchenden im Vergleich zum bemittelten Rechtsuchenden die Rechtswahrnehmung unverhältnismäßig eingeschränkt wird (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. Mai 2009 - 1 BvR 1517/08 -, juris, Rn. 25).

    Dabei ist der Unbemittelte nur einem solchen Bemittelten gleichzustellen, der bei seiner Entscheidung für die Inanspruchnahme von Rechtsrat auch die hierdurch entstehenden Kosten berücksichtigt und vernünftig abwägt (vgl. BVerfGE 122, 39 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. Mai 2009 - 1 BvR 1517/08 -, juris, Rn. 22).

    Unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten ist aber jedenfalls kein Verstoß gegen das Gebot der Rechtswahrnehmungsgleichheit erkennbar, wenn ein Bemittelter wegen ausreichender Selbsthilfemöglichkeiten die Einschaltung eines Anwalts vernünftigerweise nicht in Betracht ziehen würde (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. Mai 2009 - 1 BvR 1517/08 -, juris, Rn. 34).

    Insbesondere kommt es darauf an, ob der dem Beratungsanliegen zugrunde liegende Sachverhalt schwierige Tatsachen- oder Rechtsfragen aufwirft und der Rechtsuchende über besondere Rechtskenntnisse verfügt (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. Mai 2009 - 1 BvR 1517/08 -, juris, Rn. 35 f.).

    Die pauschale Verweisung auf die Beratungspflicht der Behörde stellt keine zumutbare Selbsthilfemöglichkeit dar, wenn Ausgangs- und Widerspruchsbehörde identisch sind (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. Mai 2009 - 1 BvR 1517/08 -, juris, Rn. 38 ff.).

    Bereits die im letzten Satz der angefochtenen Entscheidung zum Ausdruck kommende Grundannahme, wonach im Regelfall keine schwierigen Rechtsfragen zu klären seien, steht im Widerspruch zu anderen gesetzlichen Wertungen, wonach das Sozialrecht eine Spezialmaterie ist, die besondere Kenntnisse und Erfahrungen erfordert (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. Mai 2009 - 1 BvR 1517/08 -, juris Rn. 31, 32).

  • BSG, 25.02.2010 - B 11 AL 24/08 R

    Rechtsanwaltsvergütung - Geschäftsgebühr - vorgerichtliche Tätigkeit - isoliertes

    Erst wenn seinem Antrag nicht stattgegeben worden ist oder eine sonstige belastende Entscheidung ergangen ist und er deshalb im Widerspruchsverfahren rechtskundiger Vertretung bedarf, ist vom Gesetz eine Kostenübernahme durch die Verwaltung vorgesehen ( BSGE 55, 92, 94 = SozR 1300 § 63 Nr. 1; SozR 3-1300 § 63 Nr. 1; vgl auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 11.5.2009 - 1 BvR 1517/08 - NJW 2009, 3417 - zur Beratungshilfe für Widerspruchsverfahren) .
  • BVerfG, 28.09.2010 - 1 BvR 623/10

    Verweigerung von Beratungshilfe für Widerspruch in sozialrechtlichem Verfahren

    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Grundsätze sind in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt (vgl. BVerfGE 122, 39 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. Mai 2009 - 1 BvR 1517/08 -, juris, Rn. 21 ff., NJW 2009, S. 3417 ff.).

    a) Aus Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1, Abs. 3 GG folgt das Gebot einer weitgehenden Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten im Bereich des gerichtlichen wie außergerichtlichen Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 122, 39 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. Mai 2009 - 1 BvR 1517/08 -, juris, Rn. 21).

    Entsprechend dem für die Prozesskostenhilfe geltenden Prüfungsmaßstab überschreiten die Fachgerichte jedoch dann den Entscheidungsspielraum, der ihnen bei der Auslegung der Bestimmungen des Beratungshilfegesetzes zukommt, wenn sie einen Auslegungsmaßstab verwenden, durch den einem unbemittelten Rechtsuchenden im Vergleich zum bemittelten Rechtsuchenden die Rechtswahrnehmung unverhältnismäßig eingeschränkt wird (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. Mai 2009 - 1 BvR 1517/08 -, juris, Rn. 25).

    Dabei ist der Unbemittelte nur einem solchen Bemittelten gleichzustellen, der bei seiner Entscheidung für die Inanspruchnahme von Rechtsrat auch die hierdurch entstehenden Kosten berücksichtigt und vernünftig abwägt (vgl. BVerfGE 122, 39 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. Mai 2009 - 1 BvR 1517/08 -, juris, Rn. 22).

    Unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten ist aber jedenfalls kein Verstoß gegen das Gebot der Rechtswahrnehmungsgleichheit erkennbar, wenn ein Bemittelter wegen ausreichender Selbsthilfemöglichkeiten die Einschaltung eines Anwalts vernünftigerweise nicht in Betracht ziehen würde (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. Mai 2009 - 1 BvR 1517/08 -, juris, Rn. 34).

    Insbesondere kommt es darauf an, ob der dem Beratungsanliegen zugrunde liegende Sachverhalt schwierige Tatsachen- oder Rechtsfragen aufwirft und der Rechtsuchende über besondere Rechtskenntnisse verfügt (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. Mai 2009 - 1 BvR 1517/08 -, juris, Rn. 35 f.).

    Die pauschale Verweisung auf die Beratungspflicht der Behörde stellt keine zumutbare Selbsthilfemöglichkeit dar, wenn Ausgangs- und Widerspruchsbehörde identisch sind (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. Mai 2009 - 1 BvR 1517/08 -, juris, Rn. 38 ff.).

    Ein Verweis auf die erneute Befassung der Behörde mit den vom Beschwerdeführer selbst vorzutragenden Einwänden wird dem berechtigten Anliegen des Rechtsuchenden nach aktiver Beteiligung am Verfahren (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. Mai 2009 - 1 BvR 1517/08 -, juris, Rn. 28) nicht gerecht.

  • BSG, 20.02.2020 - B 14 AS 4/19 R

    Keine Aufrechnung des Jobcenters von Kostenerstattungsansprüchen nach § 63 SGB X

    Zugleich rechtfertigen die Gesichtspunkte eines fairen Verfahrens und einer gewissen Waffengleichheit die Hinzuziehung eines sachkundigen Bevollmächtigten (vgl Becker in Hauck/Noftz, SGB X, K § 63 RdNr 50, Stand Februar 2015; zur Inanspruchnahme von Rechtsrat und anwaltlicher Vertretung als geeignete Maßnahme zur Steigerung der Effektivität des Vorverfahrens BVerfG vom 11.5.2009 - 1 BvR 1517/08 - NZS 2010, 88, 91) .

    Dessen Einschaltung ist bei einem Widerspruchserfolg nach den Regeln der Kostenerstattung für das Vorverfahren im Ergebnis "kostenlos" (BVerfG vom 11.5.2009 - 1 BvR 1517/08 - NZS 2010, 88, 89) .

    Dass für das gerichtliche Verfahren Mechanismen vorgesehen sind, die aus Gründen der Rechtsschutzgleichheit aus Art. 3 Abs. 1 iVm Art. 20 Abs. 1 und 3 GG (vgl BVerfG vom 23.6.1999 - 1 BvR 984/89 - NJW 1999, 3186; BVerfG vom 3.3.2014 - 1 BvR 1671/13 - NZS 2014, 336) den Ausgleich von Aufwendungen finanziell bedürftiger Rechtsschutzsuchender wegen ihrer Vertretung ohne Abschläge gegenüber den Aufwendungen von Bemittelten sichern, ist auch für den Kostenerstattungsanspruch aus § 63 SGB X zu würdigen (vgl zum Gleichlauf von Rechtsschutzgleichheit und Rechtswahrnehmungsgleichheit BVerfG vom 11.5.2009 - 1 BvR 1517/08 - NZS 2010, 88, 89) .

    Der Unbemittelte ist einem solchen Bemittelten gleichzustellen, der bei seiner Entscheidung für die Inanspruchnahme von Rechtsrat auch die hierdurch entstehenden Kosten berücksichtigt und vernünftig abwägt (BVerfG vom 14.10.2008 - 1 BvR 2310/06 - BVerfGE 122, 39, 49; BVerfG vom 11.5.2009 - 1 BvR 1517/08 - NZS 2010, 88, 89) .

  • BVerfG, 30.05.2011 - 1 BvR 3151/10

    Keine pauschale Versagung von Beratungshilfe unter Verweisung auf

    Entsprechend dem für die Prozesskostenhilfe geltenden Prüfungsmaßstab überschreiten die Fachgerichte dann den Entscheidungsspielraum, der ihnen bei der Auslegung der Bestimmungen des Beratungshilfegesetzes zukommt, wenn sie einen Auslegungsmaßstab verwenden, durch den einem unbemittelten Rechtsuchenden im Vergleich zum bemittelten Rechtsuchenden die Rechtswahrnehmung unverhältnismäßig eingeschränkt wird (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 2. September 2010 - 1 BvR 1974/08 -, juris, Rn. 13; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. Mai 2009 - 1 BvR 1517/08 -, juris, Rn. 25).

    Unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten stellt die Versagung von Beratungshilfe keinen Verstoß gegen das Gebot der Rechtswahrnehmungsgleichheit dar, wenn ein Bemittelter wegen ausreichender Selbsthilfemöglichkeiten die Einschaltung eines Anwalts vernünftigerweise nicht in Betracht ziehen würde (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 28. September 2010 - 1 BvR 623/10 -, juris, Rn. 12; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. Mai 2009, a.a.O., Rn. 34).

    Insbesondere kommt es darauf an, ob der dem Beratungsanliegen zugrunde liegende Sachverhalt schwierige Tatsachen- oder Rechtsfragen aufwirft und der Rechtsuchende über ausreichende Rechtskenntnisse verfügt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 28. September 2010, a.a.O., Rn. 13; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. Mai 2009, a.a.O., Rn. 35 f.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2015 - L 9 SO 24/13

    Eingliederungshilfe in Form der Hilfe zum betreuten Wohnen

  • KG, 17.02.2012 - 5 W 17/12

    Erforderlichkeit einer anwaltlichen Vertretung in sozialrechtlichen

  • BVerfG, 09.11.2017 - 1 BvR 2440/16

    Keine Verfahrenskostenhilfe im Beratungshilfeverfahren sowie für im

  • BSG, 01.07.2014 - B 1 KR 48/12 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Anspruch der Krankenkasse auf Herausgabe von

  • BVerfG, 07.10.2015 - 1 BvR 1962/11

    Ablehnung von Beratungshilfe erfordert einzelfallbezogene Begründung

  • BVerfG, 30.06.2009 - 1 BvR 470/09

    Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Beratungshilfe im Anhörungsverfahren

  • BVerfG, 29.04.2015 - 1 BvR 1849/11

    Ablehnung eines Beratungshilfeantrags erfordert förmliche Entscheidung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2015 - L 9 SO 231/12

    Hilfen zu selbstbestimmtem Leben in betreuten Wohnmöglichkeiten (hier Vorliegen

  • LSG Hessen, 29.10.2012 - L 9 AS 601/10

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Kostenerstattungsanspruch nach § 63 SGB

  • BVerfG, 07.02.2012 - 1 BvR 804/11

    Rechtswahrnehmungsgleichheit gebietet keine Gewährung von Beratungshilfe, wenn

  • BVerfG, 19.08.2010 - 1 BvR 465/10

    Keine Verletzung der Rechtswahrnehmungsgleichheit (Art 3 Abs 1, 20 Abs 1, 20 Abs

  • BVerfG, 27.06.2014 - 1 BvR 256/14

    Keine Verletzung der Rechtswahrnehmungsgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs

  • VerfGH Sachsen, 02.12.2010 - 71-IV-10
  • BVerfG, 15.07.2010 - 1 BvR 2681/09

    Keine Verletzung der Rechtswahrnehmungsgleichheit (Art 3 Abs 1, 20 Abs 1, 20 Abs

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2009 - L 19 B 180/09

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • BVerfG, 31.08.2010 - 1 BvR 2318/09

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verweigerung von Beratungshilfe für

  • BVerfG, 14.08.2010 - 1 BvR 432/10

    Keine Verletzung der Rechtswahrnehmungsgleichheit bei Verweisung auf zumutbare

  • BVerfG, 09.01.2012 - 1 BvR 2852/11

    Zum Umfang des Anspruchs auf Gewährung von Beratungshilfe aufgrund des

  • VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 114-IV-09
  • BVerfG, 14.09.2009 - 1 BvR 40/09

    Verweigerung von Beratungshilfe unter Verweisung auf Beratung durch dieselbe

  • BSG, 25.08.2022 - B 9 SB 5/20 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Zurückweisung eines Bevollmächtigten -

  • SG Gießen, 14.09.2010 - S 26 AS 823/10

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Kostenerstattungsanspruch nach § 63 SGB

  • LSG Bayern, 12.05.2010 - L 16 AS 829/09

    Erstattung der Vorverfahrenskosten gem § 63 SGB 10 - Zulässigkeit des

  • BSG, 25.02.2008 - B 11 AL 24/08 R
  • BVerwG, 23.02.2011 - 8 C 51.09

    Alkoholische Getränke; Berufsausübung; feststellender Verwaltungsakt; Fußgänger;

  • BVerfG, 19.08.2010 - 1 BvR 1179/09

    Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung der Rechtswahrnehmungsgleichheit (Art 3

  • AG Konstanz, 29.06.2009 - UR II 68/09

    Beratungshilfe: Anspruch bei einem nicht schwierigen Sachverhalt und der

  • VerfGH Sachsen, 26.08.2010 - 33-IV-10

    Grundrecht auf Rechtswahrnehmungsgleichheit (Art. 18 Abs.1 SächsVerf) iVm.

  • BVerfG, 06.08.2009 - 1 BvR 1554/08

    Verweigerung von Beratungshilfe unter Verweisung auf Beratung durch dieselbe

  • BVerfG, 25.11.2009 - 1 BvR 2464/09

    Einlegung eines unbefristeten fachgerichtlichen Rechtsbehelfs nach Ablauf der

  • AG Halle/Saale, 08.02.2010 - 103 II 3103/09

    Beratungshilfe: Erstattungsfähigkeit von Fotokopiekosten

  • BVerfG, 13.08.2009 - 1 BvR 615/09

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Beratungshilfe für die Einlegung eines

  • VGH Bayern, 12.11.2013 - 8 C 13.313

    Nimmt in wasserrechtlichen Verfahren das Wasserwirtschaftsamt als amtlicher

  • SG Hildesheim, 29.10.2012 - S 25 AS 1296/11
  • BVerfG, 24.10.2012 - 1 BvR 2144/11

    Versagung von Beratungshilfe verletzt bei mangelndem Rechtsschutzbedürfnis nicht

  • BVerfG, 13.08.2009 - 1 BvR 227/08

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung der Beratungshilfe bei Ablehnung eines Antrags

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2021 - L 8 AY 19/18

    Festsetzung von Vorverfahrenskosten für eine asylbewerberleistungsrechtliche

  • BVerfG, 13.08.2009 - 1 BvR 2604/08

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Beratungshilfe für die Einlegung eines

  • BVerfG, 06.08.2009 - 1 BvR 319/09

    Verweigerung von Beratungshilfe unter Verweisung auf Beratung durch dieselbe

  • AG Halle/Saale, 10.02.2011 - 103 II 6317/10

    Beratungshilfe in familienrechtlichen Angelegenheiten: Kindesunterhalt,

  • BVerfG, 06.08.2009 - 1 BvR 320/09

    Verweigerung von Beratungshilfe unter Verweisung auf Beratung durch dieselbe

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.02.2011 - L 15 AS 854/09
  • AG Halle/Saale, 23.02.2011 - 103 II 6904/10

    Beratungshilfe: Widerspruch gegen mehrere Bescheide der ARGE als dieselbe

  • BVerfG, 06.08.2009 - 1 BvR 322/09

    Verweigerung von Beratungshilfe unter Verweisung auf Beratung durch dieselbe

  • BVerfG, 06.08.2009 - 1 BvR 281/09

    Verweigerung von Beratungshilfe unter Verweisung auf Beratung durch dieselbe

  • BVerfG, 24.02.2021 - 2 BvR 1780/20

    Recht auf effektiven Rechtsschutz nach dem Strafvollzugsgesetz (Auslegung des

  • SG Lüneburg, 15.09.2009 - S 29 AS 1389/07
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2012 - L 19 AS 676/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • BVerfG, 06.08.2009 - 1 BvR 1549/08

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Beratungshilfe für die Einlegung eines

  • BVerfG, 13.08.2009 - 1 BvR 1262/09

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Beratungshilfe für die Einlegung eines

  • BayObLG, 18.07.2019 - 1 VA 40/19

    Hinreichende Aussicht auf Erfolg für die Gewährung von Prozesskostenhilfe

  • LSG Berlin-Brandenburg, 04.03.2010 - L 25 AS 638/09

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Übernahme von Rechtsanwaltskosten für

  • LSG Hamburg, 02.07.2009 - L 5 AS 14/07

    Hinzuziehung eines Prozessbevollmächtigten im Vorverfahren eines

  • LSG Sachsen-Anhalt, 11.03.2014 - L 4 AS 398/13

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Verfassungsmäßigkeit der Regelsätze;

  • LSG Sachsen-Anhalt, 29.10.2013 - L 5 AS 644/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - fehlende hinreichende

  • SG Düsseldorf, 11.08.2010 - S 2 KA 188/09

    Vertragsarztangelegenheiten

  • VerfGH Sachsen, 28.01.2010 - 105-IV-09
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2013 - L 9 SO 34/13
  • AG Weißenfels, 13.09.2011 - 13 II 394/11
  • VGH Bayern, 03.03.2020 - 8 C 19.1826

    Erstattungsfähigkeit eines Privatgutachtens

  • AG Halle/Saale, 17.05.2011 - 103 II 435/11

    Beratungshilfe: Zumutbarkeit der Inanspruchnahme behördlicher Beratung bei

  • AG Weißenfels, 24.03.2011 - 13 II 1077/10

    Beratungshilfe: Verbindung verschiedener Bewilligungsverfahren; Mutwilligkeit des

  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.06.2010 - L 14 AS 74/10

    Prozesskostenhilfe; Nichtzulassungsbeschwerde; Erfolgsaussicht; Beschwerdefrist;

  • VGH Bayern, 19.03.2014 - 2 M 13.1729

    Kosten für einen privaten Sachverständigen einer Partei

  • AG Weißenfels, 26.07.2012 - 13 II 339/12

    Beratungshilfe: Beratung hinsichtlich einer Verwarngeldfestsetzung in Höhe von 20

  • AG Halle/Saale, 14.01.2011 - 103 II 5827/10

    Beratungshilfe: Selbstvertretung als andere zumutbare Möglichkeit zur Hilfe

  • OVG Sachsen, 26.11.2009 - 1 D 129/09

    Anhörungsrüge; Gehörsverstoß

  • BVerfG, 06.08.2009 - 1 BvR 1552/08

    Verweigerung von Beratungshilfe unter Verweisung auf Beratung durch dieselbe

  • AG Weißenfels, 30.05.2011 - 13 II 1318/10

    Beratungshilfeantrag: Wirksamkeit der Antragsablehnung mit dem Verweis auf andere

  • VG Ansbach, 13.02.2023 - AN 3 M 22.1540

    Erfolgreiche Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss wegen Kosten für ein

  • AG Halle/Saale, 18.10.2010 - 103 II 4043/10

    Beratungshilfe: Anspruch bei sozialrechtlichen Überprüfungsanträgen

  • AG Halle/Saale, 20.08.2010 - 103 II 3653/10

    Verbraucherinsolvenz: Beratungshilfe für den außergerichtlichen Einigungsversuch

  • VerfGH Sachsen, 28.01.2010 - 90-IV-09
  • BVerfG, 06.08.2009 - 1 BvR 1550/08
  • VGH Bayern, 19.03.2014 - 2 M 13.1730

    Kosten für einen privaten Sachverständigen einer Partei

  • AG Halle/Saale, 17.05.2011 - 103 II 695/11

    Beratungshilfe: Zumutbarkeit behördlicher Beratung in einem behördlichen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2019 - 12 A 651/18
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2019 - 12 A 743/18
  • AG Kiel, 19.11.2012 - 7 II 4882/12

    Beratungshilfe: Geltendmachung eines Anspruchs auf Ersatz von

  • AG Halle/Saale, 07.10.2011 - 103 II 3637/08

    Rechtsanwaltsgebühren im Beratungshilfeverfahren: Voraussetzungen der Festsetzung

  • LSG Baden-Württemberg, 21.02.2011 - L 13 AS 5000/10
  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.01.2011 - L 18 AS 1632/10
  • AG Berlin-Pankow, 16.12.2021 - 70a II 801/21
  • SG Hildesheim, 29.10.2012 - S 25 AL 39/12
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.06.2010 - L 7 AS 1242/09
  • AG Weißenfels, 24.01.2012 - 13 II 509/11

    Inanspruchnahme von Beratungshilfe für den außergerichtlichen Einigungsversuch im

  • SG Düsseldorf, 11.08.2010 - S 12 KA 188/09
  • VG München, 18.02.2013 - M 22 K 11.5390

    Zuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren.

  • SG Potsdam, 21.08.2012 - S 40 AS 1399/12
  • AG Zeven, 13.07.2009 - 6 II 107/09
  • SG Hildesheim, 13.02.2014 - S 12 AS 890/13

    Kostenlast nach erfolgreichem Widerspruchsverfahren, Notwendigkeit der

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