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   BVerfG, 08.07.2016 - 1 BvR 1534/16   

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https://dejure.org/2016,24295
BVerfG, 08.07.2016 - 1 BvR 1534/16 (https://dejure.org/2016,24295)
BVerfG, Entscheidung vom 08.07.2016 - 1 BvR 1534/16 (https://dejure.org/2016,24295)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Juli 2016 - 1 BvR 1534/16 (https://dejure.org/2016,24295)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, Art 5 Abs 1 S 2 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 90 Abs 1 BVerfGG
    Erlass einer einstweiligen Anordnung: Teilweise Außervollzugsetzung von sitzungspolizeilichen Anordnungen des Vorsitzenden Richters eines Strafsenats - Keine Mitteilung der für den Erlass der Anordnungen maßgeblichen Gründe

  • Wolters Kluwer

    Fachgerichtlicher Rechtsschutz gegen sitzungspolizeiliche Anordnungen des Vorsitzende Richters des Oberlandesgerichts (OLG) im ersten Rechtszuge

  • rewis.io

    Erlass einer einstweiligen Anordnung: Teilweise Außervollzugsetzung von sitzungspolizeilichen Anordnungen des Vorsitzenden Richters eines Strafsenats - Keine Mitteilung der für den Erlass der Anordnungen maßgeblichen Gründe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fachgerichtlicher Rechtsschutz gegen sitzungspolizeiliche Anordnungen des Vorsitzende Richters des Oberlandesgerichts (OLG) im ersten Rechtszuge

  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 32 Abs. 1 ; StPO § 304 Abs. 4 S. 2 Hs. 2
    Fachgerichtlicher Rechtsschutz gegen sitzungspolizeiliche Anordnungen des Vorsitzende Richters des Oberlandesgerichts (OLG) im ersten Rechtszuge

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sitzungspolizeiliche Anordnungen - und die Pressefreiheit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2016, 532
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 20.04.1993 - 2 BvQ 14/93

    Einstweilige Anordnung gegen Abschiebung

    Auszug aus BVerfG, 08.07.2016 - 1 BvR 1534/16
    Die vom Bundesverfassungsgericht im Rahmen der Entscheidung nach § 32 Abs. 1 BVerfGG vorzunehmende Folgenabwägung (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 88, 185 ; 91, 252 ; stRspr) führt zu dem Ergebnis, dass die für den Erlass einer einstweiligen Anordnung sprechenden Gründe überwiegen.
  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 620/07

    Gerichtsfernsehen

    Auszug aus BVerfG, 08.07.2016 - 1 BvR 1534/16
    Die Anordnungen des Vorsitzenden genügen den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht, weil der Vorsitzende die für seine Entscheidung maßgebenden Gründe nicht offengelegt und dadurch den Betroffenen nicht zu erkennen gegeben hat, dass in die Abwägung alle dafür erheblichen Umstände eingestellt worden sind (vgl. BVerfGE 119, 309 ; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 3. April 2009 - 1 BvR 654/09 -, NJW 2009, S. 2117 ; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 31. Juli 2014 - 1 BvR 1858/14 -, NJW 2014, S. 3013 ).
  • BVerfG, 08.11.1985 - 1 BvR 1290/85

    'Legende vom toten Soldaten'

    Auszug aus BVerfG, 08.07.2016 - 1 BvR 1534/16
    Die vom Bundesverfassungsgericht im Rahmen der Entscheidung nach § 32 Abs. 1 BVerfGG vorzunehmende Folgenabwägung (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 88, 185 ; 91, 252 ; stRspr) führt zu dem Ergebnis, dass die für den Erlass einer einstweiligen Anordnung sprechenden Gründe überwiegen.
  • BVerfG, 03.04.2009 - 1 BvR 654/09

    "Koma-Saufen"

    Auszug aus BVerfG, 08.07.2016 - 1 BvR 1534/16
    Die Anordnungen des Vorsitzenden genügen den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht, weil der Vorsitzende die für seine Entscheidung maßgebenden Gründe nicht offengelegt und dadurch den Betroffenen nicht zu erkennen gegeben hat, dass in die Abwägung alle dafür erheblichen Umstände eingestellt worden sind (vgl. BVerfGE 119, 309 ; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 3. April 2009 - 1 BvR 654/09 -, NJW 2009, S. 2117 ; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 31. Juli 2014 - 1 BvR 1858/14 -, NJW 2014, S. 3013 ).
  • BVerfG, 08.11.1994 - 1 BvR 1814/94

    Teilweise erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Auszug aus BVerfG, 08.07.2016 - 1 BvR 1534/16
    Die vom Bundesverfassungsgericht im Rahmen der Entscheidung nach § 32 Abs. 1 BVerfGG vorzunehmende Folgenabwägung (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 88, 185 ; 91, 252 ; stRspr) führt zu dem Ergebnis, dass die für den Erlass einer einstweiligen Anordnung sprechenden Gründe überwiegen.
  • BGH, 13.10.2015 - StB 10/15

    Kein Rechtsmittel gegen sitzungspolizeiliche Maßnahme des Vorsitzenden am im

    Auszug aus BVerfG, 08.07.2016 - 1 BvR 1534/16
    Jedenfalls war den Antragstellerinnen die vorrangige Inanspruchnahme des Rechtsbehelfs der Beschwerde unter Berücksichtigung der entgegenstehenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unzumutbar (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2015 - StB 10/15, StB 11/15 -, NJW 2015, S. 3671 ).
  • BVerfG, 31.07.2014 - 1 BvR 1858/14

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen eine sitzungspolizeiliche

    Auszug aus BVerfG, 08.07.2016 - 1 BvR 1534/16
    Die Anordnungen des Vorsitzenden genügen den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht, weil der Vorsitzende die für seine Entscheidung maßgebenden Gründe nicht offengelegt und dadurch den Betroffenen nicht zu erkennen gegeben hat, dass in die Abwägung alle dafür erheblichen Umstände eingestellt worden sind (vgl. BVerfGE 119, 309 ; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 3. April 2009 - 1 BvR 654/09 -, NJW 2009, S. 2117 ; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 31. Juli 2014 - 1 BvR 1858/14 -, NJW 2014, S. 3013 ).
  • BVerfG, 17.04.2015 - 1 BvR 3276/08

    Zum Grundsatz der Rechtswegerschöpfung gegen sitzungspolizeiliche Anordnungen des

    Auszug aus BVerfG, 08.07.2016 - 1 BvR 1534/16
    Im verfassungsgerichtlichen Eilverfahren braucht nicht geklärt zu werden, ob sitzungspolizeiliche Anordnungen, die der Vorsitzende Richter des Oberlandesgerichts im ersten Rechtszuge trifft, mit Blick auf die Garantie effektiven Rechtsschutzes in grundrechtskonformer Erweiterung des § 304 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 StPO fachgerichtlichem Rechtsschutz zugänglich sind (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 17. April 2015 - 1 BvR 3276/08 -, NJW 2015, S. 2175 ).
  • BGH, 13.10.2015 - StB 11/15

    10 AZR 63/14

    Auszug aus BVerfG, 08.07.2016 - 1 BvR 1534/16
    Jedenfalls war den Antragstellerinnen die vorrangige Inanspruchnahme des Rechtsbehelfs der Beschwerde unter Berücksichtigung der entgegenstehenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unzumutbar (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2015 - StB 10/15, StB 11/15 -, NJW 2015, S. 3671 ).
  • BVerfG, 21.10.2019 - 1 BvR 2309/19

    Einstweilige Anordnung gegen eine sitzungspolizeiliche Anordnung zur Beschränkung

    a) Die Anordnungen des Vorsitzenden genügen den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht, weil der Vorsitzende die für seine Entscheidung maßgebenden Gründe nicht offengelegt und dadurch den Betroffenen nicht zu erkennen gegeben hat, dass in die Abwägung alle dafür erheblichen Umstände eingestellt worden sind (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 8. Juli 2016 - 1 BvR 1534/16 -, Rn. 3; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 31. Juli 2014 - 1 BvR 1858/14 -, Rn. 10 f.).
  • BVerfG, 26.01.2022 - 2 BvR 75/22

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen eine sitzungspolizeiliche Anordnung

    Im Ansatz zutreffend erkennt er, dass ihm ein Rechtsbehelf gegen die sitzungspolizeiliche Verfügung eines Senatsvorsitzenden beim Oberlandesgericht nicht zusteht (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2015 - StB 10/15, StB 11/15 -, juris, Rn. 3 ff.; vgl. auch BVerfGE 91, 125 ; 103, 44 ; 119, 309 ; offenlassend BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 8. Juli 2016 - 1 BvR 1534/16 -, Rn. 2; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 6. September 2016 - 1 BvR 2001/16 -, Rn. 2).
  • BVerfG, 06.09.2016 - 1 BvR 2001/16

    Erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen

    Die Anordnungen des Vorsitzenden genügen den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht, weil der Vorsitzende die für seine Entscheidung maßgebenden Gründe nicht offengelegt und dadurch den Betroffenen nicht zu erkennen gegeben hat, dass in die Abwägung alle dafür erheblichen Umstände eingestellt worden sind (vgl. BVerfGE 119, 309 ; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 3. April 2009 - 1 BvR 654/09 -, NJW 2009, S. 2117 ; Beschlüsse der 3. Kammer des Ersten Senats vom 31. Juli 2014 - 1 BvR 1858/14 -, NJW 2014, S. 3013 und vom 8. Juli 2016 - 1 BvR 1534/16 -, juris).
  • OLG Hamburg, 12.09.2018 - 1 Ws 71/18

    Strafverfahren: Sitzungspolizeiliches Verbot von Foto- und Filmaufnahmen im

    cc) Greift eine Anordnung nach § 176 GVG in die grundrechtlich geschützte Presse- bzw. Rundfunkfreiheit ein, hat der Vorsitzende die für seine Entscheidung maßgebenden Gründe offenzulegen, so dass für die Betroffenen erkennbar ist, dass er in die Abwägung alle dafür erheblichen Umstände eingestellt hat (BVerfG, Beschl. [Kammer] v. 31. Juli 2014 - 1 BvR 1858/14, NJW 2014, 3013; Beschl. [Kammer] v. 8. Juli 2016 - 1 BvR 1534/16, juris Rn. 3; OLG Hamm, Beschl. v. 26. September 2017, a.a.O., Rn. 27 und v. 21. Dezember 2017, a.a.O., Rn. 34; OLG Stuttgart, a.a.O., S. 384).
  • OLG Frankfurt, 11.04.2019 - 3 Ws 281/19

    Ermessensausübung bei sitzungspolizeilicher Beschränkung der Medienarbeit

    Bereits aus diesem Grunde ist die Ermessensausübung fehlerhaft (BVerfG NJVV 2014, 3013, 3014; Beschluss vom 08.07.2016 - 1 ByR 1534/16, BeckRS 2016, 49952).
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