Rechtsprechung
BVerfG, 21.12.1992 - 1 BvR 1537/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 9 Abs. 3
Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Ausschluß eines Gewerkschaftsmitglieds wegen politischer Betätigung - MLPD - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Ausschluß aus Gewerkschaft - Gewerkschaftsfeindliche Partei - Koalitionsfreiheit
Verfahrensgang
- BGH, 15.10.1990 - II ZR 255/89
- BVerfG, 21.12.1992 - 1 BvR 1537/90
Papierfundstellen
- NJW 1993, 1972 (Ls.)
- NZA 1993, 655
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
Auszug aus BVerfG, 21.12.1992 - 1 BvR 1537/90
Das Bundesverfassungsgericht kann ihre Entscheidungen nur aufheben, wenn Auslegungsfehler sichtbar werden, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere seines Schutzbereichs sichtbar werden, und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von Bedeutung sind (BVerfGE 18, 85 [92 f.]). - BVerfG, 26.06.1991 - 1 BvR 779/85
Aussperrung
Auszug aus BVerfG, 21.12.1992 - 1 BvR 1537/90
Seine Erwägung, daß es zur Wahrung des Koalitionsrechts der Gewerkschaften eingeschränkt werden kann, steht im Einklang mit der feststehenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach auch vorbehaltlos gewährleistete Grundrechte zum Schutz entgegenstehender Grundrechte Dritter einschränkbar sind (BVerfGE 28, 243 [261]; 84, 212 [228]). - BVerfG, 26.05.1970 - 1 BvR 83/69
Dienstpflichtverweigerung
Auszug aus BVerfG, 21.12.1992 - 1 BvR 1537/90
Seine Erwägung, daß es zur Wahrung des Koalitionsrechts der Gewerkschaften eingeschränkt werden kann, steht im Einklang mit der feststehenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach auch vorbehaltlos gewährleistete Grundrechte zum Schutz entgegenstehender Grundrechte Dritter einschränkbar sind (BVerfGE 28, 243 [261]; 84, 212 [228]).
- BSG, 14.12.2021 - B 14 AS 21/20 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bildung und Teilhabe - Teilhabe am sozialen …
Vor diesem Hintergrund ist bereits in der Vergangenheit entschieden worden, die MLPD befinde sich in grundsätzlicher Feindschaft gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung (BGH vom 15.10.1990 - II ZR 255/89 - NJW 1991, 485, 486 - juris RdNr 7; nachfolgend BVerfG vom 21.12.1992 - 1 BvR 1537/90 - NZA 1993, 655; vgl auch BGH vom 4.3.1991 - II ZR 90/90 - juris RdNr 11) . - BAG, 17.02.1998 - 1 AZR 364/97
Verband der Gewerkschaftsbeschäftigten zulässig
Hierzu gehört auch die Abgrenzung gegenüber gegnerischen Organisationen (BVerfG Beschluß vom 21. Dezember 1992 - 1 BvR 1537/90 - AP Nr. 61 zu Art. 9 GG, zu II der Gründe). - BSG, 14.12.2021 - B 14 AS 27/20 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bildung und Teilhabe - Teilhabe am sozialen …
Vor diesem Hintergrund ist bereits in der Vergangenheit entschieden worden, die MLPD befinde sich in grundsätzlicher Feindschaft gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung (BGH vom 15.10.1990 - II ZR 255/89 - NJW 1991, 485, 486 - juris RdNr 7; nachfolgend BVerfG vom 21.12.1992 - 1 BvR 1537/90 - NZA 1993, 655; vgl auch BGH vom 4.3.1991 - II ZR 90/90 - juris RdNr 11) . - LAG Hamm, 28.04.2017 - 1 Sa 1296/16
Vorbeugende Unterlassungsansprüche unter Mitgliedern des Betriebsrats wegen …
Dem Beschluss des BVerfG vom 21.12.1992 (1 BvR 1537/90) im Zusammenhang mit dem Ausschluss des Klägers aus der IG Metall sei zu entnehmen, dass an seine Loyalität an der Gewerkschaft nicht anzuzweifeln sei. - LAG Hessen, 11.04.1997 - 6 Sa 1853/96
Kündigungsandrohung: Doppelmitgliedschaft von Gewerkschaftsbeschäftigten
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