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   BVerfG, 17.06.1998 - 1 BvR 1538/97   

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BVerfG, 17.06.1998 - 1 BvR 1538/97 (https://dejure.org/1998,58686)
BVerfG, Entscheidung vom 17.06.1998 - 1 BvR 1538/97 (https://dejure.org/1998,58686)
BVerfG, Entscheidung vom 17. Juni 1998 - 1 BvR 1538/97 (https://dejure.org/1998,58686)
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerwG, 15.09.1998 - 8 C 25.97

    Gebührenstaffelung; Staffelung; Entgelt für den Besuch von Kindertagesstätten;

    Die Voraussetzungen für eine Anrufung des Bundesverfassungsgerichts gemäß Art. 100 Abs. 1 GG liegen entgegen der Ansicht der Revision nicht vor, zumal das Bundesverfassungsgericht mit Beschluß vom 10. März 1998 - 1 BvR 178/97 - (DVBl 1998, 699) die Verfassungsmäßigkeit der einkommensabhängigen Staffelung von Kindergartenbeiträgen oder -gebühren nach hessischem Landesrecht entsprechend der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats bestätigt und unter Berufung darauf mehrere Verfassungsbeschwerden gegen die hier streitige nordrhein-westfälische Entgeltstaffelung nicht zur Entscheidung angenommen hat (vgl. u.a. Beschlüsse vom 17. Juni 1998 - 1 BvR 857/95, 1 BvR 1538/97 und 1 BvR 485/98 - sowie vom 22. Juli 1998 - 1 BvR 2369/94 ).

    Eine relevante gleichheitswidrige Doppelbelastung kann darin nach dem gesetzlichen Konzept des nordrhein-westfälischen Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder ebensowenig gesehen werden wie in der Mehrbelastung von Eltern, die als Mitglieder des Trägervereins "ihrer" Kindertagesstätte neben den Elternbeiträgen zusätzlich Vereinsbeiträge leisten müssen (vgl. hierzu OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22. Januar 1997 16 A 3177/97 NWVBl 1997, 256 sowie Beschluß vom 4. Juli 1997 BVerwG 8 B 97.97 , n.v., Abdruck S. 4; das Bundesverfassungsgericht hat die hiergegen erhobene Verfassungsbeschwerde mit Beschluß vom 17. Juni 1998 - 1 BvR 1538/97 - nicht zur Entscheidung angenommen).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2001 - 16 A 5147/00
    Die gegen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Juli 1997 - 8 B 97.97 - erhobene Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 17. Juni 1998 - 1 BvR 1538/97 - nicht zur Entscheidung angenommen.
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