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   BVerfG, 21.03.2006 - 1 BvR 1539/05   

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https://dejure.org/2006,16160
BVerfG, 21.03.2006 - 1 BvR 1539/05 (https://dejure.org/2006,16160)
BVerfG, Entscheidung vom 21.03.2006 - 1 BvR 1539/05 (https://dejure.org/2006,16160)
BVerfG, Entscheidung vom 21. März 2006 - 1 BvR 1539/05 (https://dejure.org/2006,16160)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde wegen Versagung einer Beratungshilfe für ein sozialhilferechtliches Widerspruchsverfahren durch ein Gericht; Verletzung des Gebots auf rechtliches Gehör; Umfang des Gebots auf rechtliches Gehör

  • Judicialis

    GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1
    Umfang des rechtlichen Gehörs in gerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 21.03.2006 - 1 BvR 1539/05
    Die für die Beurteilung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zur Gewährung rechtlichen Gehörs sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beantwortet (vgl. BVerfGE 60, 247 ; 70, 288 ; 83, 24 ; 96, 205 ).

    Dem entspricht die Pflicht des Gerichts, den Vortrag der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 60, 247 ; 70, 288 ; 83, 24 ; 96, 205 ).

    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG kann deshalb nur dann festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des Falles ergibt, dass das Gericht einer hieraus resultierenden Pflicht nicht nachgekommen ist (vgl. BVerfGE 70, 288 ; 96, 205 ).

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BVerfG, 21.03.2006 - 1 BvR 1539/05
    Die für die Beurteilung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zur Gewährung rechtlichen Gehörs sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beantwortet (vgl. BVerfGE 60, 247 ; 70, 288 ; 83, 24 ; 96, 205 ).

    Dem entspricht die Pflicht des Gerichts, den Vortrag der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 60, 247 ; 70, 288 ; 83, 24 ; 96, 205 ).

    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG kann deshalb nur dann festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des Falles ergibt, dass das Gericht einer hieraus resultierenden Pflicht nicht nachgekommen ist (vgl. BVerfGE 70, 288 ; 96, 205 ).

  • BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88

    Polizeigewahrsam

    Auszug aus BVerfG, 21.03.2006 - 1 BvR 1539/05
    Die für die Beurteilung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zur Gewährung rechtlichen Gehörs sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beantwortet (vgl. BVerfGE 60, 247 ; 70, 288 ; 83, 24 ; 96, 205 ).

    Dem entspricht die Pflicht des Gerichts, den Vortrag der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 60, 247 ; 70, 288 ; 83, 24 ; 96, 205 ).

  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 1242/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 21.03.2006 - 1 BvR 1539/05
    Die für die Beurteilung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zur Gewährung rechtlichen Gehörs sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beantwortet (vgl. BVerfGE 60, 247 ; 70, 288 ; 83, 24 ; 96, 205 ).

    Dem entspricht die Pflicht des Gerichts, den Vortrag der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 60, 247 ; 70, 288 ; 83, 24 ; 96, 205 ).

  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 332/86

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslegung des § 1632 Abs. 4 BGB

    Auszug aus BVerfG, 21.03.2006 - 1 BvR 1539/05
    a) Aus dem in jedem gerichtlichen Verfahren geltenden (vgl. BVerfGE 7, 53 ; 75, 201 ) Anspruch auf rechtliches Gehör folgt für die Beteiligten eines solchen Verfahrens das Recht, sich vor Erlass der Entscheidung zu dem zugrunde liegenden Sachverhalt zu äußern (vgl. BVerfGE 60, 175 ; 64, 135 ).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 21.03.2006 - 1 BvR 1539/05
    Die Entscheidung über die Festsetzung des Gegenstandswerts folgt aus § 37 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 14 Abs. 1 RVG (vgl. auch BVerfGE 79, 365 ).
  • BVerfG, 18.06.1957 - 1 BvR 41/57

    Anspruch auf rechtliches Gehör in Verfahren mit Untersuchungsgrundsatz

    Auszug aus BVerfG, 21.03.2006 - 1 BvR 1539/05
    a) Aus dem in jedem gerichtlichen Verfahren geltenden (vgl. BVerfGE 7, 53 ; 75, 201 ) Anspruch auf rechtliches Gehör folgt für die Beteiligten eines solchen Verfahrens das Recht, sich vor Erlass der Entscheidung zu dem zugrunde liegenden Sachverhalt zu äußern (vgl. BVerfGE 60, 175 ; 64, 135 ).
  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem

    Auszug aus BVerfG, 21.03.2006 - 1 BvR 1539/05
    a) Aus dem in jedem gerichtlichen Verfahren geltenden (vgl. BVerfGE 7, 53 ; 75, 201 ) Anspruch auf rechtliches Gehör folgt für die Beteiligten eines solchen Verfahrens das Recht, sich vor Erlass der Entscheidung zu dem zugrunde liegenden Sachverhalt zu äußern (vgl. BVerfGE 60, 175 ; 64, 135 ).
  • BVerfG, 24.03.1982 - 2 BvH 1/82

    Startbahn West

    Auszug aus BVerfG, 21.03.2006 - 1 BvR 1539/05
    a) Aus dem in jedem gerichtlichen Verfahren geltenden (vgl. BVerfGE 7, 53 ; 75, 201 ) Anspruch auf rechtliches Gehör folgt für die Beteiligten eines solchen Verfahrens das Recht, sich vor Erlass der Entscheidung zu dem zugrunde liegenden Sachverhalt zu äußern (vgl. BVerfGE 60, 175 ; 64, 135 ).
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