Rechtsprechung
BVerfG, 21.03.2006 - 1 BvR 1539/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Verfassungsbeschwerde wegen Versagung einer Beratungshilfe für ein sozialhilferechtliches Widerspruchsverfahren durch ein Gericht; Verletzung des Gebots auf rechtliches Gehör; Umfang des Gebots auf rechtliches Gehör
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 103 Abs. 1
Umfang des rechtlichen Gehörs in gerichtlichen Verfahren - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bad Iburg, 09.03.2005 - 11 II 119/05
- AG Bad Iburg, 15.04.2005 - 11 II 119/05
- AG Bad Iburg, 15.06.2005 - 11 II 119/05
- BVerfG, 21.03.2006 - 1 BvR 1539/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von …
Auszug aus BVerfG, 21.03.2006 - 1 BvR 1539/05
Die für die Beurteilung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zur Gewährung rechtlichen Gehörs sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beantwortet (vgl. BVerfGE 60, 247 ; 70, 288 ; 83, 24 ; 96, 205 ).Dem entspricht die Pflicht des Gerichts, den Vortrag der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 60, 247 ; 70, 288 ; 83, 24 ; 96, 205 ).
Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG kann deshalb nur dann festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des Falles ergibt, dass das Gericht einer hieraus resultierenden Pflicht nicht nachgekommen ist (vgl. BVerfGE 70, 288 ; 96, 205 ).
- BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94
Hochschullehrer
Auszug aus BVerfG, 21.03.2006 - 1 BvR 1539/05
Die für die Beurteilung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zur Gewährung rechtlichen Gehörs sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beantwortet (vgl. BVerfGE 60, 247 ; 70, 288 ; 83, 24 ; 96, 205 ).Dem entspricht die Pflicht des Gerichts, den Vortrag der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 60, 247 ; 70, 288 ; 83, 24 ; 96, 205 ).
Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG kann deshalb nur dann festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des Falles ergibt, dass das Gericht einer hieraus resultierenden Pflicht nicht nachgekommen ist (vgl. BVerfGE 70, 288 ; 96, 205 ).
- BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88
Polizeigewahrsam
Auszug aus BVerfG, 21.03.2006 - 1 BvR 1539/05
Die für die Beurteilung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zur Gewährung rechtlichen Gehörs sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beantwortet (vgl. BVerfGE 60, 247 ; 70, 288 ; 83, 24 ; 96, 205 ).Dem entspricht die Pflicht des Gerichts, den Vortrag der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 60, 247 ; 70, 288 ; 83, 24 ; 96, 205 ).
- BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 1242/81
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs durch Nichtberücksichtigung von …
Auszug aus BVerfG, 21.03.2006 - 1 BvR 1539/05
Die für die Beurteilung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zur Gewährung rechtlichen Gehörs sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beantwortet (vgl. BVerfGE 60, 247 ; 70, 288 ; 83, 24 ; 96, 205 ).Dem entspricht die Pflicht des Gerichts, den Vortrag der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 60, 247 ; 70, 288 ; 83, 24 ; 96, 205 ).
- BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 332/86
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslegung des § 1632 Abs. 4 BGB
Auszug aus BVerfG, 21.03.2006 - 1 BvR 1539/05
a) Aus dem in jedem gerichtlichen Verfahren geltenden (vgl. BVerfGE 7, 53 ; 75, 201 ) Anspruch auf rechtliches Gehör folgt für die Beteiligten eines solchen Verfahrens das Recht, sich vor Erlass der Entscheidung zu dem zugrunde liegenden Sachverhalt zu äußern (vgl. BVerfGE 60, 175 ; 64, 135 ). - BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85
Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren
Auszug aus BVerfG, 21.03.2006 - 1 BvR 1539/05
Die Entscheidung über die Festsetzung des Gegenstandswerts folgt aus § 37 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 14 Abs. 1 RVG (vgl. auch BVerfGE 79, 365 ). - BVerfG, 18.06.1957 - 1 BvR 41/57
Anspruch auf rechtliches Gehör in Verfahren mit Untersuchungsgrundsatz
Auszug aus BVerfG, 21.03.2006 - 1 BvR 1539/05
a) Aus dem in jedem gerichtlichen Verfahren geltenden (vgl. BVerfGE 7, 53 ; 75, 201 ) Anspruch auf rechtliches Gehör folgt für die Beteiligten eines solchen Verfahrens das Recht, sich vor Erlass der Entscheidung zu dem zugrunde liegenden Sachverhalt zu äußern (vgl. BVerfGE 60, 175 ; 64, 135 ). - BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem …
Auszug aus BVerfG, 21.03.2006 - 1 BvR 1539/05
a) Aus dem in jedem gerichtlichen Verfahren geltenden (vgl. BVerfGE 7, 53 ; 75, 201 ) Anspruch auf rechtliches Gehör folgt für die Beteiligten eines solchen Verfahrens das Recht, sich vor Erlass der Entscheidung zu dem zugrunde liegenden Sachverhalt zu äußern (vgl. BVerfGE 60, 175 ; 64, 135 ). - BVerfG, 24.03.1982 - 2 BvH 1/82
Startbahn West
Auszug aus BVerfG, 21.03.2006 - 1 BvR 1539/05
a) Aus dem in jedem gerichtlichen Verfahren geltenden (vgl. BVerfGE 7, 53 ; 75, 201 ) Anspruch auf rechtliches Gehör folgt für die Beteiligten eines solchen Verfahrens das Recht, sich vor Erlass der Entscheidung zu dem zugrunde liegenden Sachverhalt zu äußern (vgl. BVerfGE 60, 175 ; 64, 135 ).