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   BVerfG, 27.07.2004 - 1 BvR 1542/04   

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https://dejure.org/2004,4627
BVerfG, 27.07.2004 - 1 BvR 1542/04 (https://dejure.org/2004,4627)
BVerfG, Entscheidung vom 27.07.2004 - 1 BvR 1542/04 (https://dejure.org/2004,4627)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Juli 2004 - 1 BvR 1542/04 (https://dejure.org/2004,4627)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz durch Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer eA gem VwGO § 123 - erhebliche Zweifel an der Vereinbarkeit einer EU-Richtlinie mit höherrangigem EG-Recht

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Verpflichtung der genauen Kennzeichnung der Zusammensetzung von Futtermitteln ; Deklaration der Zusammensetzung von Mischfuttermitteln; Gültigkeit europäischer Richtlinien zur Kennzeichnung von Futtermitteln ; Anspruch auf den gesetzlichen Richter bei ...

  • Judicialis

    GG Art. 19 Abs. 4 Satz 1; ; GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vereinbarkeit der EG-rechtlichen Deklarationsvorschriften für Futtermittel mit dem Grundrechtsschutz

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Strafrecht - Nutztiere

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 09.11.1995 - C-465/93

    Atlanta Fruchthandelsgesellschaft und others (I) / Bundesamt für Ernährung und

    Auszug aus BVerfG, 27.07.2004 - 1 BvR 1542/04
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs könne das nationale Verwaltungsgericht aber zur Abwehr von Verletzungen durch Gemeinschaftsrecht vorläufigen Rechtsschutz nur gewähren, wenn es erhebliche Zweifel an der Gültigkeit des entsprechenden Gemeinschaftsrechtsakts habe, die Gültigkeitsfrage, sofern noch nicht geschehen, dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt werde, die vorläufige Rechtsschutzentscheidung dringlich sei und das Interesse der Gemeinschaft an der Durchführung des Gemeinschaftsrechts angemessen berücksichtigt werde (unter Hinweis auf EuGH, DVBl 1996, S. 247).

    Dieser Maßstab knüpft an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs an (vgl. EUGHE I 1995, S. 3761 = DVBl 1996, S. 247 ) und begegnet als solcher - ungeachtet des Umstandes, dass es hier um Zweifel an der Gültigkeit nicht einer Gemeinschaftsverordnung, sondern einer Gemeinschaftsrichtlinie geht - keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2004 - 20 B 1057/04
    Auszug aus BVerfG, 27.07.2004 - 1 BvR 1542/04
    gegen den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 29. Juni 2004 - 20 B 1057/04 -.

    Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 29. Juni 2004 - 20 B 1057/04 - verletzt die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 19 Absatz 4 Satz 1 des Grundgesetzes; er wird aufgehoben.

  • BVerfG, 22.10.1986 - 2 BvR 197/83

    Solange II

    Auszug aus BVerfG, 27.07.2004 - 1 BvR 1542/04
    Der Anspruch auf den gesetzlichen Richter kann deshalb verletzt sein, wenn ein nationales Gericht seiner Pflicht zur Anrufung des Europäischen Gerichtshofs im Wege des Vorabentscheidungsverfahrens nicht nachkommt (vgl. BVerfGE 73, 339 ; 82, 159 ; s. auch BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, EuGRZ 2001, S. 150 ).
  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus BVerfG, 27.07.2004 - 1 BvR 1542/04
    So sind etwa die Verwaltungsgerichte bei der Auslegung und Anwendung des § 123 VwGO gehalten, vorläufigen Rechtsschutz zu gewähren, wenn sonst dem Antragsteller eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in seinen Rechten droht, die durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann, es sei denn, dass ausnahmsweise überwiegende, besonders gewichtige Gründe entgegenstehen (vgl. BVerfGE 93, 1 m.w.N.).
  • BVerfG, 18.07.2001 - 1 BvQ 23/01

    Lebenspartnerschaften

    Auszug aus BVerfG, 27.07.2004 - 1 BvR 1542/04
    Dass nicht jeder Zweifel für den Erlass einer einstweiligen Anordnung durch das nationale Gericht eines Mitgliedstaats der Gemeinschaft ausreicht, vielmehr nur erhebliche Zweifel ein vorübergehendes Eingreifen dieses Gerichts rechtfertigen können, entspricht den besonders strengen Anforderungen, die auch im innerstaatlichen Bereich für die Aussetzung des Vollzugs von Gesetzen durch das Bundesverfassungsgericht gelten (vgl. dazu BVerfGE 82, 310 ; 104, 51 ).
  • BVerfG, 10.07.1990 - 2 BvR 470/90

    Aschendorf

    Auszug aus BVerfG, 27.07.2004 - 1 BvR 1542/04
    Dass nicht jeder Zweifel für den Erlass einer einstweiligen Anordnung durch das nationale Gericht eines Mitgliedstaats der Gemeinschaft ausreicht, vielmehr nur erhebliche Zweifel ein vorübergehendes Eingreifen dieses Gerichts rechtfertigen können, entspricht den besonders strengen Anforderungen, die auch im innerstaatlichen Bereich für die Aussetzung des Vollzugs von Gesetzen durch das Bundesverfassungsgericht gelten (vgl. dazu BVerfGE 82, 310 ; 104, 51 ).
  • EuGH, 06.12.2005 - C-453/03

    ABNA u.a. - Gesundheitspolizei - Mischfuttermittel - Genaue Angabe der

    Auszug aus BVerfG, 27.07.2004 - 1 BvR 1542/04
    Die maßgebliche Regelung der Richtlinie ist Gegenstand mehrerer Vorlageverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (Rechtssachen C-453/03, C-11/04, C-12/04 und C-194/04); im Zusammenhang damit ist im Vereinigten Königreich, in Frankreich, Italien und in den Niederlanden der Vollzug der nationalen Durchführungsvorschriften vorläufig ausgesetzt worden.
  • BVerfG, 09.01.2001 - 1 BvR 1036/99

    Zur Vorlagepflicht an den EuGH

    Auszug aus BVerfG, 27.07.2004 - 1 BvR 1542/04
    Der Anspruch auf den gesetzlichen Richter kann deshalb verletzt sein, wenn ein nationales Gericht seiner Pflicht zur Anrufung des Europäischen Gerichtshofs im Wege des Vorabentscheidungsverfahrens nicht nachkommt (vgl. BVerfGE 73, 339 ; 82, 159 ; s. auch BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, EuGRZ 2001, S. 150 ).
  • BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88

    Absatzfonds

    Auszug aus BVerfG, 27.07.2004 - 1 BvR 1542/04
    Der Anspruch auf den gesetzlichen Richter kann deshalb verletzt sein, wenn ein nationales Gericht seiner Pflicht zur Anrufung des Europäischen Gerichtshofs im Wege des Vorabentscheidungsverfahrens nicht nachkommt (vgl. BVerfGE 73, 339 ; 82, 159 ; s. auch BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, EuGRZ 2001, S. 150 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2007 - 13 B 919/07

    Gewährung von vorläufigem Rechtsschutz zur Abwehr von Rechtsverletzungen wegen

    Vgl. EuGH, Urteile vom 9.11.1995 - C-465/93 -, a.a.O., Rdnr. 32, und vom 21.2.1991, a.a.O., Rdnr. 23 ff.; BVerfG, Beschlüsse vom 27.7.2004 - 1 BvR 1270/04 -, NVwZ 2004, 1346, und - 1 BvR 1542/04 -, LRE 360; OVG NRW, Beschlüsse vom 29.6.2004 - 20 B 1057/04 - und vom 18.7.1996 - 13 B 1210/96 - Bay. VGH, Beschluss vom 8.9.2004 - 19 CE 04.2003 - von Bogdandy, in: Grabitz/Hilf, Das Recht der Europäischen Union, 32. Ergänzungslieferung April 2007, Art. 10 EGV Rdnr. 53 a; Streinz, in: EUV/EGV, Vertrag über die Europäische Union und Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, 2003, Art. 10 EGV Rdnr. 34.

    BVerfG, Beschlüsse vom 27.7.2004 - 1 BvR 1270/04 -, a.a.O., und - 1 BvR 1542/04 -, a.a.O.

    BVerfG, Beschlüsse vom 27.7.2004 - 1 BvR 1542/04 -, a.a.O., und - 1 BvR 1270/04 -, a.a.O.

  • VGH Bayern, 03.09.2004 - 19 CE 04.1973

    Etikettierung von Mischfuttermitteln; Voraussetzungen für die Gewährung von

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  • OVG Schleswig-Holstein, 03.06.2009 - 2 MB 7/09

    Veröffentlichung von Subventionszahlungen im Internet

    (vgl. EuGH, Urteil vom 9.11.1995 - C-465/93 - Slg. 1995 I-3761; BVerfG, Beschluss vom 27.7.2004 - 1 BvR 1542/04 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2007 - 13 A 1662/06

    Voraussetzungen einer Ungültigkeit von gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften über

    vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 27. Juli 2004 - 1 BvR 1542/04 -, a.a.O. und - 1 BvR 1270/04 -, a.a.O.
  • VG Düsseldorf, 24.03.2006 - 15 K 2292/04

    Import von im europäischen Ausland hergestellten Mischfuttermitteln; Ahndung von

    Nachdem das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 27. Juli 2004 (1 BvR 1542/04) die Entscheidung des Obergerichts unter Hinweis darauf aufgehoben hatte, sie verletze die Klägerin als Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 19 Abs. 4 S. 1 GG, und die Sache an das OVG NRW zurückverwiesen hatte, wies dieses die Beschwerde des beklagten Landes gegen den Eilbeschluss der Kammer vom 3. Mai 2004 mit Beschluss vom 21. Januar 2005 im Verfahren 20 B 1057/04 als nicht begründet zurück.
  • VG Düsseldorf, 24.03.2006 - 15 K 4803/04

    Pflicht des Herstellers zur Information des Verwenders über die genauen

    Nachdem das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 27. Juli 2004 (1 BvR 1542/04) die Entscheidung des Obergerichts unter Hinweis darauf aufgehoben hatte, sie verletze die Antragstellerin und Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 19 Abs. 4 S. 1 GG, und die Sache an das OVG NRW zurückverwiesen hatte, wies dieses die Beschwerde des beklagten Landes gegen den Eilbeschluss der Kammer vom 3. Mai 2004 mit Beschluss vom 21. Januar 2005 im Verfahren 20 B 1057/04 als nicht begründet zurück.
  • VG Düsseldorf, 24.03.2006 - 15 K 4059/04

    Pflicht des Herstellers zur Information des Verwenders über die genauen

    Nachdem das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 27. Juli 2004 (1 BvR 1542/04) die Entscheidung des Obergerichts unter Hinweis darauf aufgehoben hatte, sie verletze die Antragstellerin und Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 19 Abs. 4 S. 1 GG, und die Sache an das OVG NRW zurückverwiesen hatte, wies dieses die Beschwerde des beklagten Landes gegen den Eilbeschluss der Kammer vom 3. Mai 2004 mit Beschluss vom 21. Januar 2005 im Verfahren 20 B 1057/04 als nicht begründet zurück.
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