Rechtsprechung
   BVerfG, 04.08.2004 - 1 BvR 1557/01   

Volltextveröffentlichungen (5)

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1
    Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz durch Änderung der Rechtsprechung eines Obersten Bundesgerichts

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Zur Anerkennung von Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem der Deutschen Demokratischen Republik

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Zur Anerkennung von Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem der Deutschen Demokratischen Republik

  • nomos.de , S. 4 (Kurzinformation)

    Anerkennung von Zeiten der Zugehörigkeit zum Zusatzversorgungssystem der technischen Intelligenz in der DDR

  • rentenberater.de (Kurzinformation)

    Anerkennung von Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem der DDR

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGK 4, 12
  • NJW 2005, 409 (Ls.)
  • NJ 2004, 553
  • FamRZ 2004, 1706 (Ls.)
  • NVwZ 2005, 81



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Wird zitiert von ... (250)  

  • BVerfG, 26.10.2005 - 1 BvR 1921/04  

    Verfassungsmäßigkeit der Stichtagsregelung zur Einbeziehung von Anwartschaften

    Die umfangreichen Ausführungen der Beschwerdeführer nehmen die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht zur Kenntnis, die das Konzept der Rentenüberleitung aus Anlass der Deutschen Einheit in seinen wesentlichen Zügen verfassungsrechtlich gebilligt hat (grundlegend BVerfGE 100, 1; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 4. August 2004 - 1 BvR 1557/01 - SozR 4-8570 § 5 Nr. 4).

    Richtet sich eine Verfassungsbeschwerde gegen eine höchstrichterliche Entscheidung, die eine Änderung der bisherigen Rechtsprechung vornimmt, ist das Bundesverfassungsgericht darauf beschränkt zu prüfen, ob richterliche Willkür vorliegt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 4. August 2004, SozR 4-8570 § 5 Nr. 4).

    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, dass es im Einklang mit dem Grundgesetz steht, wenn die Fachgerichte sich daran orientieren und nicht an eine Praxis oder an diese Praxis möglicherweise steuernde unveröffentlichte Richtlinien der Deutschen Demokratischen Republik anknüpfen, da ansonsten neue Ungleichheiten entstünden (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 4. August 2004, SozR 4-8570 § 5 Nr. 4).

    Die Fachgerichte sind verfassungsrechtlich nicht gehalten, die aus einer Normsetzung oder Verwaltungspraxis der Deutschen Demokratischen Republik folgende Ungleichbehandlung von Bürgern zu überprüfen und gegebenenfalls zu beseitigen (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 4. August 2004, SozR 4-8570 § 5 Nr. 4).

  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07  

    Rügeverkümmerung

    Die Änderung einer ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung ist auch unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes grundsätzlich dann unbedenklich, wenn sie hinreichend begründet ist und sich im Rahmen einer vorhersehbaren Entwicklung hält (vgl. BVerfGE 84, 212 ; BVerfGK 4, 12 ; auch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Mai 2008 - 2 BvR 1926/07 -, juris).
  • BAG, 22.10.2008 - 4 AZR 793/07  

    Auslegung einer nach dem 31. Dezember 2001 einzelvertraglich vereinbarten

    Ein Verstoß gegen den Grundsatz des Vertrauensschutzes liegt in einer solchen Rechtsprechungsänderung jedenfalls dann nicht, wenn diese sich im Rahmen einer vorhersehbaren Entwicklung hält (vgl. nur BVerfG 4. August 2004 - 1 BvR 1557/01 - NVwZ 2005, 81, 82; BVerfG 6. Mai 2008 - 2 BvR 1926/07 - NZA-RR 2008, 607; BGH 5. März 2008 - VIII ZR 95/07 - NJW 2008, 1438, 1439; sowie Senat 18. April 2007 - 4 AZR 652/05 - Rn. 47 mwN, BAGE 122, 74, 88 f.).
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