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   BVerfG, 01.12.1999 - 1 BvR 1559/99   

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BVerfG, 01.12.1999 - 1 BvR 1559/99 (https://dejure.org/1999,7793)
BVerfG, Entscheidung vom 01.12.1999 - 1 BvR 1559/99 (https://dejure.org/1999,7793)
BVerfG, Entscheidung vom 01. Dezember 1999 - 1 BvR 1559/99 (https://dejure.org/1999,7793)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 06.11.1995 - 2 BvR 1806/95

    Mißbräuchliche Verfassungsbeschwerde gegen Halterkostenbescheid

    Auszug aus BVerfG, 01.12.1999 - 1 BvR 1559/99
    Ein Mißbrauch liegt unter anderem dann vor, wenn die Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und ihre Einlegung von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muß (vgl. BVerfG, 2. Kammer des Zweiten Senats, NJW 1996, S. 1273 [1274]).
  • BVerfG, 18.09.2000 - 2 BvR 1419/00

    Kein Verstoß gegen GG Art 101 Abs 1 S 2 durch nachvollziehbar begründetes

    Der Beschwerdeführer benutzt das Bundesverfassungsgericht lediglich als weitere Rechtsmittelinstanz, ohne sich mit Fragen von verfassungsrechtlicher Relevanz näher zu befassen (vgl. dazu auch Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Dezember 1999 - 1 BvR 1559/99 -, veröffentlicht in Juris).
  • BVerfG, 12.09.2000 - 2 BvR 1466/00

    Verhängung einer Missbrauchsgebühr wegen erfolgloser Verfassungsbeschwerde gegen

    Der Beschwerdeführer benutzt das Bundesverfassungsgericht lediglich als (weitere) Rechtsmittelinstanz, ohne sich mit Fragen von verfassungsrechtlicher Relevanz zu befassen (vgl. auch Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Dezember 1999 - 1 BvR 1559/99 -, veröffentlicht in Juris).
  • BVerfG, 18.09.2000 - 2 BvR 1407/00

    Mangels substantiierter Begründung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen

    Die Beschwerdeführerin benutzt das Bundesverfassungsgericht lediglich als (weitere) Rechtsmittelinstanz, ohne sich mit Fragen von verfassungsrechtlicher Relevanz zu befassen (vgl. auch Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Dezember 1999 - 1 BvR 1559/99 -, veröffentlicht in Juris).
  • BVerfG, 11.10.2001 - 2 BvR 1271/01

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf

    Der Beschwerdeführer benutzt das Bundesverfassungsgericht lediglich als weitere Rechtsmittelinstanz, ohne sich mit Fragen von verfassungsrechtlicher Relevanz zu befassen (vgl. auch Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Dezember 1999 - 1 BvR 1559/99 -, veröffentlicht in JURIS).
  • BVerfG, 02.04.2015 - 1 BvR 470/15

    Art. 103 Abs. 1 GG gewährt keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den

    Dies gilt insbesondere in Fällen, in denen der Beschwerdeführer das Bundesverfassungsgericht nach Erschöpfung des fachgerichtlichen Rechtswegs lediglich als (weitere) Rechtsmittelinstanz in Anspruch nehmen will, ohne sich auch nur ansatzweise mit Fragen von verfassungsrechtlicher Relevanz zu befassen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 1. Dezember 1999 - 1 BvR 1559/99 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 12. September 2000 - 2 BvR 1466/00 -, EuGRZ 2000, S. 493 ).
  • BVerfG, 18.02.2016 - 1 BvR 134/16

    Auferlegung einer Missbrauchsgebühr zu Lasten des Bevollmächtigten nach Einlegung

    Dies gilt insbesondere in Fällen, in denen das Bundesverfassungsgericht nach Erschöpfung des fachgerichtlichen Rechtswegs lediglich als (weitere) Rechtsmittelinstanz in Anspruch genommen wird, ohne dass sich der Beschwerdeführer mit Fragen von verfassungsrechtlicher Relevanz befasst (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 1. Dezember 1999 - 1 BvR 1559/99 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 12. September 2000 - 2 BvR 1466/00 -, AnwBl 2001, S. 120 ; stRspr).
  • BVerfG, 26.09.2000 - 2 BvR 1609/00

    Mangels Begründung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Versagung der

    Der Beschwerdeführer benutzt das Bundesverfassungsgericht lediglich als (weitere) Rechtsmittelinstanz, ohne sich mit Fragen von verfassungsrechtlicher Relevanz zu befassen (vgl. auch Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Dezember 1999 - 1 BvR 1559/99 -, veröffentlicht in Juris).
  • BVerfG, 08.10.2001 - 2 BvR 1004/01

    Zulässigkeit - Verfassungsbeschwerde - Begründung - Prozeßkostenhilfe -

    Der Beschwerdeführer benutzt das Bundesverfassungsgericht lediglich als weitere Rechtsmittelinstanz, ohne sich mit Fragen von verfassungsrechtlicher Relevanz zu befassen (vgl. auch Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Dezember 1999 - 1 BvR 1559/99 -, veröffentlicht in JURIS).
  • BVerfG, 20.07.2001 - 1 BvR 951/01

    Offensichtlich unzulässige und rechtsmissbräuchliche "wiederholte"

    Ein Missbrauch liegt unter anderem dann vor, wenn die Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und ihre Einlegung von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. November 1995, 2 BvR 1806/95, NJW 1996, S. 1273 f.; vom 11. März 1997, 2 BvR 325/97, NStZ-RR 1997, S. 202 f.; vom 15. März 1999, 2 BvR 375/99; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Dezember 1999, 1 BvR 1559/99).
  • BVerfG, 11.12.2000 - 2 BvR 1954/00

    Mangels substantiierter Begründung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen

    Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, dass es in der Erfüllung dieser Aufgaben durch lückenhafte und substanzlose Verfassungsbeschwerden, die darauf abzielen, das Bundesverfassungsgericht lediglich als weitere Rechtsmittelinstanz zu benutzen, behindert wird und dadurch anderen Bürgern nur mit erheblicher Verzögerung in deren Angelegenheiten Grundrechtsschutz gewähren kann (stRspr; vgl. nur Kammerbeschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Dezember 1999 - 1 BvR 1559/99 - und vom 12. September 2000 - 2 BvR 1466/00 - = EuGRZ 2000, S. 493).
  • BVerfG, 15.07.2003 - 2 BvR 851/03

    Zurückweisung einer Verfassungsbeschwerde eines Rechtsanwalts mangels den

  • BVerfG, 13.02.2000 - 2 BvR 2009/99

    Mangels Rechtswegerschöpfung und ausreichender Begründung unzulässige

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