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   BVerfG, 07.03.1995 - 1 BvR 1564/92   

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https://dejure.org/1995,381
BVerfG, 07.03.1995 - 1 BvR 1564/92 (https://dejure.org/1995,381)
BVerfG, Entscheidung vom 07.03.1995 - 1 BvR 1564/92 (https://dejure.org/1995,381)
BVerfG, Entscheidung vom 07. März 1995 - 1 BvR 1564/92 (https://dejure.org/1995,381)
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Personalienangabe

§ 111 OWiG, Verstoß gegen Art. 2 Abs. 1 GG (Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Recht auf informationelle Selbstbestimmung), wenn die Rechtmäßigkeit der Personenüberprüfung von den Gerichten nicht in vollem Umfang nachgeprüft wird;

Art. 8 GG, Abgrenzung zwischen kritischer Teilnahme an einer Versammlung und einer Gegendemonstration

Volltextveröffentlichungen (6)

  • DFR

    Personalienangabe

  • openjur.de

    Personalienangabe

  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung zu einer Geldbuße nach Verweigerung der Angabe der Personalien

  • Wolters Kluwer

    Verweigerung der Angabe der Personalien - Rechtmäßigkeit der Aufforderung - Versammlungsfreiheit - Meinungen gegenüber kritisch oder ablehnend stehen - Mit kommunikativen Mitteln zum Ausdruck bringen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ahndung der Verweigerung von Angaben zu den Personalien im Rahmen einer Versamnmlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Der Polizei die Personalien vorenthalten - Bundesverfassungsgericht streicht das verhängte Bußgeld, weil der Demonstrant im Recht war

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 92, 191
  • NJW 1995, 3110
  • NVwZ 1996, 157 (Ls.)
  • NStZ 1996, 322
  • StV 1996, 143
  • DVBl 1995, 791
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 01.12.1992 - 1 BvR 88/91

    Versammlungsauflösung

    Auszug aus BVerfG, 07.03.1995 - 1 BvR 1564/92
    Dem Bestimmtheitserfordernis ist in diesem Fall genügt, wenn die Verweisungsnorm hinreichend klar erkennen läßt, welche Vorschriften im einzelnen gelten sollen, und wenn diese ihrerseits hinreichend bestimmt sind (vgl. BVerfGE 26, 338 ; 47, 285 ; 87, 399 m.w.N.).

    Insofern stellt sich die Frage nach der Ahndbarkeit bloßer Unbotmäßigkeit unabhängig von der Rechtmäßigkeit der Grundverfügung (vgl. BVerfGE 87, 399 ) hier nicht.

    Käme es gleichwohl nur auf die verkürzten Voraussetzungen des sogenannten strafrechtlichen Rechtmäßigkeitsbegriffs an, so würde die unvermeidliche Beeinträchtigung der Handlungsfreiheit, die in einem rechtswidrigen Auskunftsverlangen liegt, ohne entsprechende Notwendigkeit gegenüber demjenigen fortgesetzt werden, der - wie sich nachträglich herausstellt - keinen Grund zur Feststellung seiner Personalien gegeben hatte (vgl. BVerfGE 87, 399 ).

  • BVerfG, 23.10.1991 - 1 BvR 850/88

    Eilversammlungen

    Auszug aus BVerfG, 07.03.1995 - 1 BvR 1564/92
    § 26 Nr. 2 VersG schränkt zwar die Versammlungsfreiheit aus Art. 8 GG zulässigerweise ein (vgl. BVerfGE 85, 69 ).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus BVerfG, 07.03.1995 - 1 BvR 1564/92
    Auslegung und Anwendung versammlungsbeschränkender Gesetze müssen aber dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit Rechnung tragen (vgl. BVerfGE 69, 315 ).
  • BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 772/90

    Republikaner

    Auszug aus BVerfG, 07.03.1995 - 1 BvR 1564/92
    Der Grundrechtsschutz kommt vielmehr auch denjenigen zugute, die den in der Versammlung verkündeten Meinungen kritisch oder ablehnend gegenüberstehen und dies in der Versammlung mit kommunikativen Mitteln zum Ausdruck bringen wollen (vgl. BVerfGE 84, 203 ).
  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

    Auszug aus BVerfG, 07.03.1995 - 1 BvR 1564/92
    Es muß vielmehr mindestens möglich sein, daß der Verdächtige durch das Verhalten, das ihm vorgeworfen wird, eine nach materiellem Strafrecht strafbare Tat begangen hat (vgl. BVerfGE 20, 162 ).
  • BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvR 786/70

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des § 144 Abs. 3 KostO

    Auszug aus BVerfG, 07.03.1995 - 1 BvR 1564/92
    Dem Bestimmtheitserfordernis ist in diesem Fall genügt, wenn die Verweisungsnorm hinreichend klar erkennen läßt, welche Vorschriften im einzelnen gelten sollen, und wenn diese ihrerseits hinreichend bestimmt sind (vgl. BVerfGE 26, 338 ; 47, 285 ; 87, 399 m.w.N.).
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerfG, 07.03.1995 - 1 BvR 1564/92
    Dazu bedarf es aber eines Gesetzes, das Voraussetzungen und Umfang der Beschränkung hinreichend klar umschreibt und überdies dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügt (vgl. BVerfGE 65, 1 ).
  • BGH, 31.03.1953 - 1 StR 670/52

    Fackelzug - § 113 StGB, objektive Bedingung der Strafbarkeit, Irrtum nur nach §

    Auszug aus BVerfG, 07.03.1995 - 1 BvR 1564/92
    Zum Schutz des Beamten und zur Stärkung seiner Entschlußkraft sei deswegen ein verkürzter Rechtmäßigkeitsbegriff erforderlich (vgl. BGHSt 4, 161 ; Dreher/Tröndle, StGB, 46. Aufl., § 113 Rdnr. 11, zum Straftatbestand des § 113 StGB, auf den in den Erläuterungen zu § 111 OWiG gewöhnlich verwiesen wird, vgl. etwa Rogall, KKOWiG, § 111 Rdnr. 23).
  • BGH, 29.08.1972 - 2 StR 190/72

    Vorliegen eines Irrtums über die Rechtmäßigkeit des Vorgehens der Polizei -

    Auszug aus BVerfG, 07.03.1995 - 1 BvR 1564/92
    Voraussetzung der Ahndbarkeit der Weigerung ist danach die Rechtmäßigkeit des Auskunftsverlangens (vgl. BGHSt 25, 13 zu der Vorläuferbestimmung des § 360 Abs. 1 Nr. 8 StGB; ferner Rogall, KKOWiG, § 111 Rdnr. 18 bis 21 m.w.N.; Göhler, OWiG, 11. Aufl., § 111 Rdnr. 15).
  • BVerfG, 15.07.1969 - 2 BvF 1/64

    Eisenbahnkreuzungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 07.03.1995 - 1 BvR 1564/92
    Dem Bestimmtheitserfordernis ist in diesem Fall genügt, wenn die Verweisungsnorm hinreichend klar erkennen läßt, welche Vorschriften im einzelnen gelten sollen, und wenn diese ihrerseits hinreichend bestimmt sind (vgl. BVerfGE 26, 338 ; 47, 285 ; 87, 399 m.w.N.).
  • BVerfG, 26.02.2020 - 2 BvR 2347/15

    Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig

    Dagegen bietet Art. 2 Abs. 1 GG Schutz (vgl. BVerfGE 92, 191 ).

    Eine mögliche, an die Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung geknüpfte Bußgeldbewehrung nach § 30 Abs. 1 Nr. 1 OWiG verletzt die Beschwerdeführer zu II. und III. 2. in ihrem Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG, das - anders als die vom Beschwerdeführer zu III. 2. insoweit ausdrücklich geltend gemachte Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG, die nicht das Vermögen als solches schützt (vgl. BVerfGE 4, 7 ; 74, 129 ; 81, 108 ; 96, 375 ) - auch das Recht umfasst, nicht (zu Unrecht) zu einer Geldbuße herangezogen zu werden (vgl. BVerfGE 92, 191 ).

  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    aa) Die Beschränkung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ist zum Schutz überwiegender Allgemeininteressen zulässig durch ein Gesetz oder auf Grundlage eines Gesetzes, das Voraussetzungen und Umfang der Beschränkung hinreichend klar umschreibt und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügt (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 67, 100 ; 78, 77 ; 84, 239 ; 92, 191 ; 115, 320 ).

    Sie kann auch durch den Regelungszusammenhang gewährleistet sein, in dem die Vorschrift steht (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 92, 191 ; 113, 29 ; 115, 166 ; 120, 351 ; 124, 43 ).

  • BVerfG, 24.07.2015 - 1 BvR 2501/13

    Identitätsfeststellung im Rahmen einer Versammlung erfordert konkrete Gefahr für

    Es gibt keine allgemeine Verpflichtung, sich ohne Grund auf amtliche Aufforderung auszuweisen oder sonstige Angaben zu Personalien zu machen (vgl. BVerfGE 92, 191 ; OLG Hamm, Urteil vom 9. Juni 1954 - (3) 2a Ss 436/54 -, NJW 1954, S. 1212 ).
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