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   BVerfG, 17.02.1999 - 1 BvR 1579/95, 1 BvR 495/96   

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BVerfG, 17.02.1999 - 1 BvR 1579/95, 1 BvR 495/96 (https://dejure.org/1999,1196)
BVerfG, Entscheidung vom 17.02.1999 - 1 BvR 1579/95, 1 BvR 495/96 (https://dejure.org/1999,1196)
BVerfG, Entscheidung vom 17. Februar 1999 - 1 BvR 1579/95, 1 BvR 495/96 (https://dejure.org/1999,1196)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Restitutionsausschluß - Rückübertragungsanspruch - Verfolgte des NS-Regimes - Grundeigentum - Eigentumsrecht - Allgemeinwohl

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfassungsbeschwerde; Eigentumsgarantie; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; verfolgungsbedingter Vermögensverlust; komplexer Wohnungsbau; Gemeingebrauch

  • Judicialis

    BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § ... 93 a; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2 Buchstabe a; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2 Buchstabe b; ; BVerfGG § 93 d Abs. 1 Satz 3; ; VermG § 4 Abs. 1 Satz 1; ; VermG § 5 Abs. 1 Buchstabe b und c; ; VermG § 1 Abs. 6; ; VermG § 1 Abs. 6 Satz 1; ; VermG § 5; ; VermG § 5 Abs. 1; ; VermG § 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Ausschluß der Rückübertragung von Eigentumsrechten an Grundstücken von Verfolgten des NS-Regimes, hier: Erfolglose Verfassungsbeschwerden

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Ausschluß der Rückübertragung von Eigentumsrechten an Grundstücken von Verfolgten des NS-Regimes hier: Erfolglose Verfassungsbeschwerden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 3326 (Ls.)
  • NJ 1999, 255
  • WM 1999, 738
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90

    Bodenreform I

    Auszug aus BVerfG, 17.02.1999 - 1 BvR 1579/95
    Zwar geht das Bundesverfassungsgericht davon aus, daß Restitutionsansprüche nach dem Vermögensgesetz unbeschadet ihrer rechts- und sozialstaatlichen Wurzeln (vgl. BVerfGE 84, 90 ) den Schutz des Art. 14 Abs. 1 GG genießen (vgl. BVerfGE 95, 48 ).

    Bei der Wiedergutmachung von Unrecht, das - wie dasjenige im Sinne des § 1 Abs. 6 VermG und das unter der Herrschaft der Deutschen Demokratischen Republik erlittene - eine dem Grundgesetz nicht verpflichtete Staatsgewalt zu verantworten hat, hat der Gesetzgeber allerdings einen besonders weiten Gestaltungsspielraum (vgl. BVerfGE 13, 31 ; 13, 39 ; 84, 90 ; vgl. außerdem zur Bewältigung von Kriegsfolgelasten BVerfGE 71, 66 ).

    Das entbindet ihn zwar bei der näheren Ausgestaltung der von ihm beabsichtigten Wiedergutmachungsregelungen nicht schlechthin von der Beachtung des allgemeinen Gleichheitssatzes (vgl. BVerfGE 13, 39 ; 84, 90 ).

  • BVerwG, 18.05.1995 - 7 C 19.94

    Restitutionsauschluß bei NS-Enteignung

    Auszug aus BVerfG, 17.02.1999 - 1 BvR 1579/95
    a) das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Mai 1995 - BVerwG 7 C 19.94 -,.

    a) Im Verfahren 1 BvR 1579/95 hat das Bundesverwaltungsgericht die Revision gegen das klageabweisende Urteil des Verwaltungsgerichts (VIZ 1994, S. 353 = ZOV 1994, S. 210) im wesentlichen aus folgenden Gründen zurückgewiesen (vgl. BVerwGE 98, 261):.

    Die daraufhin erhobene Nichtzulassungsbeschwerde hat das Bundesverwaltungsgericht zurückgewiesen, weil die aufgeworfenen Rechtsfragen mit Rücksicht auf das Urteil BVerwGE 98, 261 keinen Klärungsbedarf ergäben.

  • BVerfG, 08.10.1996 - 1 BvR 875/92

    Restitution und Vertragsanfechtung

    Auszug aus BVerfG, 17.02.1999 - 1 BvR 1579/95
    Zwar geht das Bundesverfassungsgericht davon aus, daß Restitutionsansprüche nach dem Vermögensgesetz unbeschadet ihrer rechts- und sozialstaatlichen Wurzeln (vgl. BVerfGE 84, 90 ) den Schutz des Art. 14 Abs. 1 GG genießen (vgl. BVerfGE 95, 48 ).

    Dies gilt nicht nur im Fall des redlichen Erwerbs rechtsstaatswidrig entzogener Vermögenswerte durch Dritte, dem der Gesetzgeber nach Maßgabe der Regelungen in § 4 Abs. 2 und 3 VermG den Vorrang vor dem Restitutionsinteresse der früheren Eigentümer und ihrer Rechtsnachfolger eingeräumt hat (vgl. dazu BVerfGE 95, 48 ).

  • BVerfG, 27.06.1961 - 1 BvL 26/58

    Verfassungsmäßigkeit des § 37 Abs. 1 BEG

    Auszug aus BVerfG, 17.02.1999 - 1 BvR 1579/95
    Bei der Wiedergutmachung von Unrecht, das - wie dasjenige im Sinne des § 1 Abs. 6 VermG und das unter der Herrschaft der Deutschen Demokratischen Republik erlittene - eine dem Grundgesetz nicht verpflichtete Staatsgewalt zu verantworten hat, hat der Gesetzgeber allerdings einen besonders weiten Gestaltungsspielraum (vgl. BVerfGE 13, 31 ; 13, 39 ; 84, 90 ; vgl. außerdem zur Bewältigung von Kriegsfolgelasten BVerfGE 71, 66 ).

    Das entbindet ihn zwar bei der näheren Ausgestaltung der von ihm beabsichtigten Wiedergutmachungsregelungen nicht schlechthin von der Beachtung des allgemeinen Gleichheitssatzes (vgl. BVerfGE 13, 39 ; 84, 90 ).

  • VG Berlin, 22.11.1993 - 31 A 19.93

    Streit um die Ablehnung der Rückgabe eines Grundstücks; Anstellungskörperschaft

    Auszug aus BVerfG, 17.02.1999 - 1 BvR 1579/95
    b) das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 22. November 1993 - VG 31 A 19.93 -.

    a) Im Verfahren 1 BvR 1579/95 hat das Bundesverwaltungsgericht die Revision gegen das klageabweisende Urteil des Verwaltungsgerichts (VIZ 1994, S. 353 = ZOV 1994, S. 210) im wesentlichen aus folgenden Gründen zurückgewiesen (vgl. BVerwGE 98, 261):.

  • BVerfG, 21.10.1998 - 1 BvR 179/94

    Geltung des Investitionsvorrangs für vermögensrechtliche Rückgabeansprüche von

    Auszug aus BVerfG, 17.02.1999 - 1 BvR 1579/95
    Im einzelnen ergibt sich dies aus den Ausführungen im Beschluß der Kammer vom 21. Oktober 1998 - 1 BvR 179/94 - (EuGRZ 1998, S. 689).
  • BVerfG, 03.12.1969 - 1 BvR 624/56

    Kriegsfolgeschäden

    Auszug aus BVerfG, 17.02.1999 - 1 BvR 1579/95
    Es reicht vielmehr aus, wenn die Wiedergutmachung wenigstens in ihrer grundsätzlichen Ausgestaltung dem Gerechtigkeitsgebot entspricht (vgl. BVerfGE 27, 253 ).
  • BGH, 28.02.1955 - GSZ 4/54

    Wertpapierdepot. Rückerstattung

    Auszug aus BVerfG, 17.02.1999 - 1 BvR 1579/95
    Von diesen Grundsätzen habe der Bundesgerichtshof in der Entscheidung BGHZ 16, 350 lediglich für den besonderen Fall eine Ausnahme zugelassen, daß der durch eine nichtige Verfallserklärung entzogene Vermögensgegenstand ohne jede Veränderung der ihn betreffenden tatsächlichen Verhältnisse erhalten geblieben sei und der Verfolgte deshalb auf ihn habe zugreifen können.
  • BVerfG, 22.10.1985 - 1 BvL 2/82

    Verfassungsmäßigkeit des Ruhens der Witwenrente eines in der DDR lebenden

    Auszug aus BVerfG, 17.02.1999 - 1 BvR 1579/95
    Bei der Wiedergutmachung von Unrecht, das - wie dasjenige im Sinne des § 1 Abs. 6 VermG und das unter der Herrschaft der Deutschen Demokratischen Republik erlittene - eine dem Grundgesetz nicht verpflichtete Staatsgewalt zu verantworten hat, hat der Gesetzgeber allerdings einen besonders weiten Gestaltungsspielraum (vgl. BVerfGE 13, 31 ; 13, 39 ; 84, 90 ; vgl. außerdem zur Bewältigung von Kriegsfolgelasten BVerfGE 71, 66 ).
  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

    Auszug aus BVerfG, 17.02.1999 - 1 BvR 1579/95
    Das Bundesverfassungsgericht prüft dann im einzelnen nach, ob für die vorgesehene Differenzierung Gründe von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleichen Rechtsfolgen rechtfertigen können (vgl. BVerfGE 82, 126 ; 88, 87 ).
  • BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83

    Kündigungsfristen für Arbeiter

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

  • BVerfG, 27.06.1961 - 1 BvL 17/58

    Diplomatische Klausel

  • VG Berlin, 12.10.1995 - 22 A 191.94
  • BVerwG, 24.11.2011 - 7 C 12.10

    Vermögensgesetz; Kulturgutschutzgesetz; Kulturgut, national wertvolles; Eigentum,

    Durch diese Vorschrift sind Rückübertragungsansprüche von Bürgern und Vereinigungen, denen Vermögen durch NS-Verfolgungsmaßnahmen auf dem Gebiet der späteren DDR und des sowjetischen Sektors von Berlin entzogen wurde, konstitutiv begründet worden (Urteil vom 18. Mai 1995 - BVerwG 7 C 19.94 - BVerwGE 98, 261 ff. = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 44, bestätigt durch BVerfG, Kammerbeschluss vom 17. Februar 1999 - 1 BvR 1579/95, 1 BvR 495/96 - ZOV 1999, 188; BVerwG, Urteile vom 9. Dezember 2004 - BVerwG 7 C 2.04 - BVerwGE 122, 286 ff. = Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 31 und vom 25. November 2009 - BVerwG 8 C 12.08 - BVerwGE 135, 272 = Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 52).
  • BVerfG, 16.09.2009 - 1 BvR 2275/07

    Verfassungsbeschwerde zum Restitutionsverfahren Sommerfeld-Siedlung in

    Die Annahme einer nachträglichen Einschränkung der Durchgriffsansprüche durch § 3 Abs. 1 Satz 11 VermG, sei es auf der Grundlage des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG, sei es nach Art. 14 Abs. 3 GG, ist somit ausgeschlossen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. Februar 1999 - 1 BvR 1579/95 -, VIZ 1999, S. 468).
  • BVerwG, 28.02.2001 - 8 C 32.99

    Rückgabe eines als Kindergarten genutzten Grundstücks;

    Die Ausschlusstatbestände des § 4 Abs. 1 Satz 1 und § 5 Abs. 1 VermG sollen nach der verfassungsrechtlich unbedenklichen Vorstellung des Gesetzgebers die widerstreitenden Interessen der Alteigentümer einerseits und der Verfügungsberechtigten sowie der Allgemeinheit andererseits in einen sozialen, auf die Schaffung von Rechtsfrieden gerichteten Ausgleich bringen, indem sie in der Zeit der DDR entstandene Fakten nicht rückgängig machen und die Betroffenen auf Entschädigungsansprüche verweisen (BVerfG 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 17. Februar 1999 - 1 BvR 1579/95 - VIZ 1999, 468 ).

    Aus den dort genannten Gründen liegt ein Verstoß gegen die Eigentumsgarantie nicht vor, zumal sich der Schutz des Art. 14 Abs. 1 GG erst auf die durch das Vermögensgesetz begründeten Rechte bezieht (BVerfG, Beschluss vom 17. Februar 1999, a.a.O.).

  • BVerfG, 06.02.2004 - 1 BvR 1948/00

    Verfassungsmäßigkeit der Anknüpfung von Rückübertragungspflichten nach dem VermG

    Dagegen bestehen im Hinblick auf den allgemeinen Gleichheitssatz keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, VIZ 1999, S. 468 f.; VIZ 1999, S. 469 ).
  • BVerfG, 10.01.2000 - 1 BvR 1268/99

    Einräumung eines dinglichen Vorkaufsrechts nach VermG § 20 mit Eigentumsgarantie

    Dieses Recht läßt zwar - anders als die Regelungen des § 4 Abs. 1 Satz 1 und des § 5 Abs. 1 Buchstaben b und c VermG (vgl. dazu BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, VIZ 1999, S. 468) - Bestand und Umfang des auf die Rückübertragung des betroffenen Grundstücks gerichteten Anspruchs unberührt.
  • BVerwG, 04.08.2000 - 7 B 82.00

    Gründe für den Ausschluss eines Restitutionsanspruches - Vornahme einer

    Die Ausschlusstatbestände des § 4 Abs. 1 Satz 1 und des § 5 Abs. 1 VermG sollen nach der verfassungsrechtlich unbedenklichen Vorstellung des Gesetzgebers die widerstreitenden Interessen der Alteigentümer einerseits und der Verfügungsberechtigten sowie der Allgemeinheit andererseits in einen sozialen, auf die Schaffung von Rechtsfrieden gerichteten Ausgleich bringen, indem sie in der Zeit der DDR entstandene Fakten nicht rückgängig machen und die Betroffenen auf Entschädigungsansprüche verweisen (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, VIZ 1999, 468, 469).

    Das Urteil des Verwaltungsgerichts weicht nicht von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Oktober 1996 (BVerfGE 95, 48, 58; vgl. ferner Bundesverfassungsgericht, 1. Kammer des Ersten Senats, ZOV 1999, 23; Bundesverfassungsgericht, 1. Kammer des Ersten Senats, VIZ 1999, 468) ab (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO).

  • BVerwG, 13.12.2005 - 8 C 13.04

    Rückübertragungsausschluss förmlicher Anordnung der Verwalterbestellung;

    Der hinter der Regelung des § 5 Abs. 1 Buchst. a VermG stehende Gedanke des sozialen Ausgleichs der öffentlichen und privaten Interessen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Februar 1999 - 1 BvR 1579/95 - in VIZ 1999, 468 ) führt dazu, dass der Ausschluss der Rückübertragung von Vermögenswerten, unabhängig vom Zeitpunkt der Entziehung der Grundstücks- oder Gebäudesituation gerechtfertigt ist, wenn den gegen eine Rückübertragung streitenden Interessen höheres Gewicht zukommt.
  • BVerwG, 25.10.2001 - 7 C 10.01

    Rückübertragung Grundstück; Restitutionsausschluss; Betriebsnotwendigkeit;

    Gegen die Anwendung des Restitutionsausschlusses auf Ansprüche nach § 1 Abs. 6 Satz 1 VermG bestehen weder verfassungsrechtliche noch völkerrechtliche Bedenken (a.a.O., S. 267 ff.; ebenso der in jenem Verfahren ergangene Kammerbeschluss des BVerfG vom 17. Februar 1999 - 1 BvR 1579/95 und 495/96 -, RGV B III 87).
  • BVerwG, 11.08.2009 - 8 B 17.09

    Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör und gegen den

    Der Rückübertragungsanspruch ist vielmehr nur mit den Beschränkungen in den Schutzbereich des Art. 14 GG gelangt, die sich aus § 4 Abs. 1 Satz 1 und § 5 Abs. 1 Buchst. b und c VermG ergeben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Februar 1999 1 BvR 1579/95 und 495/96 ZOV 1999, 188 ff.).
  • VG Dresden, 14.12.1999 - 2 K 1726/99

    Überführung eines ehemaligen Rittergutes ; Bodenreform in der sowjetischen

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  • BVerwG, 31.07.2000 - 8 B 142.00

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Nichtbeachtung des Vorbringens der Kläger

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