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   BVerfG, 05.04.2000 - 1 BvR 2479/97, 1 BvR 158/98   

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https://dejure.org/2000,2422
BVerfG, 05.04.2000 - 1 BvR 2479/97, 1 BvR 158/98 (https://dejure.org/2000,2422)
BVerfG, Entscheidung vom 05.04.2000 - 1 BvR 2479/97, 1 BvR 158/98 (https://dejure.org/2000,2422)
BVerfG, Entscheidung vom 05. April 2000 - 1 BvR 2479/97, 1 BvR 158/98 (https://dejure.org/2000,2422)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Allgemeines Persönlichkeitsrecht - Presse - Pressefreiheit - Veröffentlichung - Berichterstattung

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 5 GG

  • Judicialis

    BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § 93 a; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2 Buchstabe a; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2 Buchstabe b; ; BVerfGG § 93 d Abs. 1 Satz 3; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 1 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 1 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1
    Schutz der Intimsphäre

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Weitere Kammerentscheidungen aus dem Bereich "Medienberichterstattung und Persönlichkeitsschutz"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 2194
  • afp 2000, 349
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

    Auszug aus BVerfG, 05.04.2000 - 1 BvR 2479/97
    Die von ihnen aufgeworfenen Fragen zur Reichweite des Persönlichkeitsschutzes und der Pressefreiheit sind im Grundsätzlichen mit dem Urteil des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1999 - 1 BvR 653/96 - geklärt worden.

    Er erstreckt sich zum anderen auf einen räumlich bestimmten Bereich, in dem der Einzelne die Möglichkeit hat, frei von öffentlicher Beobachtung und der von ihr erzwungenen Selbstkontrolle zu sein, und in dem er zu sich kommen, sich entspannen oder auch gehen lassen kann (vgl. das Urteil des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1999 - 1 BvR 653/96 -, Umdruck S. 31 ff.).

    Auch wenn die bloße Unterhaltung in den Grundrechtsschutz einbezogen ist und sie in mehr oder weniger weit reichendem Umfang auch meinungsbildende Funktion haben kann, darf im Rahmen der Abwägung berücksichtigt werden, ob Fragen, die die Öffentlichkeit wesentlich angehen, erörtert oder lediglich private Angelegenheiten, die nur die Neugier befriedigen, ausgebreitet werden (vgl. das Urteil des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1999 - 1 BvR 653/96 -, Umdruck S. 41 ff.).

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 05.04.2000 - 1 BvR 2479/97
    Eine geltend gemachte Verletzung hat ferner dann besonderes Gewicht, wenn sie auf einer groben Verkennung des durch ein Grundrecht gewährten Schutzes oder einem geradezu leichtfertigen Umgang mit grundrechtlich geschützten Positionen beruht (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BGH, 09.12.2003 - VI ZR 373/02

    Luftbildaufnahmen ja, Wegbeschreibung nein

    Umgekehrt wiegt aber auch der Schutz der Persönlichkeit des Betroffenen um so schwerer, je geringer der Informationswert für die Allgemeinheit ist (vgl. BVerfGE 101, 361, 391; BVerfG NJW 2000, 2194, 2195; Senat, BGHZ 131, 332, 342 m.w.N.).
  • BAG, 23.04.2009 - 6 AZR 189/08

    Wartezeitkündigung - Beweisverwertungsverbot

    Dabei ist die Ausstrahlungswirkung der Art. 2 Abs. 1 und Art. 1 Abs. 1 GG interpretationsleitend zu berücksichtigen, damit deren wertsetzender Gehalt auch auf der Rechtsanwendungsebene gewahrt bleibt (vgl. BVerfG 25. Oktober 2005 - 1 BvR 1696/98 - BVerfGE 114, 339; 5. April 2000 - 1 BvR 2479/97, 1 BvR 158/98 - NJW 2000, 2194).
  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 565/06

    Berichterstattung über die Straftat eines Prominenten

    Es ist eine Frage der einzelfallbezogenen Beurteilung, ob eine Wortberichterstattung oder die sie begleitende Bildberichterstattung die schwerwiegenderen Beeinträchtigungen des Persönlichkeitsrechts mit sich bringt (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 5. April 2000, - 1 BvR 2479/97 u.a. -, NJW 2000, S. 2194 ).
  • BGH, 09.12.2003 - VI ZR 404/02

    Luftaufnahmen von Prominentenvillen

    Umgekehrt wiegt aber auch der Schutz der Persönlichkeit des Betroffenen um so schwerer, je geringer der Informationswert für die Allgemeinheit ist (vgl. BVerfGE 101, 361, 391; BVerfG, NJW 2000, 2194, 2195; Senat, BGHZ 131, 332, 342 m.w.N.).
  • OLG Köln, 26.03.2020 - 15 U 193/19

    Unterlassungsansprüche in Bezug auf Bildberichterstattungen Anspruch auf Zahlung

    Auch im Zusammenhang mit der zugehörigen Textberichterstattung beruhen die Beiträge ausschließlich auf Wahrnehmungen, die typischerweise durch die Öffentlichkeit des Orts ermöglicht wurden und keine indiskrete Beobachtung im Einzelnen voraussetzen (vgl. hierzu BVerfG, Beschl. v. 5.4.2000 - 1 BvR 2479/97, NJW 2000, 2194).
  • OLG Köln, 09.06.2015 - 15 U 217/14

    Zulässigkeit der Presseberichterstattung über das äußere Erscheinungsbild eines

    Dies ist jedenfalls dann nicht der Fall, wenn ein Text eine Intensität von Detailinformationen aufweist, die derjenigen, die durch ein Bild vermittelt wird, gleich ist oder sie sogar überschreitet (BVerfG, Beschl. v. 5.4.2000 - 1 BvR 158/98, NJW 2000, 2194; BGH, Urt. v. 26.10.2010 - VI ZR 230/08, NJW 2011, 744 - Party-Prinzessin).
  • OLG Jena, 16.08.2000 - 3 W 486/00

    Untersagung eines Internetaufrufs

    In diesem Zusammenhang kann auch das Interesse an der Verbreitung der Meinung bewertet und bemessen werden, um es sodann gegen die Intensität der dadurch hervorgerufenen Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechtes abzuwägen (vgl. BVerfG, NJW 2000, 2194).
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