Weitere Entscheidungen unten: BVerfG, 06.10.2015 | BVerfG, 10.08.2017

Rechtsprechung
   BVerfG, 11.07.2017 - 1 BvR 1571/15, 1 BvR 1477/16, 1 BvR 1043/16, 1 BvR 2883/15, 1 BvR 1588/15   

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https://dejure.org/2017,23217
BVerfG, 11.07.2017 - 1 BvR 1571/15, 1 BvR 1477/16, 1 BvR 1043/16, 1 BvR 2883/15, 1 BvR 1588/15 (https://dejure.org/2017,23217)
BVerfG, Entscheidung vom 11.07.2017 - 1 BvR 1571/15, 1 BvR 1477/16, 1 BvR 1043/16, 1 BvR 2883/15, 1 BvR 1588/15 (https://dejure.org/2017,23217)
BVerfG, Entscheidung vom 11. Juli 2017 - 1 BvR 1571/15, 1 BvR 1477/16, 1 BvR 1043/16, 1 BvR 2883/15, 1 BvR 1588/15 (https://dejure.org/2017,23217)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht

    Das Tarifeinheitsgesetz ist weitgehend mit dem Grundgesetz vereinbar

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, Art 9 Abs 3 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 2a Abs 1 Nr 6 ArbGG, § 99 ArbGG
    § 4a TVG idF vom 03.07.2015 partiell mit Art 9 Abs 3 GG unvereinbar - Interessen derjenigen Berufsgruppen, deren Tarifvertrag gem § 4a Abs 2 S 2 TVG verdrängt wurde, müssen in verdrängendem Tarifvertrag berücksichtigt werden - Schutz langfristig angelegter, die Lebensplanung ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit des Tarifeinheitsgesetzes; Regelung von Konflikten im Zusammenhang mit der Geltung mehrerer Tarifverträge in einem Betrieb; Geltung inhaltsgleicher Tarifverträge unterschiedlicher Gewerkschaften für dieselben Beschäftigtengruppen; Herstellung und ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit des Tarifeinheitsgesetzes; Regelung von Konflikten im Zusammenhang mit der Geltung mehrerer Tarifverträge in einem Betrieb; Geltung inhaltsgleicher Tarifverträge unterschiedlicher Gewerkschaften für dieselben Beschäftigtengruppen; Herstellung und ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit des Tarifeinheitsgesetzes; Regelung von Konflikten im Zusammenhang mit der Geltung mehrerer Tarifverträge in einem Betrieb; Geltung inhaltsgleicher Tarifverträge unterschiedlicher Gewerkschaften für dieselben Beschäftigtengruppen; Herstellung und ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit des Tarifeinheitsgesetzes; Regelung von Konflikten im Zusammenhang mit der Geltung mehrerer Tarifverträge in einem Betrieb; Geltung inhaltsgleicher Tarifverträge unterschiedlicher Gewerkschaften für dieselben Beschäftigtengruppen; Herstellung und ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit des Tarifeinheitsgesetzes; Regelung von Konflikten im Zusammenhang mit der Geltung mehrerer Tarifverträge in einem Betrieb; Geltung inhaltsgleicher Tarifverträge unterschiedlicher Gewerkschaften für dieselben Beschäftigtengruppen; Herstellung und ...

  • Betriebs-Berater

    Weitgehende Grundgesetzkonformität des Tarifeinheitsgesetzes

  • hensche.de

    Tarifeinheit, Tarifpluralität, Streikrecht: Tarifeinheit

  • doev.de PDF

    Vereinbarkeit des Tarifeinheitsgesetzes mit der Tarifautonomie

  • rewis.io

    § 4a TVG idF vom 03.07.2015 partiell mit Art 9 Abs 3 GG unvereinbar - Interessen derjenigen Berufsgruppen, deren Tarifvertrag gem § 4a Abs 2 S 2 TVG verdrängt wurde, müssen in verdrängendem Tarifvertrag berücksichtigt werden - Schutz langfristig angelegter, die Lebensplanung ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des Tarifeinheitsgesetzes; Regelung von Konflikten im Zusammenhang mit der Geltung mehrerer Tarifverträge in einem Betrieb; Anordnung einer Verdrängung eines Tarifvertrags im Kollisionsfall; Einschätzungsprärogative und Handlungsspielraum des ...

  • rechtsportal.de

    GG Art. 9 Abs. 3; TVG § 4a Abs. 2 S. 2
    Verfassungsmäßigkeit des Tarifeinheitsgesetzes; Regelung von Konflikten im Zusammenhang mit der Geltung mehrerer Tarifverträge in einem Betrieb; Geltung inhaltsgleicher Tarifverträge unterschiedlicher Gewerkschaften für dieselben Beschäftigtengruppen; Herstellung und ...

  • datenbank.nwb.de

    § 4a TVG idF vom 03.07.2015 partiell mit Art 9 Abs 3 GG unvereinbar - Interessen derjenigen Berufsgruppen, deren Tarifvertrag gem § 4a Abs 2 S 2 TVG verdrängt wurde, müssen in verdrängendem Tarifvertrag berücksichtigt werden - Schutz langfristig angelegter, die Lebensplanung ...

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Tarifeinheitsgesetz weitgehend verfassungsgemäß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (38)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Das Tarifeinheitsgesetz ist weitgehend mit dem Grundgesetz vereinbar

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Tarifeinheitsgesetz weitgehend mit dem Grundgesetz vereinbar

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Korrekturregelung zur Tarifeinheit soll versteckt im Qualifizierungschancengesetz die parlamentarischen Hürden nehmen

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Das Tarifeinheitsgesetz ist weitgehend mit dem Grundgesetz vereinbar

  • tagesschau.de (Pressebericht, 11.07.2017)

    "Ja, aber" zum Tarifeinheitsgesetz

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Karlsruhe und das Tarifeinheitsgesetz

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Das Tarifeinheitsgesetz ist weitgehend mit dem Grundgesetz vereinbar

  • archive.is (Pressebericht, 11.07.2017)

    Tarifeinheit: Lange Gesichter bei kleinen Gewerkschaften

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Das Tarifeinheitsgesetz ist weitgehend verfassungsgemäß

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Tarifvertragsgesetz teilweise verfassungswidrig

  • noerr.com (Kurzinformation)

    Urteil zur Tarifeinheit - neue Herausforderungen für Unternehmen

  • arbrb.de (Kurzinformation)

    Tarifeinheitsgesetz nur in Teilen verfassungswidrig

  • st-sozien.de (Kurzinformation)

    Das Tarifeinheitsgesetz ist weitgehend grundgesetzkonform

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Tarifeinheitsgesetz weitgehend für wirksam befunden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kleine Gewerkschaften gescheitert: Tarifeinheitsgesetz bleibt in Kraft

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 04.01.2017)

    Tarifeinheit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Tarifeinheitsgesetz

  • bblaw.com (Kurzinformation)

    Das Tarifeinheitsgesetz mit dem Grundgesetz vereinbar?

  • efarbeitsrecht.net (Kurzinformation)

    Tarifeinheitsgesetz

  • efarbeitsrecht.net (Kurzinformation)

    Gesetz zur Tarifeinheit

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Tarifeinheitsgesetz überwiegend mit Grundgesetz vereinbar

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Das Tarifeinheitsgesetz ist weitgehend mit dem Grundgesetz vereinbar

  • taylorwessing.com (Kurzinformation)

    Tarifeinheit light - Verdrängung von Tarifverträgen unter besondere Voraussetzungen gestellt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Tarifeinheitsgesetz weitgehend mit dem Grundgesetz vereinbar - Belange einzelner Berufsgruppen oder Branchen dürfen bei Verdrängung bestehender Tarifverträge jedoch nicht einseitig vernachlässigt werden

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
  • rechtsportal.de (Leitsatz)
  • rechtsportal.de (Leitsatz)
  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    GG Art. 9 Abs. 3 ; TVG § 4a Abs. 2 S. 2
    Verfassungsmäßigkeit des Tarifeinheitsgesetzes; Regelung von Konflikten im Zusammenhang mit der Geltung mehrerer Tarifverträge in einem Betrieb; Geltung inhaltsgleicher Tarifverträge unterschiedlicher Gewerkschaften für dieselben Beschäftigtengruppen; Herstellung und ...

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Mündliche Verhandlung in Sachen Tarifeinheitsgesetz am 24. Januar 2017, 10.00 Uhr und am 25. Januar 2017, 10.00 Uhr

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Ergänzende Informationen und Verhandlungsgliederung in Sachen Tarifeinheitsgesetz

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Urteilsverkündung in Sachen Tarifeinheitsgesetz am Dienstag, 11. Juli 2017, 10.00 Uhr

  • beck-blog (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Tarifeinheitsgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht

  • zeit.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 24.01.2017)

    Tarifeinheitsgesetz: Gilt für Gewerkschaften das Recht des Stärkeren?

  • lto.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Tarifeinheitsgesetz - Fünf Verfassungsbeschwerden anhängig

  • lto.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 24.01.2017)

    Tarifeinheitsgesetz: Lex Bahn auf dem Prüfstand

  • sueddeutsche.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 24.01.2017)

    Tarifeinheitsgesetz: Die Macht der Zwerge in den Firmen

  • sueddeutsche.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 25.01.2017)

    Rechnungen der Rivalen

  • juve.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Tarifeinheit: Verhandlung über das Schicksal kleiner Gewerkschaften

Besprechungen u.ä. (11)

  • verfassungsblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Tarifautonomie als Gerechtigkeit - und warum das TEG trotzdem hätte scheitern müssen

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Tarifeinheitsgesetz: Aufatmen für Arbeitgeber

  • spiegel.de (Pressekommentar, 11.07.2017)

    Tarifeinheitsgesetz: Stoff für Zoff

  • taz.de (Pressekommentar, 11.07.2017)

    Urteil zum Tarifeinheitsgesetz: Kompliziert und mit Streitpotential

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Das Schicksal der Tarifeinheit ist ungewiss

  • juwiss.de (Entscheidungsbesprechung)

    Im methodischen Abseits

  • juwiss.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kalkül schlägt Kontrolle

  • juwiss.de (Entscheidungsbesprechung)

    Verfassung ohne Einheitstarif

  • zeitschrift-jse.de PDF, S. 74 (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Verfassungsmäßigkeit des Tarifeinheitsgesetzes

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Tarifeinheitsgesetz verfassungsgemäß

  • law-journal.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Man lebt nur zweimal? Die (kodifizierte) Tarifeinheit zwischen althergebrachter betrieblicher Ordnungsfunktion und zeitgenössischer Praxisferne

Sonstiges (2)

  • Deutscher Bundestag PDF (Verfahrensmitteilung)
  • arbrb.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 21.12.2018)

    Vom BVerfG geforderte Anpassung des Tarifeinheitsgesetzes vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 146, 71
  • NJW 2017, 2523
  • ZIP 2017, 1390
  • ZIP 2017, 53
  • NZA 2017, 915
  • DVBl 2017, 1093
  • BB 2017, 1789
  • DÖV 2017, 733
  • NZG 2017, 1038
 
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Wird zitiert von ... (133)Neu Zitiert selbst (107)

  • BVerfG, 04.07.1995 - 1 BvF 2/86

    Kurzarbeitergeld

    Auszug aus BVerfG, 11.07.2017 - 1 BvR 1571/15
    Nimmt eine angegriffene Regelung - wie hier - gezielt im Vorfeld einer Tarifauseinandersetzung auf das Verhalten der Beschwerdeführenden Einfluss, können sie nicht vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde auf fachgerichtlichen Rechtsschutz verwiesen werden (vgl. BVerfGE 92, 365 ).

    Geschützt ist damit auch das Recht der Vereinigungen selbst, durch spezifisch koalitionsmäßige Betätigung die in Art. 9 Abs. 3 GG genannten Zwecke zu verfolgen, wobei die Wahl der Mittel, die die Koalitionen zur Erreichung dieses Zwecks für geeignet halten, mit Art. 9 Abs. 3 GG grundsätzlich ihnen selbst überlassen ist (vgl. BVerfGE 92, 365 ; 100, 271 ; 116, 202 ; stRspr).

    Geschützt ist insbesondere der Abschluss von Tarifverträgen (vgl. BVerfGE 92, 365 ; 94, 268 ; 103, 293 ).

    Vom Schutz des Art. 9 Abs. 3 GG erfasst sind auch Arbeitskampfmaßnahmen, die auf den Abschluss von Tarifverträgen gerichtet sind, jedenfalls soweit sie erforderlich sind, um eine funktionierende Tarifautonomie sicherzustellen (vgl. BVerfGE 84, 212 ; 88, 103 ; 92, 365 ).

    c) Geschützt ist die Koalition auch in ihrer Ausrichtung und Organisation; die Selbstbestimmung über ihre innere Ordnung ist ein wesentlicher Teil der Koalitionsfreiheit (vgl. BVerfGE 92, 365 ; 93, 352 ; 100, 214 ).Das umfasst die Entscheidung über die Abgrenzung nach Branchen oder Fachbereichen (vgl. BVerfGE 92, 365 ) oder nach Berufsgruppen, denn es gilt auch hier das Prinzip freier sozialer Gruppenbildung (vgl. BVerfGE 100, 214 m.w.N.).

    Das bedeutet aber nicht, dass dem Gesetzgeber jede Regelung im Schutzbereich dieses Grundrechts verwehrt wäre.Gesetzliche Regelungen, die eine Beeinträchtigung des Art. 9 Abs. 3 GG bewirken, können zugunsten der Grundrechte Dritter sowie sonstiger mit Verfassungsrang ausgestatteter Rechte und Gemeinwohlbelange gerechtfertigt werden (vgl. BVerfGE 84, 212 ; 92, 365 ; 100, 271 ; 103, 293 ; stRspr).

    bb)Gesetzliche Regelungen, die in den Schutzbereich des Art. 9 Abs. 3 GG fallen, und die Funktionsfähigkeit des Systems der Tarifautonomie herstellen und sichern sollen, verfolgen einen legitimen Zweck (vgl. BVerfGE 84, 212 ; 88, 103 ; 92, 365 ; 94, 268 ; 116, 202 ).

    Funktionsfähig ist die Tarifautonomie folglich nur, solange zwischen den Tarifvertragsparteien ein ungefähres Kräftegleichgewicht - Parität - besteht (vgl. BVerfGE 92, 365 ; stRspr).

    Der Gesetzgeber ist insofern nicht gehindert, Rahmenbedingungen für das Handeln der Koalitionen zu ändern (vgl. BVerfGE 84, 212 ; 92, 365 ); er ist sogar verpflichtet einzugreifen, wenn nachhaltige Störungen der Funktionsfähigkeit des Systems vorliegen (vgl. BVerfGE 92, 365 ).

    ee) Bei der Regelung der Strukturbedingungen der Tarifautonomie verfügt der Gesetzgeber über eine Einschätzungsprärogative und einen weiten Handlungsspielraum (vgl. BVerfGE 92, 365 ).

    Doch ist der Gesetzgeber auch nicht gehindert, die Rahmenbedingungen der Tarifautonomie zu ändern, sei es aus Gründen des Gemeinwohls, sei es, um gestörte Paritäten wieder herzustellen (vgl. BVerfGE 84, 212 ; 92, 365 ), sei es zur Sicherung eines fairen Ausgleichs auf nur einer Seite der sich gegenüberstehenden Koalitionen.

    Er ist nicht gehalten, schwachen Verbänden Durchsetzungsfähigkeit bei Tarifverhandlungen zu verschaffen, denn Art. 9 Abs. 3 GG verlangt keine Optimierung der Kampfbedingungen, sondern verpflichtet den Staat auch insoweit zur Neutralität (vgl. BVerfGE 92, 365 ).

    Die Tarifautonomie muss als ein Bereich gewahrt bleiben, in dem die Tarifvertragsparteien ihre Angelegenheiten grundsätzlich selbstverantwortlich und ohne staatliche Einflussnahme regeln können (BVerfGE 92, 365 ).

    Bei der Regelung von Strukturbedingungen von Koalitionsfreiheit im Allgemeinen und Tarifautonomie im Besonderen verfügt der Gesetzgeber für die konkrete Zielsetzung über eine Einschätzungsprärogative und Gestaltungsspielraum beim Ausgleich der sich gegenüber stehenden Rechte (vgl. BVerfGE 92, 365 ).

    Die Grenze liegt dort, wo sich deutlich erkennbar abzeichnet, dass eine Fehleinschätzung vorgelegen hat (vgl. BVerfGE 92, 365 ).

    Verfassungsrechtlich ist diese solange zu akzeptieren, wie sich nicht deutlich erkennbar abzeichnet, dass eine Fehleinschätzung vorgelegen hat oder die angegriffene Maßnahme von vornherein darauf hinausläuft, ein vorhandenes Gleichgewicht der Kräfte zu stören oder ein Ungleichgewicht zu verstärken (vgl. BVerfGE 92, 365 ) oder sonst gegen verfassungsrechtliche Vorgaben zu verstoßen.

    Treten die im Verfahren aufgezeigten Folgen allerdings in Zukunft ein, die aktuell die Bewertung der Zumutbarkeit im Urteil nicht entscheidend prägen, wäre das Gesetz verfassungsrechtlich neu zu bewerten (vgl. BVerfGE 92, 365 ).

  • BVerfG, 11.07.2006 - 1 BvL 4/00

    Verlangen nach Abgabe einer Tariftreueerklärung bei der Vergabe öffentlicher

    Auszug aus BVerfG, 11.07.2017 - 1 BvR 1571/15
    Es schützt die individuelle Freiheit, Vereinigungen zur Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen zu bilden und diesen Zweck gemeinsam zu verfolgen (vgl. BVerfGE 92, 352 ), ihnen fernzubleiben oder sie zu verlassen (vgl. BVerfGE 116, 202 ).

    Geschützt ist damit auch das Recht der Vereinigungen selbst, durch spezifisch koalitionsmäßige Betätigung die in Art. 9 Abs. 3 GG genannten Zwecke zu verfolgen, wobei die Wahl der Mittel, die die Koalitionen zur Erreichung dieses Zwecks für geeignet halten, mit Art. 9 Abs. 3 GG grundsätzlich ihnen selbst überlassen ist (vgl. BVerfGE 92, 365 ; 100, 271 ; 116, 202 ; stRspr).

    Das Aushandeln von Tarifverträgen ist ein wesentlicher Zweck der Koalitionen (vgl. BVerfGE 116, 202 m.w.N.).

    b) Art. 9 Abs. 3 GG schützt die Koalitionen auch in ihrem Bestand (vgl. BVerfGE 93, 352 ; 116, 202 ; stRspr).

    bb)Gesetzliche Regelungen, die in den Schutzbereich des Art. 9 Abs. 3 GG fallen, und die Funktionsfähigkeit des Systems der Tarifautonomie herstellen und sichern sollen, verfolgen einen legitimen Zweck (vgl. BVerfGE 84, 212 ; 88, 103 ; 92, 365 ; 94, 268 ; 116, 202 ).

    Grundsätzlich enthält sich der Staat einer Einflussnahme und überlässt die autonome Vereinbarung von Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen zum großen Teil den Koalitionen; dazu gehören insbesondere das Arbeitsentgelt und andere materielle Arbeitsbedingungen (vgl. BVerfGE 94, 268 ; 100, 271 ; 103, 293 ; 116, 202 ).

    Daher können Maßnahmen, die der Gesetzgeber zum Schutz eines wichtigen Zieles für erforderlich hält, verfassungsrechtlich nur beanstandet werden, wenn nach den ihm bekannten Tatsachen und im Hinblick auf die bisherigen Erfahrungen feststellbar ist, dass Regelungen, die als Alternativen in Betracht kommen, die gleiche Wirksamkeit versprechen, die Betroffenen indessen weniger belasten (vgl. BVerfGE 116, 202 ; stRspr).

  • BVerfG, 24.04.1996 - 1 BvR 712/86

    Wissenschaftliches Personal

    Auszug aus BVerfG, 11.07.2017 - 1 BvR 1571/15
    Geschützt ist insbesondere der Abschluss von Tarifverträgen (vgl. BVerfGE 92, 365 ; 94, 268 ; 103, 293 ).

    bb)Gesetzliche Regelungen, die in den Schutzbereich des Art. 9 Abs. 3 GG fallen, und die Funktionsfähigkeit des Systems der Tarifautonomie herstellen und sichern sollen, verfolgen einen legitimen Zweck (vgl. BVerfGE 84, 212 ; 88, 103 ; 92, 365 ; 94, 268 ; 116, 202 ).

    Insbesondere wenn das Verhältnis der Tarifvertragsparteien zueinander berührt wird, die beide den Schutz des Art. 9 Abs. 3 GG genießen, bedarf die Koalitionsfreiheit der gesetzlichen Ausgestaltung (vgl. BVerfGE 94, 268 ; stRspr).

    Grundsätzlich enthält sich der Staat einer Einflussnahme und überlässt die autonome Vereinbarung von Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen zum großen Teil den Koalitionen; dazu gehören insbesondere das Arbeitsentgelt und andere materielle Arbeitsbedingungen (vgl. BVerfGE 94, 268 ; 100, 271 ; 103, 293 ; 116, 202 ).

    Nicht nur ist der Gesetzgeber zu Regelungen wie auch sonst nur in besonders gelagerten Fällen verpflichtet (namentlich BVerfGE 94, 268 ).

    Für eine Sorge um das System muss es "reale Gründe" geben (vgl. BVerfGE 94, 268 - abw. Meinung Kühling).

  • BVerfG, 06.06.2018 - 1 BvL 7/14

    Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristung im Grundsatz verfassungsgemäß -

    Dabei genügt die Möglichkeit, dass mit Hilfe des Gesetzes der erstrebte Erfolg gefördert werden kann (vgl. BVerfGE 141, 82 ; 145, 20 ; BVerfG, Urteil vom 11. Juli 2017 - 1 BvR 1571/15 u.a. -, www.bverfg.de, Rn. 159), wobei dem Gesetzgeber ein Einschätzungsspielraum zukommt (vgl. BVerfGE 104, 337 ; 145, 20 ; BVerfG, Urteil vom 11. Juli 2017 - 1 BvR 1571/15 u.a. -, www.bverfg.de, Rn. 159).

    Es ist nicht erkennbar, dass ein gleich wirksames, die Grundrechtsberechtigten weniger beeinträchtigendes Mittel zur Verfügung steht, um den mit dem Gesetz verfolgten Zweck zu erreichen (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 116, 202 ; 145, 20 ; BVerfG, Urteil vom 11. Juli 2017 - 1 BvR 1571/15 u.a. -, www.bverfg.de, Rn. 162), wobei der Gesetzgeber auch hier über einen Beurteilungs- und Prognosespielraum verfügt (vgl. BVerfGE 115, 276 ; 116, 202 ; 145, 20 ; BVerfG, Urteil vom 11. Juli 2017 - 1 BvR 1571/15 u.a. -, www.bverfg.de, Rn. 162).

    d) Aus den in der Auslegung des Grundgesetzes zu berücksichtigenden völkerrechtlichen Normen (vgl. BVerfGE 74, 358 ; BVerfG, Urteil vom 11. Juli 2017 - 1 BvR 1571/15 u. a. -, www.bverfg.de, Rn. 206; stRspr) des Art. 8 Abs. 1 EMRK, der Europäischen Sozialcharta und des Art. 6 Abs. 1 des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (IPwskR) ergeben sich keine weitergehenden Anforderungen.

  • BVerfG, 12.06.2018 - 2 BvR 1738/12

    Streikverbot für Beamte verfassungsgemäß

    aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist das Grundrecht aus Art. 9 Abs. 3 GG in erster Linie ein Freiheitsrecht auf spezifisch koalitionsgemäße Betätigung (vgl. BVerfGE 17, 319 ; 19, 303 ; 28, 295 ; 50, 290 ; 58, 233 ; 93, 352 ; zuletzt BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 11. Juli 2017 - 1 BvR 1571/15 u.a. -, juris, Rn. 130), das den Einzelnen die Freiheit gewährleistet, Vereinigungen zur Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen zu bilden und diesen Zweck gemeinsam zu verfolgen.

    Soweit das Recht der Koalitionen selbst betroffen ist, die von Art. 9 Abs. 3 GG genannten Zwecke zu verfolgen, entscheiden sie im Rahmen ihrer Interessenwahrnehmung selbst über die einzusetzenden Mittel (vgl. BVerfGE 50, 290 m.w.N.; 92, 365 ; BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 11. Juli 2017 - 1 BvR 1571/15 u.a. -, juris, Rn. 130>).

    Sie unterfallen jedenfalls insoweit der Koalitionsfreiheit, als sie allgemein erforderlich sind, um eine funktionierende Tarifautonomie sicherzustellen (vgl. BVerfGE 88, 103 ; 92, 365 ; BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 11. Juli 2017 - 1 BvR 1571/15 u.a. -, juris, Rn. 131>).

    Auch vorbehaltlos gewährleistete Grundrechte können durch kollidierende Grundrechte Dritter und andere mit Verfassungsrang ausgestattete Rechte begrenzt werden (vgl. etwa BVerfGE 28, 243 ; 84, 212 ; 92, 26 ; BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 11. Juli 2017 - 1 BvR 1571/15 u.a. -, juris, Rn. 141).

    In den Schutzbereich des Art. 9 Abs. 3 GG hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt und zuletzt in seiner Entscheidung zum Tarifeinheitsgesetz solche Arbeitskampfmaßnahmen einbezogen, die auf den Abschluss von Tarifverträgen gerichtet sind, jedenfalls soweit sie erforderlich sind, um eine funktionierende Tarifautonomie sicherzustellen (vgl. BVerfGE 84, 212 ; 88, 103 ; 92, 365 ; BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 11. Juli 2017 - 1 BvR 1571/15 u.a. -, juris, Rn. 131).

  • BAG, 16.05.2019 - 6 AZR 329/18

    Verhältnis des Beschäftigungsanspruchs schwerbehinderter Menschen zur

    Gesetzliche Regelungen, die eine Beeinträchtigung des Art. 9 Abs. 3 GG bewirken, können jedoch zugunsten der Grundrechte Dritter sowie sonstiger mit Verfassungsrang ausgestatteter Rechte und Gemeinwohlbelange gerechtfertigt werden (BVerfG 11. Juli 2017 - 1 BvR 1571/15 ua. - Rn. 143, BVerfGE 146, 71) .
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Rechtsprechung
   BVerfG, 06.10.2015 - 1 BvR 1571/15, 1 BvR 1588/15, 1 BvR 1582/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,27457
BVerfG, 06.10.2015 - 1 BvR 1571/15, 1 BvR 1588/15, 1 BvR 1582/15 (https://dejure.org/2015,27457)
BVerfG, Entscheidung vom 06.10.2015 - 1 BvR 1571/15, 1 BvR 1588/15, 1 BvR 1582/15 (https://dejure.org/2015,27457)
BVerfG, Entscheidung vom 06. Oktober 2015 - 1 BvR 1571/15, 1 BvR 1588/15, 1 BvR 1582/15 (https://dejure.org/2015,27457)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht

    Anträge auf einstweilige Anordnung gegen das Tarifeinheitsgesetz erfolglos

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 9 Abs 3 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 2a Abs 1 Nr 6 ArbGG, § 58 Abs 3 ArbGG, § 99 ArbGG
    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung zur Aussetzung des Vollzugs des Tarifeinheitsgesetzes (juris: TarifEinhG) - Folgenabwägung: zeitnaher Eintritt gravierender, irreversibler Nachteile nicht zu erwarten

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf einstweilige Anordnung zur Aussetzung des Vollzugs des Tarifeinheitsgesetzes; Geltung des Mehrheitsprinzips in Orientierung an der Zahl der in einem Betrieb von konkurrierenden Gewerkschaften organisierten abhängig Beschäftigten

  • hensche.de

    Tarifeinheit

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung zur Aussetzung des Vollzugs des Tarifeinheitsgesetzes (juris: TarifEinhG) - Folgenabwägung: zeitnaher Eintritt gravierender, irreversibler Nachteile nicht zu erwarten

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 32 Abs. 1; GG Art. 9 Abs. 3; TVG § 4a
    Antrag auf einstweilige Anordnung zur Aussetzung des Vollzugs des Tarifeinheitsgesetzes; Geltung des Mehrheitsprinzips in Orientierung an der Zahl der in einem Betrieb von konkurrierenden Gewerkschaften organisierten abhängig Beschäftigten

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Anträge auf einstweilige Anordnung gegen das Tarifeinheitsgesetz erfolglos

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Keine einstweilige Anordnung gegen Tarifeinheitsgesetz

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Karlsruher Tarifeinheit

  • lto.de (Pressebericht)

    Tarifeinheitsgesetz - Gewerkschaften scheitern mit Eilantrag

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anträge auf einstweilige Anordnung gegen das Tarifeinheitsgesetz erfolglos

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Spartengewerkschaften scheitern mit Anträgen auf einstweilige Anordnung gegen Tarifeinheitsgesetz

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anträge auf einstweilige Anordnung gegen das Tarifeinheitsgesetz erfolglos

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anträge auf einstweilige Anordnung gegen Tarifeinheitsgesetz zurückgewiesen

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Keine einstweilige Anordnung gegen Tarifeinheitsgesetz

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Eilantrag zum Tarifeinheitsgesetz abgelehnt

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 11.07.2017)

    Tarifeinheitsgesetz weitgehend mit Grundgesetz vereinbar

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 108 (Kurzinformation)

    Keine Aussetzung des Vollzugs des Gesetz zur Tarifeinheit

Besprechungen u.ä. (2)

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Tarifeinheit bleibt zunächst - aber mit Maßgaben

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Eilanträge gegen Tarifeinheitsgesetz gescheitert

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 140, 211
  • NJW 2015, 3294
  • ZIP 2015, 85
  • NZA 2015, 1271
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (41)

  • BVerfG, 22.05.2001 - 2 BvQ 48/00

    Altenpflegegesetz vorläufig nicht in Kraft

    Auszug aus BVerfG, 06.10.2015 - 1 BvR 1571/15
    b) Wegen der meist weittragenden Folgen, die eine einstweilige Anordnung in einem verfassungsrechtlichen Verfahren auslöst, gilt für die Beurteilung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ein strenger Maßstab (vgl. BVerfGE 3, 41 ; 6, 1 ; 55, 1 ; 82, 310 ; 94, 166 ; 104, 23 ; 106, 51 ; 132, 195 ).

    Soll der Vollzug eines Gesetzes ausgesetzt werden, erhöht sich diese Hürde noch (vgl. BVerfGE 3, 41 ; 6, 1 ; 7, 367 ; 64, 67 ; 81, 53 ; 117, 126 ), denn das Bundesverfassungsgericht darf von seiner Befugnis, den Vollzug eines Gesetzes auszusetzen, nur mit größter Zurückhaltung Gebrauch machen, weil dies einen erheblichen Eingriff in die originäre Zuständigkeit des Gesetzgebers darstellt (vgl. BVerfGE 82, 310 ; 104, 23 ; 104, 51 ; 112, 216 ; 112, 284 ; 122, 342 ; 131, 47 ; stRspr).

    Müssen die für eine vorläufige Regelung sprechenden Gründe schon im Regelfall so schwer wiegen, dass sie den Erlass einer einstweiligen Anordnung unabdingbar machen, so müssen sie im Fall der begehrten Außervollzugsetzung eines Gesetzes darüber hinaus besonderes Gewicht haben (vgl. BVerfGE 104, 23 ; 117, 126 ; 122, 342 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 26. August 2015 - 2 BvF 1/15 -, www.bverfg.de, Rn. 12; stRspr).

  • BVerfG, 12.09.2012 - 2 BvR 1390/12

    Europäischer Stabilitätsmechanismus

    Auszug aus BVerfG, 06.10.2015 - 1 BvR 1571/15
    Bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht dann im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, der Antrag aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, dem Antrag in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 64, 67 ; 89, 38 ; 103, 41 ; 104, 51 ; 118, 111 ; 132, 195 ; 134, 135 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 26. August 2015 - 2 BvF 1/15 -, www.bverfg.de, Rn. 11 m.w.N.; stRspr).

    b) Wegen der meist weittragenden Folgen, die eine einstweilige Anordnung in einem verfassungsrechtlichen Verfahren auslöst, gilt für die Beurteilung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ein strenger Maßstab (vgl. BVerfGE 3, 41 ; 6, 1 ; 55, 1 ; 82, 310 ; 94, 166 ; 104, 23 ; 106, 51 ; 132, 195 ).

  • BVerfG, 13.04.1983 - 1 BvR 209/83

    Einstweilige Aussetzung des Vollzugs des Volkszählungsgesetzes

    Auszug aus BVerfG, 06.10.2015 - 1 BvR 1571/15
    Bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht dann im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, der Antrag aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, dem Antrag in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 64, 67 ; 89, 38 ; 103, 41 ; 104, 51 ; 118, 111 ; 132, 195 ; 134, 135 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 26. August 2015 - 2 BvF 1/15 -, www.bverfg.de, Rn. 11 m.w.N.; stRspr).

    Soll der Vollzug eines Gesetzes ausgesetzt werden, erhöht sich diese Hürde noch (vgl. BVerfGE 3, 41 ; 6, 1 ; 7, 367 ; 64, 67 ; 81, 53 ; 117, 126 ), denn das Bundesverfassungsgericht darf von seiner Befugnis, den Vollzug eines Gesetzes auszusetzen, nur mit größter Zurückhaltung Gebrauch machen, weil dies einen erheblichen Eingriff in die originäre Zuständigkeit des Gesetzgebers darstellt (vgl. BVerfGE 82, 310 ; 104, 23 ; 104, 51 ; 112, 216 ; 112, 284 ; 122, 342 ; 131, 47 ; stRspr).

  • BVerfG, 11.07.2017 - 1 BvR 1571/15

    Das Tarifeinheitsgesetz ist weitgehend mit dem Grundgesetz vereinbar

    Diese hat der Erste Senat mit Beschluss vom 6. Oktober 2015 abgelehnt (BVerfGE 140, 211).

    Zu Recht geht das Urteil davon aus, dass auch die Möglichkeit besteht, § 4a Abs. 2 Satz 2 TVG nicht so auszulegen, dass die Verdrängung eines kollidierenden Tarifvertrags ipso jure eintritt, sondern diesen Verlust an den ex tunc wirkenden Beschluss des Arbeitsgerichts im Verfahren nach § 99 ArbGG zu binden (Rn. 175 f.; vgl. BVerfGE 140, 211 ; auch Preis, in: FA 2014, S. 354 ).

  • BVerfG, 05.05.2021 - 1 BvR 781/21

    Eilanträge gegen bundesrechtliche nächtliche Ausgangsbeschränkungen abgelehnt

    Insoweit ist von entscheidender Bedeutung, ob die Nachteile irreversibel oder auch nur sehr erschwert revidierbar sind (vgl. BVerfGE 118, 111 ; 140, 211 ; stRspr), um das Aussetzungsinteresse durchschlagen zu lassen.
  • BVerfG, 21.12.2015 - 2 BvR 2347/15

    Erfolgloser Antrag auf einstweilige Anordnung gegen die Strafbarkeit der

    Die Gründe, die für den Erlass einer einstweiligen Anordnung sprechen, müssen daher im Vergleich zu Anordnungen, die weniger schwer in die Interessen der Allgemeinheit eingreifen, bei Gesetzen ganz besonderes Gewicht haben (vgl. BVerfGE 46, 337 ; 85, 167 ; 104, 23 ; 104, 51 ; 117, 126 ; 122, 342 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 26. August 2015 - 2 BvF 1/15 -, juris, Rn. 12; Beschluss des Ersten Senats vom 6. Oktober 2015 - 1 BvR 1571/15 u.a. -, juris, Rn. 13; stRspr).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 10.08.2017 - 1 BvR 1582/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,36420
BVerfG, 10.08.2017 - 1 BvR 1582/15 (https://dejure.org/2017,36420)
BVerfG, Entscheidung vom 10.08.2017 - 1 BvR 1582/15 (https://dejure.org/2017,36420)
BVerfG, Entscheidung vom 10. August 2017 - 1 BvR 1582/15 (https://dejure.org/2017,36420)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen das Tarifeinheitsgesetz

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 9 Abs 3 GG, § 34a Abs 3 BVerfGG, § 90 BVerfGG, § 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 S 2 RVG
    Nichtannahme eine unmittelbar gegen § 4a TVG (Tarifeinheit) gerichteten Verfassungsbeschwerde - Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses infolge des Senatsurteils vom 11.07.2017, 1 BvR 1571/15 ua - Anordnung der Auslagenerstattung iH eines Drittels - Gegenstandswertfestsetzung

  • rewis.io

    Nichtannahme eine unmittelbar gegen § 4a TVG (Tarifeinheit) gerichteten Verfassungsbeschwerde - Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses infolge des Senatsurteils vom 11.07.2017, 1 BvR 1571/15 ua - Anordnung der Auslagenerstattung iH eines Drittels - Gegenstandswertfestsetzung

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahme eine unmittelbar gegen § 4a TVG (Tarifeinheit) gerichteten Verfassungsbeschwerde - Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses infolge des Senatsurteils vom 11.07.2017, 1 BvR 1571/15 ua - Anordnung der Auslagenerstattung iH eines Drittels - Gegenstandswertfestsetzung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 11.07.2017 - 1 BvR 1571/15

    Das Tarifeinheitsgesetz ist weitgehend mit dem Grundgesetz vereinbar

    Auszug aus BVerfG, 10.08.2017 - 1 BvR 1582/15
    Sie teilt im Wesentlichen die verfassungsrechtlichen Bedenken, die auch in den mit Urteil vom 11. Juli 2017 - 1 BvR 1571/15 u.a. -, www.bverfg.de, entschiedenen Verfassungsbeschwerden vorgebracht worden sind.

    Zu der Verfassungsbeschwerde gegen das Tarifeinheitsgesetz haben - im Rahmen einer gemeinsamen Zustellung mit den mit Urteil vom 11. Juli 2017 auf die mündliche Verhandlung vom 24. und 25. Januar 2017 entschiedenen Verfahren 1 BvR 1571/15 u.a., www.bverfg.de, Stellung genommen die Bundesregierung, die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, der Bund der Richterinnen und Richter der Arbeitsgerichtsbarkeit (BRA), die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und die Bundesnotarkammer, von Arbeitnehmerseite der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) und der Verband angestellter Akademiker und leitender Angestellter der chemischen Industrie (VAA), aus Sicht der Arbeitgeberseite die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) gemeinsam mit dem Arbeitgeberverband Luftverkehr (AGVL), die Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA), der Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK), der Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister (Agv MoVe) für die Deutsche Bahn AG und der Arbeitgeberverband Deutscher Eisenbahnen (AGVDE), und aus Sicht der Forschung das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI).

    Daran fehlt es hier, weil das Bundesverfassungsgericht die mit der Verfassungsbeschwerde angestrebte verfassungsrechtliche Überprüfung des Tarifeinheitsgesetzes im Urteil vom 11. Juli 2017 - 1 BvR 1571/15 u.a. -, www.bverfg.de, mittlerweile vorgenommen hat.

    Mit Blick auf die erhebliche subjektive und objektive Bedeutung der Verfassungsbeschwerde (BVerfGE 79, 365 ) wird unter Berücksichtigung der in § 14 Abs. 1 RVG genannten Umstände nach billigem Ermessen (§ 37 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 RVG) ein Gegenstandswert von 500.000 EUR festgesetzt (ebenso BVerfG, Urteil vom 11. Juli 2017 - 1 BvR 1571/15 u.a. -, www.bverfg.de, Rn. 219).

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 10.08.2017 - 1 BvR 1582/15
    Mit Blick auf die erhebliche subjektive und objektive Bedeutung der Verfassungsbeschwerde (BVerfGE 79, 365 ) wird unter Berücksichtigung der in § 14 Abs. 1 RVG genannten Umstände nach billigem Ermessen (§ 37 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 RVG) ein Gegenstandswert von 500.000 EUR festgesetzt (ebenso BVerfG, Urteil vom 11. Juli 2017 - 1 BvR 1571/15 u.a. -, www.bverfg.de, Rn. 219).
  • BVerfG, 14.02.1979 - 1 BvR 924/78

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Verfassungsbeschwerde im Auslieferungsverfahren

    Auszug aus BVerfG, 10.08.2017 - 1 BvR 1582/15
    Die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde setzt voraus, dass im Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ein Rechtsschutzbedürfnis besteht (BVerfGE 33, 247 ; 50, 244 ; stRspr).
  • BVerfG, 06.10.2015 - 1 BvR 1571/15

    Anträge auf einstweilige Anordnung gegen das Tarifeinheitsgesetz erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 10.08.2017 - 1 BvR 1582/15
    Diesen hat der Erste Senat mit Beschluss vom 6. Oktober 2015 abgelehnt (BVerfGE 140, 211).
  • BVerfG, 28.06.1972 - 1 BvR 105/63

    Klagestop Kriegsfolgen

    Auszug aus BVerfG, 10.08.2017 - 1 BvR 1582/15
    Die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde setzt voraus, dass im Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ein Rechtsschutzbedürfnis besteht (BVerfGE 33, 247 ; 50, 244 ; stRspr).
  • BVerfG, 06.10.2015 - 1 BvR 1571/15
    Der Beschwerdeführer im Verfahren 1 BvR 1582/15 (im Folgenden: Beschwerdeführer zu 2) ist eine Berufsgruppengewerkschaft im Journalismus, die ausschließlich die redaktionell Arbeitenden in den Medien vertritt.
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