Rechtsprechung
BVerfG, 23.02.2000 - 1 BvR 1582/94 |
Hallenser Stasi-Liste
§ 93a Abs. 2 BVerfGG, Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde trotz (nicht grober) Verkennung grundrechtlicher Maßstäbe durch die Fachgerichte bei fehlender existentieller Betroffenheit;
Art. 5 Abs. 1 GG, Spannungsverhältnis von Meinungsfreiheit und Ehrenschutz bei der Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit
Volltextveröffentlichungen (12)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Auslegung einer Liste mit Namen von inoffiziellen Mitarbeitern des MfS im Hinblick auf den Schutzbereich der Meinungsfreiheit und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
- nomos.de , S. 34 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)
Art. 2 Abs. 1 iVm Art. 1 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1 GG
Meinungsfreiheit/Persönlichkeitsrecht/Veröffentlichung einer »IM«-Liste - Wolters Kluwer
Verfassungsbeschwerde - Meinungsfreiheit - Allgemeines Persönlichkeitsrecht - DDR - Ministerium für Staatssicherheit - Informationelle Selbstbestimmung - Veröffentlichung - Namenslisten
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
- Judicialis
GG Art. 5 Abs. 1
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
GG Art. 1 Abs. 1; GG Art. 2 Abs. 1; GG Art. 5 Abs. 2
Veröffentlichung einer Liste von "IM" des MfS - Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Meinungsfreiheit und allgemeines Persönlichkeitsrecht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 5 Abs. 1
Auslegung einer Liste mit Namen von inoffiziellen Mitarbeitern des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR durch das "Neue Forum" - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Zur Veröffentlichung einer Liste von "IM" des MfS
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Zur Veröffentlichung einer Liste von "IM" des MfS
- nomos.de , S. 20 (Kurzinformation)
Zur Veröffentlichung einer IM-Liste
Besprechungen u.ä.
Verfahrensgang
- KreisG Halle-Saalkreis, 21.07.1992 - 24 C 724/92
- LG Halle, 26.03.1993 - 4 O 439/92
- OLG Naumburg, 25.11.1993 - 4 U 105/93
- BGH, 12.07.1994 - VI ZR 1/94
- BVerfG, 23.02.2000 - 1 BvR 1582/94
Papierfundstellen
- NJW 2000, 2413
- NJ 2000, 365
- VersR 2000, 778
- afp 2000, 445
Wird zitiert von ... (51) Neu Zitiert selbst (14)
- BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 131/96
Mißbrauchsbezichtigung
Auszug aus BVerfG, 23.02.2000 - 1 BvR 1582/94
Ein Grundrechtsverstoß, den das Bundesverfassungsgericht zu korrigieren hätte, liegt insbesondere dann vor, wenn das Zivilgericht den grundrechtlichen Einfluss überhaupt nicht berücksichtigt oder unzutreffend eingeschätzt hat und die Entscheidung auf der Verkennung des Grundrechtseinflusses beruht (vgl. BVerfGE 97, 391 ).In der neueren Rechtsprechung hat das Bundesverfassungsgericht ausgeführt, dass wahre Berichte das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen insbesondere dann verletzen können, wenn die Folgen der Darstellung für die Persönlichkeitsentfaltung schwerwiegend sind und die Schutzbedürfnisse das Interesse an der Äußerung überwiegen (vgl. BVerfGE 97, 391 ).
Der Schutz, den das allgemeine Persönlichkeitsrecht insoweit vermittelt, greift auch dann, wenn die Aussage wahr ist und deshalb zum Anknüpfungspunkt sozialer Ausgrenzung und Isolierung wird (vgl. BVerfGE 97, 391 ).
Es ist schließlich auch nicht ersichtlich, dass die Unterstellung einer inoffiziellen Mitarbeit beim MfS in gleicher Weise zu einem Entzug sozialer Anerkennung oder einer "Abstempelung" führt wie etwa die Behauptung, eine Person habe die eigenen Kinder sexuell missbraucht (vgl. dazu BVerfGE 97, 391 ).
- BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96
Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen
Auszug aus BVerfG, 23.02.2000 - 1 BvR 1582/94
Dagegen müssen wahre Aussagen in der Regel hingenommen werden, auch wenn sie nachteilig für den Betroffenen sind (vgl. BVerfGE 99, 185 ; stRspr).Schließlich können auch bei wahren Aussagen ausnahmsweise Persönlichkeitsbelange überwiegen, wenn die Aussagen die Intim-, Privat- oder Vertraulichkeitssphäre betreffen und sich nicht durch ein berechtigtes Informationsinteresse der Öffentlichkeit rechtfertigen lassen (vgl. BVerfGE 99, 185 ).
Eine Berichterstattung über die Intim-, Privat- oder Vertraulichkeitssphäre, die auch im Fall ihrer Wahrheit regelmäßig rechtswidrig ist (vgl. BVerfGE 99, 185 ), lag nicht vor.
- BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91
"Soldaten sind Mörder"
Auszug aus BVerfG, 23.02.2000 - 1 BvR 1582/94
Das haben sie unter Hinweis auf den Kontext der Äußerung, insbesondere die Vorbemerkungen, schlüssig begründet und damit die Anforderungen, die Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG an die Deutung von Äußerungen stellt (vgl. BVerfGE 93, 266 ), beachtet.Der Schutz des Grundrechts bezieht sich aber nicht nur auf den Inhalt, sondern auch auf die Form einer Äußerung (vgl. BVerfGE 93, 266 ; stRspr).
- BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos
Auszug aus BVerfG, 23.02.2000 - 1 BvR 1582/94
Die von ihr aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen lassen sich anhand der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Spannungsverhältnis von Meinungsfreiheit und allgemeinem Persönlichkeitsrecht beantworten (vgl. BVerfGE 90, 22 ).Die angegriffenen Entscheidungen beruhen weder auf einer groben Verkennung des durch ein Grundrecht gewährten Schutzes oder einem geradezu leichtfertigen Umgang mit grundrechtlich geschützten Positionen noch führen sie zu einer existentiellen Betroffenheit des Beschwerdeführers (vgl. BVerfGE 90, 22 ; stRspr).
- OLG Naumburg, 25.11.1993 - 4 U 105/93
Öffentliches Verbreiten einer Behauptung; Informelle Mitarbeiterin; …
Auszug aus BVerfG, 23.02.2000 - 1 BvR 1582/94
b) das Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg vom 25. November 1993 - 4 U 105/93 -,.a) Das Oberlandesgericht führte in dem angegriffenen Urteil im Wesentlichen aus (veröffentlicht in NJ 1994, S. 177): Der Aussagegehalt der Liste sei dahingehend zu verstehen, dass die darin aufgeführten Personen als inoffizielle Mitarbeiter des MfS registriert gewesen und mit hoher Wahrscheinlichkeit zu irgendeinem Zeitpunkt in irgendeiner Form tatsächlich auch als inoffizielle Mitarbeiter tätig geworden seien.
- BGH, 12.07.1994 - VI ZR 1/94
Zulässigkeit der Veröffentlichung angeblicher inoffizieller Mitarbeiter des MfS
Auszug aus BVerfG, 23.02.2000 - 1 BvR 1582/94
a) das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12. Juli 1994 - VI ZR 1/94 -,.b) Die Revision des Beschwerdeführers hat der Bundesgerichtshof im Wesentlichen aus folgenden Erwägungen zurückgewiesen (veröffentlicht in JZ 1995, S. 253): .
- BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93
Fink
Auszug aus BVerfG, 23.02.2000 - 1 BvR 1582/94
Denn die systematische und umfassende Ausforschung der eigenen Bevölkerung mit nachrichtendienstlichen Mitteln war ein besonders abstoßendes Herrschaftsinstrument des Einparteiensystems (vgl. BVerfGE 96, 189 ). - BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91
Flugblatt gegen "Humanes Sterben", Meinungsfreiheit, Deutung von Äußerungen
Auszug aus BVerfG, 23.02.2000 - 1 BvR 1582/94
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hängt die Zulässigkeit einer Äußerung im Konflikt zwischen Meinungsfreiheit und allgemeinem Persönlichkeitsrecht wesentlich davon ab, ob es sich um ein Werturteil oder eine Tatsachenbehauptung handelt (vgl. BVerfGE 94, 1 ). - BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79
Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'
Auszug aus BVerfG, 23.02.2000 - 1 BvR 1582/94
An der Aufrechterhaltung und Weiterverbreitung herabsetzender Tatsachenbehauptungen, die unwahr sind, besteht unter dem Gesichtspunkt der Meinungsfreiheit kein schützenswertes Interesse (vgl. BVerfGE 61, 1 ). - BVerfG, 21.05.1996 - 2 BvE 1/95
Abgeordnetenprüfung
Auszug aus BVerfG, 23.02.2000 - 1 BvR 1582/94
Es fungierte als Instrument der politischen Kontrolle und Unterdrückung der gesamten Bevölkerung und diente insbesondere dazu, politisch Andersdenkende oder Ausreisewillige zu überwachen, abzuschrecken oder auszuschalten (vgl. BVerfGE 94, 351 ). - BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72
Der Soldatenmord von Lebach
- BGH, 16.06.1998 - VI ZR 205/97
BGH entscheidet im Rechtsstreit des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg …
- BVerfG, 15.01.1999 - 1 BvR 1274/92
Verfassungsrechtlich unbedenkliche Untersagung der Veröffentlichung der …
- BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51
Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte
- BGH, 24.01.2006 - XI ZR 384/03
Zur Schadensersatzfeststellungsklage von Dr. Kirch gegen die Deutsche Bank AG und …
Es findet also eine Wechselwirkung in dem Sinne statt, dass § 823 Abs. 1 BGB zwar dem Grundrecht Schranken setzt, aber aus der Erkenntnis der wertsetzenden Bedeutung dieses Grundrechts ausgelegt und in seiner das Grundrecht begrenzenden Wirkung selbst wieder eingeschränkt werden muss (BVerfGE 7, 198, 208 f.; 68, 226, 231; 69, 257, 269 f.; 85, 1, 16; BVerfG NJW 2000, 2413, 2414; st.Rspr.).Wahre Aussagen müssen dagegen in der Regel hingenommen werden, auch wenn sie nachteilig für den Betroffenen sind, es sei denn, die Aussagen betreffen die Intim-, Privat- oder Vertraulichkeitssphäre und sind nicht durch ein berechtigtes Informationsinteresse der Öffentlichkeit gerechtfertigt (vgl. BVerfGE 99, 185, 196 f.; BVerfG NJW 2000, 2413, 2414; BVerfG NJW 2003, 1109, 1110).
Dabei müssen, wie bereits dargelegt, wahre Aussagen, soweit sie - wie hier - nicht die Intim-, Privat- und Vertraulichkeitssphäre betreffen, in der Regel hingenommen werden, auch wenn sie nachteilig für den Betroffenen sind, unwahre dagegen nicht (vgl. BVerfGE 85, 1, 17; 90, 241, 248 f.; 99, 185, 196 f.; BVerfG NJW 2000, 2413, 2414 und NJW 2003, 1109, 1110; BGHZ 36, 77, 80 ff.; 138, 311, 320 f.).
- BGH, 29.11.2016 - VI ZR 382/15
Schutz der Privatsphäre: Presseberichterstattung über den Gesundheitszustand …
Da die Aussagen die Privatsphäre betreffen, ist von entscheidender Bedeutung, ob sie sich durch ein berechtigtes Informationsinteresse der Öffentlichkeit rechtfertigen lassen (BVerfGE 99, 185, 196 f.; BVerfG AfP 2000, 445, 447). - BGH, 30.10.2012 - VI ZR 4/12
Meldung im "Online-Archiv" über Ermittlungsverfahren wegen falscher …
Wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, begründet der Versuch des Finanzchefs eines im Blickpunkt der Öffentlichkeit stehenden Unternehmens, mit Hilfe einer möglicherweise falschen eidesstattlichen Versicherung gegenüber den Justizbehörden eine Berichterstattung über Art und Umfang seiner früheren Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit zu unterbinden und die Intensität seiner Einbindung in das Ministerium zu vertuschen, im Hinblick auf die besondere Bedeutung der Aufarbeitung des Überwachungssystems der Staatssicherheit ein gesteigertes Informationsinteresse der Öffentlichkeit, das sich auch auf das aus diesem Grund eingeleitete Ermittlungsverfahren erstreckt (vgl. BVerfGE 94, 351, 368; BVerfG, AfP 2000, 445, 448;… Soehring, Presserecht, 4. Aufl., § 19 Rn. 21 ff.).Die Meldung wird nur auf einer als passive Darstellungsplattform geschalteten Website zum Abruf bereitgehalten, die typischerweise nur von solchen Nutzern zur Kenntnis genommen wird, die sich selbst aktiv informieren (…vgl. Senatsurteil vom 8. Mai 2012 - VI ZR 217/08, aaO Rn. 43, mwN; BVerfG AfP 2000, 445, 448; NJW 2003, 2818, 2819;… NJW 2008, 1298 Rn. 20).
Die Meldung setzt sich kritisch mit der Reaktion des in herausgehobener Funktion für die Gazprom Germania GmbH tätigen Klägers auf die Aufdeckung seiner Stasi-Vergangenheit auseinander; sie leistet einen Beitrag zur Aufarbeitung des Überwachungssystems der Staatssicherheit und damit zu einer die Öffentlichkeit besonders berührenden Frage (vgl. BVerfG, AfP 2000, 445, 448).
- BGH, 02.05.2017 - VI ZR 262/16
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Presseberichterstattung über eine bisher vor der …
Da sie aber die Privatsphäre betreffen, ist ungeachtet ihrer Wahrheit von entscheidender Bedeutung, ob sie sich durch ein berechtigtes Informationsinteresse der Öffentlichkeit rechtfertigen lassen (…Senatsurteil vom 29. November 2016 - VI ZR 382/15, VersR 2017, 365 Rn. 16; BVerfGE 99, 185, 196 f.; BVerfG AfP 2000, 445, 447). - BGH, 21.11.2006 - VI ZR 259/05
Klinik-Geschäftsführer
Tritt der Einzelne als ein in der Gemeinschaft lebender Bürger in Kommunikation mit anderen, wirkt er durch sein Verhalten auf andere ein und berührt er dadurch die persönliche Sphäre von Mitmenschen oder Belange des Gemeinschaftslebens, dann ergibt sich aufgrund des Sozialbezuges nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine Einschränkung des Bestimmungsrechts desjenigen, über den berichtet wird (vgl. BVerfGE 35, 202, 220 - Lebach; 97, 391, 406; BVerfG, Beschluss vom 23. Februar 2000 - 1 BvR 1582/94 - NJW 2000, 2413, 2414; BVerfG Beschlüsse vom 17. Dezember 2002 - 1 BvR 755/99 und 756/99 - AfP 2003, 43, 46). - BGH, 13.11.2012 - VI ZR 330/11
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Zurverfügungstellung eines Artikel über einen …
Sie waren und sind nur auf einer als passive Darstellungsplattform gestalteten Website verfügbar, die typischerweise nur von solchen Nutzern zur Kenntnis genommen wird, die sich selbst aktiv informieren (…vgl. zuletzt Senatsurteil vom 30. Oktober 2012 - VI ZR 4/12, zVb und Senatsurteil vom 8. Mai 2012 - VI ZR 217/08, aaO Rn. 43 mwN; BVerfG, AfP 2000, 445, 448; NJW 2003, 2818, 2819;… NJW 2008, 1298 Rn. 20). - OLG Köln, 06.04.2017 - 15 U 92/16
Köln Reporter durfte über Carolin Kebekus und Serdar Somuncu berichten
Tritt der Einzelne als ein in der Gemeinschaft lebender Bürger in Kommunikation mit anderen, wirkt er durch sein Verhalten auf andere ein und berührt er dadurch die persönliche Sphäre von Mitmenschen oder Belange des Gemeinschaftslebens, dann ergibt sich aufgrund des Sozialbezuges nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine Einschränkung des Bestimmungsrechts desjenigen, über den berichtet wird (vgl. BVerfGE 97, 391; BVerfG, Beschl. der 1. Kammer des Ersten Senats v. 23.02.2000 - 1 BvR 1582/94 - NJW 2000, 2413, 2414; BVerfG, Beschl. der 1. Kammer des Ersten Senats v. 17.12.2002 - 1 BvR 755/99 und 756/99 - AfP 2003, 43;… auch BGH, Urt. v. 21.11.2006 - VI ZR 259/05 -, AfP 2007, 44;… Urt. v. 20.12.2011 - VI ZR 262/10 - , ZUM-RD 2012, 253); dies gilt auch, wenn zugleich das Recht auf informationelle Selbstbestimmung betroffen ist (…vgl. BGH, Urt. v. 13.01.2015 - VI ZR 386/13 -, NJW 2015, 776), weil nicht allein deswegen ein (rechtswidriger) Eingriff in die Privatsphäre der Klägerin zu bejahen ist (…vgl. Senat, Urt. v. 17.05.2016 - 15 U 177/15 -, n.v.). - BGH, 12.06.2018 - VI ZR 284/17
Entfallen des Schutzes der Privatsphäre vor öffentlicher Kenntnisnahme von …
Da sie aber die Privatsphäre betreffen, ist ungeachtet ihrer Wahrheit von entscheidender Bedeutung, ob sie sich durch ein berechtigtes Informationsinteresse der Öffentlichkeit rechtfertigen lassen (…vgl. Senatsurteil vom 29. November 2016 - VI ZR 382/15, VersR 2017, 365 Rn. 16; BVerfGE 99, 185, 196 f.; BVerfG, AfP 2000, 445, 447). - OLG München, 14.12.2010 - 18 U 3097/09
Bild- und Textveröffentlichung im Internet: Löschungs- bzw. Unterlassungsanspruch …
Das Bundesverfassungsgericht habe in seiner Entscheidung vom 23.02.2000, 1 BvR 1582/94, NJW 2000, 2413, zur "IM-Liste" unmissverständlich festgestellt, dass es nicht die Aufgabe staatlicher Gerichte sei, einen Schlussstrich unter die Aufarbeitung zu ziehen bzw. eine Debatte für beendet zu erklären, und sich der Schutz des Grundrechts der Meinungsfreiheit sowohl auf den Inhalt, als auch auf die Form der Äußerung beziehe.Aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 23.02.2000, 1 BvR 1582/94, NJW 2000, 2413, ergibt sich, dass § 32 Abs. 3 Nr. 2 StUG anders, als der Beklagte meint, kein Regel-Ausnahme-Verhältnis in dem Sinne bildet, dass eine von dieser Vorschrift gebilligte Veröffentlichung personenbezogener Informationen ohne das Hinzutreten weiterer Umstände nicht widerrechtlich sein kann.
Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht in dem bereits zitierten Beschluss vom 23.02.2000 (a.a.O.) zur Auslegung einer Liste mit Namen von inoffiziellen Mitarbeitern des MfS auch ausgeführt, dass dem Veröffentlichungsinteresse wahrer Tatsachenbehauptungen im Hinblick auf die grundrechtlich geschützte Position des Äußernden hinreichende Bedeutung beizumessen ist.
Damit führt die Behauptung, eine bestimmte Person sei inoffizieller Mitarbeiter gewesen, für sich genommen nicht zu einer nachhaltig ausgrenzenden Isolierung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.02.2000, a.a.O.).
Im Übrigen gilt, wie das Bundesverfassungsgericht ausgeführt hat, dass nicht ersichtlich ist, dass die Unterstellung einer inoffiziellen Mitarbeit beim MfS in gleicher Weise zu einem Entzug sozialer Anerkennung oder einer "Abstempelung" führe wie etwa die Behauptung, eine Person habe die eigenen Kinder sexuell missbraucht (vgl. dazu BVerfGE 97, 391; BVerfG, Beschluss vom 23.02.2000, a.a.O.).
Es ist im Zuge der Forschung nach 1989/1990 bekannt geworden, dass die inoffiziellen Mitarbeiter im Unterdrückungs- und Repressionssystem des MfS über keine eigene Macht verfügten, sondern weitgehend von ihren Führungsoffizieren abhängig waren (BVerfG, Beschluss vom 23.02.2000, a.a.O.).
- BVerfG, 17.12.2002 - 1 BvR 755/99
Zur Verurteilung von Eltern zum Schadensersatz wegen der Weitergabe eines …
Äußerungen zu der Sozialsphäre des Klägers dürfen nur im Fall schwerwiegender Auswirkungen auf das Persönlichkeitsrecht mit negativen Sanktionen verknüpft werden, etwa bei Stigmatisierung oder sozialer Ausgrenzung sowie bei Eintreten einer Prangerwirkung (vgl. BVerfGE 35, 202 [234 f.]; 97, 391 [406]; 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2000, S. 2413 [2414]). - BGH, 30.04.2019 - VI ZR 360/18
Zulässigkeit einer Presseberichterstattung über die in erpresserischer Absicht …
- BGH, 02.07.2019 - VI ZR 494/17
Öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch gegenüber Äußerungen in einer …
- BVerwG, 23.06.2004 - 3 C 41.03
Stasi-Unterlagen-Gesetz; Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen; Ausspähung; …
- LG Tübingen, 29.06.2018 - 4 O 220/17
Wirksamkeit einer Zinsanpassungsklausel in einem "Riester"-Sparvertrag
- KG, 19.02.2010 - 9 U 32/09
Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Berichterstattungsinteresse an der Person eines …
- BGH, 01.04.2003 - VI ZR 366/02
Unterlassung anprangernder Äußerungen
- OLG Düsseldorf, 10.09.2015 - 16 U 120/15
Zulässigkeit einer identifizierenden, den vollen Namen des Betroffenen nennenden …
- OLG Stuttgart, 22.07.2003 - 4 W 32/03
Parteifähigkeit einer Landtagsfraktion; Beschränkung der Indemnität von …
- OLG Köln, 18.04.2019 - 15 U 156/18
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Berichterstattung in der …
- KG, 14.09.2004 - 9 U 84/04
Persönlichkeitsrechtsverletzung und Verletzung des Rechts am eigenen Bild durch …
- OLG Frankfurt, 19.05.2010 - 1 U 49/09
Ansprüche auf Unterlassung und billige Entschädigung in Geld wegen Äußerungen …
- OLG Braunschweig, 18.10.2000 - 2 W 241/00
Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht bei fotografischer Abbildung eines aktiven …
- OLG Köln, 13.04.2022 - 6 U 198/21
Unterlassung von herabsetzenden Äußerungen über eine Person gegenüber einer …
- OLG Karlsruhe, 10.05.2005 - 8 U 238/04
Nichtgenehmigungsfähigkeit der Planung: Kündigung?
- LG Frankfurt/Main, 20.02.2020 - 3 O 162/19
Zwangsouting vor dem Arbeitgeber
- OLG Jena, 16.08.2000 - 3 W 486/00
Untersagung eines Internetaufrufs
- OLG Karlsruhe, 30.01.2009 - 14 U 131/08
Zulässigkeit der Veröffentlichung verhängter Disziplinarmaßnahmen durch einen …
- AG Brandenburg, 24.06.2016 - 34 C 39/16
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.10.2011 - 10 S 33.11
Brandenburger Justizministerium muss Identität belasteter Richter und …
- VG Berlin, 17.09.2003 - 1 A 317.02
Bundesbeauftragte nicht mehr generell an Herausgabe von Stasi-Unterlagen zu Dr. …
- KG, 14.09.2004 - 9 U 93/04
Anspruch auf Unterlassen einer Berichterstattung; Voraussetzungen für die …
- KG, 14.09.2004 - 9 U 95/04
Anspruch auf Unterlassen einer Berichterstattung; Voraussetzungen für die …
- OLG Braunschweig, 18.09.2000 - 2 W 211/00
Begriff der von der Meinungsfreiheit nicht gedeckten Schmähkritik
- LG Köln, 10.10.2018 - 28 O 162/18
- OLG Düsseldorf, 12.03.2020 - 16 U 67/19
Unterlassung einer bereits gelöschten Berichterstattung im Internet …
- LG Köln, 13.05.2009 - 28 O 348/08
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch die Veröffentlichung von …
- LG Köln, 20.07.2016 - 28 O 67/16
Unterlassungsbegehren betreffend eine identifizierende Berichterstattung; …
- LG Köln, 10.10.2018 - 28 O 137/18
- OLG Hamm, 31.05.2007 - 27 U 229/06
Kein Unterlassungsanspruch des fristlos gekündigten Mitarbeiters gegen …
- LG Münster, 17.01.2008 - 8 O 407/07
Zur Zulässigkeit von Äußerungen in einem Internet-Forum
- LG Heilbronn, 05.07.2007 - 6 O 55/07
Verunglimpfung von Angehörigen im Internet weiterhin unzulässig
- OLG München, 24.01.2011 - 15 U 4931/10
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Mitteilung über Zwangsversteigerung einer …
- LG Frankfurt/Main, 10.10.2019 - 3 O 500/18
Zur Frage der Selbstöffnung des Betroffenen bei einem Gegenangriff.
- LG Berlin, 05.05.2009 - 27 O 15/09
- AG St. Wendel, 25.04.2005 - 13 C 52/05
- OLG Hamm, 05.08.2020 - 11 W 2/20
Prozesskostenhilfe, Beschwerde, Amtshaftung, allgemeines Persönlichkeitsrecht, …
- LG Berlin, 14.08.2008 - 27 O 695/08
- LG Offenburg, 31.01.2005 - 2 O 546/04
Einstweiliges Verfügungsverfahren auf Unterlassung ehrenrühriger …
- LG Berlin, 31.03.2009 - 27 O 300/09
- OLG Düsseldorf, 03.07.2002 - 15 U 280/01
- LG Berlin, 05.02.2009 - 27 O 1097/08