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   BVerfG, 24.08.2010 - 1 BvR 1584/10   

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BVerfG, 24.08.2010 - 1 BvR 1584/10 (https://dejure.org/2010,2035)
BVerfG, Entscheidung vom 24.08.2010 - 1 BvR 1584/10 (https://dejure.org/2010,2035)
BVerfG, Entscheidung vom 24. August 2010 - 1 BvR 1584/10 (https://dejure.org/2010,2035)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com
  • damm-legal.de (Kurzanmerkung und Volltext)

    § 34 Abs. 2 BVerfGG
    Verhängung einer Missbrauchsgebühr von 500 EUR bei lustlos aufgesetzter Verfassungsbeschwerde

  • openjur.de

    § 34 Abs. 2 BVerfGG
    Bundesverfassungsgericht verhängt erneut Missbrauchsgebühr gegen einen Rechtsanwalt

  • Bundesverfassungsgericht

    Nichtannahme einer mangels hinreichender Substantiierung unzulässigen Verfassungsbeschwerde - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr iHv 500 EUR zu Lasten des Bevollmächtigten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 14 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 34 Abs 2 BVerfGG, § 90 BVerfGG, § 92 BVerfGG
    Nichtannahme einer mangels hinreichender Substantiierung unzulässigen Verfassungsbeschwerde - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr iHv 500 EUR zu Lasten des Bevollmächtigten - völlig unzureichende Beschwerdebegründung

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit des Beschlusses eines Landessozialgerichts bzgl. der Übernahme von Kosten eines eingeholten Sachverständigengutachtens durch die Staatskasse mit dem Eigentumsrecht aus Art. 14 GG

  • rewis.io

    Nichtannahme einer mangels hinreichender Substantiierung unzulässigen Verfassungsbeschwerde - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr iHv 500 EUR zu Lasten des Bevollmächtigten - völlig unzureichende Beschwerdebegründung

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtannahme einer mangels hinreichender Substantiierung unzulässigen Verfassungsbeschwerde - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr iHv 500 EUR zu Lasten des Bevollmächtigten - völlig unzureichende Beschwerdebegründung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 14; SGG § 109 Abs. 1
    Vereinbarkeit des Beschlusses eines Landessozialgerichts bzgl. der Übernahme von Kosten eines eingeholten Sachverständigengutachtens durch die Staatskasse mit dem Eigentumsrecht aus Art. 14 GG

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Bundesverfassungsgericht verhängt erneut Missbrauchsgebühr gegen einen Rechtsanwalt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfassungsbeschwerde ohne Begründung

Besprechungen u.ä.

  • damm-legal.de (Kurzanmerkung und Volltext)

    § 34 Abs. 2 BVerfGG
    Verhängung einer Missbrauchsgebühr von 500 EUR bei lustlos aufgesetzter Verfassungsbeschwerde

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2011, 257
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 19.12.2006 - 2 BvR 2357/06

    Offensichtliche Erfolglosigkeit der Verfassungsbeschwerden gegen ablehnende

    Auszug aus BVerfG, 24.08.2010 - 1 BvR 1584/10
    Ein Missbrauch liegt vor, wenn die Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und ihre Einlegung deshalb von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (vgl. etwa BVerfGK 6, 219; 10, 94 ; stRspr), etwa bei einer völlig substanzlosen Verfassungsbeschwerde (vgl. BVerfGK 10, 94 ).

    Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, an der Erfüllung seiner Aufgaben durch für jedermann, vor allem für Rechtsanwälte als Organe der Rechtspflege, erkennbar substanzlose Verfassungsbeschwerden gehindert zu werden, wodurch anderen Bürgern der ihnen zukommende Grundrechtsschutz nur verzögert gewährt werden kann (vgl. BVerfGK 6, 219; 10, 94 m.w.N.; stRspr).

  • BVerfG, 12.09.2005 - 2 BvR 1435/05

    Verhängung einer Missbrauchsgebühr gegen Prozessbevollmächtigte

    Auszug aus BVerfG, 24.08.2010 - 1 BvR 1584/10
    Ein Missbrauch liegt vor, wenn die Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und ihre Einlegung deshalb von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (vgl. etwa BVerfGK 6, 219; 10, 94 ; stRspr), etwa bei einer völlig substanzlosen Verfassungsbeschwerde (vgl. BVerfGK 10, 94 ).

    Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, an der Erfüllung seiner Aufgaben durch für jedermann, vor allem für Rechtsanwälte als Organe der Rechtspflege, erkennbar substanzlose Verfassungsbeschwerden gehindert zu werden, wodurch anderen Bürgern der ihnen zukommende Grundrechtsschutz nur verzögert gewährt werden kann (vgl. BVerfGK 6, 219; 10, 94 m.w.N.; stRspr).

  • BVerfG, 19.02.2009 - 2 BvR 191/09

    Nichtannahme einer mangels hinreichend substantiierter Begründung offensichtlich

    Auszug aus BVerfG, 24.08.2010 - 1 BvR 1584/10
    Von einem Rechtsanwalt, der ein Mandat zur Führung eines Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht annimmt, ist zu verlangen, dass er sich mit den Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde auseinandersetzt, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den aufgeworfenen Fragen prüft, die Erfolgsaussichten einer beabsichtigten Verfassungsbeschwerde eingehend abwägt und sich entsprechend den Ergebnissen seiner Prüfung verhält (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 9. Juni 2004 - 1 BvR 915/04 -, NJW 2004, S. 2959 m.w.N.; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Februar 2009 - 2 BvR 191/09 -, juris, Rn. 4 m.w.N.).
  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 1712/01

    Exklusivlizenz

    Auszug aus BVerfG, 24.08.2010 - 1 BvR 1584/10
    Zur notwendigen Begründung einer Verfassungsbeschwerde gehört die substantiierte Darlegung, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidiert (vgl. BVerfGE 108, 370 ).
  • BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94

    Finanzielle Unterstützung für kommunale Wählervereinigungen, hier: Erfolglose

    Auszug aus BVerfG, 24.08.2010 - 1 BvR 1584/10
    Dabei muss aufgezeigt werden, inwieweit durch die angegriffene Maßnahme das bezeichnete Grundrecht verletzt sein soll (vgl. BVerfGE 99, 84 ).
  • BVerfG, 09.06.2004 - 1 BvR 915/04

    Offensichtlich unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen eine familiengerichtliche

    Auszug aus BVerfG, 24.08.2010 - 1 BvR 1584/10
    Von einem Rechtsanwalt, der ein Mandat zur Führung eines Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht annimmt, ist zu verlangen, dass er sich mit den Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde auseinandersetzt, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den aufgeworfenen Fragen prüft, die Erfolgsaussichten einer beabsichtigten Verfassungsbeschwerde eingehend abwägt und sich entsprechend den Ergebnissen seiner Prüfung verhält (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 9. Juni 2004 - 1 BvR 915/04 -, NJW 2004, S. 2959 m.w.N.; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Februar 2009 - 2 BvR 191/09 -, juris, Rn. 4 m.w.N.).
  • BVerfG, 01.08.2017 - 2 BvR 3068/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend einen Arzthaftungsprozess

    Ohnehin sind, wenn die Verletzung eines verfassungsbeschwerdefähigen Rechts aufgrund des vorgetragenen Sachverhalts und der Auseinandersetzung mit der angegriffenen Entscheidung und deren Begründung - wie vorliegend - auf der Hand liegt, im Hinblick auf die Darlegung des Verfassungsverstoßes geringere Anforderungen zu stellen, sodass die Verletzung eines verfassungsbeschwerdefähigen Rechts nicht im Einzelnen anhand der einschlägigen Maßstäbe dargelegt werden muss (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 12. Dezember 2007 - 1 BvR 2697/07 -, juris, Rn. 13; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. August 2010 - 1 BvR 1584/10 -, juris, Rn. 3; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. Mai 2013 - 1 BvR 1083/09 -, juris, Rn. 8; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Dezember 2016 - 2 BvR 1997/15 -, juris, Rn. 13).
  • BVerfG, 29.05.2013 - 1 BvR 1083/09

    Verfassungsbeschwerde gegen Einkommensanrechnung des "unechten Stiefvaters" bei

    Liegt die Verletzung des Grundrechts nicht auf der Hand, ist dies anhand der einschlägigen Maßstäbe im Einzelnen darzulegen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. August 2010 - 1 BvR 1584/10 -, juris, Rn. 3; Magen, in: Umbach/Clemens/Dollinger, BVerfGG, 2. Aufl. 2005, § 92 Rn. 48).
  • BVerfG, 04.11.2010 - 1 BvR 3389/08

    Anforderungen der Wissenschaftsfreiheit an Gestaltung des Habilitationsverfahrens

    Dass durch die Nichtzulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht das Recht auf effektiven Rechtsschutz in dieser Hinsicht verletzt sein könnte, hat der Beschwerdeführer nicht dargetan (zum Darlegungserfordernis siehe BVerfGE 99, 84 ; 108, 370 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. August 2010 - 1 BvR 1584/10 -, juris Rn. 3).
  • BVerfG, 20.05.2021 - 2 BvR 2595/16

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend die Mitgliedschaft in der Jüdischen

    Das gilt jedenfalls dann, wenn die Verletzung des Grundrechts nicht auf der Hand liegt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. August 2010 - 1 BvR 1584/10 -, Rn. 3).
  • BVerfG, 19.12.2016 - 2 BvR 1997/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Verletzung des Anspruchs auf

    Liegt die Verletzung eines verfassungsbeschwerdefähigen Rechts aufgrund des vorgetragenen Sachverhalts und der Auseinandersetzung mit der angegriffenen Entscheidung und deren Begründung jedoch auf der Hand, gelten im Hinblick auf die Darlegung des Verfassungsverstoßes geringere Anforderungen, sodass die Verletzung eines verfassungsbeschwerdefähigen Rechts nicht im Einzelnen anhand der einschlägigen Maßstäbe dargelegt werden muss (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 12. Dezember 2007 - 1 BvR 2697/07 -, juris, Rn. 13; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. August 2010 - 1 BvR 1584/10 -, juris, Rn. 3; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. Mai 2013 - 1 BvR 1083/09 -, juris, Rn. 8).
  • BVerfG, 04.05.2011 - 1 BvR 1502/08

    Gesetzesunmittelbare Verfassungsbeschwerden gegen Novellierung des

    Das gilt jedenfalls dann, wenn die Verletzung des Grundrechts nicht auf der Hand liegt (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. August 2010 - 1 BvR 1584/10 -, juris Rn. 3).
  • BVerfG, 16.12.2016 - 1 BvR 287/14

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend die Begrenzung für

    Das gilt jedenfalls dann, wenn die Verletzung des Grundrechts nicht auf der Hand liegt (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. August 2010 - 1 BvR 1584/10 -, juris, Rn. 3).
  • BVerfG, 27.11.2020 - 1 BvR 836/20

    Verfassungsbeschwerde gegen den im einstweiligen Anordnungsverfahren erfolgten

    Eine Verletzung der von der Beschwerdeführerin als beeinträchtigt geltend gemachten Grundrechte durch den Beschluss des Oberlandesgerichts liegt auch nicht derart auf der Hand (vgl. dazu BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. August 2010 - 1 BvR 1584/10 -, Rn. 3), dass ausnahmsweise auf die aus § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG folgenden Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde verzichtet werden könnte.

    (3) Der Begründungsmangel des ohnehin prozessual durch die Beschwerdeentscheidung überholten Beschlusses des Amtsgerichts (Rn. 13) gibt dennoch keinen Anlass, eine auf der Hand liegende Verfassungswidrigkeit (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. August 2010 - 1 BvR 1584/10 -, Rn. 3) anzunehmen und eine Verletzung der Beschwerdeführerin in ihrem Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG durch den familiengerichtlichen Beschluss auszusprechen.

  • BVerfG, 03.06.2013 - 1 BvR 131/13

    Nichtannahmebeschluss: Sozialversicherungspflicht von Teilnehmern an dualen

    Das gilt jedenfalls dann, wenn die Verletzung des Grundrechts nicht auf der Hand liegt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. August 2010 - 1 BvR 1584/10 -, juris, Rn.3).
  • BVerfG, 10.06.2020 - 1 BvR 572/20

    Verfassungsbeschwerde gegen vorläufige Sorgerechtsentziehung mangels

    c) Eine Verletzung der von der Beschwerdeführerin als beeinträchtigt geltend gemachten Grundrechte beziehungsweise grundrechtsgleichen Rechte liegt auch nicht derart auf der Hand (vgl. dazu BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. August 2010 - 1 BvR 1584/10 -, Rn. 3), dass ausnahmsweise auf die aus § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfG folgenden Anforderungen an die Begründung der Verfassungsbeschwerde verzichtet werden könnte.
  • BVerfG, 06.09.2019 - 1 BvR 1763/18

    Keine generelle Pflicht zur "maximalen Verfahrensbeschleunigung" in Umgangssachen

  • BVerfG, 10.12.2019 - 1 BvR 2214/19

    Nichtannahmebeschluss betreffend die Anforderungen an die Grundlagen der

  • BVerfG, 05.09.2015 - 1 BvQ 30/15

    Kein Rechtsschutzinteresse bei bloßer Wiederholung eines Antrags auf Erlass einer

  • BVerfG, 12.05.2011 - 2 BvR 941/11

    Unzulässigkeit einer gegen ein Gerichtsurteil gerichteten

  • BVerfG, 13.04.2011 - 2 BvR 272/11

    Unzulässigkeit einer gegen ein Gerichtsurteil gerichteten

  • BVerfG, 27.11.2019 - 1 BvR 1716/19

    Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde betreffend den Anspruch auf rechtliches

  • BVerfG, 19.10.2016 - 1 BvR 2248/16

    Auferlegung einer Missbrauchsgebühr aufgrund der Einlegung einer offensichtlich

  • BVerfG, 30.04.2020 - 1 BvR 2376/19

    Verfassungsbeschwerde gegen Einstufung als Sperrgrundstück nicht zur Entscheidung

  • BVerfG, 04.04.2012 - 2 BvR 24/11

    Unzulässigkeit einer Urteilsverfassungsbeschwerde mangels hinreichender

  • BVerfG, 25.06.2021 - 1 BvR 2027/20

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde gegen umgangsrechtliche Entscheidungen

  • BVerfG, 20.10.2016 - 1 BvR 2302/16

    Auferlegung einer Missbrauchsgebühr aufgrund der Einlegung einer erfolglosen

  • BVerfG, 02.07.2013 - 1 BvR 1478/13

    Nichtannahmebeschluss: Auferlegung einer Missbrauchsgebühr iHv 500 Euro bei

  • BVerfG, 27.09.2012 - 1 BvR 1809/12

    Anforderungen an hinreichende Substantiierung einer

  • BVerfG, 14.12.2011 - 2 BvR 1430/11

    Nichtannahme einer unzureichend substantiierten Verfassungsbeschwerde -

  • BVerfG, 25.01.2012 - 1 BvR 1873/11

    Auferlegung einer Missbrauchsgebühr iHv 500 Euro zu Lasten der Bevollmächtigten -

  • BVerfG, 18.02.2016 - 1 BvR 134/16

    Auferlegung einer Missbrauchsgebühr zu Lasten des Bevollmächtigten nach Einlegung

  • BVerfG, 05.09.2015 - 1 BvR 1846/15

    Auferlegung einer Missbrauchsgebühr aufgrund der Einlegung einer offensichtlich

  • BVerfG, 24.10.2016 - 2 BvR 2417/15

    Nichtannahmebeschluss: Offensichtliches Fehlen jeglicher Erfolgsaussichten einer

  • LSG Bayern, 21.07.2022 - L 18 SB 140/18

    Missbrauchsgebühr in sozialgerichtlichen Verfahren

  • EGMR, 17.10.2017 - 38130/12

    GRÜNER v. GERMANY

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