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   BVerfG, 29.04.1981 - 1 BvR 159/80   

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https://dejure.org/1981,318
BVerfG, 29.04.1981 - 1 BvR 159/80 (https://dejure.org/1981,318)
BVerfG, Entscheidung vom 29.04.1981 - 1 BvR 159/80 (https://dejure.org/1981,318)
BVerfG, Entscheidung vom 29. April 1981 - 1 BvR 159/80 (https://dejure.org/1981,318)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Beurteilung des Zugangs von Schriftstücken bei Gericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zugang - Fristgebundenes Schriftstück - Begründungsfrist

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 57, 117
  • NJW 1981, 1951
  • Rpfleger 1981, 285
  • BayObLGZ 1981, 50
 
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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 03.10.1979 - 1 BvR 726/78

    Fristgebundener Schriftsatz

    Auszug aus BVerfG, 29.04.1981 - 1 BvR 159/80
    »Zur Frage des Zugangs fristgebundener Schriftstücke bei Gericht (im Anschluß an BVerfGE 52, 203 ).«.

    Ein Schriftstück ist bereits dann wirksam eingegangen, wenn es in die Verfügungsgewalt des Gerichts gelangt ist (BVerfGE 52, 203 [209]; ebenso jetzt Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 12. Februar 1981 - VII ZB 27/80 -).

  • BGH, 12.02.1981 - VII ZB 27/80

    Fristwahrung durch Einwurf in Tagesbriefkasten

    Auszug aus BVerfG, 29.04.1981 - 1 BvR 159/80
    Ein Schriftstück ist bereits dann wirksam eingegangen, wenn es in die Verfügungsgewalt des Gerichts gelangt ist (BVerfGE 52, 203 [209]; ebenso jetzt Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 12. Februar 1981 - VII ZB 27/80 -).
  • BGH, 06.06.2018 - IV ZB 10/17

    Berufungseinlegung: Eingang der Berufungsschrift an einem Telefaxgerät der

    Das Schriftstück ist bereits dann in die Verfügungsgewalt des Gerichts gelangt, wenn der Gewahrsam des Gerichts begründet wird (vgl. BGH, Urteile vom 21. Juni 1989 - VIII ZR 252/88, NJW-RR 1989, 1214 unter II 2 a [juris Rn. 19]; vom 25. Januar 1984 - IVb ZR 43/82, NJW 1984, 1237 unter 1 [juris Rn. 11]; BVerfGE 57, 117 unter II 1 [juris Rn. 12 f.]); dabei kommt es nicht auf die fristgerechte Entgegennahme durch den zuständigen Bediensteten der Geschäftsstelle an (vgl. BGH, Urteil vom 21. Juni 1989 aaO; BVerfGE 69, 381 unter II 1 [juris Rn. 12]).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 370/84

    Verfassungsrechtlich unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu Gericht

    Für die Rechtzeitigkeit des Eingangs eines fristwahrenden Schriftstücks ist allein entscheidend, daß es innerhalb der Frist tatsächlich in die Verfügungsgewalt des Gerichts gelangt (BVerfGE 52, 203 (209); 57, 117 (120)).
  • BVerfG, 29.08.2005 - 1 BvR 2138/03

    Ablehnung eines Antrags auf Zulassung der Berufung wegen Fristversäumnis;

    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 40, 42 ; 52, 203 ; 57, 117 ).

    Für die Rechtzeitigkeit des Eingangs eines fristwahrenden Schriftstücks ist allein entscheidend, dass es innerhalb der Frist tatsächlich in die Verfügungsgewalt des Gerichts gelangt (vgl. BVerfGE 52, 203 ; 57, 117 ; 69, 381 ).

    Dabei kommt es weder auf das Ende der Dienstzeit (vgl. BVerfGE 41, 323 ; 42, 128 ) noch auf die fristgerechte Entgegennahme durch den zuständigen Bediensteten der Geschäftsstelle an (vgl. BVerfGE 52, 203 ; 57, 117 ).

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