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   BVerfG, 13.02.2003 - 1 BvR 1597/99   

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https://dejure.org/2003,2620
BVerfG, 13.02.2003 - 1 BvR 1597/99 (https://dejure.org/2003,2620)
BVerfG, Entscheidung vom 13.02.2003 - 1 BvR 1597/99 (https://dejure.org/2003,2620)
BVerfG, Entscheidung vom 13. Februar 2003 - 1 BvR 1597/99 (https://dejure.org/2003,2620)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Gewährung von Betreuungsunterhalt gem § 1615l Abs 2 S 3 BGB idF vom 21.08.1995 auch für solche Fälle, in denen die nach altem Recht geltende Jahresfrist bereits abgelaufen war, begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken - keine echte Rückwirkung, da Tatbestand ...

  • Wolters Kluwer

    Rechtsstreit über eine Anwaltshaftung wegen verspäteter Einlegung einer Berufung - Unterhaltsanspruch einer Mutter aus Anlass der Geburt eines nichtehelichen Kindes - Verstoß gegen das rechtsstaatliche Rückwirkungsverbot - Rückwirkung von Rechtsvorschriften - Auslegung ...

  • Judicialis

    BVerfGG § 93 a; ; BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2; ; BVerfGG § 93 d Abs. 1 Satz 3; ; BGB § 1615 l; ; BGB § 1615 l Abs. 2; ; BGB § 1615 l Abs. 2 Satz 3; ; GG Art. 6 Abs. 5; ; GG Art. 20

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1615l Abs. 3 S. 2
    Neuregelung des Unterhaltsanspruchs einer Mutter aus Anlaß der Geburt eines nichtehelichen Kindes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 662
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 05.07.2006 - XII ZR 11/04

    Dauer des Unterhaltsanspruchs wegen Pflege und Erziehung eines nichtehelich

    Soweit beide Unterhaltsansprüche einem Elternteil im Interesse des Kindeswohls die notwendige Betreuung und Erziehung ermöglichen sollen (vgl. Senatsurteil BGHZ 161, 124, 128 ff. = FamRZ 2005, 347, 348), lässt die Verlängerungsmöglichkeit nach § 1615 l Abs. 2 Satz 3 BGB aus Gründen grober Unbilligkeit eine verfassungsgemäße Auslegung (vgl. insoweit BVerfG FamRZ 2003, 662, 663) im Einzelfall zu (a.A. Vorlagebeschlüsse des OLG Hamm FamRZ 2004, 1893 und des KG FamRZ 2004, 1895; vgl. auch BVerfG FamRZ 2004, 1013 und FuR 2004, 400).
  • BGH, 21.04.2004 - XII ZR 326/01

    Zur Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber ihren Eltern

    Mit Rücksicht darauf bedarf es keiner Entscheidung, ob auch die den behinderten Sohn betreuende Christine F., die der Beklagte durch die mietfreie Wohnungsgewährung tatsächlich unterstützt, ihm gegenüber gemäß § 1615 l Abs. 2 Satz 3 BGB unterhaltsberechtigt ist (vgl. Bundesverfassungsgericht FamRZ 2003, 662, 663 f. zur Anwendbarkeit der Bestimmung in der Fassung des Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetzes vom 21. August 1995; BGBl. S. 1050 - auf Fälle, in denen die nach dem früheren Recht vorgesehene Einjahresfrist abgelaufen war; Senatsurteil vom 17. Dezember 1997 - XII ZR 38/96 - FamRZ 1997, 426, 427).
  • BFH, 19.05.2004 - III R 30/02

    Unterhaltsleistungen für nichteheliches Kind als agw. Bel.

    Die Neuregelung, mit der die Höchstdauer des Unterhaltanspruchs der Mutter eines nichtehelichen Kindes von einem Jahr auf drei Jahre nach der Geburt verlängert wurde, ist auch in Fällen, in denen --wie im Streitfall-- die Jahresfrist nach altem Recht bereits abgelaufen war, anzuwenden (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 13. Februar 2003 1 BvR 1597/99, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht --FamRZ-- 2003, 662).
  • OLG Düsseldorf, 16.04.2007 - 7 UF 317/06

    Keine Begrenzung des Bedarfs der nichtehelichen Mutter durch den

    Daneben sollte die Stellung der nichtehelichen Mutter gestärkt werden (BVerfG Beschluss vom 13.02.2003 -1 BvR 1597/99 = FamRZ 2003, 662 = FuR 2003, 547 und BGH Urteil vom 21.01.1998 -XII ZR 85/96 = FamRZ 1998, 131; BT-Drucks. 13/1850 S. 24).
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