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   BVerfG, 14.03.2002 - 1 BvR 16/02   

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https://dejure.org/2002,4192
BVerfG, 14.03.2002 - 1 BvR 16/02 (https://dejure.org/2002,4192)
BVerfG, Entscheidung vom 14.03.2002 - 1 BvR 16/02 (https://dejure.org/2002,4192)
BVerfG, Entscheidung vom 14. März 2002 - 1 BvR 16/02 (https://dejure.org/2002,4192)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch Absetzung einer landesarbeitsgerichtlichen Berufungsentscheidung erst nach Ablauf der Fünf-Monats-Frist des § 551 Abs 2 S 2 ZPO - Maßgeblichkeit des Ablaufs jener Fünf-Monats-Frist für Beginn der Frist des § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Landesarbeitsgerichtliches Urteil - Zustellung - Verkündung - Kündigungsschutzklage - Grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 93 Abs. 1 S. 1
    Beginn der Frist zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde nach Ablauf der Fünf-Monats-Frist

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2002, 1170
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 26.03.2001 - 1 BvR 383/00

    Urteilsbegründungspflicht im arbeitsgerichtlichen

    Auszug aus BVerfG, 14.03.2002 - 1 BvR 16/02
    Zur Begründung beruft sie sich auf die Entscheidung der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 2001 - 1 BvR 383/00 - (NZA 2001, S. 982).

    Ein Landesarbeitsgericht, das ein Urteil in vollständiger Fassung erst so spät absetzt, erschwert damit für die unterlegene Partei den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 26. März 2001 - 1 BvR 383/00 -, NZA 2001, S. 982 ).

    Maßgebender Fristbeginn für Verfassungsbeschwerden gegen landesarbeitsgerichtliche Urteile, in denen die Revision nicht zugelassen wurde und die nach Ablauf von fünf Monaten seit ihrer Verkündung noch immer nicht abgesetzt sind, ist der Tag des Ablaufs der Fünf-Monats-Frist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 26. März 2001 - 1 BvR 383/00 -, NZA 2001, S. 982 ).

    Sie ist auch gehalten, ab diesem Zeitpunkt Verfassungsbeschwerde zu erheben, weil mit Überschreiten der Fünf-Monats-Frist endgültig feststeht, dass eine rechtsstaatlich unbedenkliche Urteilsbegründung durch das Landesarbeitsgericht nicht mehr erfolgen kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 26. März 2001 - 1 BvR 383/00 -, NZA 2001, S. 982 ).

    Dieses Hindernis ist weggefallen durch die mögliche Kenntnis ihres Prozessbevollmächtigten von dem hierzu ergangenen Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 26. März 2001 - 1 BvR 383/00 -, NZA 2001, S. 982 ).

    Kenntnis von diesem Beschluss zu erlangen war seit seiner Veröffentlichung jedenfalls in der Neuen Zeitschrift für Arbeitsrecht, Heft 17 vom 10. September 2001 (NZA 2001, S. 982), möglich, nachdem es schon zuvor entsprechende Veröffentlichungen gegeben hatte (im Juni 2001: JURIS sowie FachanwArbR 2001, S. 174; im Juli 2001: EzA § 551 ZPO Nr. 9 sowie NJW 2001, S. 2161, allerdings mit unzutreffendem redaktionellem Leitsatz; im August 2001: DStZ 2001, S. 608).

  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus BVerfG, 14.03.2002 - 1 BvR 16/02
    Gleichzeitig gebietet die aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitete Pflicht zur Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes und zur Herstellung von Rechtssicherheit, dass strittige Rechtsverhältnisse in angemessener Zeit geklärt werden (vgl. BVerfGE 60, 253 ; 88, 118 ).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 370/84

    Verfassungsrechtlich unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu Gericht

    Auszug aus BVerfG, 14.03.2002 - 1 BvR 16/02
    Der Anspruch auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes verbietet es den Gerichten, den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise zu erschweren (vgl. BVerfGE 41, 23 ; 69, 381 ).
  • BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvR 854/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerfG, 14.03.2002 - 1 BvR 16/02
    Der Anspruch auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes verbietet es den Gerichten, den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise zu erschweren (vgl. BVerfGE 41, 23 ; 69, 381 ).
  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus BVerfG, 14.03.2002 - 1 BvR 16/02
    Gleichzeitig gebietet die aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitete Pflicht zur Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes und zur Herstellung von Rechtssicherheit, dass strittige Rechtsverhältnisse in angemessener Zeit geklärt werden (vgl. BVerfGE 60, 253 ; 88, 118 ).
  • BAG, 01.10.2003 - 1 ABN 62/01

    Nichtzulassungsbeschwerde bei verspäteten Entscheidungsgründen

    Die Frist zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde beginnt unmittelbar mit Ablauf der Fünf-Monats-Frist (BVerfG 14. März 2002 - 1 BvR 16/02 - NZA 2002, 1170).

    Mit Überschreiten dieser Frist steht fest, daß eine rechtsstaatlich unbedenkliche Urteils- oder Beschlußbegründung durch das Landesarbeitsgericht nicht mehr erfolgen konnte (BVerfG 26. März 2001 - 1 BvR 383/00 - AP GG Art. 20 Nr. 33 = EzA ZPO § 551 Nr. 9; 14. März 2002 - 1 BvR 16/02 - NZA 2002, 1170).

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