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   BVerfG, 29.07.2009 - 1 BvR 1606/08   

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BVerfG, 29.07.2009 - 1 BvR 1606/08 (https://dejure.org/2009,2601)
BVerfG, Entscheidung vom 29.07.2009 - 1 BvR 1606/08 (https://dejure.org/2009,2601)
BVerfG, Entscheidung vom 29. Juli 2009 - 1 BvR 1606/08 (https://dejure.org/2009,2601)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Keine Grundrechtsverletzung durch Beschränkung des Geldausgleichs für teure Schallschutzeinrichtungen in Planfeststellungsbeschluss über Verkehrsflugplatz - Zur Vereinbarkeit eines abgestuften Lärmschutzkonzeptes mit dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit (Art ...

  • Wolters Kluwer

    Luftverkehrsrechtliche Planfeststellung auf einem Wohngrundstück; Schallschutzmaßnahmen infolge von Fluglärmbelästigung; Gesundheitsgefährdende Auswirkungen durch Fluglärm; Gesetzgeberische Beachtung des Untermaßverbotes; Verfassungsrechtliche Zumutbarkeitsgrenze

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 2; ; GG Art. 13 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; LuftVG § 8 Abs. 1; ; LuftVG § 9 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung des Geldausgleichs für Schallschutzeinrichtungen im Planfeststellungsbeschluss für den Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 16, 68
  • NVwZ 2009, 1494
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine

    Auszug aus BVerfG, 29.07.2009 - 1 BvR 1606/08
    Über die Musterklagen wurde vom Bundesverwaltungsgericht durch Urteile vom 16. März 2006 entschieden (vgl. nur BVerwGE 125, 116).

    Darüber hinaus steht - davon geht auch das der angegriffenen Entscheidung vorausgegangene Musterurteil des Bundesverwaltungsgerichts aus - nach heutigem Forschungsstand fest, dass Fluglärm ab einer bestimmten Einwirkungsintensität gesundheitsgefährdende Auswirkungen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. März 2006 - BVerwG 4 A 1075.04 -, [...] Rn. 377 = BVerwGE 125, 116).

    Diese Schwelle wird "verfassungsrechtliche Zumutbarkeitsgrenze" genannt (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. März 2006 - BVerwG 4 A 1075.04 -, [...] Rn. 375 ff. = BVerwGE 125, 116).

    Sie sei im Rahmen der Abwägung nach § 8 Abs. 1 LuftVG nicht überwindbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. März 2006 - BVerwG 4 A 1075.04 -, [...] Rn. 251 ff. = BVerwGE 125, 116).

    Hier kämen auf der Grundlage von § 8 Abs. 4 Satz 1 LuftVG auch Betriebsbeschränkungen in Betracht, wie beispielsweise Nachtflugbeschränkungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. März 2006 - BVerwG 4 A 1075.04 -, [...] Rn. 251 ff., 267 ff. = BVerwGE 125, 116).

    § 29b Abs. 1 Satz 2 LuftVG sei mit Blick auf den Nachtflug als Gewichtungsvorgabe zu betrachten, die für eine Zurückdrängung des Lärmschutzinteresses der Nachbarschaft eine gesteigerte Rechtfertigung abverlange (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. März 2006 - BVerwG 4 A 1075.04 -, [...] Rn. 269 = BVerwGE 125, 116).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat sich in dem der vorliegend angegriffenen Entscheidung zugrundeliegenden Musterurteil unter Bezugnahme auf wissenschaftliche Stellungnahmen - insbesondere der so genannten "Fluglärmsynopse" sowie diese kritisierende Äußerungen - intensiv mit dem Lärmschutzkonzept des Planfeststellungsbeschlusses auseinandergesetzt, es in einzelnen Punkten sogar korrigiert und im Übrigen für rechtmäßig befunden (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. März 2006 - BVerwG 4 A 1075.04 -, [...] Rn. 293 ff. = BVerwGE 125, 116).

    Ein neuer Stand der Wissenschaft sei noch nicht erreicht, solange bisher anerkannte wissenschaftliche Aussagen kritisch hinterfragt und kontrovers diskutiert würden, ohne dass sich in der Forschung bereits ein neuer Grundkonsens abzeichne (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. März 2006 - BVerwG 4 A 1075.04 -, [...] Rn. 308 = BVerwGE 125, 116).

    Dabei ist zunächst festzustellen, dass der Planfeststellungsbeschluss und das Bundesverwaltungsgericht in - wie soeben ausgeführt - nicht zu beanstandender Weise davon ausgegangen sind, dass die Beschwerdeführer, deren Grundstück nicht im Entschädigungsgebiet "Übernahmeanspruch" liegt, keinem Fluglärm ausgesetzt sein werden, der den Grad einer Gesundheitsgefährdung erreicht und deshalb die so genannte "verfassungsrechtliche Zumutbarkeitsschwelle" übersteigt (vgl. Rn. 22 f. der vorliegend angegriffenen Entscheidung sowie BVerwG, Urteil vom 16. März 2006 - BVerwG 4 A 1075.04 -, [...] Rn. 375 ff.).

    Die für dieses Gebiet festgesetzten Vorkehrungen zielen für die Tagzeit innerhalb eines Gebäudes auf die Abwehr unzumutbarer Kommunikationsbeeinträchtigungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. März 2006 - BVerwG 4 A 1075.04 -, [...] Rn. 319 ff.) sowie für die Nachtzeit auf die Vermeidung von Schlafstörungen in Form von Aufweckreaktionen und relevanten Stresshormonveränderungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. März 2006 - BVerwG 4 A 1075.04 -, [...] Rn. 297 ff., 303 ff. und 310 ff.).

    Vielmehr sind im Rahmen der planfeststellungsrechtlichen Abwägung den Lärmschutzinteressen unabhängig davon Rechnung zu tragen, ob die Lärmbelastung durch das Qualifikationsmerkmal absoluter Unzumutbarkeit gekennzeichnet ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. März 2006 - BVerwG 4 A 1075.04 -, [...] Rn. 268, 376).

  • BVerfG, 14.01.1981 - 1 BvR 612/72

    Fluglärm

    Auszug aus BVerfG, 29.07.2009 - 1 BvR 1606/08
    Das Bundesverfassungsgericht hat es bislang offen gelassen, ob sich die aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG folgende Schutzpflicht ausschließlich auf einen Schutz der körperlichen Unversehrtheit in biologisch-physiologischer Hinsicht beschränkt oder ob sie sich auch auf den geistig-seelischen Bereich, also das psychische Wohlbefinden erstreckt oder sogar das soziale Wohlbefinden umfasst (vgl. BVerfGE 56, 54 ).

    Denn zumindest in Gestalt von Schlafstörungen lassen sich Einwirkungen auf die körperliche Unversehrtheit schwerlich bestreiten (vgl. BVerfGE 56, 54 ).

    Daher erfordert die sich aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ergebende Schutzpflicht die Ergreifung von Maßnahmen zum Schutz vor gesundheitsschädigenden und gesundheitsgefährdenden Auswirkungen von Fluglärm (vgl. BVerfGE 56, 54 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 20. Februar 2008 - 1 BvR 2722/06 -, [...] Rn. 78).

    Dass auch eine auf Grundrechtsgefährdungen bezogene Risikovorsorge von der Schutzpflicht der staatlichen Organe umfasst werden kann, ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits mehrfach zum Ausdruck gekommen (vgl. BVerfGE 49, 89 ; 53, 30 ; 56, 54 ).

    Die verfassungsrechtliche Schutzpflicht kann eine solche Ausgestaltung der rechtlichen Regelungen gebieten, dass auch die Gefahr von Grundrechtsverletzungen eingedämmt bleibt; ob, wann und mit welchem Inhalt eine solche Ausgestaltung von Verfassungs wegen geboten ist, hängt von der Art, der Nähe und dem Ausmaß möglicher Gefahren, der Art und dem Rang des verfassungsrechtlich geschützten Rechtsguts sowie von den schon vorhandenen Regelungen ab (vgl. BVerfGE 49, 89 ; 56, 54 ).

    Hat der Gesetzgeber eine Entscheidung getroffen, deren Grundlage durch neue, im Zeitpunkt des Gesetzeserlasses noch nicht abzusehende Entwicklungen entscheidend in Frage gestellt wird, dann kann er von Verfassungs wegen gehalten sein, zu überprüfen, ob die ursprüngliche Entscheidung auch unter den veränderten Umständen aufrechtzuerhalten ist (vgl. BVerfGE 49, 89 ; 56, 54 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 28. Februar 2002 - 1 BvR 1676/01 -, [...] Rn. 10 ff.; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. Januar 2007 - 1 BvR 382/05 -, [...] Rn. 18).

    Nur unter besonderen Umständen kann sich diese Gestaltungsfreiheit in der Weise verengen, dass allein durch eine bestimmte Maßnahme der Schutzpflicht Genüge getan werden kann (vgl. BVerfGE 56, 54 ; 77, 170 ; 79, 174 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 20. Februar 2008 - 1 BvR 2722/06 -, [...] Rn. 78).

    Eine andere Beurteilung ließe sich auch nicht mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbaren (vgl. BVerfGE 56, 54 ).

    Dies ergibt sich aus den oben dargestellten Vorgaben des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, wonach unter bestimmten Umständen auch eine auf Grundrechtsgefährdungen bezogene Risikovorsorge von der Schutzpflicht der staatlichen Organe umfasst werden kann (vgl. BVerfGE 49, 89 ; 53, 30 ; 56, 54 ; auch: Di Fabio, in: Maunz/Dürig, GG, Art. 2 Abs. 2, Rn. 90 ).

    So hat das Bundesverfassungsgericht in seiner grundlegenden Fluglärmentscheidung aus dem Jahr 1981 nur auf Forschungsergebnisse abgestellt, die wissenschaftlich gesichert waren (vgl. BVerfGE 56, 54 ).

  • BVerfG, 20.02.2008 - 1 BvR 2722/06

    Verfassungsbeschwerden gegen Planfeststellungsbeschluss für Flughafenbau

    Auszug aus BVerfG, 29.07.2009 - 1 BvR 1606/08
    Daher erfordert die sich aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ergebende Schutzpflicht die Ergreifung von Maßnahmen zum Schutz vor gesundheitsschädigenden und gesundheitsgefährdenden Auswirkungen von Fluglärm (vgl. BVerfGE 56, 54 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 20. Februar 2008 - 1 BvR 2722/06 -, [...] Rn. 78).

    Nur unter besonderen Umständen kann sich diese Gestaltungsfreiheit in der Weise verengen, dass allein durch eine bestimmte Maßnahme der Schutzpflicht Genüge getan werden kann (vgl. BVerfGE 56, 54 ; 77, 170 ; 79, 174 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 20. Februar 2008 - 1 BvR 2722/06 -, [...] Rn. 78).

    Diese Aussagen sind vom Bundesverfassungsgericht bereits im Beschluss vom 20. Februar 2008 unbeanstandet geblieben (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats - 1 BvR 2722/06 -, [...] Rn. 85).

    Darüber hinaus hat auch die 3. Kammer des Ersten Senats im Beschluss vom 20. Februar 2008 in dem von der Planfeststellungsbehörde vorliegend angewandten und vom Bundesverwaltungsgericht zum Teil gebilligten Lärmschutzkonzept keine offensichtlichen Fehler im Hinblick auf den Schutz der menschlichen Gesundheit gesehen (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats - 1 BvR 2722/06 -, [...] Rn. 82 und 85).

    Damit ist auch ein luftverkehrsrechtlicher Planfeststellungsbeschluss an den Anforderungen des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG zu messen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 20. Februar 2008 - 1 BvR 2722/06 -, [...] Rn. 54).

    Auch Art. 14 Abs. 1 GG schützt nicht nur vor unzumutbaren und deshalb entschädigungspflichtigen Inhalts- und Schrankenbestimmungen, sondern er fordert auch eine Berücksichtigung der eigentumsrechtlich geschützten Belange in einer dem rechtsstaatlichen Abwägungsgebot genügenden Weise (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 20. Februar 2008 - 1 BvR 2722/06 -, [...] Rn. 54, 69).

  • BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77

    Mülheim-Kärlich

    Auszug aus BVerfG, 29.07.2009 - 1 BvR 1606/08
    Dass auch eine auf Grundrechtsgefährdungen bezogene Risikovorsorge von der Schutzpflicht der staatlichen Organe umfasst werden kann, ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits mehrfach zum Ausdruck gekommen (vgl. BVerfGE 49, 89 ; 53, 30 ; 56, 54 ).

    Deren Beurteilung ist vom Bundesverfassungsgericht nur begrenzt darauf nachzuprüfen, ob die angegriffene Entscheidung Auslegungsfehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs beruhen und die in ihrer Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 53, 30 ).

    Dies ergibt sich aus den oben dargestellten Vorgaben des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, wonach unter bestimmten Umständen auch eine auf Grundrechtsgefährdungen bezogene Risikovorsorge von der Schutzpflicht der staatlichen Organe umfasst werden kann (vgl. BVerfGE 49, 89 ; 53, 30 ; 56, 54 ; auch: Di Fabio, in: Maunz/Dürig, GG, Art. 2 Abs. 2, Rn. 90 ).

    Eine weitergehende Prüfung der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts gehört nicht zur Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 1, 418 ; 53, 30 ).

  • BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77

    Kalkar I

    Auszug aus BVerfG, 29.07.2009 - 1 BvR 1606/08
    Dass auch eine auf Grundrechtsgefährdungen bezogene Risikovorsorge von der Schutzpflicht der staatlichen Organe umfasst werden kann, ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits mehrfach zum Ausdruck gekommen (vgl. BVerfGE 49, 89 ; 53, 30 ; 56, 54 ).

    Die verfassungsrechtliche Schutzpflicht kann eine solche Ausgestaltung der rechtlichen Regelungen gebieten, dass auch die Gefahr von Grundrechtsverletzungen eingedämmt bleibt; ob, wann und mit welchem Inhalt eine solche Ausgestaltung von Verfassungs wegen geboten ist, hängt von der Art, der Nähe und dem Ausmaß möglicher Gefahren, der Art und dem Rang des verfassungsrechtlich geschützten Rechtsguts sowie von den schon vorhandenen Regelungen ab (vgl. BVerfGE 49, 89 ; 56, 54 ).

    Hat der Gesetzgeber eine Entscheidung getroffen, deren Grundlage durch neue, im Zeitpunkt des Gesetzeserlasses noch nicht abzusehende Entwicklungen entscheidend in Frage gestellt wird, dann kann er von Verfassungs wegen gehalten sein, zu überprüfen, ob die ursprüngliche Entscheidung auch unter den veränderten Umständen aufrechtzuerhalten ist (vgl. BVerfGE 49, 89 ; 56, 54 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 28. Februar 2002 - 1 BvR 1676/01 -, [...] Rn. 10 ff.; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. Januar 2007 - 1 BvR 382/05 -, [...] Rn. 18).

    Dies ergibt sich aus den oben dargestellten Vorgaben des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, wonach unter bestimmten Umständen auch eine auf Grundrechtsgefährdungen bezogene Risikovorsorge von der Schutzpflicht der staatlichen Organe umfasst werden kann (vgl. BVerfGE 49, 89 ; 53, 30 ; 56, 54 ; auch: Di Fabio, in: Maunz/Dürig, GG, Art. 2 Abs. 2, Rn. 90 ).

  • EGMR, 08.07.2003 - 36022/97

    HATTON ET AUTRES c. ROYAUME-UNI

    Auszug aus BVerfG, 29.07.2009 - 1 BvR 1606/08
    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hält das sich aus Art. 8 EMRK ergebende Recht auf Achtung der Privatsphäre und der Wohnung auch für anwendbar, wenn eine Person direkt und auf eine erhebliche Weise durch Lärm oder andere Immissionen beeinträchtigt wird und dadurch die Qualität des Privatlebens und die Möglichkeit, die Wohnung zu nutzen, durch Lärm von Flugzeugen beeinträchtigt wird, und zwar auch ohne dass ihre Gesundheit ernsthaft gefährdet wäre (vgl. EGMR, Große Kammer , Urteil vom 8. Juli 2003, Nr. 36022/97 - "Hatton u.a./Vereinigtes Königreich" -, NVwZ 2004, S. 1465 Rn. 96 m.w.N.).

    Bei der subsidiären Prüfung des Gerichtshofs, ob der Vertragsstaat diesen Spielraum verletzt hat, sind auch die bereits getroffenen Lärmbekämpfungsmaßnahmen sowie die dem Betroffenen zustehenden verfahrensrechtlichen Sicherungen zu berücksichtigen (vgl. EGMR, Urteil vom 21. Februar 1990, Nr. 9310/81 - "Powell und Rayner/Vereinigtes Königreich" -, Rn. 40 ff.; Große Kammer , Urteil vom 8. Juli 2003, Nr. 36022/97 - "Hatton u.a./Vereinigtes Königreich" -, NVwZ 2004, S. 1465 Rn. 96 ff. und 116 ff.).

  • BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84

    Straßenverkehrslärm

    Auszug aus BVerfG, 29.07.2009 - 1 BvR 1606/08
    Nur unter besonderen Umständen kann sich diese Gestaltungsfreiheit in der Weise verengen, dass allein durch eine bestimmte Maßnahme der Schutzpflicht Genüge getan werden kann (vgl. BVerfGE 56, 54 ; 77, 170 ; 79, 174 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 20. Februar 2008 - 1 BvR 2722/06 -, [...] Rn. 78).

    Die schutzwürdigen Interessen der Beteiligten sind dabei in einen gerechten Ausgleich und ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen (vgl. BVerfGE 79, 174 in Bezug auf Straßenverkehrslärm).

  • BVerwG, 01.11.2007 - 4 A 1009.07

    Durchführung von Musterklagen gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des

    Auszug aus BVerfG, 29.07.2009 - 1 BvR 1606/08
    Mit Teilbeschluss vom 1. November 2007 wurde ihre Anfechtungsklage abgewiesen (BVerwG 4 A 1009.07, [...]).

    Im Übrigen wurde sie abgewiesen (BVerwG 4 A 1009.07, NVwZ 2008, S. 1007).

  • BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 242/91

    Altlasten

    Auszug aus BVerfG, 29.07.2009 - 1 BvR 1606/08
    Der von Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG gebotene Schutz beinhaltet - wie oben ausgeführt - nicht allein die Abwehr von Gesundheitsgefahren (vgl. auch BVerfGE 102, 1 ), sondern auch die Risikovorsorge.
  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 29.07.2009 - 1 BvR 1606/08
    Zwar ist die EMRK als Auslegungshilfe für die Bestimmung von Inhalt und Reichweite von Grundrechten und rechtsstaatlichen Grundsätzen des Grundgesetzes heranzuziehen (vgl. BVerfGE 111, 307 ).
  • BVerfG, 12.03.1980 - 1 BvR 759/77

    Vergleichsmiete III

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

  • BVerfG, 18.09.1952 - 1 BvR 612/52

    Ahndungsgesetz

  • EGMR, 21.02.1990 - 9310/81

    POWELL ET RAYNER c. ROYAUME-UNI

  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 792/83

    Eigenbedarf I

  • BVerfG, 29.10.1987 - 2 BvR 624/83

    Lagerung chemischer Waffen

  • BVerwG, 04.06.2008 - 4 A 1000.08
  • BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07

    Rauchverbot in Gaststätten

  • BVerfG, 24.01.2007 - 1 BvR 382/05

    Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz durch Nichtzulassung der

  • BVerfG, 28.02.2002 - 1 BvR 1676/01

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Mobilfunkanlage

  • BVerwG, 07.05.2008 - 4 A 1009.07

    Luftverkehrsrecht; Planfeststellung eines Flughafens; nachteilige Wirkungen;

  • BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90

    Schwangerschaftsabbruch II

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2019 - 4 A 1361/15

    Deutschland muss amerikanische Drohneneinsätze prüfen

    vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 8.8.1978 - 2 BvL 8/77 -, BVerfGE 49, 89 = juris, Rn. 117, und vom 14.1.1981 - 1 BvR 612/72 -, BVerfGE 56, 54 = juris, Rn. 59 f.; Kammerbeschluss vom 29.7.2009 - 1 BvR 1606/08 -, NVwZ 2009, 1494 = juris, Rn. 10; Schulze-Fielitz, in: Dreier (Hrsg.), GG, Bd. I, 3. Auflage 2013, Art. 2 Abs. 2 Rn. 43, m. w. N.

    vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 27.4.1995 - 1 BvR 729/93 -, NJW 1995, 2343 = juris, Rn. 4, und vom 4.5.2011 - 1 BvR 1502/08 -, NVwZ 2011, 991 = juris, Rn. 38. Ähnlich BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 29.7.2009 - 1 BvR 1606/08 -, NVwZ 2009, 1494 = juris, Rn. 12, und vom 15.10.2009 - 1 BvR 3474/08 -, NVwZ 2009, 1489 = juris, Rn. 27.

  • VGH Bayern, 19.02.2014 - 8 A 11.40040

    3. Start- und Landebahn des Flughafens München

    Eine Regel, wonach bei einem wissenschaftlichen Meinungsstreit der Lärmwirkungsforschung im Zweifel immer die strengere Auffassung zugrunde zu legen ist, gibt es im Übrigen nicht (vgl. BVerfG, B.v. 29.7.2009 - 1 BvR 1606/08 - NVwZ 2009, 1494/1496f. m.w.N.).

    Erkenntnisse, die zu einer Korrektur oder einer Fortentwicklung dieser höchstrichterlichen Rechtsprechung nötigen könnten, sind nicht ersichtlich (vgl. BVerwG, U.v. 16.3.2006 - 4 A 1075/04 - BVerwGE 125, 116 Rn. 376f. m.w.N.; vgl. auch U.v. 6.6.2002 - 4 A 44/00 - NVwZ 2003, 209/210; HessVGH, U.v. 21.8.2009 - 11 C 227/08.T - juris Rn. 876; vgl. auch BVerfG, B.v. 29.7.2009 - 1 BvR 1606/08 - NVwZ 2009, 1494/1496f.).

  • BVerfG, 23.02.2010 - 1 BvR 2736/08

    Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts über Entschädigungsregelung für

    Jedenfalls war der vom Bundesverwaltungsgericht gebilligte Stichtag entgegen der Meinung des Bevollmächtigen des Beklagten des Ausgangsverfahrens nicht Gegenstand des Beschlusses der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Juli 2009 (1 BvR 1606/08, juris).
  • BVerfG, 02.07.2018 - 1 BvR 612/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen die Nachtflugregelung für den künftigen

    Die sich aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ergebende Schutzpflicht erfordert auch Maßnahmen zum Schutz vor gesundheitsschädigenden und gesundheitsgefährdenden Auswirkungen von Fluglärm (vgl. BVerfGE 56, 54 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 20. Februar 2008 - 1 BvR 2722/06 -, Rn. 78; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. Juli 2009 - 1 BvR 1606/08 -, Rn. 10; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 15. Oktober 2009 - 1 BvR 3474/08 -, Rn. 26; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. Mai 2011 - 1 BvR 1502/08 -, Rn. 37).

    Hat dieser eine Entscheidung getroffen, deren Grundlage durch neue, im Zeitpunkt des Gesetzeserlasses noch nicht abzusehende Entwicklungen entscheidend in Frage gestellt wird, kann er von Verfassungs wegen gehalten sein, zu überprüfen, ob die ursprüngliche Entscheidung auch unter den veränderten Umständen aufrechtzuerhalten ist (vgl. BVerfGE 49, 89 ; 56, 54 ; BVerfGK 10, 208 ; 16, 68 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 28. Februar 2002 - 1 BvR 1676/01 -, Rn. 10 ff.).

    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits in einem Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. Juli 2009 - 1 BvR 1606/08 -, BVerfGK 16, 68, dieses Verständnis des Bundesverwaltungsgerichts zu dem abgestuften Lärmschutzkonzept verfassungsrechtlich gebilligt.

    Diese sind in der Regel erst dann einer Planungs- oder Zulassungsentscheidung zugrunde zu legen, wenn sie sich in der wissenschaftlichen Diskussion durchgesetzt haben (vgl. BVerfGE 56, 54 ; BVerfGK 13, 303 ; 16, 68 ).

  • BVerfG, 15.10.2009 - 1 BvR 3474/08

    Verfassungsbeschwerden gegen Ergänzungsplanfeststellungsbeschluss für Flughafen

    Die sich aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ergebende Schutzpflicht erfordert auch die Ergreifung von Maßnahmen zum Schutz vor gesundheitsschädigenden und gesundheitsgefährdenden Auswirkungen von Fluglärm (vgl. BVerfGE 56, 54 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 20. Februar 2008 - 1 BvR 2722/06 -, [...] Rn. 78; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. Juli 2009 - 1 BvR 1606/08 -, [...] Rn. 9 ff.).

    Das Bundesverfassungsgericht prüft, ob der Gesetzgeber seinen Einschätzungsspielraum vertretbar gehandhabt hat (vgl. BVerfGE 88, 203 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. Juli 2009 - 1 BvR 1606/08 -, [...] Rn. 9 ff.).

    Eine Eröffnung des Schutzbereichs von Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG für darunter angesiedelte Lärmbelästigungen - insbesondere wenn sie Schlafstörungen hervorrufen können - wurde damit nicht ausgeschlossen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. Juli 2009 - 1 BvR 1606/08 -, [...] Rn. 19).

    Zudem beschränkt sie die von Art. 14 Abs. 1 GG geschützte Möglichkeit der Flughafenbetreiberin zur Nutzung des Flughafengrundstücks (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. Juli 2009 - 1 BvR 1606/08 -, [...] Rn. 26).

  • VGH Hessen, 08.04.2020 - 8 B 910/20

    Infektionsschutzrechtliche Regelungen des Landes Hessen werden in Zeiten der

    Soweit dazu unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 29. Juli 2009 - 1 BvR 1606/08 -, Rn. 9, juris) vorgetragen wird, der Schutzbereich der körperlichen Unversehrtheit nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG umfasse nicht allein die biologisch-physische Seite der Unversehrtheit, vielmehr sei auch an den geistig-seelischen Bereich, also das psychische Wohlbefinden zu denken, wird damit nicht aufgezeigt, dass die angegriffenen Bestimmungen der Dritten und Vierten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus geeignet sind, das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit zu verletzen.

    In der zitierten Entscheidung lässt das Bundesverfassungsgericht mit Blick auf die aus Art. 2 Abs. 2. Satz 1 GG folgende staatliche Schutzpflicht ausdrücklich offen, ob sich diese auf einen Schutz der körperlichen Unversehrtheit in biologisch-physiologischer Hinsicht beschränkt oder ob sie sich auch auf den geistig-seelischen Bereich, also das psychische Wohlbefinden erstreckt oder sogar das soziale Wohlbefinden umfasst (BVerfGE, 1 BvR 1606/08, a.a.O.).

  • BVerfG, 04.05.2011 - 1 BvR 1502/08

    Gesetzesunmittelbare Verfassungsbeschwerden gegen Novellierung des

    Die sich aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ergebende Schutzpflicht erfordert auch Maßnahmen zum Schutz vor gesundheitsschädigenden und gesundheitsgefährdenden Auswirkungen von Fluglärm (vgl. BVerfGE 56, 54 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 20. Februar 2008 - 1 BvR 2722/06 -, NVwZ 2008, S. 780 ; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. Juli 2009 - 1 BvR 1606/08 -, NVwZ 2009, S. 1494 ; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 15. Oktober 2009 - 1 BvR 3474/08 -, NVwZ 2009, S. 1489 ; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 15. Oktober 2009 - 1 BvR 3522/08 -, juris, Rn. 26).

    Das Bundesverfassungsgericht prüft, ob der Gesetzgeber seinen Einschätzungsspielraum vertretbar gehandhabt hat (vgl. BVerfGE 88, 203 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. Juli 2009 - 1 BvR 1606/08 -, NVwZ 2009, S. 1494 ; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 15. Oktober 2009 - 1 BvR 3522/08 -, juris, Rn. 27).

  • VGH Baden-Württemberg, 03.04.2012 - 1 S 241/11

    Klage auf Unterlassung des liturgischen Glockengeläuts

    Art. 13 Abs. 1 GG schützt gegen ein ausforschendes oder die Privatsphäre anderweitig beeinträchtigendes Eindringen in den persönlichen Lebens- und Geheimbereich, den eine Wohnung i.S.d. Art. 13 Abs. 1 GG begründet (vgl. Papier, in: Maunz/Dürig, GG, Art. 13 Rn. 1 a.E.); das Grundrecht schirmt seinen Träger aber nicht gegen unspezifische Umwelteinwirkungen ab, denen die Wohnung in gleicher Weise ausgesetzt ist wie ihre nähere Umgebung (BVerfG, Beschl. v. 29.07.2009 - 1 BvR 1606/08 - NVwZ 2009, 1494, Rdnr. 34).
  • BVerfG, 15.10.2009 - 1 BvR 3522/08

    Verfassungsbeschwerden gegen Ergänzungsplanfeststellungsbeschluss für Flughafen

    Die sich aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ergebende Schutzpflicht erfordert auch die Ergreifung von Maßnahmen zum Schutz vor gesundheitsschädigenden und gesundheitsgefährdenden Auswirkungen von Fluglärm (vgl. BVerfGE 56, 54 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 20. Februar 2008 - 1 BvR 2722/06 -, [...] Rn. 78; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. Juli 2009 - 1 BvR 1606/08 -, [...] Rn. 9 ff.).

    Das Bundesverfassungsgericht prüft, ob der Gesetzgeber seinen Einschätzungsspielraum vertretbar gehandhabt hat (vgl. BVerfGE 88, 203 ; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. Juli 2009 - 1 BvR 1606/08 -, [...] Rn. 9 ff.).

  • BVerfG, 26.02.2010 - 1 BvR 1541/09

    Aufgrund Verfristung, Subsidiarität sowie mangelnder Substantiierung unzulässige

    Das Bundesverfassungsgericht kann erst dann eingreifen, wenn der Gesetzgeber seine Pflicht evident verletzt hat (vgl. BVerfGE 56, 54, 80 f.; 77, 170 ; 79, 174 ; 85, 191 ; 92, 26 ; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 26. Mai 1998 - 1 BvR 180/88 - NJW 1998, S. 3264 ff.; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. Juli 2009 - 1 BvR 1606/08 -, juris, Rn. 12).
  • BVerwG, 03.12.2020 - 4 C 6.18

    Erstattungsregelungen für Bestandsgebäude zum Schutz vor Fluglärm rechtmäßig

  • BVerfG, 11.01.2016 - 1 BvR 2980/14

    Verfassungsbeschwerde gegen den "Pflegenotstand" nicht zur Entscheidung

  • BVerwG, 19.06.2014 - 10 C 1.14

    Anpassungspflicht Gesetzgeber; Contergangeschädigte; Conterganrente;

  • VG München, 09.05.2016 - M 8 K 14.3087

    Genehmigung für die Begründung von Wohnungs- und Teileigentum bei vorhandener

  • BVerwG, 03.12.2020 - 4 C 7.18

    Erstattungsregelungen für Bestandsgebäude zum Schutz vor Fluglärm rechtmäßig

  • BVerwG, 03.12.2020 - 4 C 8.18

    Erstattungsregelungen für Bestandsgebäude zum Schutz vor Fluglärm rechtmäßig

  • OVG Niedersachsen, 26.07.2012 - 1 LC 130/09

    Folgen der Offenlegung der Übertragung des Eigentums am Grundstück des

  • VGH Bayern, 19.02.2014 - 8 A 11.40040-40045
  • BVerfG, 20.01.2022 - 1 BvR 1377/21

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde zu einem Planfeststellungsbeschluss des

  • VG München, 09.05.2016 - M 8 K 14.3084

    Genehmigung für die Begründung von Wohnungs- und Teileigentum in einem

  • OVG Niedersachsen, 10.08.2010 - 1 KN 218/07

    Mangelfreie Abwägung über die Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplanes für

  • VGH Baden-Württemberg, 08.10.2012 - 5 S 203/11

    Präklusionswirkung von nicht fristgerecht erhobenen Einwendungen und

  • VGH Baden-Württemberg, 30.09.2020 - 5 S 969/18

    (Drittschützende Wirkung des § 4 Abs 1 und 3 AEG (juris: AEG 1994); keine

  • VGH Baden-Württemberg, 14.04.2021 - 9 S 5/19

    Pflicht zur rentenerhöhenden Berücksichtigung von Zeiten der Kindererziehung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2017 - 20 D 30/14

    Flughafen Düsseldorf: Keine weiteren Einschränkungen des nächtlichen Flugverkehrs

  • OVG Niedersachsen, 27.10.2010 - 7 KS 143/08

    Einbeziehung von Lärmschutzbelangen der Nachbarschaft in die planerische Abwägung

  • BVerwG, 31.08.2009 - 4 A 1008.07

    Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses zum Ausbau des

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.04.2019 - 6 A 12.16

    BER: Einzelfragen zum Schallschutz

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.04.2019 - 6 A 16.17

    Anspruch auf Schallschutzvorkehrungen für Wohnzimmer, Wohnküche, Schlafzimmer,

  • VG München, 09.05.2016 - M 8 K 14.3090

    Genehmigung für die Begründung von Wohnungs- und Teileigentum in einem

  • OVG Niedersachsen, 14.07.2011 - 1 ME 76/11

    Erhöhen des Maßes der baurechtlich gebotenen Rücksichtnahme wegen der besonderen

  • VG München, 09.05.2016 - M 8 K 14.3088

    Genehmigung für die Begründung von Wohnungs- und Teileigentum bei vorhandener

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2018 - 6 A 14.16

    Flughafen Berlin-Brandenburg; Schallschutzprogramm; Kosten der Lüftungsplanung;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.12.2014 - 3 M 497/14

    Untersagung des Befahrens eines Binnensees mit sog. Jetskis

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.04.2019 - 6 A 1.18

    Schallschutzvorkehrungen gegen Fluglärm für Arbeitszimmer im Dachgeschoss und

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.07.2017 - 6 A 2.16

    Flughafen BER; Lärmschutz; Planfeststellungsbeschluss; Planergänzungsbeschluss;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2018 - 6 A 1.16

    Entschädigungszahlung an private Eigentümer für notwendigen, durch den Flughafen

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