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   BVerfG, 28.03.2000 - 1 BvR 1610/95, 1 BvR 1943/95, 1 BvR 2002/95   

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https://dejure.org/2000,3029
BVerfG, 28.03.2000 - 1 BvR 1610/95, 1 BvR 1943/95, 1 BvR 2002/95 (https://dejure.org/2000,3029)
BVerfG, Entscheidung vom 28.03.2000 - 1 BvR 1610/95, 1 BvR 1943/95, 1 BvR 2002/95 (https://dejure.org/2000,3029)
BVerfG, Entscheidung vom 28. März 2000 - 1 BvR 1610/95, 1 BvR 1943/95, 1 BvR 2002/95 (https://dejure.org/2000,3029)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • nomos.de PDF, S. 34

    Art. 3, 14 Abs. 1 u. 3 GG; §§ 3 Abs. 3, 121 Abs. 1 u. 2 Buchst. b SachenRBerG; § 4 Abs. 2 VermG
    Sachenrechtsbereinigung/wirksamer Kaufvertragsabschluss/Stichtagsregelung (14.6.1990)/Eigentumsgarantie/Gleichheitssatz

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Sachenrechtsbereinigungsgesetz - Stichtag - Grundstück - Erbbaurecht - DDR - Beitrittsgebiet - Gleichheitsgebot - Rückwirkung

  • Judicialis

    SachenRBerG § 121 Abs. 2 Buch... stabe b; ; SachenRBerG § 121 Abs. 2; ; SachenRBerG § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3; ; SachenRBerG § 121 Abs. 1; ; SachenRBerG § 3 Abs. 3; ; SachenRBerG § 121; ; BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § 93 a; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2; ; BVerfGG § 93 Abs. 3; ; BVerfGG § 93 d Abs. 1 Satz 3; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 3; ; VermG § 4 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2; ; VermG § 4 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SachenRBerG § 121 Abs. 2 lit. b
    Verfassungsmäßigkeit einer Stichtagsregelung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 3045 (Ls.)
  • NJ 2000, 533
  • WM 2000, 1062
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94

    Stichtagsregelung

    Auszug aus BVerfG, 28.03.2000 - 1 BvR 1610/95
    Zwar stehen auch unter der Rechtsordnung der Deutschen Demokratischen Republik erworbene vermögenswerte Rechte und Rechtspositionen seit der Wiedervereinigung grundsätzlich unter dem Schutz des Art. 14 Abs. 1 GG (vgl. BVerfG, NJW 2000, S. 413 ).

    Diese ist sowohl in den von § 121 Abs. 2 SachenRBerG erfassten als auch in den durch die angegriffene Stichtagsregelung von der Sachenrechtsbereinigung ausgenommenen Fällen nicht nach § 4 Abs. 2 VermG ausgeschlossen, was weder gegen Art. 14 GG noch gegen die Gemeinsame Erklärung verstößt (vgl. BVerfG, NJW 2000, S. 413 ).

    Ungleichheiten, die durch einen Stichtag entstehen, müssen hingenommen werden, wenn dessen Einführung notwendig und die Wahl des Zeitpunkts, orientiert am gegebenen Sachverhalt, sachlich vertretbar ist (vgl. BVerfGE 75, 78 ; BVerfG, NJW 2000, S. 413 ).

    Zum Erlass einer solchen Vorschrift war der Gesetzgeber, wie sich aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Stichtagsregelung des § 4 Abs. 2 VermG ergibt (vgl. NJW 2000, S. 413), verfassungsrechtlich nicht verpflichtet.

    Auch wenn davon ausgegangen wird, dass das Vertrauen der Käufer solcher Grundstücke und von darauf errichteten Gebäuden in den Fortbestand der auf der Grundlage des Verkaufsgesetzes erworbenen Rechte erst durch die von der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik erlassene Verordnung über die Anmeldung vermögensrechtlicher Ansprüche vom 11. Juli 1990 (GBl I S. 718) zerstört worden ist (vgl. BVerfG, NJW 2000, S. 413 ), war der (gesamtdeutsche) Gesetzgeber nicht gehindert, für die Frage der abschließenden sachenrechtlichen Behandlung restituierter Grundstücke an die Gemeinsame Erklärung und die darin zum Ausdruck gebrachte Bewertung der genannten Verkaufspraxis durch die Bundesregierung anzuknüpfen und nur diejenigen Käufer selbst genutzter Eigenheime und Eigenheimgrundstücke in die Sachenrechtsbereinigung einzubeziehen, deren Kaufvertrag vor dem 15. Juni 1990 wirksam geschlossen worden ist.

    Denn der dem allgemeinen Gleichheitssatz verpflichtete Gesetzgeber musste auf diese praktischen Schwierigkeiten, die wegen der Überlastung der wenigen Notariate bestanden, nicht eingehen, sondern durfte bei dem von ihm vorzunehmenden Ausgleich zwischen den Interessen des Alteigentümers, dem der fragliche Vermögenswert restituiert worden ist, und denen des Nutzers den Rechtszustand zugrunde legen, den er im Zeitpunkt der Verabschiedung des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes vorfand (vgl. zu § 4 Abs. 2 VermG schon BVerfG, NJW 2000, S. 413 ).

  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 BvR 48/94

    Altschulden

    Auszug aus BVerfG, 28.03.2000 - 1 BvR 1610/95
    Eine - auch nur mittelbare - Ungleichbehandlung von Personengruppen ist nur dann mit dem allgemeinen Gleichheitssatz vereinbar, wenn für die vorgesehene Differenzierung Gründe von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleichen Rechtsfolgen rechtfertigen können (vgl. BVerfGE 95, 267 m.w.N.).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 28.03.2000 - 1 BvR 1610/95
    Bei Zugrundelegung dieser Rechtsprechung, die das Bundesverfassungsgericht nicht auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen hat (vgl. BVerfGE 18, 85 ), fehlt es in den Fällen der genannten Beschwerdeführer an dem in § 121 Abs. 2 Buchstabe b SachenR-BerG vorausgesetzten wirksamen Kaufvertrag mit einer staatlichen Stelle der Deutschen Demokratischen Republik, so dass diesen Beschwerdeführern selbst bei einer Verfassungswidrigkeit des in dieser Vorschrift bestimmten Stichtags Ansprüche nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz nicht zustehen.
  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvR 564/84

    Eigentumsgarantie - Rentenversicherung - Sozialversicherung - Rentenbezüge -

    Auszug aus BVerfG, 28.03.2000 - 1 BvR 1610/95
    Ungleichheiten, die durch einen Stichtag entstehen, müssen hingenommen werden, wenn dessen Einführung notwendig und die Wahl des Zeitpunkts, orientiert am gegebenen Sachverhalt, sachlich vertretbar ist (vgl. BVerfGE 75, 78 ; BVerfG, NJW 2000, S. 413 ).
  • KG, 26.04.1994 - 1 W 2018/94

    Nichtigkeit eines Veräußerungsvertrages über ein volkseigenes Grundstück in der

    Auszug aus BVerfG, 28.03.2000 - 1 BvR 1610/95
    Nach der Rechtsauffassung des Kammergerichts ist nicht nur die Vereinbarung eines solchen Vorkaufsrechts, sondern der gesamte diese Vereinbarung enthaltende Veräußerungsvertrag nach dem Verkaufsgesetz nichtig (vgl. ZOV 1994, S. 306; 1995, S. 35 und 289; 1996, S. 277).
  • BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92

    Mietpreisbindung

    Auszug aus BVerfG, 28.03.2000 - 1 BvR 1610/95
    a) Ein Verstoß dieser Vorschrift gegen die verfassungsrechtliche Eigentumsgarantie, in deren Rahmen auch der Schutz gegenüber rückwirkenden Gesetzen zu prüfen ist, der in Art. 14 Abs. 1 GG eine eigenständige Ausprägung erfahren hat (vgl. BVerfGE 95, 64 ; stRspr), und gegen Art. 41 Abs. 1 und 3 EV kommt von vornherein nicht in Betracht.
  • BVerfG, 08.04.1998 - 1 BvR 1680/93

    Sachenrechtsmoratorium

    Auszug aus BVerfG, 28.03.2000 - 1 BvR 1610/95
    Das Sachenrechtsbereinigungsgesetz räumt bestimmten Nutzern fremder Grundstücke im Beitrittsgebiet das Recht ein, zwischen der Bestellung eines Erbbaurechts an dem von ihnen bebauten Grundstück - regelmäßig zur Hälfte des für die entsprechende Nutzung üblichen Zinses - und dem Ankauf des Grundstücks - grundsätzlich zum halben Bodenwert - zu wählen (näher dazu BVerfGE 98, 17 ).
  • BVerfG, 09.03.1994 - 1 BvR 1369/90

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen eine Änderung der Privatschulförderung

    Auszug aus BVerfG, 28.03.2000 - 1 BvR 1610/95
    Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz kann nur erheben, wer durch dieses selbst, gegenwärtig und unmittelbar in seinen Grundrechten betroffen ist (vgl. BVerfGE 1, 97 ; 90, 128 ; stRspr).
  • BGH, 09.07.1999 - V ZR 404/97

    Kauf eines volkseigenen Eigenheims und eines volkseigenen Grundstücks

    Auszug aus BVerfG, 28.03.2000 - 1 BvR 1610/95
    Diese Regelung erfasst im Wesentlichen die Käufe selbst genutzter Eigenheime und der damit bebauten Grundstücke aufgrund des Gesetzes über den Verkauf volkseigener Gebäude vom 7. März 1990 (GBl I S. 157; im Folgenden: Verkaufsgesetz; zur Geltung des § 121 Abs. 2 SachenRBerG auch für Kaufverträge über Eigenheimgrundstücke vgl. BGH, VIZ 1999, S. 605 ).
  • BVerfG, 19.12.1951 - 1 BvR 220/51

    Hinterbliebenenrente I

    Auszug aus BVerfG, 28.03.2000 - 1 BvR 1610/95
    Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz kann nur erheben, wer durch dieses selbst, gegenwärtig und unmittelbar in seinen Grundrechten betroffen ist (vgl. BVerfGE 1, 97 ; 90, 128 ; stRspr).
  • BVerfG, 16.05.2001 - 1 BvR 933/99

    Verfassungsmäßigkeit des Ankaufsrechts gem § 121 Abs 2 SachenRBerG - insb keine

    Er setzt vielmehr die Restitution des betreffenden Grundstücks oder Gebäudes voraus (vgl. BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, VIZ 2000, S. 491 m.w.N.).

    Mit der Einbeziehung der von der Vorschrift erfassten Käufer von Eigenheimen und Eigenheimgrundstücken in die Sachenrechtsbereinigung sollen die für diesen Personenkreis mit der Restitution dieser Immobilien verbundenen Härten abgemildert werden (vgl. BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, VIZ 2000, S. 491 ).

  • OLG Naumburg, 19.04.2005 - 11 U 86/04

    Neue Bundesländer: Verlängerung eines ursprünglich befristeten Erbbaurechts gem.

    Die Rechtsposition der Kläger unterfiel mit dem Wirksamwerden des Beitritts der Eigentumsgarantie des Art. 14 GG (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 28. März 2000, 1 BvR 1610/95 u. a. = VIZ 2000, 1062-1064).
  • SG Duisburg, 22.08.2006 - S 7 SO 8/05

    Sozialhilfe

    Nach der Rechtssprechung des BVerfG sind derartige nicht geschuldete Übergangsregelungen mit einem besonderes großen Gestaltungsermessen des Gesetzgebers versehen (vgl. Beschluss vom 28.03.2000 Az. 1 BvR 1610/95 u.a.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.09.2016 - L 1 RS 3/14
    Die Ungleichheiten, die durch eine Stichtagsregelung entstehen, müssen hingenommen werden, wenn dessen Einführung notwendig und die Wahl des Zeitpunkts - orientiert am gegebenen Sachverhalt - sachlich vertretbar ist (Beschlüsse des BVerfG vom 28. März 2000 - 1 BvR 1934/95; 1 BvR 2002/95 und vom 26. Oktober 2005 - 1 BvR 1921/04; 1 BvR 203/05; 1 BvR 445/05; 1 BvR 1144/05).
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