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   BVerfG, 19.07.1984 - 1 BvR 1614/83   

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BVerfG, 19.07.1984 - 1 BvR 1614/83 (https://dejure.org/1984,19333)
BVerfG, Entscheidung vom 19.07.1984 - 1 BvR 1614/83 (https://dejure.org/1984,19333)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Juli 1984 - 1 BvR 1614/83 (https://dejure.org/1984,19333)
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Wird zitiert von ... (29)

  • BVerfG, 16.03.2011 - 1 BvR 591/08

    Keine Verletzung von Art 3 Abs 1 GG und Art 14 Abs 1 GG durch die

    Ob die in § 18a Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB IV und § 93 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a SGB VI vorgesehenen Regelungen selbst verfassungsrechtlich geboten sind, kann dahinstehen (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss des Dreier-Ausschusses vom 19. Juli 1984 - 1 BvR 1614/83 -, SozR 2200 § 1278 Nr. 11).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2024 - L 8 R 231/22
    So hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) bereits zur (entsprechenden) Rechtslage vor Inkrafttreten des SGB VI ausdrücklich entschieden, dass eine Anrechnung der Verletztenrente auf Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist (vgl. BVerfG Beschl. v. 19.07.1984 - 1 BvR 1614/83; vgl. auch BSG Beschl. v. 26.10.1983 - 1 BA 111/83 - juris Rn. 2 m.w.N. zu früheren Entscheidungen des BVerfG).
  • BSG, 18.10.2023 - B 5 R 49/21 R

    Linken-Politiker Ernst scheitert: Keine volle Rente für Abgeordnete

    Auch das teilweise Ruhen eines Hilflosenzuschusses zu einer österreichischen Witwenpension neben Hinterbliebenenansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung hat es, auch wenn beide Leistungen nicht in jeder Beziehung deckungsgleich seien, ebenso wie die Anordnung des teilweisen Ruhens von Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung wegen Zusammentreffens mit einer Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung zur Vermeidung einer Doppelversorgung als verfassungsrechtlich unbedenklich angesehen (vgl BVerfG Beschluss vom 19.12.1980 - 1 BvR 893/80 - SozR 2200 § 1279 Nr. 6 S 4 und BVerfG Beschluss vom 19.7.1984 - 1 BvR 1614/83 - SozR 2200 § 1278 Nr. 11 S 28; siehe auch BVerfG Beschluss vom 9.11.1988 - 1 BvL 22/84 ua - BVerfGE 79, 87, 98 = SozR 2200 § 183 Nr. 54) .
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