Rechtsprechung
   BVerfG, 02.04.2004 - 1 BvR 1620/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,2693
BVerfG, 02.04.2004 - 1 BvR 1620/03 (https://dejure.org/2004,2693)
BVerfG, Entscheidung vom 02.04.2004 - 1 BvR 1620/03 (https://dejure.org/2004,2693)
BVerfG, Entscheidung vom 02. April 2004 - 1 BvR 1620/03 (https://dejure.org/2004,2693)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,2693) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht

    Zur Beschwerdebefugnis am Angebotsverfahren nicht beteiligter Dritter bzgl der Gestattung der Veröffentlichung von Angebotsunterlagen gem WpÜG

  • Wolters Kluwer

    Grundrechtsfähigkeit ausländischer juristischer Personen mit Sitz in der Europäischen Gemeinschaft; Verstoß gegen Vorschriften des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes durch Angaben über Art und Höhe der für Wertpapiere gebotenen Gegenleistung in Angebotsunterlagen; ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    WpÜG §§ 15, 11, 31, 4; GG Art. 14, 3, 19 Abs. 4, Art. 101 Abs. 1 Satz 2
    Kein Rechtsschutz für Aktionäre der Zielgesellschaft gegen nicht offensichtlich rechtswidrige Genehmigung eines Übernahmeangebots durch BaFin ("Wella AG II")

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei) (Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 3031
  • ZIP 2004, 950
  • WM 2004, 979
  • DB 2004, 1305
  • NZG 2004, 617
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 678/81

    National Iranian Oil Company

    Auszug aus BVerfG, 02.04.2004 - 1 BvR 1620/03
    Auch für das Verfassungsbeschwerdeverfahren kann dahinstehen, ob eine Grundrechtsgeltung insoweit mit Blick auf Art. 19 Abs. 3 GG generell abzulehnen ist (vgl. dazu BVerfGE 21, 207 ; 23, 229 ) oder ob dies differenziert betrachtet werden muss (offen gelassen auch in BVerfGE 64, 1 ).
  • OLG Frankfurt, 04.07.2003 - WpÜG 4/03

    Freiwillige Übernahme: Kein Rechtsschutz für Aktionäre gegen Genehmigung eines

    Auszug aus BVerfG, 02.04.2004 - 1 BvR 1620/03
    Das Oberlandesgericht hat die Beschwerde zurückgewiesen, weil der Widerspruchsbescheid im Hinblick darauf rechtmäßig sei, dass der Beschwerdeführerin eine Antrags- und Widerspruchsbefugnis nicht zustehe (vgl. DB 2003, S. 1782 = ZIP 2003, S. 1392).
  • BVerfG, 19.03.1968 - 1 BvR 554/65

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Bundesrückerstattungsgesetzes

    Auszug aus BVerfG, 02.04.2004 - 1 BvR 1620/03
    Auch für das Verfassungsbeschwerdeverfahren kann dahinstehen, ob eine Grundrechtsgeltung insoweit mit Blick auf Art. 19 Abs. 3 GG generell abzulehnen ist (vgl. dazu BVerfGE 21, 207 ; 23, 229 ) oder ob dies differenziert betrachtet werden muss (offen gelassen auch in BVerfGE 64, 1 ).
  • BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 207/87

    Pensionistenprivileg

    Auszug aus BVerfG, 02.04.2004 - 1 BvR 1620/03
    Entscheidungserheblich wäre diese Frage nur dann, wenn der Beschwerdeführerin im Angebotsverfahren eine Rechtsposition zustehen würde, gegen die Rechtsschutz verfassungsrechtlich geboten wäre (vgl. BVerfGE 83, 182 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 02.04.2004 - 1 BvR 1620/03
    Denn für die Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde kommt es auf diese Frage nicht an (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 01.03.1967 - 1 BvR 46/66

    Flächentransistor

    Auszug aus BVerfG, 02.04.2004 - 1 BvR 1620/03
    Auch für das Verfassungsbeschwerdeverfahren kann dahinstehen, ob eine Grundrechtsgeltung insoweit mit Blick auf Art. 19 Abs. 3 GG generell abzulehnen ist (vgl. dazu BVerfGE 21, 207 ; 23, 229 ) oder ob dies differenziert betrachtet werden muss (offen gelassen auch in BVerfGE 64, 1 ).
  • BVerfG, 19.07.2011 - 1 BvR 1916/09

    Anwendungserweiterung

    Neuere Kammerbeschlüsse haben hingegen offen gelassen, ob diese Rechtsprechung auch auf juristische Personen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union anzuwenden ist (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats vom 2. April 2004 - 1 BvR 1620/03 -, NJW 2004, S. 3031, und vom 27. Dezember 2007 - 1 BvR 853/06 -, NVwZ 2008, S. 670 f.).
  • OLG Frankfurt, 05.12.2011 - WpÜG 1/11

    Kein Drittschutz zur Erzwingung von Einschreiten der BaFin für Aktionäre der

    Auch das Bundesverfassungsgericht hat eine Grundrechtsverletzung durch den Ausschluß des Drittschutzes auf die gegen den Senatsbeschluss vom 4. Juli 2003 (WpÜG 3/04 - a.a.O) eingelegte Verfassungsbeschwerde, die mit Beschluss vom 2. April 2004 (NJW 2004, 3031) nicht zur Entscheidung angenommen wurde, nicht festgestellt.

    Aber selbst wenn ein Rechtsschutz für Aktionäre im Übernahmeverfahren als verfassungsrechtlich nicht von vornherein ausgeschlossen für den Fall in Erwägung gezogen werden könnte, dass die in einer Angebotsunterlage enthaltenen Angaben offensichtlich gegen Vorschriften des WpÜG oder der WpÜG-Angebotsverordnung verstoßen ( insoweit offen gelassen von BVerfG NJW 2004, 3031; vgl. auch Nietsch, BB 2003, 2585; KK-WpÜG/Giesberts a.a.O. § 4 Rn. 82), vermag dies für den Beschwerdeführer im vorliegenden Fall ebenfalls eine Beschwerdebefugnis nicht zu begründen.

  • OLG Frankfurt, 15.09.2014 - WpÜG 3/11

    Anspruch auf Einsicht in BaFin-Akten

    Der Senat hat hierbei auch berücksichtigt, dass das Bundesverfassungsgericht insoweit in dem auch von dem Beschwerdeführer zitierten Beschluss vom 02. April 2004 (1 BvR 1620/03 = NJW 2004, 3031 = NZG 2004, 617 = ZIP 2004, 950) offen gelassen hat, ob die Notwendigkeit eines Drittrechtsschutzes ausnahmsweise dann in Erwägung gezogen werden könnte, wenn die in einer Angebotsunterlage enthaltenen Angaben eines Bieters im Sinne des § 15 Abs. 1 Ziff. 2 WpÜG offensichtlich gegen die Vorschriften des WpÜG oder die auf seiner Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen verstößt.
  • OLG Frankfurt, 08.01.2018 - WpÜG 1/17

    Zum Drittschutz nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz

    Auch das Bundesverfassungsgericht habe in seinem Beschluss vom 02.04.2004 (Az.: 1 BvR 1620/03) festgestellt, dass der dortigen Beschwerdeführerin, einer Aktionärin der dortigen Zielgesellschaft, im dortigen Verfahren eine Rechtsposition habe zustehen können, gegen die Rechtsschutz verfassungsrechtlich hätte geboten sein können.

    Soweit die Beschwerdeführerin bezüglich einer möglichen Grundrechtsverletzung letztlich auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 02.04.2004 (a.a.O.) Bezug nimmt, den sie dahingehend verstehen will, dass das Bundesverfassungsgericht zu erkennen gegeben habe, dass sich ein verfassungsrechtlich gebotener Rechtsschutz dann ergeben könne, wenn die BaFin entgegen § 15 Abs. 1 Nr. 2 WpÜG ein Übernahmeangebot nicht untersagt habe, obwohl die in der Angebotsunterlage enthaltenen Angaben offensichtlich gegen Vorschriften des WpÜG oder einer aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung verstießen, kann der Senat diesem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts eine derartige Aussage nicht entnehmen.

  • VG Berlin, 27.10.2009 - 35 A 10.07

    Verbot der Veranstaltung und Vermittlung öffentlicher Glücksspiele im Internet;

    Allerdings ist fraglich, ob im Hinblick auf Art. 19 Abs. 3 GG eine Grundrechtsgeltung für ausländische juristische Personen generell abzulehnen ist (vgl. in diesem Sinne BVerfG, Beschluss vom 19. März 1968 - 1 BvR 554/65 -, zitiert nach juris) oder ob dies bei Sitz in der Europäischen Union differenziert betrachtet werden muss (offen gelassen BVerfG, Beschluss vom 2. April 2004 - 1 BvR 1620/03 -, NJW 2004, 3031).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht