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   BVerfG, 28.07.1993 - 1 BvR 1464/91, 1 BvR 1623/91   

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BVerfG, 28.07.1993 - 1 BvR 1464/91, 1 BvR 1623/91 (https://dejure.org/1993,2360)
BVerfG, Entscheidung vom 28.07.1993 - 1 BvR 1464/91, 1 BvR 1623/91 (https://dejure.org/1993,2360)
BVerfG, Entscheidung vom 28. Juli 1993 - 1 BvR 1464/91, 1 BvR 1623/91 (https://dejure.org/1993,2360)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Gebot fairer Verfahrensgestaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gebot des fairen Verfahrens - Beschwerden des Beschwerdeführers - Wegen Verspätung zurückgewiesen - Lange Verfahrensdauer durch Gerichte selbst

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 1853
  • AnwBl 1994, 86
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 04.05.1977 - 2 BvR 616/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BVerfG, 28.07.1993 - 1 BvR 1464/91
    aa) Das Gebot des fairen Verfahrens gebietet, den Zugang zu den Gerichten und zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (BVerfGE 41, 23 [26], 323 [326 f.]; 42, 128 [130]; 44, 302 [305]; 52, 203 [207]; 69, 381 [385]).

    Etwaige Fristversäumnisse, die auf Verzögerungen durch das Gericht beruhen, dürfen dem Bürger nicht angelastet werden (BVerfGE 44, 302 [306]; 69, 381 [386]).

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 370/84

    Verfassungsrechtlich unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu Gericht

    Auszug aus BVerfG, 28.07.1993 - 1 BvR 1464/91
    aa) Das Gebot des fairen Verfahrens gebietet, den Zugang zu den Gerichten und zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (BVerfGE 41, 23 [26], 323 [326 f.]; 42, 128 [130]; 44, 302 [305]; 52, 203 [207]; 69, 381 [385]).

    Etwaige Fristversäumnisse, die auf Verzögerungen durch das Gericht beruhen, dürfen dem Bürger nicht angelastet werden (BVerfGE 44, 302 [306]; 69, 381 [386]).

  • BGH, 21.03.1991 - III ZR 94/89

    Formularmäßiger Ausschlußfrist in Teilnahmebedingungen für Rennquintett;

    Auszug aus BVerfG, 28.07.1993 - 1 BvR 1464/91
    Das Oberlandesgericht wiederholte - jetzt unter Berufung auf eine zwischenzeitlich veröffentlichte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, WM 1991, 1280 ) -, daß für die Beschwerde auf die Verweigerung der Prozeßkostenhilfe höchstens zwei Wochen zur Verfügung stünden.

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob die Gerichte im Rahmen einer Normkonkretisierung verfassungsrechtlich befugt sind, dem Beschwerdeführer im Regelfall ein verzögerliches Verhalten im Rahmen des § 270 Abs. 3 ZPO vorzuwerfen, wenn er eine Beschwerde erst über zwei Wochen (vgl. BGH, WM 1991, 1280 ) nach Zustellung der angegriffenen Entscheidung erhebt.

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 28.07.1993 - 1 BvR 1464/91
    a) Die Auslegung und Anwendung einfachen Rechts kommt zwar grundsätzlich den Fachgerichten zu (BVerfGE 18, 85 [92]).
  • BVerfG, 03.10.1979 - 1 BvR 726/78

    Fristgebundener Schriftsatz

    Auszug aus BVerfG, 28.07.1993 - 1 BvR 1464/91
    aa) Das Gebot des fairen Verfahrens gebietet, den Zugang zu den Gerichten und zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (BVerfGE 41, 23 [26], 323 [326 f.]; 42, 128 [130]; 44, 302 [305]; 52, 203 [207]; 69, 381 [385]).
  • BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvR 854/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerfG, 28.07.1993 - 1 BvR 1464/91
    aa) Das Gebot des fairen Verfahrens gebietet, den Zugang zu den Gerichten und zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (BVerfGE 41, 23 [26], 323 [326 f.]; 42, 128 [130]; 44, 302 [305]; 52, 203 [207]; 69, 381 [385]).
  • BVerfG, 07.04.1976 - 2 BvR 847/75

    Effektivität des Rechtsschutzes bei Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid

    Auszug aus BVerfG, 28.07.1993 - 1 BvR 1464/91
    aa) Das Gebot des fairen Verfahrens gebietet, den Zugang zu den Gerichten und zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (BVerfGE 41, 23 [26], 323 [326 f.]; 42, 128 [130]; 44, 302 [305]; 52, 203 [207]; 69, 381 [385]).
  • BGH, 09.12.1999 - IX ZR 129/99

    Verjährung des Sekundäranspruchs gegen den Rechtsanwalt

    Nachdem die Klage gegen den Beklagten zu 1 in die gerichtliche Verfügungsgewalt gelangt war, hatte der Kläger keinen Einfluß auf den Zeitpunkt der Zustellung; es gibt keine Anhaltspunkte dafür, daß er die Verzögerung erkannt hat oder hätte erkennen können (vgl. BVerfG NJW 1994, 1853 f; BGH, Urt. v. 9. November 1994, aaO).
  • BVerfG, 14.10.2003 - 1 BvR 901/03

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch überlange Dauer eines

    Letztlich gebietet auch im Prozesskostenhilfeverfahren der Grundsatz des fairen Verfahrens aus Art. 19 Abs. 4 GG, dass die Anforderungen, welche die Gerichte im Interesse der Verfahrensbeschleunigung an die Verfahrensbeteiligten stellen, in einem vernünftigen Verhältnis zu der Gesamtdauer des Verfahrens stehen, insbesondere soweit die Dauer des Verfahrens den Gerichten zuzurechnen ist (vgl. BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 1994, S. 1853 ).
  • BAG, 23.08.2012 - 8 AZR 394/11

    Verjährung - Hemmung durch Klageerhebung - Zustellung "demnächst" im Ausland

    In Fristfragen muss für den Rechtssuchenden erkennbar sein, was er zu tun hat, um einen Rechtsverlust zu vermeiden (BVerfG 29. August 2005 - 1 BvR 2138/03 - NJW 2005, 3346; 28. Juli 1993 - 1 BvR 1464/91 -, - 1 BvR 1623/91 - AP GG Art. 2 Nr. 37) .
  • LAG Sachsen, 24.02.2016 - 4 Ta 33/15

    PKH - Annahmeverzugsgründe; kein Verfall der Ansprüche nach tariflicher

    In Fristfragen muss für den Rechtssuchenden erkennbar sein, was er zu tun hat, um einen Rechtsverlust zu vermeiden (BVerfG 29.08.2005 - 1 BvR 2138/03 - NJW 2005, 3346 ; 28.07.1993 - 1 BvR 1464/91 -, - 1 BvR 1623/91 - AP GG Art. 2 Nr. 37).
  • BGH, 30.11.2006 - III ZB 23/06

    Wahrung der Frist zur Stellung eines Antrags auf Entschädigung für eine

    Dass einer unbemittelten Partei unter solchen, von ihr zu vertretenden Umständen nicht die Wirkung des § 167 ZPO zugute kommen kann, hat auch das Bundesverfassungsgericht in einer Kammerentscheidung gebilligt (NJW 1994, 1853).
  • OLG Düsseldorf, 03.05.2002 - 23 U 152/01

    Steuerberaterhonorar und Steuerberaterhaftung- Pauschalvereinbarung -

    Die anspruchstellende Partei dadurch soll bei der von Amts wegen bewirkten Zustellung vor Nachteilen durch Zustellungsverzögerungen innerhalb des gerichtlichen Geschäftsbetriebs geschützt werden, denn derartige Verzögerungen liegen außerhalb ihres Einflussbereichs (BVerfG NJW 1994, 1853; BGHZ 122, 23, 27 = NJW 1993, 1585, 1586; BGH NJW 1993, 2811 f.; NJW 2001, 885, 887) Eine Zustellung "demnächst" nach der Einreichung des Mahngesuchs im Sinne des § 693 Abs. 2 ZPO bedeutet daher eine Zustellung innerhalb einer nach den Umständen angemessenen, selbst längeren Frist, wenn die Partei oder ihr Prozessbevollmächtigter unter Berücksichtigung der Gesamtsituation alles Zumutbare für die alsbaldige Zustellung getan haben.
  • LG Karlsruhe, 17.11.2005 - 5 O 10/02

    Architektenhonorar: Fälligkeit bzw. Fälligwerden der Honorarforderung des

    Bei diesem Grundsatz wird die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht berücksichtigt, dass das durch Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG gewährleistete Recht auf ein faires Verfahren es verbietet, dass das Gericht aus eigenen oder ihm zuzurechnenden Fehlern, soweit es um formale Anforderungen oder Fristeinhaltungen geht, Verfahrensnachteile ableitet, wenn die Partei ihrerseits fahrlässig gehandelt und damit die Nichterfüllung der prozessualen Anforderung mitverschuldet hat (BVerfGE 78, 123, 126; NJW 1994, 1853; NJW 2004, 2287; weitere Rechtspr.nachw. bei Zöller, ZPO, 25. Aufl., Einleitung Rn. 101).
  • OLG Bamberg, 27.02.2017 - 4 U 14/17

    Keine demnächstige Zustellung bei nachlässiger Zustellungsverzögerung

    Dass einer unbemittelten Partei unter solchen, von ihr zu vertretenden Umständen nicht die Wirkung des § 167 ZPO zugutekommen kann, hat auch das Bundesverfassungsgericht in einer Kammerentscheidung gebilligt (NJW 1994, 1853).
  • OLG München, 27.02.2017 - 4 U 14/17

    Zustellung; demnächst; Verzögerung; Nachlässigkeit

    Dass einer unbemittelten Partei unter solchen, von ihr zu vertretenden Umständen nicht die Wirkung des § 167 ZPO zugutekommen kann, hat auch das Bundesverfassungsgericht in einer Kammerentscheidung gebilligt (NJW 1994, 1853 ).
  • LAG München, 15.09.2010 - 10 Sa 333/10

    Darlehensrückzahlung - Verjährung - "Demnächst-Zustellung" bei Ablauf von 19

    Die Vorschrift soll denjenigen, in dessen Interesse die Zustellung erfolgt, vor Verzögerungen schützen, auf die er keinen Einfluss hat, an denen er also nicht auch nur mitschuldig ist, die man ihm also nicht zurechnen kann (vgl. BVerfG NJW 1994, 1853 ).
  • OLG Naumburg, 14.08.2001 - 1 U 106/00

    Arzthaftungsprozess: Kenntnis vom Behandlungsverlauf, Hemmung der Verjährung

  • OLG Karlsruhe, 27.07.1999 - 2 WF 61/99

    Zustellung - Verjährung

  • LAG Köln, 27.04.2012 - 4 TaBV 93/11

    Einhaltung der Frist zur Anfechtung der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der

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