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   BVerfG, 12.12.2007 - 1 BvR 1625/06   

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https://dejure.org/2007,648
BVerfG, 12.12.2007 - 1 BvR 1625/06 (https://dejure.org/2007,648)
BVerfG, Entscheidung vom 12.12.2007 - 1 BvR 1625/06 (https://dejure.org/2007,648)
BVerfG, Entscheidung vom 12. Dezember 2007 - 1 BvR 1625/06 (https://dejure.org/2007,648)
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Volltextveröffentlichungen (20)

  • webshoprecht.de
  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Anwaltswerbung mit tabellarischer Gegnerliste ist zulässig

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Zur Zulässigkeit einer anwaltlichen Internet-Liste von gewerblichen Gegnern

  • Wolters Kluwer

    Verbot von Werbung für eine Anwaltssozietät im Internet mit so genannten Gegnerlisten; Grundsätze der beschränkten verfassungsgerichtlichen Überprüfbarkeit fachgerichtlicher Entscheidungen; Berufliche Außendarstellung von Grundrechtsberechtigten einschließlich der ...

  • foren-und-recht.de
  • kanzlei.biz

    Gegnerlisten auf anwaltlichen Homepages

  • online-und-recht.de
  • info-it-recht.de

    Rechtsanwälte dürfen mit Gegnerliste werben

  • Anwaltsblatt

    Art 12 GG
    Anwaltswerbung mit Gegnerlisten

  • Judicialis

    GG Art. 5 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 5, GG Art. 12; BVerfGG § 93 a
    Werbung einer Anwaltssozietät im Internet mit "Gegnerliste" ist zulässig

  • BRAK-Mitteilungen (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Werbung - Gegnerliste auf anwaltlicher Internetseite

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 39 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    § 43b BRAO; Art. 5 GG; Art. 12 GG
    Werbung - Gegnerliste auf anwaltlicher Internetseite

  • sewoma.de

    TILP: Gegnerlisten auf anwaltlichen Homepages

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 5 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1
    Verfassungsmäßigkeit der Verurteilung zur Unterlassung der Veröffentlichung einer sog. Gegnerliste durch eine Rechtsanwaltskanzlei

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    "Gegner-Listen" auf anwaltlichen Homepages verfassungsgemäß

  • urteilsrubrik.de (Kurzinformation)

    Mit den Gegnern prahlen

  • loebisch.com (Kurzinformation)

    Filesharing-Abmahnung: Gegnerliste im Internet

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Androhung mit öffentlicher Benennung von Abgemahnten ist rechtswidrig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Veröffentlichung einer Gegnerliste

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Leitsatz)

    "Gegner-Listen" auf anwaltlichen Homepages verfassungsgemäß

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Rechtsanwalt darf Gegnerlisten auf der Internetseite der Rechtsanwaltskanzlei veröffentlichen - Veröffentlichung als Werbung von Berufsfreiheit (Art. 12 GG) geschützt

  • ra-dr-graf.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

Besprechungen u.ä. (2)

  • BRAK-Mitteilungen (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Werbung - Gegnerliste auf anwaltlicher Internetseite

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 39 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    § 43b BRAO; Art. 5 GG; Art. 12 GG
    Werbung - Gegnerliste auf anwaltlicher Internetseite

Sonstiges

  • ra-dr-graf.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Neue Gegnerliste, Stand 23.06.2009

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 13, 51
  • NJW 2008, 838
  • ZIP 2008, 807
  • GRUR 2008, 352
  • NJ 2008, 120
  • VersR 2008, 1713
  • AnwBl 2008, 201
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 23.05.2006 - VI ZR 235/05

    Abwägung beteiligter Grundrechte

    Auszug aus BVerfG, 12.12.2007 - 1 BvR 1625/06
    a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 23. Mai 2006 - VI ZR 235/05 -,.

    Insoweit wird der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 23. Mai 2006 - VI ZR 235/05 - gegenstandslos.

  • KG, 30.09.2005 - 9 U 21/04

    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht eines Unternehmens wird verletzt durch

    Auszug aus BVerfG, 12.12.2007 - 1 BvR 1625/06
    b) das Urteil des Kammergerichts vom 30. September 2005 - 9 U 21/04 -,.

    Das Urteil des Landgerichts Berlin vom 16. Dezember 2003 - 27 O 548/03 - sowie das Urteil des Kammergerichts vom 30. September 2005 - 9 U 21/04 - verletzen die Beschwerdeführer in ihrem Grundrecht aus Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes, soweit die Beschwerdeführer verurteilt wurden, es zu unterlassen, die Geschäftsbezeichnung der Klägerin des Ausgangsverfahrens im Zusammenhang mit der Aufzählung einer Auswahl von Gegnern, gegen die der Beschwerdeführerin zu 1) zur außergerichtlichen oder gerichtlichen Tätigkeit Mandat erteilt wurde oder Mandat erteilt ist, im Internet öffentlich zugänglich zu machen und/oder zugänglich machen zu lassen.

  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

    Auszug aus BVerfG, 12.12.2007 - 1 BvR 1625/06
    Nach den Grundsätzen der beschränkten verfassungsgerichtlichen Überprüfbarkeit fachgerichtlicher Entscheidungen (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 85, 248 ) sind die Auslegung und Anwendung des einfachen Gesetzesrechts Aufgabe der Fachgerichte und der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht weitgehend entzogen.

    Das Landgericht übersieht dabei, dass zu den von Art. 12 Abs. 1 GG geschützten Tätigkeiten auch die berufliche Außendarstellung der Grundrechtsberechtigten einschließlich der Werbung für die Inanspruchnahme ihrer Dienste gehört (vgl. BVerfGE 85, 248 ; 94, 372 ).

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 12.12.2007 - 1 BvR 1625/06
    Nach den Grundsätzen der beschränkten verfassungsgerichtlichen Überprüfbarkeit fachgerichtlicher Entscheidungen (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 85, 248 ) sind die Auslegung und Anwendung des einfachen Gesetzesrechts Aufgabe der Fachgerichte und der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht weitgehend entzogen.

    Das Bundesverfassungsgericht überprüft - abgesehen von Verstößen gegen das Willkürverbot - nur, ob die fachgerichtlichen Entscheidungen Auslegungsfehler enthalten, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung des betroffenen Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, beruhen (vgl. BVerfGE 18, 85 ).

  • BVerfG, 28.07.2004 - 1 BvR 159/04

    Werbung eines Rechtsanwalts mit der Bezeichnung "Spezialist für Verkehrsrecht" im

    Auszug aus BVerfG, 12.12.2007 - 1 BvR 1625/06
    Dies gilt ohne Einschränkung auch bei der Wahl des Mediums Internet (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 28. Juli 2004 - 1 BvR 159/04 -, NJW 2004, S. 2656 ff.).
  • BVerfG, 26.10.2004 - 1 BvR 981/00

    Steuerberaterkammer

    Auszug aus BVerfG, 12.12.2007 - 1 BvR 1625/06
    Eine solche Zielrichtung ist mit jeder Werbung verbunden; denn es ist gerade ihr Zweck, Mandanten zu Lasten der Konkurrenz zu gewinnen (vgl. BVerfGE 111, 366 ).
  • BVerfG, 17.04.2000 - 1 BvR 721/99

    Kammerentscheidung zur "Werbung durch Rechtsanwälte"

    Auszug aus BVerfG, 12.12.2007 - 1 BvR 1625/06
    Verboten sind lediglich irreführende und insbesondere aufdringliche Werbemethoden, mit denen ein rein geschäftsmäßiges, ausschließlich an Gewinn orientiertes Verhalten zum Ausdruck kommt (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 17. April 2000 - 1 BvR 721/99 -, NJW 2000, S. 3195).
  • BVerfG, 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96

    Mithörvorrichtung

    Auszug aus BVerfG, 12.12.2007 - 1 BvR 1625/06
    Dabei kann weiterhin offen bleiben, ob das allgemeine Persönlichkeitsrecht auf juristische Personen des Privatrechts Anwendung findet (vgl. dazu BVerfGE 106, 28 m.w.N.).
  • BVerfG, 22.05.1996 - 1 BvR 744/88

    Apothekenwerbung

    Auszug aus BVerfG, 12.12.2007 - 1 BvR 1625/06
    Das Landgericht übersieht dabei, dass zu den von Art. 12 Abs. 1 GG geschützten Tätigkeiten auch die berufliche Außendarstellung der Grundrechtsberechtigten einschließlich der Werbung für die Inanspruchnahme ihrer Dienste gehört (vgl. BVerfGE 85, 248 ; 94, 372 ).
  • LG Essen, 26.09.2012 - 4 O 263/12

    Gegnerliste im Internet - Abmahnpranger

    Die Verfügungsklägerin meint, die Veröffentlichung sei nicht durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschl. v. 12.12.2007, 1 BvR 1625/06) gedeckt, da es sich bei ihr um eine Privatperson handele.

    Dies gilt ohne Einschränkung auch bei der Wahl des Mediums Internet (BVerfG, Beschl. v. 12.12.2007, 1 BvR 1625/06 m.w.N.).

    Dabei ist die Betätigung der Berufsfreiheit im Rahmen anwaltlicher Werbung als selbständige Grundrechtsausübung geschützt und bedarf keiner Verstärkung durch Art. 5 Abs. 1 GG dergestalt, dass nur für den Meinungsbildungsprozess wertvolle Werbemaßnahmen dem vollen Schutz des Art. 12 Abs. 1 GG unterfielen (BVerfG, Beschl. v. 12.12.2007, 1 BvR 1625/06).

    Der Name einer Privatperson, die nicht im Geschäftsleben in die Öffentlichkeit tritt, darf nicht als Mittel zum Zweck für Werbemaßnahmen genutzt werden (so auch Gravel/Mehari, MMR-Aktuell 2010, 307094; mit anderem rechtlichen Ansatz (BDSG): Junker, Anm. zu BVerfG, Beschl. v. 12.12.2007, 1 BvR 1625/06, jurisPR-ITR 3/2008 Anm. 5).

    Mit der bloßen Nennung eines Unternehmens in einer sachlichen Gegnerliste ist demnach noch kein "Makel des Unlauteren" verbunden (BVerfG, Beschl. v. 12.12.2007, 1 BvR 1625/06 m.w.N.).

  • BGH, 09.06.2008 - AnwSt (R) 5/05

    Abgrenzung zwischen Anwalts- und Inkassotätigkeit; Erfolgshonorar nur bei

    Im Hinblick auf die durch Art. 12 GG gewährleistete Werbefreiheit (vgl. BGH, Urt. vom 27. Januar 2005 - I ZR 202/02, NJW 2005, 1644 - Optimale Interessenvertretung) ist das Verbot jedoch eng auszulegen (vgl. auch BVerfG, Beschl. vom 12. Dezember 2007 - 1 BvR 1625/06, NJW 2008, 838 zur Veröffentlichung sog. "Gegnerlisten" im Internet).
  • LG Essen, 11.04.2013 - 4 O 405/12

    Porno-Pranger II

    Im Rahmen der Berufsausübungsfreiheit kann nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine Werbung mit Gegnerlisten grundsätzlich zulässig sein (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12.12.2007, Az.: 1 BvR 1625/06).

    Der Name einer Privatperson, die nicht im Geschäftsleben in die Öffentlichkeit tritt, darf nicht als Mittel zum Zweck für Werbemaßnahmen genutzt werden (so auch Gravel/Mehari, MMR-Aktuell 2010, 307094; mit anderem rechtlichen Ansatz (BDSG): Junker, Anm. zu BVerfG, Beschl. v. 12.12.2007, 1 BvR 1625/06, jurisPR-ITR 3/2008 Anm. 5).

  • LG Köln, 31.10.2012 - 14 O 407/12

    "Porno-Pranger"

    Die Veröffentlichung der Gegnerliste solle "gemäß Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 12.12.2007 - 1 BvR 1625/06" erfolgen.

    Die von der Verfügungsbeklagten angeführte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12.12.2007 (1 BvR 1625/06) betreffe den nicht vergleichbaren Fall einer Gegnerliste von Unternehmen aus dem Kapitalanlage-Bereich.

    Zwar unterfällt eine solche Werbemaßnahme grundsätzlich dem Schutzbereich der Berufsfreiheit, zu der auch die berufliche Außendarstellung einschließlich der Werbung für die Inanspruchnahme ihrer Dienste - auch im Internet - gehört (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12.12.2007, 1 BvR 1625/06 = GRUR 2008, 352 - Gegnerliste).

  • LG Essen, 30.08.2012 - 4 O 263/12

    Voraussetzungen für eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts bei

    Die Veröffentlichung sei nicht durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss vom 12.12.2007, 1 BvR 1625/06) gedeckt, zumal es sich bei der Antragstellerin um eine Privatperson handelt.

    Dem steht auch der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 12.12.2007 (1 BvR 1625/06) nicht entgegen, der die Frage der Werbung mit Gegnerlisten behandelt und die sachliche und unkommentierte Benennung von Unternehmen in Gegnerlisten zu Werbezwecken erlaubt.

  • OLG Hamm, 07.03.2013 - 4 U 162/12

    "Scheidung Online - spart Zeit, Nerven und Geld" kann eine zulässige

    Denn Internetwerbung als passive Darstellungsform drängt sich nicht unaufgefordert potenziellen Kunden auf, sondern bedarf eines Aufrufs (BVerfG, GRUR 2008, 352 - Gegnerliste).
  • KG, 31.08.2010 - 5 W 198/10

    Anwaltswerbung: Rundschreiben an Fondsgesellschafter

    Demzufolge muss eine Einschränkung der Werbefreiheit einen hinreichenden "Bezug" zu den mit der Werbung verbundenen Gefährdungen für das berufliche Verhalten und das Bild der Berufsangehörigen in der Öffentlichkeit herstellen (BVerfG, NJW 2004, 3765, juris Rn. 62 - Steuerberaterkammer), wobei es auf die konkrete Ausgestaltung der Werbung ankommt (BVerfG, GRUR 2008, 352, juris Rn. 18 - Gegnerliste).
  • LG Köln, 17.03.2010 - 28 O 612/09

    Veröffentlichung von Schuldnerdaten im Netz

    Im Rahmen der grundrechtlich geschützten Berufsausübungsfreiheit der Beklagten gebührt ihr auch die freie Entscheidung über die Art und Weise ihrer beruflichen Außendarstellung (BVerfG, 12.12.2007 - 1 BvR 1825/06, NJW 2008, 838 ff - Gegnerlisten), also wie sie die Titelbörse konkret ausgestaltet, gerade auch um den registrierten Nutzern eine äußerst effektive Plattform zu bieten.
  • OLG Köln, 29.07.2011 - 6 U 56/11

    Zulässigkeit von Abmahnkritik

    Für die im Lichte der Grundrechte (Art. 5 Abs. 1, 12 Abs. 1 GG) vorzunehmende Abwägung, ob das Video einem sachlich berechtigten Informationsinteresse der angesprochenen Verkehrskreise und dem aus der Berufsausübungsfreiheit folgenden Recht der Antragsgegner zur unternehmerischen Selbstdarstellung (BVerfG, GRUR 2008, 352 - Gegnerliste) dient und sich noch im Rahmen des Erforderlichen und Angemessenen hält oder die Grenze zur unlauteren Herabsetzung und Verunglimpfung gemäß § 4 Nr. 7 UWG bzw. (im Hinblick darauf, dass der Antragsteller und seine Tätigkeit in dem Video deutlich erkennbar gemacht wird) § 6 Abs. 2 Nr. 5 UWG überschreitet, kann allerdings - wie der Senat zwischen denselben Parteien bereits mit Urteil vom 08.10.2010 (WRP 2011, 779) ausgesprochen hat - nicht unberücksichtigt bleiben, dass vom Antragsteller typischerweise die durch G. geschädigten Rechteinhaber, von den Antragsgegnern dagegen die abgemahnten Internetnutzer vertreten werden.
  • VG Münster, 07.10.2009 - 5 K 777/08

    Unzulässige Werbung eines Zahnarztes mit normalen Kassenleistungen

    Zu den von Artikel 12 GG geschützten Tätigkeiten von Freiberuflern gehört auch die berufliche Außendarstellung einschließlich der Werbung für die Inanspruchnahme ihrer Dienste (BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1996 - 1 BvR 744/88 u. a. -, a. a. O., S. 395 und Beschluss vom 12. Dezember 2007 - 1 BvR 1625/06 -).
  • LG Köln, 07.07.2010 - 28 O 211/10

    Berechtigung eines Rechtsanwalts zur Veröffentlichung bestimmter Äußerungen bzgl.

  • LG München I, 08.04.2022 - 37 O 7632/21

    Zulässigkeit einer ohne Zustimmung des Betroffenen erfolgten Veröffentlichung

  • LG Braunschweig, 26.03.2008 - 9 O 250/08

    Ausnahmsweise keine Markenrechtsverletzung durch Keywords

  • LG Köln, 13.10.2010 - 28 O 332/10

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch die Veröffentlichung eines

  • LG München I, 14.05.2021 - 25 O 9320/20

    Anwalt durfte Bericht über Strafverfahren gegen Münchner Arzt veröffentlichen

  • LG Köln, 13.10.2010 - 28 O 300/10

    Unterlassungsanspruch wegen Wortberichterstattung im Falle der Veröffentlichung

  • LG Hamburg, 13.06.2013 - 327 O 307/12

    Zulässigkeit und Begründetheit des der Abmahnung zugrunde liegenden

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