Rechtsprechung
   BVerfG, 12.12.2007 - 1 BvR 1625/06   

Volltextveröffentlichungen (14)

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Kurzfassungen/Presse (6)

  • info-m.de (Leitsatz)

    Anwaltswerbung: Sind sogenannte Gegnerlisten zulässig?

  • berliner-anwaltsverein.de , S. 42 (Kurzinformation)

    Anwaltliche Werbung - Mit den Gegnern prahlen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    "Gegner-Listen" auf anwaltlichen Homepages verfassungsgemäß

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  • ra-dr-graf.de (Kurzinformation)

    Neu: Gegnerliste

  • urteilsrubrik.de (Kurzinformation)

    Mit den Gegnern prahlen


  • Vor Ergehen der Entscheidung:


  • lampmann-behn.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Sag’ mir wen Du verklagst und ich sag’ Dir wer Du bist

Besprechungen u.ä.

  • brak-mitteilungen.de , S. 39 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    § 43b BRAO; Art. 5 GG; Art. 12 GG
    Werbung - Gegnerliste auf anwaltlicher Internetseite

Sonstiges (6)

  • ferner-alsdorf.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Filesharing-Abmahnungen: Kanzlei U+C möchte "Gegnerliste” veröffentlichen

  • ferner-alsdorf.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Filesharing-Abmahnungen: Kanzlei U+C möchte "Gegnerliste” veröffentlichen

  • ra-dr-graf.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Neue Gegnerliste, Stand 23.06.2009

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  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Beschluss des BVerfG vom 12.12.2007, Az.: 1 BvR 1625/06 (Werbung mit sog. Gegnerliste zulässig)" von RA Dr. Michael Waschk, original erschienen in: DStR 2008, 1068.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BVerfG vom 12.12.2007, Az.: 1 BvR 1625/06 (Anwalt darf Liste seiner Gegner ins Internet stellen)" von RA Prof. Dr. Axel Pestke, FA SteuerR, original erschienen in: Stbg 2008, 304 - 305.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Anmerkung zum Beschluss des BVerfG vom 12.12.2007, Az.: 1 BvR 1625/06 (Werbung - Gegnerliste auf anwaltlicher Internetseite)" von RA Prof. Dr. Michael Uechtritz, original erschienen in: BRAK-Mitt 2008, 71 - 72.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGK 13, 51
  • NJW 2008, 838
  • ZIP 2008, 807
  • GRUR 2008, 352
  • NJ 2008, 120
  • VersR 2008, 1713
  • AnwBl 2008, 201



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Wird zitiert von ... (11)  

  • LG Essen, 26.09.2012 - 4 O 263/12  

    Gegnerliste im Internet - Abmahnpranger

    Die Verfügungsklägerin meint, die Veröffentlichung sei nicht durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschl. v. 12.12.2007, 1 BvR 1625/06) gedeckt, da es sich bei ihr um eine Privatperson handele.

    Dies gilt ohne Einschränkung auch bei der Wahl des Mediums Internet (BVerfG, Beschl. v. 12.12.2007, 1 BvR 1625/06 m.w.N.).

    Dabei ist die Betätigung der Berufsfreiheit im Rahmen anwaltlicher Werbung als selbständige Grundrechtsausübung geschützt und bedarf keiner Verstärkung durch Art. 5 Abs. 1 GG dergestalt, dass nur für den Meinungsbildungsprozess wertvolle Werbemaßnahmen dem vollen Schutz des Art. 12 Abs. 1 GG unterfielen (BVerfG, Beschl. v. 12.12.2007, 1 BvR 1625/06).

    Der Name einer Privatperson, die nicht im Geschäftsleben in die Öffentlichkeit tritt, darf nicht als Mittel zum Zweck für Werbemaßnahmen genutzt werden (so auch Gravel/Mehari, MMR-Aktuell 2010, 307094; mit anderem rechtlichen Ansatz (BDSG): Junker, Anm. zu BVerfG, Beschl. v. 12.12.2007, 1 BvR 1625/06, jurisPR-ITR 3/2008 Anm. 5).

    Mit der bloßen Nennung eines Unternehmens in einer sachlichen Gegnerliste ist demnach noch kein "Makel des Unlauteren" verbunden (BVerfG, Beschl. v. 12.12.2007, 1 BvR 1625/06 m.w.N.).

  • BGH, 09.06.2008 - AnwSt (R) 5/05  

    Abgrenzung zwischen Anwalts- und Inkassotätigkeit; Erfolgshonorar nur bei

    Im Hinblick auf die durch Art. 12 GG gewährleistete Werbefreiheit (vgl. BGH, Urt. vom 27. Januar 2005 - I ZR 202/02, NJW 2005, 1644 - Optimale Interessenvertretung) ist das Verbot jedoch eng auszulegen (vgl. auch BVerfG, Beschl. vom 12. Dezember 2007 - 1 BvR 1625/06, NJW 2008, 838 zur Veröffentlichung sog. "Gegnerlisten" im Internet).
  • LG Essen, 30.08.2012 - 4 O 263/12  

    Einstweilige Verfügung gegen die Ankündigung einer Rechtsanwaltskanzlei, eine

    Die Veröffentlichung sei nicht durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss vom 12.12.2007, 1 BvR 1625/06) gedeckt, zumal es sich bei der Antragstellerin um eine Privatperson handelt.

    Dem steht auch der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 12.12.2007 (1 BvR 1625/06) nicht entgegen, der die Frage der Werbung mit Gegnerlisten behandelt und die sachliche und unkommentierte Benennung von Unternehmen in Gegnerlisten zu Werbezwecken erlaubt.

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  • LG Köln, 17.03.2010 - 28 O 612/09  

    Datenschutzrechtliche Zulässigkeit von Schuldtiteln im Internet

    Im Rahmen der grundrechtlich geschützten Berufsausübungsfreiheit der Beklagten gebührt ihr auch die freie Entscheidung über die Art und Weise ihrer beruflichen Außendarstellung (BVerfG, 12.12.2007 - 1 BvR 1825/06, NJW 2008, 838 ff - Gegnerlisten), also wie sie die Titelbörse konkret ausgestaltet, gerade auch um den registrierten Nutzern eine äußerst effektive Plattform zu bieten.
  • LG Braunschweig, 26.03.2008 - 9 O 250/08  

    Ausnahmsweise keine Markenrechtsverletzung durch Keywords

    Unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Dezember 2007-Aktenzeichen 1 BvR 1625/06- ist bereits fraglich, ob das allgemeine Persönlichkeitsrecht auf juristische Person des Privatrechts überhaupt Anwendung findet.
  • KG, 31.08.2010 - 5 W 198/10  

    Anwaltswerbung: Rundschreiben an Fondsgesellschafter

    Demzufolge muss eine Einschränkung der Werbefreiheit einen hinreichenden "Bezug" zu den mit der Werbung verbundenen Gefährdungen für das berufliche Verhalten und das Bild der Berufsangehörigen in der Öffentlichkeit herstellen (BVerfG, NJW 2004, 3765, juris Rn. 62 - Steuerberaterkammer), wobei es auf die konkrete Ausgestaltung der Werbung ankommt (BVerfG, GRUR 2008, 352, juris Rn. 18 - Gegnerliste).
  • OLG Köln, 29.07.2011 - 6 U 56/11  

    Zulässigkeit von Abmahnkritik

    Für die im Lichte der Grundrechte (Art. 5 Abs. 1, 12 Abs. 1 GG) vorzunehmende Abwägung, ob das Video einem sachlich berechtigten Informationsinteresse der angesprochenen Verkehrskreise und dem aus der Berufsausübungsfreiheit folgenden Recht der Antragsgegner zur unternehmerischen Selbstdarstellung (BVerfG, GRUR 2008, 352 - Gegnerliste) dient und sich noch im Rahmen des Erforderlichen und Angemessenen hält oder die Grenze zur unlauteren Herabsetzung und Verunglimpfung gemäß § 4 Nr. 7 UWG bzw. (im Hinblick darauf, dass der Antragsteller und seine Tätigkeit in dem Video deutlich erkennbar gemacht wird) § 6 Abs. 2 Nr. 5 UWG überschreitet, kann allerdings - wie der Senat zwischen denselben Parteien bereits mit Urteil vom 08.10.2010 (WRP 2011, 779) ausgesprochen hat - nicht unberücksichtigt bleiben, dass vom Antragsteller typischerweise die durch G. geschädigten Rechteinhaber, von den Antragsgegnern dagegen die abgemahnten Internetnutzer vertreten werden.
  • LG Köln, 07.07.2010 - 28 O 211/10  

    Veröffentlichung einer Abmahnung im Internet

    Diese Veröffentlichung kann unter Berücksichtigung der Berufsfreiheit (Art. 12 GG) und der Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) zulässig sein (vgl. BVerfG in GRUR 2008, 352).
  • VG Münster, 07.10.2009 - 5 K 777/08  

    Arzt- und Berufsrecht - Keine Werbung mit Selbstverständlichkeiten, fairen

    Zu den von Artikel 12 GG geschützten Tätigkeiten von Freiberuflern gehört auch die berufliche Außendarstellung einschließlich der Werbung für die Inanspruchnahme ihrer Dienste (BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1996 - 1 BvR 744/88 u. a. -, a. a. O., S. 395 und Beschluss vom 12. Dezember 2007 - 1 BvR 1625/06 -).
  • LG Köln, 13.10.2010 - 28 O 332/10  

    Zur Veröffentlichung eines teilanonymisierten Urteils; Veröffentlichung einer

    Die wahrheitsgemäße Information, jemand sei in eine gerichtliche oder außergerichtliche Auseinandersetzung involviert, ist nicht für sich genommen nicht ehrenrührig (BVerfG, GRUR 2008, 352).
  • LG Köln, 13.10.2010 - 28 O 300/10  

    Zur Veröffentlichung einer Auflistung von Gerichtsverfahren; Zusammenfassung der

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