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   BVerfG, 02.07.2020 - 1 BvR 1627/19   

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https://dejure.org/2020,19983
BVerfG, 02.07.2020 - 1 BvR 1627/19 (https://dejure.org/2020,19983)
BVerfG, Entscheidung vom 02.07.2020 - 1 BvR 1627/19 (https://dejure.org/2020,19983)
BVerfG, Entscheidung vom 02. Juli 2020 - 1 BvR 1627/19 (https://dejure.org/2020,19983)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 12 Abs. 1 GG; § 132a StPO; § 70 StGB; § 133 Abs. 1 StGB; § 274 Abs. 1 Nr. 1 StGB
    Verfassungswidrigkeit eines vorläufigen Berufsverbots gegen einen Rechtsanwalt (Berufsfreiheit; folgenschwere Wirkungen für die berufliche Existenz des Betroffenen; Erforderlichkeit zur Abwehr konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter als ungeschriebene ...

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 12 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 70 StGB, § 133 Abs 1 StGB, § 274 Abs 1 Nr 1 StGB
    Stattgebender Kammerbeschluss: Voraussetzungen und Darlegungsanforderungen bzgl der Verhängung eines vorläufigen Berufsverbots gem § 132a StPO iVm § 70 StGB - hier: Verletzung der Berufsfreiheit eines Rechtsanwalt durch vorläufiges Berufsverbot ohne hinreichende Darlegung der ...

  • IWW

    § 132a StPO, § 70 StGB, Art. 12 Abs. 1 GG
    Anwaltliches Berufsrecht

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Voraussetzungen und Darlegungsanforderungen bzgl der Verhängung eines vorläufigen Berufsverbots gem § 132a StPO iVm § 70 StGB - hier: Verletzung der Berufsfreiheit eines Rechtsanwalt durch vorläufiges Berufsverbot ohne hinreichende Darlegung der ...

  • BRAK-Mitteilungen

    Unzulässiges vorläufiges Berufsverbot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung der Berufsfreiheit eines Rechtsanwalt durch Verhängung eines vorläufigen Berufsverbots wegen des dringenden Tatverdachts der Urkundenunterdrückung und des Verwahrungsbruchs; Darlegen der erforderlichen Gefahrenlage für wichtige Gemeinschaftsgüter

  • datenbank.nwb.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Voraussetzungen und Darlegungsanforderungen bzgl der Verhängung eines vorläufigen Berufsverbots gem § 132a StPO iVm § 70 StGB - hier: Verletzung der Berufsfreiheit eines Rechtsanwalt durch vorläufiges Berufsverbot ohne hinreichende Darlegung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Art 12 GG, § 132 StPO, § 70 StGB, § 133 StGB
    Strenge Maßstäbe bei Verhängung eines vorläufigen Berufsverbots

Besprechungen u.ä.

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Art 12 GG, § 132 StPO, § 70 StGB, § 133 StGB
    Strenge Maßstäbe bei Verhängung eines vorläufigen Berufsverbots

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 3709
  • WM 2020, 1647
  • AnwBl 2020, 488
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 30.05.1978 - 1 BvR 352/78

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an ein vorläufiges Berufsverbot für einen

    Auszug aus BVerfG, 02.07.2020 - 1 BvR 1627/19
    Ein solcher Eingriff ist nur auf der Grundlage eines Gesetzes, zum Schutz eines besonders wichtigen Gemeinschaftsgutes und unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 25, 88 ; 48, 292 ; vgl. auch BVerfGE 93, 213 m.w.N.).

    Denn nur dann stellt sich die als Präventivmaßnahme mit Sofortwirkung ausgestaltete Anordnung nach § 132a StPO als Ausdruck der Schrankenregelung des Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG dar (vgl. BVerfGE 44, 105 ; 48, 292 ).

  • BVerfG, 15.12.2005 - 2 BvR 673/05

    Freiheit der Berufsausübung (Schranken; vorläufiges Berufsverbot); Anordnung

    Auszug aus BVerfG, 02.07.2020 - 1 BvR 1627/19
    Gleiches gilt für die gesetzlichen Voraussetzungen des § 132a StPO und die Angemessenheit der gerichtlichen Maßnahme im konkreten Einzelfall (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Dezember 2005 - 2 BvR 673/05 -, Rn. 16, m.w.N.).
  • BGH, 09.10.2008 - VII ZR 227/07

    Anspruch des Auftragnehmers auf Herausgabe der Bürgschaftsurkunde

    Auszug aus BVerfG, 02.07.2020 - 1 BvR 1627/19
    Die Herausgabepflicht des Gläubigers gegenüber dem Bürgen bezüglich der Bürgschaftsurkunde als Schuldschein dient damit nicht dazu, dem Bürgen ein Beweismittel zugänglich zu machen, sondern nur dazu, dem Gläubiger zur Beseitigung der Missbrauchsgefahr eine günstige Beweisposition zu nehmen (vgl. BGH, Urteil vom 9. Oktober 2008 - VII ZR 227/07 -, Rn. 11f.).
  • BVerfG, 15.01.1969 - 1 BvR 438/65

    Berufsverbot II

    Auszug aus BVerfG, 02.07.2020 - 1 BvR 1627/19
    Ein solcher Eingriff ist nur auf der Grundlage eines Gesetzes, zum Schutz eines besonders wichtigen Gemeinschaftsgutes und unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 25, 88 ; 48, 292 ; vgl. auch BVerfGE 93, 213 m.w.N.).
  • BVerfG, 09.08.1995 - 1 BvR 2263/94

    DDR-Rechtsanwälte

    Auszug aus BVerfG, 02.07.2020 - 1 BvR 1627/19
    Ein solcher Eingriff ist nur auf der Grundlage eines Gesetzes, zum Schutz eines besonders wichtigen Gemeinschaftsgutes und unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 25, 88 ; 48, 292 ; vgl. auch BVerfGE 93, 213 m.w.N.).
  • BGH, 29.01.1980 - 1 StR 683/79

    Urkundenunterdrückung durch den Eigentümer einer Urkunde - Bezug von

    Auszug aus BVerfG, 02.07.2020 - 1 BvR 1627/19
    In § 274 Abs. 1 Nr. 1 StGB wird vielmehr das Recht geschützt, mit der Urkunde Beweis zu erbringen (BGHSt 29, 192 ).
  • BVerfG, 02.03.1977 - 1 BvR 124/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an ein vorläufiges Berufsverbot gegen einen

    Auszug aus BVerfG, 02.07.2020 - 1 BvR 1627/19
    Denn nur dann stellt sich die als Präventivmaßnahme mit Sofortwirkung ausgestaltete Anordnung nach § 132a StPO als Ausdruck der Schrankenregelung des Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG dar (vgl. BVerfGE 44, 105 ; 48, 292 ).
  • BVerfG, 25.09.2003 - 2 BvR 1580/03

    Berufsfreiheit (vorläufiges Berufsverbot; Rechtsanwalt; Grundsatz der

    Auszug aus BVerfG, 02.07.2020 - 1 BvR 1627/19
    Die Anordnung nach § 132a StPO schließt damit ein, dass der Schutz wichtiger Gemeinschaftsgüter auf dem Spiel steht, da nur dann die Verhängung eines Berufsverbots in Betracht kommt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. September 2003 - 2 BvR 1580/03 -, Rn. 2 m.w.N).
  • VerfGH Sachsen, 27.10.2021 - 49-IV-21
    cc) Die vom Gesetzgeber mit diesen Vorschriften verfolgten Ziele des Schutzes der freiheitlichen demokratischen Grundordnung (vgl. die Gesetzesbegründung, Drs. 7/4269, S. 12) sowie der Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege sind auch besonders wichtige Gemeinschaftsgüter, welche einen Grundrechtseingriff grundsätzlich rechtfertigen können (vgl. BVerfG, BVerfG, Beschluss vom 25. September 2003 - 2 BvR 1580/03 - juris Rn. 5; Beschluss vom 14. Januar 2020, BVerfGE 153, 1 [49 f. Rn. 110]; Beschluss vom 2. Juli 2020 - 1 BvR 1627/19 - juris Rn. 24; BVerwG, Urteil vom 7. Dezember 2016 - 10 C 1/15 - juris Rn. 19).
  • VerfGH Sachsen, 21.10.2022 - 95-IV-21

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung der Aufnahme in den

    cc) Die vom Gesetzgeber mit diesen Vorschriften verfolgten Ziele des Schutzes der freiheitlichen demokratischen Grundordnung (vgl. die Gesetzesbegründung, Drs. 7/4269, S. 12) sowie der Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege sind auch besonders wichtige Gemeinschaftsgüter, welche einen Grundrechtseingriff grundsätzlich rechtfertigen können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. Juli 2020 - 1 BvR 1627/19 - juris Rn. 24; Beschluss vom 14. Januar 2020, BVerfGE 153, 1 [49 f. Rn. 110]; Beschluss vom 25. September 2003 - 2 BvR 1580/03 - juris Rn. 5; BVerwG, Urteil vom 7. Dezember 2016 - 10 C 1/15 - juris Rn. 19).
  • AGH Bayern, 21.07.2021 - BayAGH II - 3 - 9/21
    Die Anordnung eines vorläufigen Berufs- oder Vertretungsverbots, das in erheblicher Intensität in grundrechtlich geschützte Rechtspositionen von hoher Bedeutung eingreift und zudem in gewissem Umfang die Hauptsache vorwegnimmt, ist nur dann gerechtfertigt, wenn aus präventiven Gründen eine solche Maßnahme erforderlich ist, um bereits vor rechtskräftigem Abschluss des Hauptverfahrens konkrete, durch Tatsachen begründete Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter abzuwehren, die aus einer Berufsausübung des Betroffenen resultieren (vgl. BVerfG vom 2.7.2020, 1 BvR 1627/19 - zu einer Anordnung nach § 132a StPO).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 19.07.2019 - 1 BvR 1627/19   

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https://dejure.org/2019,21824
BVerfG, 19.07.2019 - 1 BvR 1627/19 (https://dejure.org/2019,21824)
BVerfG, Entscheidung vom 19.07.2019 - 1 BvR 1627/19 (https://dejure.org/2019,21824)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Juli 2019 - 1 BvR 1627/19 (https://dejure.org/2019,21824)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 12 Abs 1 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 70 StGB, § 132a StPO
    Erlass einer einstweiligen Anordnung im Verfassungsbeschwerdeverfahren: Einstweilige Aussetzung eines gegen einen Rechtsanwalt verhängten vorläufigen Berufsverbots (§§ 132a StPO, 70 StGB)

  • Wolters Kluwer

    Erlass einer einstweiligen Anordnung im Verfassungsbeschwerdeverfahren i.R.e. vorläufigen Berufsverbots eines Rechtsanwalts

  • rewis.io

    Erlass einer einstweiligen Anordnung im Verfassungsbeschwerdeverfahren: Einstweilige Aussetzung eines gegen einen Rechtsanwalt verhängten vorläufigen Berufsverbots (§§ 132a StPO, 70 StGB)

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 32 Abs. 1 ; GG Art. 12 Abs. 1
    Erlass einer einstweiligen Anordnung im Verfassungsbeschwerdeverfahren i.R.e. vorläufigen Berufsverbots eines Rechtsanwalts

  • datenbank.nwb.de

    Erlass einer einstweiligen Anordnung im Verfassungsbeschwerdeverfahren: Einstweilige Aussetzung eines gegen einen Rechtsanwalt verhängten vorläufigen Berufsverbots (§§ 132a StPO, 70 StGB)

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 06.08.1993 - 2 BvR 1654/93

    Erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die

    Auszug aus BVerfG, 19.07.2019 - 1 BvR 1627/19
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen abwägen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 76, 253 ; 88, 25 ; 89, 109 ).
  • BVerfG, 15.12.1992 - 1 BvR 1534/92

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die

    Auszug aus BVerfG, 19.07.2019 - 1 BvR 1627/19
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen abwägen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 76, 253 ; 88, 25 ; 89, 109 ).
  • BVerfG, 28.08.1987 - 1 BvR 1048/87

    Einstweilige Anordnung betreffend Untersuchungsmaßnahmen im Bereich des Schlosses

    Auszug aus BVerfG, 19.07.2019 - 1 BvR 1627/19
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen abwägen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 76, 253 ; 88, 25 ; 89, 109 ).
  • BVerfG, 05.02.2024 - 1 BvR 315/24

    Unzulässiger Eilantrag mangels hinreichend substantiierter Darlegung der

    b) Sind durch den angegriffenen Hoheitsakt gewerblich oder beruflich tätige Personen betroffen, kommt der Erlass einer einstweiligen Anordnung namentlich dann in Betracht, wenn ihre wirtschaftliche Existenz gefährdet ist und dadurch ein Schaden entstehen würde, der im Fall der späteren Feststellung der Verfassungswidrigkeit nicht mehr rückgängig gemacht werden könnte (vgl. BVerfGE 14, 153 ; 40, 179 ; 68, 233 ; 131, 47 ; BVerfGK 7, 188 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 19. Juli 2019 - 1 BvR 1627/19 -).
  • LSG Sachsen, 27.08.2019 - L 3 AL 70/19

    Anspruch auf Erteilung einer Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung

    Bei einem offenen Ausgang des Hauptsacheverfahrens sind die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Antragstellerin später in der Hauptsache aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Anfechtungs- und Verpflichtungsklage gegen den Ablehnungsbescheid aber kein Erfolg beschieden wäre (vgl. BVerfG, Einstweilige Anordnung vom 19. Juli 2019 - 1 BvR 1627/19 - juris Rdnr. 2 m. w. N.).
  • AGH Niedersachsen, 28.01.2021 - AGH 7/19

    Anordnung des vorläufigen Berufsverbot und Vertretungsbestellung für

    Es wird festgestellt, dass die Weigerung der Beklagten, die einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Juli 2019 - 1 BvR 1627/19 - ohne dahingehende Weisung oder Erklärung des Amtsgerichts ... oder die gesonderte Erteilung einer Ausfertigung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu befolgen und die Eintragung des vom Amtsgericht ... gegen den Kläger angeordneten vorläufigen Berufsverbots gemäß S 132 a Abs. 1 S. 1 StPO und des gemäß § 53 Abs. 5 BRAO bestellten Vertreters ... im öffentlichen Eintrag des Klägers im bundesweiten amtlichen Anwaltsverzeichnis zu löschen, wegen Verstoßes gegen S 31 Abs. 1 BVerfGG und S 31 BRAO rechtswidrig war und die Rechte des Klägers, insbesondere die Grundrechte des Klägers aus Artikel 12 Abs. 1 GG verletzt hat.

    Es wird festgestellt, dass die Weigerung der Beklagten, die einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Juli 2019 - 1 BvR 1627/19 - ohne dahingehende Weisung oder Erklärung des Amtsgerichts ... ohne gesonderte Erteilung einer Ausfertigung zu befolgen und die Bestellung des bis zum 31. August 2019 bestellten Vertreters ... und des seit dem 22. Juli 2019 bestellten Vertreters ... aufzuheben oder zu widerrufen und insbesondere die Vertretungsbestellung des Rechtsanwalts ... mit Wirkung zum 22. Juli 2019 wegen Verstoßes gegen § 31 Abs. 1 BVerfGG und § 31 BRAO rechtswidrig waren und den Kläger in seinen Rechten, insbesondere in den Grundrechten aus Artikel 12 Abs. 1 GG, verletzt hat.

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Rechtsprechung
   BVerfG, 03.09.2020 - 1 BvR 1627/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,28439
BVerfG, 03.09.2020 - 1 BvR 1627/19 (https://dejure.org/2020,28439)
BVerfG, Entscheidung vom 03.09.2020 - 1 BvR 1627/19 (https://dejure.org/2020,28439)
BVerfG, Entscheidung vom 03. September 2020 - 1 BvR 1627/19 (https://dejure.org/2020,28439)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,28439) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03

    Unzureichende Prüfung der Voraussetzungen des Sofortvollzugs des Widerrufs einer

    Auszug aus BVerfG, 03.09.2020 - 1 BvR 1627/19
    Die Gegenstandswerte der anwaltlichen Tätigkeit der Rechtsanwälte ... für den Beschwerdeführer werden unter Heranziehung der in § 37 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG genannten Grundsätze (vgl. BVerfGE 79, 365 ) in Anlehnung an BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. Oktober 2003, - 1 BvR 1594/03 - im Verfassungsbeschwerdeverfahren auf 50.000,00 Euro und im einstweiligen Anordnungsverfahren auf 25.000,00 Euro festgesetzt.
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 03.09.2020 - 1 BvR 1627/19
    Die Gegenstandswerte der anwaltlichen Tätigkeit der Rechtsanwälte ... für den Beschwerdeführer werden unter Heranziehung der in § 37 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG genannten Grundsätze (vgl. BVerfGE 79, 365 ) in Anlehnung an BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. Oktober 2003, - 1 BvR 1594/03 - im Verfassungsbeschwerdeverfahren auf 50.000,00 Euro und im einstweiligen Anordnungsverfahren auf 25.000,00 Euro festgesetzt.
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