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   BVerfG, 15.07.2020 - 1 BvR 1630/20   

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BVerfG, 15.07.2020 - 1 BvR 1630/20 (https://dejure.org/2020,19978)
BVerfG, Entscheidung vom 15.07.2020 - 1 BvR 1630/20 (https://dejure.org/2020,19978)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Juli 2020 - 1 BvR 1630/20 (https://dejure.org/2020,19978)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Regelungen zur Einschränkung des Präsenzunterrichts in Schulen während der Covid-19-Pandemie

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 Abs 1 BVerfGG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 40 BVerfGGO 2015, § 16 Abs 1 CoronaVV BY 7, § 16 Abs 2 S 2 CoronaVV BY 7
    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose, da unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Regelungen zur Einschränkung des Präsenzunterrichts in Schulen gem § 16 Abs 1, Abs 2 S 2, S 3 der 6. BaylfSMV (juris: CoronaVV BY 7) - Subsidiarität gegenüber verwaltungsgerichtlichem ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose, da unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Regelungen zur Einschränkung des Präsenzunterrichts in Schulen gem § 16 Abs 1, Abs 2 S 2, S 3 der 6. BaylfSMV (juris: CoronaVV BY 7) - Subsidiarität gegenüber verwaltungsgerichtlichem ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtannahmebeschluss; Erfolglose, da unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Regelungen zur Einschränkung des Präsenzunterrichts in Schulen gem § 16 Abs. 1, Abs. 2 S. 2, S. 3 der 6. BaylfSMV (juris: CoronaVV BY 7); Subsidiarität gegenüber verwaltungsgerichtlichem ...

  • rechtsportal.de

    Nichtannahmebeschluss; Erfolglose, da unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Regelungen zur Einschränkung des Präsenzunterrichts in Schulen gem § 16 Abs. 1, Abs. 2 S. 2, S. 3 der 6. BaylfSMV (juris: CoronaVV BY 7); Subsidiarität gegenüber verwaltungsgerichtlichem ...

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose, da unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Regelungen zur Einschränkung des Präsenzunterrichts in Schulen gem § 16 Abs 1, Abs 2 S 2, S 3 der 6. BaylfSMV (juris: CoronaVV BY 7) - Subsidiarität gegenüber verwaltungsgerichtlichem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Einschränkung des Präsenzunterrichts in Schulen während der Covid-19-Pandemie

  • lto.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde gegen Schulbetrieb im Corona-Modus gescheitert

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Regelungen zur Einschränkung des Präsenzunterrichts ... - Corona-Virus

  • dombert.de (Kurzinformation)

    Eingeschränkter Präsenzunterricht muss akzeptiert werden

Verfahrensgang

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (149)Neu Zitiert selbst (34)

  • BVerfG, 03.06.2020 - 1 BvR 990/20

    Vorrangige Klärung der Verfassungsmäßigkeit außer Kraft getretener Corona-Verbote

    Auszug aus BVerfG, 15.07.2020 - 1 BvR 1630/20
    Da sie - wie hier das Mindestabstandsgebot - zudem in der Regel keines Verwaltungsvollzugs bedürfen, liegt eine nachträgliche Klärung ihrer Vereinbarkeit mit Grundrechten im Verfahren der verwaltungsgerichtlichen Normenkontrolle nahe (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 3. Juni 2020 - 1 BvR 990/20 -, Rn. 8).

    Anderenfalls ist nicht ausgeschlossen, dass die Vereinbarkeit der Verbote mit den - bundesrechtlichen - Grundrechten des Grundgesetzes noch in einem Revisionsverfahren überprüft wird (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 3. Juni 2020 - 1 BvR 990/20 -, Rn. 9).

    Für sie sind vielmehr auch die tatsächlichen Rahmenbedingungen der Coronavirus-Pandemie sowie fachwissenschaftliche - virologische, epidemiologische, medizinische und psychologische - Bewertungen und Risikoeinschätzungen von wesentlicher Bedeutung (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 31. März 2020 - 1 BvR 712/20 -, Rn. 17; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 3. Juni 2020 - 1 BvR 990/20 -, Rn. 12).

  • BVerfG, 31.03.2020 - 1 BvR 712/20

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde gegen Berliner Verordnung zur Eindämmung

    Auszug aus BVerfG, 15.07.2020 - 1 BvR 1630/20
    Insoweit steht auch Fachgerichten die Kompetenz zur Normverwerfung zu, so dass selbst dann, wenn allein spezifisch verfassungsrechtliche Fragen aufgeworfen sind, auch ohne Anrufung des Bundesverfassungsgerichts Rechtsschutz erlangt werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 31. März 2020 - 1 BvR 712/20 -, Rn. 16).

    Für sie sind vielmehr auch die tatsächlichen Rahmenbedingungen der Coronavirus-Pandemie sowie fachwissenschaftliche - virologische, epidemiologische, medizinische und psychologische - Bewertungen und Risikoeinschätzungen von wesentlicher Bedeutung (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 31. März 2020 - 1 BvR 712/20 -, Rn. 17; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 3. Juni 2020 - 1 BvR 990/20 -, Rn. 12).

    Damit sprechen zugleich gewichtige Gründe gegen eine sofortige Entscheidung vor Erschöpfung des Rechtswegs nach § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG wegen allgemeiner Bedeutung (vgl. BVerfGE 8, 222 ; 13, 284 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 31. Mai 2020 - 1 BvR 712/20 -, Rn. 17; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 9. Juni 2020 - 1 BvR 1230/20 -, Rn. 12).

  • BVerfG, 01.02.1989 - 1 BvR 1290/85

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Erledigung einer

    Auszug aus BVerfG, 15.07.2020 - 1 BvR 1630/20
    a) Bei Verfassungsbeschwerden, die sich gegen Entscheidungen im einstweiligen Rechtsschutzverfahren richten, gebietet der Grundsatz der materiellen Subsidiarität regelmäßig die Erschöpfung des Rechtswegs in der Hauptsache, wenn Grundrechtsverletzungen gerügt werden, die sich auf die Hauptsache beziehen (vgl. BVerfGE 77, 381 ; 79, 275 ; 86, 15 ; stRspr).

    Letzteres ist der Fall, wenn der Hauptsacherechtsbehelf in der Fachgerichtsbarkeit von vornherein aussichtslos ist, oder wenn die tatsächliche oder einfachrechtliche Lage zur verfassungsrechtlichen Beurteilung ausreichend geklärt ist und die Voraussetzungen vorliegen, unter denen nach § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG vom Erfordernis der Rechtswegerschöpfung abgesehen werden kann (vgl. BVerfGE 77, 381 ; 78, 290 ; 79, 275 ; 104, 65 ).

  • BVerfG, 26.01.1988 - 1 BvR 1561/82

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung

    Auszug aus BVerfG, 15.07.2020 - 1 BvR 1630/20
    a) Bei Verfassungsbeschwerden, die sich gegen Entscheidungen im einstweiligen Rechtsschutzverfahren richten, gebietet der Grundsatz der materiellen Subsidiarität regelmäßig die Erschöpfung des Rechtswegs in der Hauptsache, wenn Grundrechtsverletzungen gerügt werden, die sich auf die Hauptsache beziehen (vgl. BVerfGE 77, 381 ; 79, 275 ; 86, 15 ; stRspr).

    Letzteres ist der Fall, wenn der Hauptsacherechtsbehelf in der Fachgerichtsbarkeit von vornherein aussichtslos ist, oder wenn die tatsächliche oder einfachrechtliche Lage zur verfassungsrechtlichen Beurteilung ausreichend geklärt ist und die Voraussetzungen vorliegen, unter denen nach § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG vom Erfordernis der Rechtswegerschöpfung abgesehen werden kann (vgl. BVerfGE 77, 381 ; 78, 290 ; 79, 275 ; 104, 65 ).

  • BVerfG, 09.06.2020 - 1 BvR 1230/20

    Ablehnung einer einstweiligen Anordnung gegen coronabedingte Beschränkungen des

    Auszug aus BVerfG, 15.07.2020 - 1 BvR 1630/20
    Dies gilt gerade für die vorliegend streitige Frage, welche Infektionsgefahr in Schulen besteht und von Kindern ausgeht (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 9. Juni 2020 - 1 BvR 1230/20 -, Rn. 11).

    Damit sprechen zugleich gewichtige Gründe gegen eine sofortige Entscheidung vor Erschöpfung des Rechtswegs nach § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG wegen allgemeiner Bedeutung (vgl. BVerfGE 8, 222 ; 13, 284 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 31. Mai 2020 - 1 BvR 712/20 -, Rn. 17; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 9. Juni 2020 - 1 BvR 1230/20 -, Rn. 12).

  • VGH Bayern, 03.07.2020 - 20 NE 20.1443

    Erfolgloser Normenkontrollantrag: Mindestabstand und Präsenzunterricht in Schulen

    Auszug aus BVerfG, 15.07.2020 - 1 BvR 1630/20
    Der Verwaltungsgerichtshof lehnte den Antrag ab (BayVGH, Beschluss vom 3. Juli 2020 - 20 NE 20.1443 -) und führte aus, dass der Normenkontrollantrag sich in der Hauptsache voraussichtlich als unbegründet erweisen werde, da gegen die angegriffene Norm nach summarischer Prüfung keine durchgreifenden Bedenken bestünden.

    Im Übrigen hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hier nur nach summarischer Prüfung von einer voraussichtlichen Unbegründetheit des Normenkontrollhauptsacheverfahrens gesprochen (BayVGH, Beschluss vom 3. Juli 2020 - 20 NE 20.1443 -, Rn. 20).

  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus BVerfG, 15.07.2020 - 1 BvR 1630/20
    cc) Gegenüber den somit bestehenden Gefahren für Leib und Leben, vor denen zu schützen der Staat nach dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit gemäß Art. 2 Abs. 2 GG verpflichtet ist (vgl. BVerfGE 77, 170 ; 85, 191 ; 115, 25 ), müssen die Interessen der von den Einschränkungen des Schulbetriebs zur Wahrung des Abstandsgebots Betroffenen derzeit zurücktreten.
  • BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1025/82

    Nachtarbeitsverbot

    Auszug aus BVerfG, 15.07.2020 - 1 BvR 1630/20
    cc) Gegenüber den somit bestehenden Gefahren für Leib und Leben, vor denen zu schützen der Staat nach dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit gemäß Art. 2 Abs. 2 GG verpflichtet ist (vgl. BVerfGE 77, 170 ; 85, 191 ; 115, 25 ), müssen die Interessen der von den Einschränkungen des Schulbetriebs zur Wahrung des Abstandsgebots Betroffenen derzeit zurücktreten.
  • BVerfG, 29.10.1987 - 2 BvR 624/83

    Lagerung chemischer Waffen

    Auszug aus BVerfG, 15.07.2020 - 1 BvR 1630/20
    cc) Gegenüber den somit bestehenden Gefahren für Leib und Leben, vor denen zu schützen der Staat nach dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit gemäß Art. 2 Abs. 2 GG verpflichtet ist (vgl. BVerfGE 77, 170 ; 85, 191 ; 115, 25 ), müssen die Interessen der von den Einschränkungen des Schulbetriebs zur Wahrung des Abstandsgebots Betroffenen derzeit zurücktreten.
  • BVerfG, 17.05.2004 - 2 BvR 821/04

    Zur gegenwärtigen Einberufungspraxis der Bundeswehr

    Auszug aus BVerfG, 15.07.2020 - 1 BvR 1630/20
    Denn nach den Darlegungen der Beschwerdeführer bezieht sich ihr Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bei sachdienlicher Auslegung nach seinem Sicherungszweck jedenfalls auch auf eine nach Erschöpfung des fachgerichtlichen Rechtswegs in der Hauptsache zu erhebende Verfassungsbeschwerde und hat sich deshalb durch die Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde nicht erledigt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Mai 2004 - 2 BvR 821/04 -, Rn. 18).
  • BVerfG, 12.09.2012 - 2 BvR 1390/12

    Europäischer Stabilitätsmechanismus

  • BVerfG, 10.07.1990 - 2 BvR 470/90

    Aschendorf

  • BVerfG, 23.10.1958 - 1 BvR 458/58

    Rechtswegerschöpfung bei Verfassungsbeschwerden gegen gerichtliche Entscheidungen

  • BVerfG, 10.12.1953 - 2 BvQ 1/53

    Weihnachtsgeld

  • BVerfG, 12.03.2019 - 1 BvR 2721/16

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen im

  • BVerfG, 10.04.2020 - 1 BvQ 28/20

    Gottesdienstverbot bedarf als überaus schwerwiegender Eingriff in die

  • BVerfG, 07.04.2020 - 1 BvR 755/20

    Erfolglose Eilanträge im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie

  • BVerwG, 29.06.2001 - 6 CN 1.01

    Grund für die Möglichkeit einer Erledigungserklärung seitens des Klägers -

  • BVerfG, 11.11.1953 - 1 BvR 444/53

    Amtszeitverkürzung

  • BVerfG, 14.06.1988 - 1 BvR 95/88

    Errichtung atomarer Anlagen - Einstweiliger Rechtsschutz und Subsidiarität der

  • BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 256/08

    Vorratsdatenspeicherung

  • BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 777/85

    Verfassungsmäßigkeit des Neuregelungen des Urheberrechtsgesetzes und des

  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1859/91

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Vorabentscheidung des BVerfG - VermG

  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 830/83

    Verfassungswidrigkeit des Art. 7 Abs. 1 EGBGB

  • BVerfG, 04.05.2012 - 1 BvR 367/12

    Inkrafttreten der Einführung einer gesetzlichen Preisansagepflicht bei

  • BVerfG, 08.09.2014 - 1 BvR 23/14

    Keine überhöhten Anforderungen an die Gewährung von Eilrechtsschutz bei

  • BVerfG, 18.12.2018 - 1 BvR 2795/09

    Baden-württembergische und hessische Regelungen zur automatisierten

  • BVerfG, 24.06.1992 - 1 BvR 1028/91

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung auch bei Drohen

  • BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98

    Ausschluss der Eltern nichtehelicher Kinder von einer Hinterbliebenenversorgung

  • BVerfG, 22.03.2005 - 1 BvR 2357/04

    Kontostammdaten

  • BVerfG, 27.09.2005 - 2 BvR 1387/02

    Verfassungsbeschwerde von drei Ruhestandsbeamten gegen Vorschriften des

  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 678/81

    National Iranian Oil Company

  • BVerfG, 09.01.1962 - 1 BvR 662/59

    Fristbeginn für Verfassungsbeschwerden gegen gerichtliche Entscheidungen und

  • BVerfG, 09.10.2001 - 1 BvR 622/01

    Schuldnerspiegel

  • VGH Bayern, 04.10.2021 - 20 N 20.767

    Hauptsacheentscheidung: Corona-Ausgangssperre war unverhältnismäßig

    Da sie - wie hier die Ausgangsbeschränkung - zudem in der Regel keines Verwaltungsvollzugs bedürfen, liegt eine nachträgliche Klärung ihrer Vereinbarkeit mit Grundrechten im Verfahren der verwaltungsgerichtlichen Normenkontrolle nahe (vgl. BVerfG, B.v. 3.6.2020 - 1 BvR 990/20 - juris Rn. 8; B.v. 15.7.2020 - 1 BvR 1630/20 - juris Rn. 9; vgl. auch SächsOVG, U.v. 21.4.2021 - 3 C 8/20 - BeckRS 2021, 8023).
  • VGH Bayern, 14.12.2020 - 20 NE 20.2907

    Eilantrag gegen nächtliche Ausgangsbeschränkung in Hotspots abgelehnt

    Gegenüber den somit bestehenden Gefahren für Leib und Leben, vor denen zu schützen der Staat nach dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit gemäß Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG verpflichtet ist, müssen die Interessen der von den Ausgangsbeschränkungen Betroffenen derzeit zurücktreten (vgl. auch BVerfG, B.v. 15.7.2020 - 1 BvR 1630/20 - juris Rn. 25; BayVerfGH, E.v. 12.8.2020 - Vf.-34-VII-20 - juris Rn. 24 m.w.N.; BVerfG, B.v. 11.11.2020 - 1 BvR 2530/20 - juris Rn. 12 ff.).
  • VGH Bayern, 08.12.2020 - 20 NE 20.2461

    Coronakrise: § 28a IfSG, eingefügt am 19.11.2020, ist wahrscheinlich

    Gegenüber den somit bestehenden Gefahren für Leib und Leben, vor denen zu schützen der Staat nach dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit gemäß Art. 2 Abs. 2 GG verpflichtet ist, müssen die Interessen der von den Kontaktbeschränkungen und Schließung von Gastronomie Betroffenen derzeit zurücktreten (vgl. auch BVerfG, B.v. 15.7.2020 - 1 BvR 1630/20 - juris Rn. 25; BayVerfGH, E.v. 12.8.2020 - Vf.-34-VII-20 - juris Rn. 24 m.w.N.; BVerfG, B.v. 11.11.2020 - 1 BvR 2530/20 -, abrufbar unter https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidung en/DE/2020/11/rk20...20.html).
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