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   BVerfG, 13.11.2007 - 1 BvR 1637/07   

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https://dejure.org/2007,4331
BVerfG, 13.11.2007 - 1 BvR 1637/07 (https://dejure.org/2007,4331)
BVerfG, Entscheidung vom 13.11.2007 - 1 BvR 1637/07 (https://dejure.org/2007,4331)
BVerfG, Entscheidung vom 13. November 2007 - 1 BvR 1637/07 (https://dejure.org/2007,4331)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Gerichtlicher Ausschluss eines Umgangsrechts als Verletzung des verfassungsrechtlich gewährleisteten Elternrechts; Vorliegen einer zutreffenden Anschauung von Bedeutung und Tragweite eines Grundrechts durch ein Fachgericht als Gegenstand einer verfassungsgerichtlichen ...

  • Judicialis

    BVerfGG § 37 Abs. 2 Satz 2; ; BVerfGG § 93d Abs. 1 Satz 3; ; BVerfGG § 95 Abs. 1 Satz 1; ; FGG § 50b; ; RVG § 14 Abs. 1; ; GG Art. 6 Abs. 1; ; GG Art. 6 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 6 Abs. 2 S. 1; FGG § 50b
    Verfassungsmäßigkeit eines Umgangsausschlusses

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Gericht verbietet süchtigem Vater Umgang mit dem Sohn - Vater legt Beschwerde ein - Oberlandesgericht lässt sich dafür zwei Jahre Zeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 246
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 349/80

    Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung zur Anhörung des Kindes bei der

    Auszug aus BVerfG, 13.11.2007 - 1 BvR 1637/07
    Grundrechtsschutz ist auch durch die Gestaltung des Verfahrens sicherzustellen (vgl. BVerfGE 55, 171 ); das gerichtliche Verfahren muss in seiner Ausgestaltung geeignet und angemessen sein, um der Durchsetzung der materiellen Grundrechtspositionen wirkungsvoll zu dienen (vgl. BVerfGE 84, 34 ).

    Die Gerichte müssen ihr Verfahren deshalb so gestalten, dass sie möglichst zuverlässig die Grundlage einer am Kindeswohl orientierten Entscheidung erkennen können (vgl. BVerfGE 55, 171 ).

    Nach Maßgabe des § 50b FGG hat das Gericht in einem Verfahren über die Umgangsregelung das Kind persönlich zu hören (vgl. BVerfGE 64, 180 ), auch um sich so einen unmittelbaren Eindruck von ihm zu verschaffen (vgl. BVerfGE 55, 171 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 23. März 2007 - 1 BvR 156/07 -, FamRZ 2007, S. 1078 ).

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 13.11.2007 - 1 BvR 1637/07
    Die Festsetzung des Gegenstandswerts beruht auf § 37 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG (vgl. BVerfGE 79, 365 ).
  • BVerfG, 25.11.2003 - 1 BvR 834/03

    GG Art 2 Abs 1 iVm Art 20 Abs 3 verletzende Zurückweisung einer

    Auszug aus BVerfG, 13.11.2007 - 1 BvR 1637/07
    Nach alldem kann dahinstehen, dass auch die zweitinstanzliche Verfahrensdauer erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet, nachdem das Oberlandesgericht keinerlei zeitaufwendige Ermittlungen angestellt hat (vgl. dazu BVerfGK 2, 140 m.w.N.).
  • BVerfG, 25.03.1980 - 2 BvR 208/76

    Konfessionelle Krankenhäuser

    Auszug aus BVerfG, 13.11.2007 - 1 BvR 1637/07
    Es entspricht trotz der teilweisen Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde der Billigkeit, anzuordnen, dass das Land Nordrhein-Westfalen dem Beschwerdeführer die notwendigen Auslagen der Verfassungsbeschwerde zu erstatten hat (§ 34a Abs. 2 BVerfGG), weil der Beschwerdeführer sein wesentliches Verfahrensziel erreicht hat und der erfolglose Teil der Verfassungsbeschwerde von untergeordneter Bedeutung ist (vgl. BVerfGE 32, 1 ; 53, 366 ; 79, 372 ).
  • BVerfG, 28.07.1971 - 1 BvR 40/69
    Auszug aus BVerfG, 13.11.2007 - 1 BvR 1637/07
    Es entspricht trotz der teilweisen Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde der Billigkeit, anzuordnen, dass das Land Nordrhein-Westfalen dem Beschwerdeführer die notwendigen Auslagen der Verfassungsbeschwerde zu erstatten hat (§ 34a Abs. 2 BVerfGG), weil der Beschwerdeführer sein wesentliches Verfahrensziel erreicht hat und der erfolglose Teil der Verfassungsbeschwerde von untergeordneter Bedeutung ist (vgl. BVerfGE 32, 1 ; 53, 366 ; 79, 372 ).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 649/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Gewährung von

    Auszug aus BVerfG, 13.11.2007 - 1 BvR 1637/07
    Es entspricht trotz der teilweisen Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde der Billigkeit, anzuordnen, dass das Land Nordrhein-Westfalen dem Beschwerdeführer die notwendigen Auslagen der Verfassungsbeschwerde zu erstatten hat (§ 34a Abs. 2 BVerfGG), weil der Beschwerdeführer sein wesentliches Verfahrensziel erreicht hat und der erfolglose Teil der Verfassungsbeschwerde von untergeordneter Bedeutung ist (vgl. BVerfGE 32, 1 ; 53, 366 ; 79, 372 ).
  • BVerfG, 02.10.2003 - 1 BvR 536/03

    Verfassungsbeschwerde betreffend das Vereinsverbot des Kalifatstaats ohne Erfolg

    Auszug aus BVerfG, 13.11.2007 - 1 BvR 1637/07
    Der Beschwerdeführer führt nicht aus, weshalb die angegriffene Begründung verfassungsrechtlich fehlerhaft ist (vgl. BVerfGE 99, 84 ; BVerfGK 2, 22 ), und setzt sich insbesondere nicht damit auseinander, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Gerichte im Einzelfall von den fachlichen Wertungen eines gerichtlich bestellten Sachverständigen abweichen können, wenn sie eine anderweitige zuverlässige Grundlage für ihre am Kindeswohl orientierte Entscheidung haben (siehe dazu unten unter 2 a aa).
  • BVerfG, 15.06.1971 - 1 BvR 192/70

    Sorgerechtsregelung

    Auszug aus BVerfG, 13.11.2007 - 1 BvR 1637/07
    Eine Einschränkung oder ein Ausschluss des Umgangsrechts ist nur veranlasst, wenn nach den Umständen des Einzelfalls der Schutz des Kindes dies erfordert, um eine Gefährdung seiner seelischen oder körperlichen Entwicklung abzuwehren (vgl. BVerfGE 31, 194 ).
  • BVerfG, 31.05.1983 - 1 BvL 11/80

    Verfassungsmäßigkeit des § 1634 BGB

    Auszug aus BVerfG, 13.11.2007 - 1 BvR 1637/07
    Nach Maßgabe des § 50b FGG hat das Gericht in einem Verfahren über die Umgangsregelung das Kind persönlich zu hören (vgl. BVerfGE 64, 180 ), auch um sich so einen unmittelbaren Eindruck von ihm zu verschaffen (vgl. BVerfGE 55, 171 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 23. März 2007 - 1 BvR 156/07 -, FamRZ 2007, S. 1078 ).
  • BVerfG, 05.07.2001 - 1 BvR 1055/01

    Teils unzulässige, teils unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen eine

    Auszug aus BVerfG, 13.11.2007 - 1 BvR 1637/07
    Weichen die Fachgerichte von fachkundigen Feststellungen und fachlichen Wertungen eines gerichtlich bestellten Sachverständigen ab, so müssen sie anderweitig über eine zuverlässige Grundlage für die am Kindeswohl orientierte Entscheidung verfügen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 5. Juli 2001 - 1 BvR 1055/01 -, FamRZ 2001, S. 1285 ).
  • BVerfG, 23.10.2006 - 2 BvR 1797/06

    Besuch in der Untersuchungshaft; Schutz der Familie (Persönliche Beziehungen zu

  • BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94

    Finanzielle Unterstützung für kommunale Wählervereinigungen, hier: Erfolglose

  • BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 772/90

    Republikaner

  • BVerfG, 23.03.2007 - 1 BvR 156/07

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Umgangsregelung

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

  • BVerfG, 12.10.1988 - 1 BvR 818/88

    Sorgerechtsprozeß

  • BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87

    Josephine Mutzenbacher

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

  • OLG Saarbrücken, 16.10.2018 - 6 UF 112/18

    Anforderungen an Sachverständige für familienpsychologische Gutachten

    Dass es Jugendhilfeangebote für eine gemeinsame Unterbringung auch relativ älterer Mütter mit ihrem Kind geben muss, verwundert nicht, kommt doch die Jugendhilfe hierdurch ihrer im Senatsbeschluss vom 1. Oktober 2018 näher beschriebenen, Art. 6 GG entspringenden - und in Ansehung der hier wegen Art. 6 Abs. 3 GG, § 1666a BGB gesteigerten Hilfeansprüche der Mutter nach §§ 27 ff. SGB VIII, die in diesen Fallkonstellationen nach Art und Umfang über das hinausgehen können, was der Staat üblicherweise zu leisten verpflichtet ist, nochmals verstärkten - Schutzpflicht nach, (auch) für solche Fallgestaltungen zur Abwendung einer Kindeswohlgefährdung geeignete Hilfen bereitzustellen (vgl. BVerfG FamRZ 2008, 246; 2006, 1822).
  • BVerfG, 10.11.2022 - 1 BvR 1496/22

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen unterbliebene Vollstreckung einer

    Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund des hier anzuwendenden zurückgenommenen Prüfungsmaßstabs (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 111, 54 ), der auch bezüglich eines Umgangsausschlusses der hier vorliegenden Art gilt (vgl. BVerfGK 20, 135 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 13. November 2007 - 1 BvR 1637/07 -, juris, Rn. 23).
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