Rechtsprechung
   BVerfG, 19.04.2005 - 1 BvR 1644/00 und 1 BvR 188/03   

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https://dejure.org/2005,93
BVerfG, 19.04.2005 - 1 BvR 1644/00 und 1 BvR 188/03 (https://dejure.org/2005,93)
BVerfG, Entscheidung vom 19.04.2005 - 1 BvR 1644/00 und 1 BvR 188/03 (https://dejure.org/2005,93)
BVerfG, Entscheidung vom 19. April 2005 - 1 BvR 1644/00 und 1 BvR 188/03 (https://dejure.org/2005,93)
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Volltextveröffentlichungen (15)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Grundgesetz gewährleistet Mindestbeteiligung der Kinder des Erblassers an dessen Nachlass

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Pflichtteilsanspruch und Grundgesetz

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    GG Art. 14 Abs. 1, 6 Abs. 1; BGB §§ 2303, 2333 ff., 2339, 2345
    Verfassungsmäßigkeit des Pflichtteilsrechts der Kinder; Maßstäbe für die Pflichtteilsentziehung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Pflichtteilsanspruch und Grundgesetz

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Grundgesetz gewährleistet Mindestbeteiligung der Kinder des Erblassers an dessen Nachlass

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Bundesverfassungsgericht beurteilt das Pflichtteilsrecht als verfassungskonform

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Grundgesetz gewährleistet Mindestbeteiligung der Kinder des Erblassers

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Anrecht auf Erbschaftspflichtteil

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Anrecht auf Erbschaftspflichtteil

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Enterben durch die Hintertür verhindern

Besprechungen u.ä. (5)

  • Notare Bayern PDF, S. 5 (Entscheidungsbesprechung)

    Grundrechte und Testierfreiheit - "Preußen"-Beschluss und Pflichtteilsrecht

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Grundgesetz gewährleistet Mindestbeteiligung der Kinder des Erblassers an dessen Nachlass

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Pflichtteilsrecht - Mindestbeteiligung der Kinder gesichert

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Pflichtteil - Grundgesetz sichert Mindestbeteiligung der Kinder eines Erblassers an dessen Nachlass

  • 123recht.net (Entscheidungsbesprechung, 7.9.2006)

    § 2333 BGB
    Enterbung und Entziehung des Pflichtteils

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 112, 332
  • NJW 2005, 1561
  • NJW 2005, 2122
  • MDR 2005, 1052
  • NVwZ 2006, 79 (Ls.)
  • DNotZ 2006, 60
  • FamRZ 2005, 1441 (Ls.)
  • FamRZ 2005, 872
 
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Wird zitiert von ... (100)Neu Zitiert selbst (34)

  • BVerfG, 14.12.1994 - 1 BvR 720/90

    Verfassungsmäßigkeit der Zuweisung eines landwirtschaftlichen Betriebes an einen

    Auszug aus BVerfG, 19.04.2005 - 1 BvR 1644/00
    Andernfalls würde der Grundrechtsschutz mit dem Tode des Erblassers erlöschen und damit weitgehend entwertet werden (vgl. BVerfGE 91, 346 [360]; 99, 341 [349]).

    Die Erbrechtsgarantie ergänzt insoweit die Eigentumsgarantie und bildet zusammen mit dieser die Grundlage für die im Grundgesetz vorgegebene private Vermögensordnung (vgl. BVerfGE 91, 346 [358]).

    Sie dient ebenso wie das Eigentumsgrundrecht und der in Art. 2 Abs. 1 GG verankerte Grundsatz der Privatautonomie der Selbstbestimmung des Einzelnen im Rechtsleben (vgl. BVerfGE 91, 346 [358]; 99, 341 [350]).

    Das Eigentumserwerbsrecht des Erben kraft gesetzlicher oder gewillkürter Erbfolge ist ebenfalls untrennbarer Bestandteil der Erbrechtsgarantie (vgl. BVerfGE 91, 346 [360]; 93, 165 [174]; 99, 341 [349]).

    Eine Verpflichtung des Gesetzgebers, über die derzeitigen Vorschriften hinaus den Kindern einen unentziehbaren Anteil am Nachlass zu sichern, besteht jedenfalls nicht (vgl. BVerfGE 91, 346 [360]).

  • BVerfG, 19.01.1999 - 1 BvR 2161/94

    Testierausschluß Taubstummer

    Auszug aus BVerfG, 19.04.2005 - 1 BvR 1644/00
    Andernfalls würde der Grundrechtsschutz mit dem Tode des Erblassers erlöschen und damit weitgehend entwertet werden (vgl. BVerfGE 91, 346 [360]; 99, 341 [349]).

    Sie dient ebenso wie das Eigentumsgrundrecht und der in Art. 2 Abs. 1 GG verankerte Grundsatz der Privatautonomie der Selbstbestimmung des Einzelnen im Rechtsleben (vgl. BVerfGE 91, 346 [358]; 99, 341 [350]).

    Dem Erblasser ist hierdurch die Möglichkeit eingeräumt, die Erbfolge selbst durch Verfügung von Todes wegen weitgehend nach seinen persönlichen Wünschen und Vorstellungen zu regeln (vgl. BVerfGE 58, 377 [398]; 99, 341 [350 f.]).

    Das Eigentumserwerbsrecht des Erben kraft gesetzlicher oder gewillkürter Erbfolge ist ebenfalls untrennbarer Bestandteil der Erbrechtsgarantie (vgl. BVerfGE 91, 346 [360]; 93, 165 [174]; 99, 341 [349]).

  • BVerfG, 16.10.1984 - 1 BvR 513/78

    Verfassungsmäßigkeit von Abfindungs- und Ausgleichsansprüchen weichender Miterben

    Auszug aus BVerfG, 19.04.2005 - 1 BvR 1644/00
    Der Gesetzgeber muss bei dessen näherer Ausgestaltung den grundlegenden Gehalt der verfassungsrechtlichen Gewährleistung des Art. 14 Abs. 1 GG wahren, sich in Einklang mit allen anderen Verfassungsnormen halten und insbesondere den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und das Gleichheitsgebot beachten (vgl. BVerfGE 67, 329 [340]; 105, 313 [355]).

    Insbesondere ist der Erblasser von Verfassungs wegen nicht zu einer Gleichbehandlung seiner Abkömmlinge gezwungen (vgl. BVerfGE 67, 329 [345]).

    Bei der konkreten einfachrechtlichen Ausgestaltung der Einzelheiten hat der Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsspielraum (vgl. BVerfGE 67, 329 [340 f.]).

  • BVerfG, 03.11.1981 - 1 BvL 11/77

    Verfassungsmäßigkeit des vorzeitigen Erbausgleichsanspruchs des nichtehelichen

    Auszug aus BVerfG, 19.04.2005 - 1 BvR 1644/00
    Die Testierfreiheit als Bestandteil der Erbrechtsgarantie umfasst die Befugnis des Erblassers, zu Lebzeiten einen von der gesetzlichen Erbfolge abweichenden Übergang seines Vermögens nach seinem Tode an einen oder mehrere Rechtsnachfolger anzuordnen, insbesondere einen gesetzlichen Erben von der Nachlassbeteiligung auszuschließen und wertmäßig auf den gesetzlichen Pflichtteil zu beschränken (vgl. BVerfGE 58, 377 [398]).

    Dem Erblasser ist hierdurch die Möglichkeit eingeräumt, die Erbfolge selbst durch Verfügung von Todes wegen weitgehend nach seinen persönlichen Wünschen und Vorstellungen zu regeln (vgl. BVerfGE 58, 377 [398]; 99, 341 [350 f.]).

    Auch der verfassungsrechtliche Regelungsauftrag an den Gesetzgeber in Art. 6 Abs. 5 GG (vgl. BVerfGE 58, 377 [389 f.]) kann der Schaffung einer solchen Klausel entgegenstehen.

  • BVerfG, 05.02.1981 - 2 BvR 646/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Kontrolle des Briefverkehrs von

    Auszug aus BVerfG, 19.04.2005 - 1 BvR 1644/00
    Das Pflichtteilsrecht steht darüber hinaus in einem engen Sinnzusammenhang mit dem durch Art. 6 Abs. 1 GG gewährleisteten Schutz des Verhältnisses zwischen dem Erblasser und seinen Kindern (vgl. BVerfGE 57, 170 [178]).

    Verfassungsrechtlichen Schutz genießt insofern die familiäre Verantwortlichkeit füreinander, die von der wechselseitigen Pflicht von Eltern wie Kindern zu Beistand und Rücksichtnahme geprägt ist, wie es auch der Gesetzgeber als Leitbild der Eltern-Kind-Beziehung in § 1618 a BGB statuiert hat (vgl. BVerfGE 57, 170 [178]).

  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvR 552/91

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die unterschiedliche Belastung von

    Auszug aus BVerfG, 19.04.2005 - 1 BvR 1644/00
    Wenngleich die Gewährleistung von Eigentum und Erbrecht in einem Zusammenhang stehen, garantiert die Erbrechtsgarantie nicht das (unbedingte) Recht, den gegebenen Eigentumsbestand von Todes wegen ungemindert auf Dritte zu übertragen; die Möglichkeiten des Gesetzgebers zur Einschränkung des Erbrechts sind - weil sie an einen Vermögensübergang anknüpfen - weiter gehend als die zur Einschränkung des Eigentums (vgl. BVerfGE 93, 165 [174]).

    Das Eigentumserwerbsrecht des Erben kraft gesetzlicher oder gewillkürter Erbfolge ist ebenfalls untrennbarer Bestandteil der Erbrechtsgarantie (vgl. BVerfGE 91, 346 [360]; 93, 165 [174]; 99, 341 [349]).

  • OLG Köln, 30.03.2000 - 1 U 108/98

    Pflichtteilsanspruch nach dem Tod des Erblassers; Misshandlungen durch

    Auszug aus BVerfG, 19.04.2005 - 1 BvR 1644/00
    In den Verfahren über die Verfassungsbeschwerden I. des Herrn S ..., 1. unmittelbar gegen a) das Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 30. März 2000 - 1 U 108/98 -, b) das Schlussurteil des Landgerichts Köln vom 8. Oktober 1998 - 15 O 411/95 -, 2. mittelbar gegen §§ 829, 2303, 2333 Nr. 1 und 2, §§ 2337, 2339 Abs. 1 Nr. 1, §§ 2343, 2345 Abs. 2 BGB - 1 BvR 1644/00 -, II. der Frau S ..., - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Jens Wollschlaeger, Eichkampstraße 16, 14055 Berlin - gegen 1. das Urteil des Kammergerichts vom 2. Dezember 2002 - 26 U 4/02 -, 2. das Urteil des Landgerichts Berlin vom 27. November 2001 - 14 O 380/01 - - 1 BvR 188/03 - hat das Bundesverfassungsgericht - Erster Senat - unter Mitwirkung des Präsidenten Papier, der Richterin Haas, der Richter Hömig, Steiner, der Richterin Hohmann-Dennhardt und der Richter Hoffmann-Riem, Bryde, Gaier am 19. April 2005 beschlossen:.

    Das Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 30. März 2000 - 1 U 108/98 - und das Schlussurteil des Landgerichts Köln vom 8. Oktober 1998 - 15 O 411/95 - verletzen den Beschwerdeführer zu I. in seinem Grundrecht aus Artikel 14 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes.

  • BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91

    DGHS

    Auszug aus BVerfG, 19.04.2005 - 1 BvR 1644/00
    Dagegen ist es nicht Sache des Bundesverfassungsgerichts, den Zivilgerichten vorzugeben, wie sie den Streitfall im Ergebnis zu entscheiden haben (vgl. BVerfGE 94, 1 [9 f.]).
  • BVerfG, 13.06.1972 - 1 BvR 421/69

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Bestellung eines familienfremden Pflegers

    Auszug aus BVerfG, 19.04.2005 - 1 BvR 1644/00
    Die Verfassung verpflichtet den Staat, die aus Eltern und Kindern bestehende Familiengemeinschaft sowohl im immateriell-persönlichen wie auch im materiell-wirtschaftlichen Bereich als eigenständig und selbstverantwortlich zu respektieren und zu fördern (vgl. BVerfGE 24, 119 [135]; 33, 236 [238]).
  • BVerfG, 25.07.1979 - 2 BvR 878/74

    Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus BVerfG, 19.04.2005 - 1 BvR 1644/00
    Aufgabe des bürgerlichen Rechts ist es in erster Linie, Interessenkonflikte zwischen rechtlich gleichgeordneten Rechtssubjekten sachgerecht zu lösen (vgl. BVerfGE 30, 173 [199]; 52, 131 [153]).
  • BVerfG, 08.03.1983 - 2 BvL 27/81

    Verfassungsmäßigkeit des § 1 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG

  • BVerfG, 08.07.1986 - 2 BvR 152/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Gegenvorstellung im Verfahren der

  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

  • BVerfG, 17.07.2002 - 1 BvF 1/01

    Lebenspartnerschaftsgesetz

  • BVerfG, 29.01.1969 - 1 BvR 26/66

    Nichtehelichkeit

  • BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54

    Steuersplitting

  • BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 131/96

    Mißbrauchsbezichtigung

  • BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 772/90

    Republikaner

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

  • BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvR 956/89

    Vorbringen im Zivilprozess

  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

  • BVerfG, 08.10.1996 - 1 BvR 1183/90

    Werkszeitungen

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

  • BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94

    Mauerschützen

  • BGH, 25.11.1992 - XII ZR 179/91

    Behandlung von Beweisanträgen in einem Indizienprozeß

  • BVerfG, 29.07.1968 - 1 BvL 20/63

    Adoption I

  • BVerfG, 12.03.1985 - 1 BvR 571/81

    Verfassungsmäßigkeit richterlicher Rechtsfortbildung - Betriebsaufspaltung

  • BVerfG, 08.12.1976 - 1 BvR 810/70

    Nichtehelichen-Erbrecht

  • BVerfG, 24.03.1981 - 1 BvR 1516/78

    Verfassungsmäßigkeit von § 1705 S. 1 und § 1711 Abs. 1 S. 1 BGB

  • RG, 12.10.1920 - VII 152/20

    Vorliegen des absoluten Scheidungsgrundes des "Trachten nach dem Leben"

  • BGH, 17.09.1986 - IVa ZR 13/85

    Beginn der Zehn-Jahres-Frist bei schenkweisem Erlaß des Anspruchs auf eine Rente;

  • OLG Hamburg, 11.06.1987 - 10 U 132/86

    Berechtigung zur Pflichtteilsentziehung; Berechtigtes Interesse des Erblassers an

  • BGH, 01.03.1974 - IV ZR 58/72

    Feststellung der Berechtigung zur Entziehung des Pflichtteils - Ausschluss von

  • BGH, 06.12.1989 - IVa ZR 249/88

    Feststellung eines Pflichtteilsentziehungsrechts

  • BVerfG, 31.05.2016 - 1 BvR 1585/13

    Die Verwendung von Samples zur künstlerischen Gestaltung kann einen Eingriff in

    Der Einfluss der Grundrechte auf die Auslegung und Anwendung der zivilrechtlichen Normen ist nicht auf Generalklauseln beschränkt, sondern erstreckt sich auf alle auslegungsfähigen und -bedürftigen Tatbestandsmerkmale der zivilrechtlichen Vorschriften (vgl. BVerfGE 112, 332 [358]; 129, 78 [102]).
  • BVerfG, 11.04.2018 - 1 BvR 3080/09

    Stadionverbot - Zur Ausstrahlungswirkung des allgemeinen Gleichheitssatzes in das

    Die Grundrechte entfalten hierbei ihre Wirkung als verfassungsrechtliche Wertentscheidungen und strahlen als "Richtlinien" in das Zivilrecht ein (vgl. BVerfGE 73, 261 ; 81, 242 ; 89, 214 ; 112, 332 ); die Rechtsprechung hat insoweit auch von den Grundrechten als einer "objektiven Wertordnung" gesprochen (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 25, 256 ; 33, 1 ).
  • BGH, 19.01.2011 - IV ZR 7/10

    Pflichtteilsverzicht eines behinderten Sozialleistungsbeziehers

    Das Bundesverfassungsgericht hat bei seiner Entscheidung zur Bestandsgarantie des Pflichtteilsrechts darauf jedenfalls nicht abgestellt (NJW 2005, 1561, 1563 f.; vgl. auch Keim, ZEV 2010, 56 [unter 3] m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 10.10.2000 - 1 BvR 1644/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3548
BVerfG, 10.10.2000 - 1 BvR 1644/00 (https://dejure.org/2000,3548)
BVerfG, Entscheidung vom 10.10.2000 - 1 BvR 1644/00 (https://dejure.org/2000,3548)
BVerfG, Entscheidung vom 10. Oktober 2000 - 1 BvR 1644/00 (https://dejure.org/2000,3548)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Erbe - Pflichtteil - Pflichtteilsanspruch - Verfassungsbeschwerde - Schutz der Familie - Testierfreiheit - Einstweilige Anordnung - Zwangsvollstreckung

  • Judicialis

    GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2; ; GG ... Art. 3; ; GG Art. 6; ; GG Art. 14; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; BVerfGG § 32 Abs. 1; ; BVerfGG § 93 d Abs. 2; ; BGB § 2303; ; BGB § 2345; ; BGB § 2333; ; BGB § 2339; ; BGB § 2333 Nr. 2; ; BGB § 2333 Nr. 1

  • rechtsportal.de

    BGB § 2303; BVerfGG § 32
    Erlaß einer einstweiligen Anordnung gegen die Rechtskraft von einen Pflichtteilsanspruch zusprechenden Zivilurteilen

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 1484
  • FamRZ 2001, 277
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 30.03.2000 - 1 U 108/98

    Pflichtteilsanspruch nach dem Tod des Erblassers; Misshandlungen durch

    Auszug aus BVerfG, 10.10.2000 - 1 BvR 1644/00
    a) das Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 30. März 2000 - 1 U 108/98 -, .

    Die Wirkung des Schlussurteils des Landgerichts Köln vom 8. Oktober 1998 - 15 O 411/95 - und des Urteils des Oberlandesgerichts Köln vom 30. März 2000 - 1 U 108/98 - wird für die Dauer von sechs Monaten, längstens für die Dauer des Verfassungsbeschwerdeverfahrens, ausgesetzt, falls der Beschwerdeführer Sicherheit in Höhe von 60.000 DM leistet.

  • BVerfG, 21.05.1996 - 1 BvR 1408/95

    Kein Erfolg für Betroffene der Bodenreform beim Flächenerwerbsprogramm im

    Auszug aus BVerfG, 10.10.2000 - 1 BvR 1644/00
    Dabei müssen die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, mit den Nachteilen abgewogen werden, die entstünden, wenn die einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 94, 334 ; 96, 120 ; stRspr).
  • BVerfG, 24.06.1997 - 1 BvR 2306/96

    Bayerisches Schwangerenhilfegesetz e.A.

    Auszug aus BVerfG, 10.10.2000 - 1 BvR 1644/00
    Dabei müssen die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, mit den Nachteilen abgewogen werden, die entstünden, wenn die einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 94, 334 ; 96, 120 ; stRspr).
  • VerfGH Bayern, 18.03.2015 - 3-VI-15

    Einstweilige Anordnung wegen Zwangsvollstreckung aus mit Verfassungsbeschwerde

    Dabei müssen die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, mit den Nachteilen abgewogen werden, die entstünden, wenn die einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 29.1.1998 VerfGHE 51, 27/30; BVerfG vom 10.10.2000 NJW 2001, 1484).
  • OLG München, 25.10.2001 - 19 U 3447/01

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

    Das Landgericht und das Oberlandesgericht sprachen dem Kläger einen Pflichtteilsanspruch zu, da dieser im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt hatte (BVerfG NJW 2001, 1484 ).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 20.09.2007 - 1 BvR 1644/00 (8)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,12573
BVerfG, 20.09.2007 - 1 BvR 1644/00 (8) (https://dejure.org/2007,12573)
BVerfG, Entscheidung vom 20.09.2007 - 1 BvR 1644/00 (8) (https://dejure.org/2007,12573)
BVerfG, Entscheidung vom 20. September 2007 - 1 BvR 1644/00 (8) (https://dejure.org/2007,12573)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer schriftlichen Vollmacht als zwingende Wirksamkeitsvoraussetzung für beim Bundesverfassungsgericht anhängig gemachte Anträge; Grundsatz der Offizialmaxime beim Nachweis der Bevollmächtigung

  • Judicialis

    BGB § 829; ; BGB § ... 2303; ; BGB § 2337; ; BGB § 2339 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 2333 Nr. 1; ; BGB § 2333 Nr. 2; ; BGB § 2343; ; BGB § 2345 Abs. 2; ; RPflG § 11 Abs. 1; ; ZPO § 104 Abs. 3; ; BVerfGG § 22; ; BVerfGG § 22 Abs. 1; ; BVerfGG § 22 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 22 Abs. 1, 2
    Anforderungen an den Nachweis der Vollmacht

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 447
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 03.11.1982 - 2 BvH 3/80

    Gewährleistung des freien Mandats und Anspruch auf Fraktionszuschüsse

    Auszug aus BVerfG, 20.09.2007 - 1 BvR 1644/00
    Wird dem Mangel der Vollmacht jedoch nicht abgeholfen, so kann der Antrag als unzulässig verworfen werden (vgl. BVerfGE 62, 194 ).

    Die sofortige Beschwerde konnte daher als unzulässig verworfen werden (vgl. BVerfGE 62, 194 ).

  • OLG Köln, 30.03.2000 - 1 U 108/98

    Pflichtteilsanspruch nach dem Tod des Erblassers; Misshandlungen durch

    Auszug aus BVerfG, 20.09.2007 - 1 BvR 1644/00
    unmittelbar gegen a) das Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 30. März 2000 - 1 U 108/98 -, b) das Schlussurteil des Landgerichts Köln vom 8. Oktober 1998 - 15 0 411/95 -,.
  • BVerfG, 31.01.1952 - 1 BvR 68/51

    Prozeßkostenhilfe im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 20.09.2007 - 1 BvR 1644/00
    Da insoweit eine Sonderregelung für das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht besteht, scheidet ein Rückgriff auf das geltende sonstige Prozessrecht aus (vgl. BVerfGE 1, 109 ).
  • BVerfG, 18.09.1952 - 1 BvR 49/51

    Rechtzeitigkeit einer Verfassungsbeschwerde bei Vollmachtsvorlage nach

    Auszug aus BVerfG, 20.09.2007 - 1 BvR 1644/00
    Der das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht beherrschende Grundsatz der Offizialmaxime erfordert, dass das Gericht das Vorliegen einer Vollmacht von Amts wegen nachprüft (vgl. BVerfGE 1, 433 ).
  • BVerfG, 26.07.2018 - 1 BvR 1534/17

    Verfassungsbeschwerden gegen das Prostituiertenschutzgesetz mangels hinreichender

    Die Verfassungsbeschwerden der Beschwerdeführerinnen zu 24) und 25) sind unzulässig, weil ihr vormaliger Vertreter - auch nach Aufforderung durch das Gericht - den Nachweis seiner Bevollmächtigung gemäß § 22 Abs. 2 BVerfGG nicht geführt hat (vgl. BVerfGE 62, 194 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 20. September 2007 - 1 BvR 1644/00 -, juris, Rn. 2).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 12.03.2002 - 1 BvR 1644/00 (1)   

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https://dejure.org/2002,13522
BVerfG, 12.03.2002 - 1 BvR 1644/00 (1) (https://dejure.org/2002,13522)
BVerfG, Entscheidung vom 12.03.2002 - 1 BvR 1644/00 (1) (https://dejure.org/2002,13522)
BVerfG, Entscheidung vom 12. März 2002 - 1 BvR 1644/00 (1) (https://dejure.org/2002,13522)
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  • OLG Köln, 30.03.2000 - 1 U 108/98

    Pflichtteilsanspruch nach dem Tod des Erblassers; Misshandlungen durch

    Auszug aus BVerfG, 12.03.2002 - 1 BvR 1644/00
    a) das Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 30. März 2000 - 1 U 108/98 -, .
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Rechtsprechung
   BVerfG, 04.02.2003 - 1 BvR 1644/00 (3)   

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https://dejure.org/2003,20560
BVerfG, 04.02.2003 - 1 BvR 1644/00 (3) (https://dejure.org/2003,20560)
BVerfG, Entscheidung vom 04.02.2003 - 1 BvR 1644/00 (3) (https://dejure.org/2003,20560)
BVerfG, Entscheidung vom 04. Februar 2003 - 1 BvR 1644/00 (3) (https://dejure.org/2003,20560)
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  • OLG Köln, 30.03.2000 - 1 U 108/98

    Pflichtteilsanspruch nach dem Tod des Erblassers; Misshandlungen durch

    Auszug aus BVerfG, 04.02.2003 - 1 BvR 1644/00
    a) das Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 30. März 2000 - 1 U 108/98 -, .
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Rechtsprechung
   BVerfG, 20.08.2002 - 1 BvR 1644/00 (2)   

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https://dejure.org/2002,16971
BVerfG, 20.08.2002 - 1 BvR 1644/00 (2) (https://dejure.org/2002,16971)
BVerfG, Entscheidung vom 20.08.2002 - 1 BvR 1644/00 (2) (https://dejure.org/2002,16971)
BVerfG, Entscheidung vom 20. August 2002 - 1 BvR 1644/00 (2) (https://dejure.org/2002,16971)
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  • OLG Köln, 30.03.2000 - 1 U 108/98

    Pflichtteilsanspruch nach dem Tod des Erblassers; Misshandlungen durch

    Auszug aus BVerfG, 20.08.2002 - 1 BvR 1644/00
    a) das Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 30. März 2000 - 1 U 108/98 -, .
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Rechtsprechung
   BVerfG, 10.12.2003 - 1 BvR 1644/00 (4)   

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https://dejure.org/2003,21272
BVerfG, 10.12.2003 - 1 BvR 1644/00 (4) (https://dejure.org/2003,21272)
BVerfG, Entscheidung vom 10.12.2003 - 1 BvR 1644/00 (4) (https://dejure.org/2003,21272)
BVerfG, Entscheidung vom 10. Dezember 2003 - 1 BvR 1644/00 (4) (https://dejure.org/2003,21272)
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  • OLG Köln, 30.03.2000 - 1 U 108/98

    Pflichtteilsanspruch nach dem Tod des Erblassers; Misshandlungen durch

    Auszug aus BVerfG, 10.12.2003 - 1 BvR 1644/00
    a) das Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 30. März 2000 - 1 U 108/98 -, .
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   BVerfG, 10.11.2004 - 1 BvR 1644/00 (6)   

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https://dejure.org/2004,24362
BVerfG, 10.11.2004 - 1 BvR 1644/00 (6) (https://dejure.org/2004,24362)
BVerfG, Entscheidung vom 10.11.2004 - 1 BvR 1644/00 (6) (https://dejure.org/2004,24362)
BVerfG, Entscheidung vom 10. November 2004 - 1 BvR 1644/00 (6) (https://dejure.org/2004,24362)
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  • OLG Köln, 30.03.2000 - 1 U 108/98

    Pflichtteilsanspruch nach dem Tod des Erblassers; Misshandlungen durch

    Auszug aus BVerfG, 10.11.2004 - 1 BvR 1644/00
    a) das Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 30. März 2000 - 1 U 108/98 -, .
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Rechtsprechung
   BVerfG, 14.05.2004 - 1 BvR 1644/00 (5)   

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https://dejure.org/2004,25256
BVerfG, 14.05.2004 - 1 BvR 1644/00 (5) (https://dejure.org/2004,25256)
BVerfG, Entscheidung vom 14.05.2004 - 1 BvR 1644/00 (5) (https://dejure.org/2004,25256)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Mai 2004 - 1 BvR 1644/00 (5) (https://dejure.org/2004,25256)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Wiederholung einer einstweiligen Anordnung durch Beschlüsse bis zur Entscheidung über eine Verfassungsbeschwerde

  • Judicialis

    BVerfGG § 32 Abs. 6; ; BVerfGG § 93 d Abs. 2

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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  • OLG Köln, 30.03.2000 - 1 U 108/98

    Pflichtteilsanspruch nach dem Tod des Erblassers; Misshandlungen durch

    Auszug aus BVerfG, 14.05.2004 - 1 BvR 1644/00
    gegen a) das Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 30. März 2000 - 1 U 108/98 -, .
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Rechtsprechung
   BVerfG, 11.09.2001 - 1 BvR 1644/00   

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https://dejure.org/2001,28995
BVerfG, 11.09.2001 - 1 BvR 1644/00 (https://dejure.org/2001,28995)
BVerfG, Entscheidung vom 11.09.2001 - 1 BvR 1644/00 (https://dejure.org/2001,28995)
BVerfG, Entscheidung vom 11. September 2001 - 1 BvR 1644/00 (https://dejure.org/2001,28995)
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  • OLG Köln, 30.03.2000 - 1 U 108/98

    Pflichtteilsanspruch nach dem Tod des Erblassers; Misshandlungen durch

    Auszug aus BVerfG, 11.09.2001 - 1 BvR 1644/00
    gegen a) das Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 30. März 2000 - 1 U 108/98 -, b) das Schlussurteil des Landgerichts Köln vom 8. Oktober 1998 - 15 O 411/95 -.
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Rechtsprechung
   BVerfG, 09.07.2003 - 1 BvR 1644/00   

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https://dejure.org/2003,30345
BVerfG, 09.07.2003 - 1 BvR 1644/00 (https://dejure.org/2003,30345)
BVerfG, Entscheidung vom 09.07.2003 - 1 BvR 1644/00 (https://dejure.org/2003,30345)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Juli 2003 - 1 BvR 1644/00 (https://dejure.org/2003,30345)
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  • OLG Köln, 30.03.2000 - 1 U 108/98

    Pflichtteilsanspruch nach dem Tod des Erblassers; Misshandlungen durch

    Auszug aus BVerfG, 09.07.2003 - 1 BvR 1644/00
    gegen a) das Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 30. März 2000 - 1 U 108/98 -, b) das Schlussurteil des Landgerichts Köln vom 8. Oktober 1998 - 15 O 411/95 -.
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   BVerfG, 14.03.2001 - 1 BvR 1644/00   

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https://dejure.org/2001,27576
BVerfG, 14.03.2001 - 1 BvR 1644/00 (https://dejure.org/2001,27576)
BVerfG, Entscheidung vom 14.03.2001 - 1 BvR 1644/00 (https://dejure.org/2001,27576)
BVerfG, Entscheidung vom 14. März 2001 - 1 BvR 1644/00 (https://dejure.org/2001,27576)
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  • OLG Köln, 30.03.2000 - 1 U 108/98

    Pflichtteilsanspruch nach dem Tod des Erblassers; Misshandlungen durch

    Auszug aus BVerfG, 14.03.2001 - 1 BvR 1644/00
    gegen a) das Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 30. März 2000 - 1 U 108/98 -, b) das Schlussurteil des Landgerichts Köln vom 8. Oktober 1998 - 15 O 411/95 -.
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