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   BVerfG, 11.11.1999 - 1 BvR 1647/96   

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BVerfG, 11.11.1999 - 1 BvR 1647/96 (https://dejure.org/1999,3378)
BVerfG, Entscheidung vom 11.11.1999 - 1 BvR 1647/96 (https://dejure.org/1999,3378)
BVerfG, Entscheidung vom 11. November 1999 - 1 BvR 1647/96 (https://dejure.org/1999,3378)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Im Hinblick auf zwischenzeitlich erfolgte Gesetzesänderung kein schwerer Nachteil durch Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde von Pflegeeltern gegen die Versagung der Herausgabe eines Kindes bzw eines entsprechenden Umgangsrechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Herausgabeanspruch der Pflegeeltern bezüglich eines Kindes gegen die leibliche Mutter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 413
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 349/80

    Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung zur Anhörung des Kindes bei der

    Auszug aus BVerfG, 11.11.1999 - 1 BvR 1647/96
    a) Dabei kann es dahingestellt bleiben, ob die Beschwerdeführer zu 2), die weder gesetzliche Vertreter noch Bevollmächtigte des Beschwerdeführers zu 1) sind, die Befugnis haben, die Verfassungsbeschwerde auch in dessen Namen zu erheben (vgl. BVerfGE 55, 171 [176, 178]; 72, 122 [132 ff.]; 79, 51 [58 f.]).

    Das Verfahren muß somit grundsätzlich geeignet sein, eine möglichst zuverlässige Grundlage für eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung zu erlangen (vgl. BVerfGE 55, 171 [182]).

  • BVerfG, 17.10.1984 - 1 BvR 284/84

    Verfassungsgerichtliche Kontrolle von Entscheidungen über den Verbleib eines

    Auszug aus BVerfG, 11.11.1999 - 1 BvR 1647/96
    1. Die Verfassungsbeschwerde hat keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung (§ 93 a Abs. 2 Nr. 1 BVerfGG), da die mit ihr aufgeworfenen Fragen bereits geklärt sind (vgl. BVerfGE 68, 176 [185 ff.]; 75, 201 [217 ff.]).

    Denn der Grundrechtsschutz der Pflegefamilie aus Art. 6 Abs. 1 und 3 GG beeinflußt auch das Verfahrensrecht (vgl. BVerfGE 53, 30 [65]; 68, 176 [187]).

  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 857/85

    Mutter der minderjährigen Asylbewerber - §§ 90 ff BVerfGG, Vertretung

    Auszug aus BVerfG, 11.11.1999 - 1 BvR 1647/96
    a) Dabei kann es dahingestellt bleiben, ob die Beschwerdeführer zu 2), die weder gesetzliche Vertreter noch Bevollmächtigte des Beschwerdeführers zu 1) sind, die Befugnis haben, die Verfassungsbeschwerde auch in dessen Namen zu erheben (vgl. BVerfGE 55, 171 [176, 178]; 72, 122 [132 ff.]; 79, 51 [58 f.]).
  • BVerfG, 02.06.1999 - 1 BvR 1689/96

    Verfassungsbeschwerde gegen die Abweisung eines Herausgabeverlangens der

    Auszug aus BVerfG, 11.11.1999 - 1 BvR 1647/96
    Das Abweichen von einem fachpsychologischen Gutachten bedarf daher einer eingehenden Begründung und des Nachweises eigener Sachkunde des Gerichts (vgl. Beschluß der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Juni 1999 - 1 BvR 1689/96 -, Umdruck S. 5).
  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 332/86

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslegung des § 1632 Abs. 4 BGB

    Auszug aus BVerfG, 11.11.1999 - 1 BvR 1647/96
    1. Die Verfassungsbeschwerde hat keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung (§ 93 a Abs. 2 Nr. 1 BVerfGG), da die mit ihr aufgeworfenen Fragen bereits geklärt sind (vgl. BVerfGE 68, 176 [185 ff.]; 75, 201 [217 ff.]).
  • BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77

    Mülheim-Kärlich

    Auszug aus BVerfG, 11.11.1999 - 1 BvR 1647/96
    Denn der Grundrechtsschutz der Pflegefamilie aus Art. 6 Abs. 1 und 3 GG beeinflußt auch das Verfahrensrecht (vgl. BVerfGE 53, 30 [65]; 68, 176 [187]).
  • BVerfG, 12.10.1988 - 1 BvR 818/88

    Sorgerechtsprozeß

    Auszug aus BVerfG, 11.11.1999 - 1 BvR 1647/96
    a) Dabei kann es dahingestellt bleiben, ob die Beschwerdeführer zu 2), die weder gesetzliche Vertreter noch Bevollmächtigte des Beschwerdeführers zu 1) sind, die Befugnis haben, die Verfassungsbeschwerde auch in dessen Namen zu erheben (vgl. BVerfGE 55, 171 [176, 178]; 72, 122 [132 ff.]; 79, 51 [58 f.]).
  • OLG Köln, 01.07.1996 - 16 Wx 74/96
    Auszug aus BVerfG, 11.11.1999 - 1 BvR 1647/96
    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde 1. des Minderjährigen M ..., gesetzlich vertreten durch Frau M ..., 2. a) der Frau S ..., b) des Herrn S ... - Bevollmächtigte: Rechtsanwältinnen Claudia Marquardt und Partnerin, Aachener Straße 197-199, Köln - gegen a) den Beschluß des Oberlandesgerichts Köln vom 1. Juli 1996 - 16 Wx 74/96 -, b) den Beschluß des Landgerichts Bonn vom 16. Februar 1996 - 4 T 613/95 -, c) den Beschluß des Amtsgerichts Bonn vom 12. September 1995 - 37 VIII M 837 - 838 - hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Vizepräsidenten Papier und die Richterinnen Haas, Hohmann-Dennhardt gemäß § 93 b in Verbindung mit § 93 a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 11. November 1999 einstimmig beschlossen:.
  • BVerfG, 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98

    Gegenläufige Kindesrückführungsanträge

    Auszug aus BVerfG, 11.11.1999 - 1 BvR 1647/96
    Dabei wäre auch dem besonderen Gebot der Verfahrensbeschleunigung in kindschaftsrechtlichen Verfahren Rechnung zu tragen und mit Blick auf § 50 FGG zu prüfen, ob vorliegend die verfassungsrechtliche Verankerung des Kindeswohls in Art. 6 Abs. 2 und Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) die Bestellung eines Verfahrenspflegers verlangt, um eine eigenständige Wahrnehmung der Belange des Beschwerdeführers zu 1) sicherzustellen (vgl. BVerfG, EuGRZ 1998, 612 [617]).
  • BVerfG, 27.09.2007 - 2 BvR 725/07

    Ladung zum Strafantritt (Versagung der Ladung in den offenen Vollzug zwecks

    An einem solchen Nachteil kann es fehlen, wenn eine Änderung der Sach- oder Rechtslage dem Beschwerdeführer die Möglichkeit verschafft, dass über sein Begehren unter Würdigung der von ihm geltend gemachten Umstände unter Wahrung seiner schutzwürdigen Belange entschieden wird (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 11. November 1999 - 1 BvR 1647/96 -, NJWE-FER 2000, S. 199).
  • BVerfG, 11.12.2000 - 1 BvR 661/00

    GG Art 2 Abs 1 iVm Art 20 Abs 3 verletzende Zurückweisung einer

    In kindschaftsrechtlichen Verfahren ist nach alledem eine besondere Sensibilität für die Problematik der Verfahrensdauer erforderlich (vgl. auch BVerfG, FamRZ 2000, S. 413 [414]).
  • BVerfG, 11.12.2000 - 2 BvR 661/00
    In kindschaftsrechtlichen Verfahren ist nach alledem eine besondere Sensibilität für die Problematik der Verfahrensdauer erforderlich (vgl. auch BVerfG, FamRZ 2000, S. 413 ).
  • OLG Koblenz, 17.09.2008 - 7 UF 237/08

    Voraussetzungen für ein Umgangsrecht nichtgesetzlicher Großeltern; Umgangsrecht

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