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   BVerfG, 04.07.2001 - 1 BvR 165/01   

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https://dejure.org/2001,807
BVerfG, 04.07.2001 - 1 BvR 165/01 (https://dejure.org/2001,807)
BVerfG, Entscheidung vom 04.07.2001 - 1 BvR 165/01 (https://dejure.org/2001,807)
BVerfG, Entscheidung vom 04. Juli 2001 - 1 BvR 165/01 (https://dejure.org/2001,807)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Zur Auslagenerstattung bei Beseitigung des angegriffenen Aktes durch die öffentliche Gewalt sowie zum Erfordernis zeitnaher Entscheidung im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes

  • Wolters Kluwer

    Auslagen im Verfahren - Billigkeitsgesichtspunkte - Auslagenerstattung - Untätigkeitsbeschwerde zum Landessozialgericht - Verfassungsbeschwerde - Gewährleistung vorläufigen Rechtsschutzes - Eilverfahren

  • Judicialis

    BVerfGG § 93 d Abs. 2 Satz 1; ; BRAGO § 113 Abs. 2 Satz 3; ; GG Art. 19 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 34a Abs. 3
    Kostenentscheidung nach Erledigung eines Verfassungsbeschwerdeverfahrens

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2001, 694
 
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Wird zitiert von ... (62)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 638/96

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die

    Auszug aus BVerfG, 04.07.2001 - 1 BvR 165/01
    Aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 19 Abs. 4 GG folgt, dass die Gerichte wegen der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit Rechtsfragen nicht vertiefend behandeln müssen und ihre Entscheidung maßgeblich auf der Grundlage einer Folgenabwägung treffen können (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 25. Juli 1996 - 1 BvR 638/96 -, NVwZ 1997, S. 479 ).
  • LSG Bayern, 20.12.2000 - L 12 B 339/00
    Auszug aus BVerfG, 04.07.2001 - 1 BvR 165/01
    unmittelbar gegen den Beschluss des Bayerischen Landessozialgerichts München vom 20. Dezember 2000 - L 12 B 339/00 KA -,.
  • BVerfG, 17.11.1999 - 1 BvR 1708/99

    Strittige Rechtsverhältnisse müssen in angemessener Zeit geklärt werden

    Auszug aus BVerfG, 04.07.2001 - 1 BvR 165/01
    b) Die Gewährung effektiven Rechtsschutzes, zu der auch die Entscheidung in angemessener Zeit gehört (vgl. BVerfGE 88, 118 m.w.N.; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 17. November 1999 - 1 BvR 1708/99 -, NJW 2000, S. 797), fällt allein in die Sphäre der öffentlichen Gewalt.
  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus BVerfG, 04.07.2001 - 1 BvR 165/01
    b) Die Gewährung effektiven Rechtsschutzes, zu der auch die Entscheidung in angemessener Zeit gehört (vgl. BVerfGE 88, 118 m.w.N.; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 17. November 1999 - 1 BvR 1708/99 -, NJW 2000, S. 797), fällt allein in die Sphäre der öffentlichen Gewalt.
  • BVerfG, 17.03.1997 - 2 BvQ 8/97

    Erfolgloser Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung gegen Abschiebung

    Auszug aus BVerfG, 04.07.2001 - 1 BvR 165/01
    aa) Es ist Aufgabe der jeweils zuständigen Gerichte, organisatorisch sicherzustellen, dass der Betroffene von Möglichkeiten des Rechtsschutzes, den die Rechtsordnung ihm einräumt, in einer den Anforderungen des Art. 19 Abs. 4 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip entsprechenden Weise Gebrauch machen kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 17. März 1997 - 2 BvQ 8/97 -, NVwZ-Beilage 6/1997, S. 41 ).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 04.07.2001 - 1 BvR 165/01
    Die Festsetzung des Gegenstandswertes beruht auf § 113 Abs. 2 Satz 3 BRAGO (vgl. BVerfGE 79, 365).
  • BVerfG, 19.11.1991 - 1 BvR 1521/89

    Auslagenerstattung bei Erledigung der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 04.07.2001 - 1 BvR 165/01
    Die fakultative Anordnung einer Auslagenerstattung ist aber insbesondere dann angezeigt, wenn die öffentliche Gewalt von sich aus den mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Akt beseitigt oder der Beschwer auf andere Weise abgeholfen hat, sofern dies nicht auf einer Veränderung der Sach- oder Rechtslage beruht (vgl. BVerfGE 85, 109 ).
  • BVerfG, 28.06.1972 - 1 BvR 105/63

    Klagestop Kriegsfolgen

    Auszug aus BVerfG, 04.07.2001 - 1 BvR 165/01
    a) Dabei findet im Verfassungsbeschwerde-Verfahren nicht regelmäßig eine überschlägige Beurteilung der Sach- und Rechtslage statt (vgl. BVerfGE 33, 247 ).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    (2) Ist dem Gericht dagegen eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren nicht möglich, so ist anhand einer Folgenabwägung zu entscheiden (vgl. BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, NVwZ-RR 2001, S. 694 ).
  • BVerfG, 22.09.2009 - 1 BvR 1305/09

    Verfassungsbeschwerde gegen Anordnung einer Sicherheitsleistung bei Aussetzung

    Hieraus ergeben sich für die Gerichte Anforderungen an die Auslegung und Anwendung der jeweiligen Gesetzesbestimmungen über den Eilrechtsschutz (vgl. BVerfGE 93, 1 mit weiteren Nachweisen; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 4. Juli 2001 - 1 BvR 165/01 -, NVwZ-RR 2001, S. 694 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27. April 2005 - 1 BvR 223/05 -, NVwZ 2005, S. 1303).
  • BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 165/09

    Verfahrensrügen gegen Eilbeschlüsse des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in

    Damit war für die Zwischenzeit die Gewährung effektiven Rechtsschutzes gesichert (anders als im Fall von BVerfG, Beschluss der 2. Kammerdes Ersten Senats vom 4. Juli 2001 - 1 BvR 165/01 -, NVwZ-RR 2001, S. 694).
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