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   BVerfG, 17.02.1997 - 1 BvR 1658/96   

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BVerfG, 17.02.1997 - 1 BvR 1658/96 (https://dejure.org/1997,290)
BVerfG, Entscheidung vom 17.02.1997 - 1 BvR 1658/96 (https://dejure.org/1997,290)
BVerfG, Entscheidung vom 17. Februar 1997 - 1 BvR 1658/96 (https://dejure.org/1997,290)
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Nachbarklage wegen Elektrosmog

§§ 906, 1004 BGB, Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG, kein Unterlassungsanspruch bei Unterschreitung der Grenzwerte um ein Vielfaches

Volltextveröffentlichungen (5)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfassungsbeschwerde; Grundrechtsschutz; Immissionenschutz; Beweislast

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Schutzkonzept gegen Elektrosmog

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 906 1004; GG Art. 2 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1
    Kontrolle zivilrechtlichler Entscheidungen zur Immission elektromagnetischer Strahlungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Hat Nachbar einen Anspruch auf Betriebseinstellung einer Transformatorenstation? (IBR 1997, 341)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 2501
  • NJW 1997, 2509
  • NVwZ 1997, 990 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (68)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 26.01.1988 - 1 BvR 1561/82

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung

    Auszug aus BVerfG, 17.02.1997 - 1 BvR 1658/96
    Aus ihm ist vielmehr auch eine Schutzpflicht des Staates und seiner Organe für das geschützte Rechtsgut abzuleiten, deren Vernachlässigung von den Betroffenen mit der Verfassungsbeschwerde geltend gemacht werden kann (vgl. BVerfGE 77, 170 [214]; 77, 381 [402 f.]; 79, 174 [201 f.]).

    Eine Verletzung der Schutzpflicht kann nur festgestellt werden, wenn die öffentliche Gewalt Schutzvorkehrungen überhaupt nicht getroffen hat oder die getroffenen Maßnahmen gänzlich ungeeignet oder völlig unzulänglich sind, das gebotene Schutzziel zu erreichen, oder erheblich dahinter zurückbleiben (vgl. BVerfGE 56, 54 [81]; 77, 381 [405]; 79, 174 [202]; 85, 191 [212 f.]; 92, 26 [46]).

    Eine ausdrückliche Zulassung von Anlagen, die elektromagnetische Felder erzeugen, durch den Gesetzgeber war nicht erforderlich, da Vorschriften bestehen, die auf solche Anlagen anwendbar sind und ausreichenden Schutz vor ihren Gefahren gewähren (vgl. BVerfGE 77, 381 [403]).

    Das Bundesverfassungsgericht hat lediglich die Beachtung der grundrechtlichen Normen und Maßstäbe sicherzustellen und kann daher nur prüfen, ob die angegriffene Entscheidung Auslegungsfehler erkennen läßt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (vgl. BVerfGE 53, 30 [61]; 77, 381 [404 f.]; 89, 214 [230]).

  • BVerfG, 29.10.1987 - 2 BvR 624/83

    Lagerung chemischer Waffen

    Auszug aus BVerfG, 17.02.1997 - 1 BvR 1658/96
    Aus ihm ist vielmehr auch eine Schutzpflicht des Staates und seiner Organe für das geschützte Rechtsgut abzuleiten, deren Vernachlässigung von den Betroffenen mit der Verfassungsbeschwerde geltend gemacht werden kann (vgl. BVerfGE 77, 170 [214]; 77, 381 [402 f.]; 79, 174 [201 f.]).

    Ob im vorliegenden Fall die geltend gemachte Grundrechtsgefährdung die Schwelle verfassungsrechtlich unerheblicher Grundrechtsbeeinträchtigungen überschreitet (vgl. BVerfGE 66, 39 [57 f.]; 77, 170 [220]), kann jedoch offenbleiben.

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 17.02.1997 - 1 BvR 1658/96
    Durch die Versagung einer Entscheidung zur Sache entsteht den Beschwerdeführern kein besonders schwerer Nachteil, weil die Verfassungsbeschwerde keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BVerfGE 90, 22 [25 f.]).

    Zudem blieben die Beschwerdeführer auch bei einer Zurückverweisung an das Ausgangsgericht ohne Erfolg, weil nach Inkrafttreten der Sechsundzwanzigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ( Verordnung über elektromagnetische Felder - 26. BImSchV ) vom 16. Dezember 1996 (BGBl I S. 1966) der vom Oberlandesgericht herangezogene Grenzwert nun normativ festgelegt ist und gemäß § 906 Abs. 1 Satz 2 BGB auch im bürgerlich-rechtlichen Nachbarstreit zu berücksichtigen wäre (vgl. BVerfGE 90, 22 [26]).

  • BVerfG, 14.01.1981 - 1 BvR 612/72

    Fluglärm

    Auszug aus BVerfG, 17.02.1997 - 1 BvR 1658/96
    Da Wirkungen biologisch-physiologisch feststellbar sind, kommt es auf die Frage, ob der Schutz des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG darüber hinaus auch auf den geistig-seelischen Bereich, also das psychische Wohlbefinden, zu erstrecken ist (vgl. BVerfGE 56, 54 [73 ff.]), nicht an.

    Eine Verletzung der Schutzpflicht kann nur festgestellt werden, wenn die öffentliche Gewalt Schutzvorkehrungen überhaupt nicht getroffen hat oder die getroffenen Maßnahmen gänzlich ungeeignet oder völlig unzulänglich sind, das gebotene Schutzziel zu erreichen, oder erheblich dahinter zurückbleiben (vgl. BVerfGE 56, 54 [81]; 77, 381 [405]; 79, 174 [202]; 85, 191 [212 f.]; 92, 26 [46]).

  • BVerfG, 16.12.1983 - 2 BvR 1160/83

    Nachrüstung

    Auszug aus BVerfG, 17.02.1997 - 1 BvR 1658/96
    Bloße Grundrechtsgefährdungen liegen im allgemeinen noch im Vorfeld verfassungsrechtlich erheblicher Grundrechtsbeeinträchtigungen; sie können indes unter bestimmten Voraussetzungen Grundrechtsverletzungen gleich zu achten sein (vgl. BVerfGE 49, 89 [141]; 51, 324 [346 f.]; 66, 39 [58]).

    Ob im vorliegenden Fall die geltend gemachte Grundrechtsgefährdung die Schwelle verfassungsrechtlich unerheblicher Grundrechtsbeeinträchtigungen überschreitet (vgl. BVerfGE 66, 39 [57 f.]; 77, 170 [220]), kann jedoch offenbleiben.

  • BVerwG, 09.02.1996 - 11 VR 46.95

    Immissionsschutz: Anforderungen des Nachbarschutzes gegenüber elektromagnetischen

    Auszug aus BVerfG, 17.02.1997 - 1 BvR 1658/96
    Soweit Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG Schutz gegen Einwirkungen benachbarter Anlagen verlangt, hat der Gesetzgeber dem durch die Vorschriften des zivilen und öffentlichen Nachbarrechts, insbesondere § 906 BGB und § 22 BImSchG , ausreichend Rechnung getragen (vgl. BVerwG, NuR 1996, S. 513 [515]).

    Er entspricht nicht nur den neuesten Empfehlungen der Strahlenschutzkommission (Bekanntmachung vom 10. Mai 1995, BAnz Nr. 147a; vgl. BVerwG, NuR 1996, S. 513 [514 f.]), wie das Oberlandesgericht hervorgehoben hat, sondern auch dem in Anhang 2 zu § 3 der Verordnung über elektromagnetische Felder mit ausführlicher Begründung festgelegten Grenzwert für die magnetische Flußdichte niederfrequenter Felder (vgl. BRDrucks 393/96, S. 18 ff.).

  • BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84

    Straßenverkehrslärm

    Auszug aus BVerfG, 17.02.1997 - 1 BvR 1658/96
    Aus ihm ist vielmehr auch eine Schutzpflicht des Staates und seiner Organe für das geschützte Rechtsgut abzuleiten, deren Vernachlässigung von den Betroffenen mit der Verfassungsbeschwerde geltend gemacht werden kann (vgl. BVerfGE 77, 170 [214]; 77, 381 [402 f.]; 79, 174 [201 f.]).

    Eine Verletzung der Schutzpflicht kann nur festgestellt werden, wenn die öffentliche Gewalt Schutzvorkehrungen überhaupt nicht getroffen hat oder die getroffenen Maßnahmen gänzlich ungeeignet oder völlig unzulänglich sind, das gebotene Schutzziel zu erreichen, oder erheblich dahinter zurückbleiben (vgl. BVerfGE 56, 54 [81]; 77, 381 [405]; 79, 174 [202]; 85, 191 [212 f.]; 92, 26 [46]).

  • BVerfG, 25.07.1979 - 2 BvR 878/74

    Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus BVerfG, 17.02.1997 - 1 BvR 1658/96
    Das Oberlandesgericht war auch nicht gehalten, wegen der staatlichen Schutzpflicht für die körperliche Unversehrtheit bei der Beweisführungspflicht und der diese ergänzenden Beweislastregelung von den zivilprozessualen und bürgerlichrechtlichen Grundsätzen abzuweichen (vgl. BVerfGE 52, 131 [154 ff.]).
  • BGH, 20.11.1992 - V ZR 82/91

    Lärmimmissionen durch Frösche in einem Gartenteich

    Auszug aus BVerfG, 17.02.1997 - 1 BvR 1658/96
    Entsprechend der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat das Oberlandesgericht für die Wesentlichkeit der Beeinträchtigung i. S. des § 906 Abs. 1 BGB auf das Empfinden eines verständigen Durchschnittsmenschen im Hinblick auf Natur und Zweckbestimmung des konkret betroffenen Grundstücks abgestellt (vgl. BGHZ 120, 239 [255]).
  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 1379/80

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von

    Auszug aus BVerfG, 17.02.1997 - 1 BvR 1658/96
    Art. 103 Abs. 1 GG gewährt keinen Schutz dagegen, daß das Gericht das Vorbringen von Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts ganz oder teilweise unberücksichtigt läßt (vgl. BVerfGE 60, 1 [5]; 69, 141 [143 f.]).
  • BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77

    Kalkar I

  • BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77

    Mülheim-Kärlich

  • BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvF 1/90

    Zweitregister

  • BVerfG, 19.10.1993 - 1 BvR 567/89

    Bürgschaftsverträge

  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84

    Nichtladung von Zeugen trotz Beweisbeschluß und Zahlung des Vorschusses

  • BVerfG, 19.06.1979 - 2 BvR 1060/78

    Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten

  • BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1025/82

    Nachtarbeitsverbot

  • BVerfG, 28.02.2002 - 1 BvR 1676/01

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Mobilfunkanlage

    a) Es kann offen bleiben, ob die staatliche Schutzpflicht vorliegend berührt ist (so auch hinsichtlich der Grenzwerte für Niederfrequenzanlagen BVerfG, Kammerbeschluss vom 17. Februar 1997, NJW 1997, S. 2509).
  • BVerfG, 24.01.2007 - 1 BvR 382/05

    Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz durch Nichtzulassung der

    Eine Verletzung der Nachbesserungspflicht durch den Verordnungsgeber kann gerichtlich erst festgestellt werden, wenn evident ist, dass eine ursprünglich rechtmäßige Regelung zum Schutz der Gesundheit auf Grund neuer Erkenntnisse oder einer veränderten Situation verfassungsrechtlich untragbar geworden ist (vgl. zum Vorstehenden BVerfG, Kammerbeschluss vom 28. Februar 2002, a.a.O. sowie BVerfGE 49, 89 ; 56, 54 ; BVerfG, Kammerbeschluss vom 17. Februar 1997 - 1 BvR 1658/96 -, NJW 1997, S. 2509).
  • VG Berlin, 07.04.2020 - 14 L 32.20

    Coronavirus: Gottesdienste dürfen in Berlin weiterhin nicht stattfinden

    Dem Staat kommt insoweit eine besondere Schutzpflicht zu (vgl. z.B.BVerfG, Beschlüsse vom 17.02.1997, NJW 1997, 2509; 26.01.1988, NVwZ 1988, 427, 428; 29.10.1987, NJW 1988, 1651, 1653 f.; jeweils m.w.N.).
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