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   BVerfG, 20.02.1984 - 1 BvR 166/84   

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BVerfG, 20.02.1984 - 1 BvR 166/84 (https://dejure.org/1984,17325)
BVerfG, Entscheidung vom 20.02.1984 - 1 BvR 166/84 (https://dejure.org/1984,17325)
BVerfG, Entscheidung vom 20. Februar 1984 - 1 BvR 166/84 (https://dejure.org/1984,17325)
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Wird zitiert von ... (14)

  • BFH, 15.03.1995 - II R 7/91
    Die Gegenvorstellung des Klägers ist statthaft, da er durch seinen Hinweis auf die fehlerhaft unterbliebene mündliche Verhandlung zumindest auch die Verletzung rechtlichen Gehörs (Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes -GG-) rügt und somit einen Grund nennt, der nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) im Rahmen einer Gegenvorstellung geprüft werden muß (vgl. Beschlüsse des BVerfG vom 20. Februar 1984 1 BvR 166/84 , Steuerrechtsprechung in Karteiform, Gesetz über das Bundesverfassungsgericht, § 93, Rechtspruch 16, und vom 8. Juli 1986 2 BvR 152/83, BVerfGE 73, 322).
  • BFH, 01.07.1991 - IV B 148/90

    Zulässigkeit einer Gegenvorstellung bei nicht gegebenen Rechtsbehelfen gegen den

    Soweit hiervon abweichend und weitergehend eine Abänderung für zulässig gehalten wird, geschieht das nur in Fällen, in denen die Entscheidung auf einer Verletzung des Rechts auf Gehör (Art. 103 des Grundgesetzes - GG -) beruht oder unter Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) ergangen ist (so Beschluß des - damals - gemäß § 93 a des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht berufenen Ausschusses vom 20. Februar 1984 1 BvR 166/84, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Gesetz über das Bundesverfassungsgericht, § 93, Rechtsspruch 16; vgl. auch Beschluß des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 8. Juli 1986 2 BvR 152/83, BVerfGE 73, 322, 329 unter 3.).
  • BFH, 26.07.2001 - XI S 14/00

    Einkommensteuer - Nichtzulassungsbeschwerde - Prozesskostenhilfe - Antrag auf PKH

    Soweit der Antragsteller geltend machen will, dass der Beschluss des Senats XI S 10/99 seinerseits aus Gründen fehlerhaft zustande gekommen sei, die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) im Rahmen einer Gegenvorstellung geprüft werden müssten (Verletzung des Rechts auf Gehör, Art. 103 GG, Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen Richters, Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, vgl. Beschlüsse des BVerfG vom 20. Februar 1984 1 BvR 166/84, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Gesetz über das Bundesverfassungsgericht, § 93, Rechtsspruch 17, und vom 8. Juli 1986 2 BvR 152/83, BVerfGE 73, 322 oder wenn die angegriffene Entscheidung jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt BFH in BFH/NV 1997, 697, m.w.N.), kann seinen Ausführungen ein solcher Fehler nicht entnommen werden.
  • BFH, 29.03.2000 - II S 2/00

    Gegenvorstellung

    Die "Gegendarstellung" des Antragstellers ist als Gegenvorstellung (vgl. hierzu Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Februar 1984 1 BvR 166/84, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Gesetz über das Bundesverfassungsgericht, § 93, Rechtsspruch 16, 17, und vom 8. Juli 1986 2 BvR 152/83, BVerfGE 73, 322, 326) anzusehen; sein Begehren bleibt ohne Erfolg.
  • BFH, 11.03.1996 - V B 85/95

    Statthaftigkeit der Gegenvorstellung gegen einen Beschluss eines obersten

    Eine Gegenvorstellung soll zwar statthaft sein, wenn das Recht auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes -- GG --) verletzt oder gegen das Gebot des gesetzlichen Richters verstoßen worden ist (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) oder die Entscheidung jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt (Art. 3 Abs. 1 GG; vgl. dazu u. a. BFH-Beschlüsse vom 21. Dezember 1992 XI S 16/92 und XI S 17/92, BFH/NV 1993, 485; vom 21. Dezember 1990 V B 40/90, BFH/NV 1991, 612; Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Februar 1984 1 BvR 166/84, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Gesetz über das Bundesverfassungsgericht, § 93, Rechtsspruch 16, und vom 8. Juli 1986 2 BvR 152/83, BVerfGE 73, 322).
  • BFH, 30.06.1997 - I B 3/94

    Statthaftigkeit einer Gegenvorstellung

    Eine Gegenvorstellung soll zwar dennoch statthaft sein, wenn das Recht auf recht liches Gehör (Art. 103 Abs. 1 des Grund gesetzes -- GG --) verletzt oder gegen das Gebot des gesetzlichen Richters verstoßen worden ist (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) oder die Entscheidung jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt (Art. 20 Abs. 3 GG; vgl. dazu u. a. BFH-Beschlüsse vom 21. Dezember 1992 XI S 16/92 und XI S 17/92, BFH/NV 1993, 485; vom 21. Dezember 1990 V B 40/90, BFH/NV 1991, 612; Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Februar 1984 1 BvR 166/84, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Gesetz über das Bundesverfassungsgericht, § 93, Rechtsspruch 17, und vom 8. Juli 1986 2 BvR 152/83, BVerfGE 73, 322).
  • BFH, 12.10.1994 - II B 57/94

    Statthaftigkeit einer Beschwerde als förmliches Rechtsmittel

    Gründe, die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) im Rahmen einer Gegenvorstellung geprüft werden müßten -- Verletzung des Rechts auf Gehör (Art. 103 des Grundgesetzes -- GG --) oder Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) -- (vgl. Beschlüsse des BVerfG vom 20. Februar 1984 1 BvR 166/84, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Gesetz über das Bundesverfassungsgericht, § 93, Rechtsspruch 16, und vom 8. Juli 1986 2 BvR 152/83, BVerfGE 73, 322), liegen offensichtlich nicht vor.
  • BFH, 19.07.1994 - II S 13/94

    Schlüssige Darlegung von Gründen bei einem Antrag auf Wiederaufnahme des

    Auch als Gegenvorstellung (vgl. hierzu Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Februar 1984 1 BvR 166/84, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Gesetz über das Bundesverfassungsgericht, § 93, Rechtsspruch 16, und vom 8. Juli 1986 2 BvR 152/83, BVerfGE 73, 322, 326) ist das Begehren der Antragstellerin ohne Erfolg.
  • BFH, 10.04.1990 - IV S 4/89

    Möglichkeit der Aufhebung oder Änderung einer unanfechtbaren Entscheidung durch

    Soweit hiervon abweichend und weitergehend eine Abänderung für zulässig gehalten wird, geschieht das nur in Fällen, in denen die Entscheidung auf einer Verletzung des Rechts auf Gehör (Art. 103 des Grundgesetzes - GG -) beruht oder unter Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) ergangen ist (so Beschluß des - damals - gemäß § 93 a des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht - BVerfGG - berufenen Ausschusses vom 20. Februar 1984 1 BvR 166/84, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Gesetz über das Bundesverfassungsgericht, § 93, Rechtsspruch 16; vgl. auch Beschluß des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 8. Juli 1986 2 BvR 152/83, BVerfGE 73, 322, 329 unter 3.).
  • BFH, 22.10.1986 - II B 144/86

    Statthaftwerden eines unstatthaften Rechtsmittels durch Behaupten der Verletzung

    Soweit hiervon abweichend und weitergehend auf Gegenvorstellung hin eine Abänderung für zulässig gehalten wird, geschieht das nur in Fällen, in denen die Entscheidung auf Verletzung des rechtlichen Gehörs beruht oder unter Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) ergangen ist (Beschluß des gemäß § 93a Abs. 2 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht berufenen Ausschusses vom 20. Februar 1984 1 BvR 166/84).
  • BFH, 16.10.1996 - II S 9/96

    Gegenvorstellung als Rechtsbehelf bei Entscheidungen, die auf einer Verletzung

  • BFH, 06.03.1991 - II S 12/90
  • BFH, 09.03.1994 - II B 35/94

    Unzulässigkeit einer Gegenvorstellung

  • BFH, 24.01.1990 - II B 165/89
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