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   BVerfG, 13.12.2002 - 1 BvR 1660/96   

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https://dejure.org/2002,2043
BVerfG, 13.12.2002 - 1 BvR 1660/96 (https://dejure.org/2002,2043)
BVerfG, Entscheidung vom 13.12.2002 - 1 BvR 1660/96 (https://dejure.org/2002,2043)
BVerfG, Entscheidung vom 13. Dezember 2002 - 1 BvR 1660/96 (https://dejure.org/2002,2043)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Höhe des Beitragssatzes auf Versorgungsbezüge von in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versicherten Ruhestandsbeamten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2003, 368
  • NZS 2003, 254
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 15.03.2000 - 1 BvL 16/96

    Krankenversicherung der Rentner

    Auszug aus BVerfG, 13.12.2002 - 1 BvR 1660/96
    Grundlage dafür ist § 6 Abs. 3 Satz 1 SGB V in der Fassung des Art. 1 GRG (zur Entwicklung der Krankenversicherung der Rentner vgl. BVerfGE 69, 272 [274 ff.]; 102, 68 [69 ff.]).

    Gleichzeitig wurden allgemein die Zugangsvoraussetzungen zur Krankenversicherung der Rentner verschärft, indem § 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V in der Fassung des Art. 1 GRG eine Vorversicherungszeit von neun Zehnteln der zweiten Hälfte des Erwerbslebens verlangte (vgl. dazu BVerfGE 102, 68 [71 f.]).

    In § 240 SGB V wurde der Grundsatz verankert, dass die Beitragsbelastung die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des freiwilligen Mitglieds zu berücksichtigen hat (dazu näher BVerfGE 102, 68 [72 f.]).

    Die Vorversicherungszeit konnte nur noch mit Zeiten einer Pflichtversicherung oder einer durch eine Pflichtversicherung begründeten Familienversicherung erfüllt werden (dazu näher BVerfGE 102, 68 [73]).

    Eine Durchbrechung dieses gesetzgeberischen Konzepts kann lediglich darin gesehen werden, dass dieser Personenkreis für Leistungen der betrieblichen Altersversorgung wegen der Streichung des "Altersprivilegs" nun voll beitragspflichtig ist (vgl. BVerfGE 102, 68 [95]).

    Der Gesetzgeber hat die Krankenversicherung der Rentner in den Voraussetzungen des Krankenversicherungsschutzes, hinsichtlich der Beitragspflicht der Versicherten sowie der Art der Finanzierung häufigen Rechtsänderungen unterworfen (vgl. BVerfGE 69, 272 [274]; 102, 68 [70]).

    Der Gesetzgeber hat zwar dafür zu sorgen, dass die Abgrenzung zwischen den Personen, die in die Krankenversicherung der Rentner gelangen können, und denjenigen, die auf die freiwillige Versicherung verwiesen werden, nach sachgerechten Kriterien, insbesondere der sozialen Schutzbedürftigkeit und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, erfolgt (vgl. BVerfGE 102, 68 [89 ff.]).

  • BVerfG, 16.07.1985 - 1 BvL 5/80

    Krankenversicherung der Rentner

    Auszug aus BVerfG, 13.12.2002 - 1 BvR 1660/96
    Grundlage dafür ist § 6 Abs. 3 Satz 1 SGB V in der Fassung des Art. 1 GRG (zur Entwicklung der Krankenversicherung der Rentner vgl. BVerfGE 69, 272 [274 ff.]; 102, 68 [69 ff.]).

    Der Gesetzgeber hat die Krankenversicherung der Rentner in den Voraussetzungen des Krankenversicherungsschutzes, hinsichtlich der Beitragspflicht der Versicherten sowie der Art der Finanzierung häufigen Rechtsänderungen unterworfen (vgl. BVerfGE 69, 272 [274]; 102, 68 [70]).

    Die Rechtsentwicklung der letzten Jahrzehnte ist von dem Grundgedanken bestimmt, jüngere Krankenversicherte von der Finanzierung des höheren Aufwands für Rentner zu entlasten (vgl. BVerfGE 69, 272 [313]; BTDrucks 11/2237, S. 141, 152, 159; BTDrucks 12/3608, S. 75).

    Dieses Bestreben einer Entlastung der jüngeren Versichertengeneration ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerfGE 69, 272 [313]) und kann es rechtfertigen, die freiwillig Versicherten beitragsmäßig schlechter als die Pflichtversicherten zu stellen.

    Da der Gesetzgeber die Zugangsvoraussetzungen zu dieser Versicherung und das für pflichtversicherte Rentner geltende Beitragsrecht seit den siebziger Jahren mehrfach zum Nachteil der Betroffenen verändert hatte (vgl. BVerfGE 69, 272 [311]), musste der Personenkreis, zu dem der Ehemann der Beschwerdeführerin gehörte, damit rechnen, dass auch das Beitragsrecht der freiwillig Versicherten modifiziert werden könnte.

    Der Gesetzgeber muss im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung aus Gründen des Allgemeinwohls Neuregelungen treffen können, die sich geänderten Erfordernissen anpassen (vgl. auch BVerfGE 69, 272 [311 f.]).

  • BVerfG, 22.05.2001 - 1 BvL 4/96

    Freiwillig versicherte Selbständige

    Auszug aus BVerfG, 13.12.2002 - 1 BvR 1660/96
    Damit kommt der Regelung unechte Rückwirkung zu (vgl. BVerfGE 103, 392 [403]).

    a) Zwar ist das Vertrauen, insbesondere der älteren und gesundheitlich beeinträchtigten Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung, auf den Fortbestand einer günstigen beitragsrechtlichen Rechtslage in der Regel hoch einzuschätzen (vgl. BVerfGE 103, 392 [404]).

    Die Aufhebung von § 248 Abs. 2 SGB V trug als Teil eines im Gesundheitsstrukturgesetz enthaltenen Bündels von Maßnahmen zur Erhöhung der Beitragseinnahmen und damit zur Erhaltung der Stabilität des Systems der gesetzlichen Krankenversicherung bei (vgl. BVerfGE 103, 392 [404]).

  • BSG, 26.06.1996 - 12 RK 39/95

    Bezug; Freiwillig Versicherte; Rente; Ruhegehalt; Versicherte

    Auszug aus BVerfG, 13.12.2002 - 1 BvR 1660/96
    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde der Frau M ... - Bevollmächtigte: Rechtsanwältin Bettina Schmidt, Heinkelstraße 8, 53125 Bonn - 1. unmittelbar gegen das Urteil des Bundessozialgerichts vom 26. Juni 1996 - 12 RK 39/95 -, 2. mittelbar gegen Art. 1 Nr. 137 und 138 des Gesetzes zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstrukturgesetz) vom 21. Dezember 1992 (BGBl I S. 2266) hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Präsidenten Papier und die Richter Steiner, Hoffmann-Riem gemäß § 93 b in Verbindung mit § 93 a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 13. Dezember 2002 einstimmig beschlossen:.
  • BVerfG, 06.12.1988 - 2 BvL 18/84

    Verfassungsmäßigkeit von § 180 Abs. 5 Nr. 2 i.V. mit Abs. 8 S. 2 Nr. 1 und § 381

    Auszug aus BVerfG, 13.12.2002 - 1 BvR 1660/96
    Dass bei so genannten Rentner-Pensionären (vgl. BVerfGE 79, 223 [224]) ebenfalls ein auf den Zahlbetrag der Rente bezogener Beitragszuschuss nach § 106 SGB VI gewährt wird, stellt den dargestellten Grundsatz nicht in Frage, weil die Rente im Verhältnis zu den Versorgungsbezügen bei dieser Gruppe regelmäßig deutlich geringer ausfällt.
  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 22/95

    Rentenüberleitung II

    Auszug aus BVerfG, 13.12.2002 - 1 BvR 1660/96
    Damit ist dem Gesetzgeber allerdings nicht jede Differenzierung verwehrt (BVerfGE 100, 59 [90]).
  • BVerfG, 21.11.2001 - 1 BvL 19/93

    Dienstbeschädigtenrente

    Auszug aus BVerfG, 13.12.2002 - 1 BvR 1660/96
    Das Grundrecht ist aber dann verletzt, wenn der Gesetzgeber eine Gruppe von Normadressaten anders als eine andere behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 104, 126 [144 f.]; stRspr).
  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52

    Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen

    Auszug aus BVerfG, 13.12.2002 - 1 BvR 1660/96
    Dass eine solche Stichtagsregelung gewisse Härten mit sich bringt, ist nicht zu vermeiden (vgl. BVerfGE 3, 58 [148]).
  • BVerfG, 14.10.1970 - 1 BvR 753/68

    Verfassungsmäßigkeit der Aufhebung der Jahresarbeitsverdienstgrenze in der

    Auszug aus BVerfG, 13.12.2002 - 1 BvR 1660/96
    Die Stichtagsregelung ist demnach als solche geboten und sachgerecht (vgl. BVerfGE 29, 245 [258]).
  • BVerfG, 27.06.1961 - 1 BvL 17/58

    Diplomatische Klausel

    Auszug aus BVerfG, 13.12.2002 - 1 BvR 1660/96
    Diese müssen dann hingenommen werden, wenn die Wahl des Zeitpunktes am gegebenen Sachverhalt orientiert und somit sachlich vertretbar ist (vgl. BVerfGE 13, 31 [38]).
  • BVerfG, 12.03.1985 - 1 BvR 571/81

    Verfassungsmäßigkeit richterlicher Rechtsfortbildung - Betriebsaufspaltung

  • BVerfG, 08.12.1976 - 1 BvR 810/70

    Nichtehelichen-Erbrecht

  • BVerfG, 07.04.2008 - 1 BvR 1924/07

    Kapitalzahlung aus einer Direktlebensversicherung unterliegt Beitragspflicht zur

    Der Gesetzgeber ist von Verfassungs wegen berechtigt, jüngere Krankenversicherte von der Finanzierung des höheren Aufwands für die Rentner zu entlasten und die Rentner entsprechend ihrem Einkommen verstärkt zur Finanzierung heranzuziehen (vgl. BVerfGE 69, 272 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 13. Dezember 2002 - 1 BvR 1660/96 -, SozR 3-2500 § 248 Nr. 6).
  • BVerfG, 28.02.2008 - 1 BvR 2137/06

    Verdoppelung der Beitragslast auf Versorgungsbezüge in der Krankenversicherung

    Der Gesetzgeber ist von Verfassungs wegen berechtigt, jüngere Krankenversicherte von der Finanzierung des höheren Aufwands für die Rentner zu entlasten und die Rentner entsprechend ihrem Einkommen verstärkt zur Finanzierung heranzuziehen (vgl. BVerfGE 69, 272 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 13. Dezember 2002 - 1 BvR 1660/96 -, SozR 3-2500 § 248 Nr. 6).
  • BSG, 10.05.2006 - B 12 KR 5/05 R

    Krankenversicherung - Bemessung von Beiträgen aus Versorgungsbezügen - Geltung

    Die Maßnahme fügt sich ein in die Rechtsentwicklung der letzten Jahrzehnte, die von dem Grundgedanken bestimmt ist, jüngere Krankenversicherte von der Finanzierung des höheren Aufwandes für Rentner zu entlasten und die Rentner entsprechend ihrem Einkommen verstärkt zur Finanzierung heranzuziehen (vgl hierzu BVerfG, Beschluss vom 13. Dezember 2002, 1 BvR 1660/96, SozR 3-2500 § 248 Nr. 6 S 30).

    Dabei entstehende Härten und Ungerechtigkeiten müssen hingenommen werden, wenn die Benachteiligung nur eine kleine Zahl von Personen betrifft und der Verstoß gegen den Gleichheitssatz nicht sehr intensiv ist (vgl BVerfG, Beschluss vom 13. Dezember 2002, 1 BvR 1660/96, SozR 3-2500 § 248 Nr. 6 S 30).

  • BSG, 10.05.2006 - B 12 KR 13/05 R

    Krankenversicherung - Bemessung von Beiträgen aus Versorgungsbezügen nach dem

    Die Maßnahme fügt sich ein in die Rechtsentwicklung der letzten Jahrzehnte, die von dem Grundgedanken bestimmt ist, jüngere Krankenversicherte von der Finanzierung des höheren Aufwandes für Rentner zu entlasten und die Rentner entsprechend ihrem Einkommen verstärkt zur Finanzierung heranzuziehen (vgl hierzu BVerfG, Beschluss vom 13. Dezember 2002, 1 BvR 1660/96, SozR 3-2500 § 248 Nr. 6 S 30).

    Dabei entstehende Härten und Ungerechtigkeiten müssen hingenommen werden, wenn die Benachteiligung nur eine kleine Zahl von Personen betrifft und der Verstoß gegen den Gleichheitssatz nicht sehr intensiv ist (BVerfG, Beschluss vom 13. Dezember 2002, 1 BvR 1660/96, SozR 3-2500 § 248 Nr. 6 S 30).

  • BSG, 10.05.2006 - B 12 KR 3/05 R

    Krankenversicherung - Versorgungsbezüge - allgemeiner Beitragssatz mit

    Die Maßnahme fügt sich ein in die Rechtsentwicklung der letzten Jahrzehnte, die von dem Grundgedanken bestimmt ist, jüngere Krankenversicherte von der Finanzierung des höheren Aufwandes für Rentner zu entlasten und die Rentner entsprechend ihrem Einkommen verstärkt zur Finanzierung heranzuziehen (vgl hierzu BVerfG, Beschluss vom 13. Dezember 2002, 1 BvR 1660/96, SozR 3-2500 § 248 Nr. 6 S 30).

    Dabei entstehende Härten und Ungerechtigkeiten müssen hingenommen werden, wenn die Benachteiligung nur eine kleine Zahl von Personen betrifft und der Verstoß gegen den Gleichheitssatz nicht sehr intensiv ist (BVerfG, Beschluss vom 13. Dezember 2002, 1 BvR 1660/96, SozR 3-2500 § 248 Nr. 6 S 30).

  • BSG, 24.08.2005 - B 12 KR 29/04 R

    Krankenversicherung - voller allgemeiner Beitragssatz aus Versorgungsbezügen -

    Die Maßnahme fügt sich ein in die Rechtsentwicklung der letzten Jahrzehnte, die von dem Grundgedanken bestimmt ist, jüngere Krankenversicherte von der Finanzierung des höheren Aufwandes für Rentner zu entlasten und die Rentner entsprechend ihrem Einkommen verstärkt zur Finanzierung heranzuziehen (vgl hierzu BVerfG Beschluss vom 13. Dezember 2002 - 1 BvR 1660/96 - SozR 3-2500 § 248 Nr. 6 S 30).

    Dabei entstehende Härten und Ungerechtigkeiten müssen hingenommen werden, wenn die Benachteiligung nur eine kleine Zahl von Personen betrifft und der Verstoß gegen den Gleichheitssatz nicht sehr intensiv ist (BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 13. Dezember 2002 - 1 BvR 1660/96 - SozR 3-2500 § 248 Nr. 6 S 30).

  • BSG, 10.05.2006 - B 12 KR 7/05 R

    Krankenversicherung - Bemessung von Beiträgen aus Versorgungsbezügen - Geltung

    Die Maßnahme fügt sich ein in die Rechtsentwicklung der letzten Jahrzehnte, die von dem Grundgedanken bestimmt ist, jüngere Krankenversicherte von der Finanzierung des höheren Aufwandes für Rentner zu entlasten und die Rentner entsprechend ihrem Einkommen verstärkt zur Finanzierung heranzuziehen (vgl hierzu BVerfG, Beschluss vom 13. Dezember 2002, 1 BvR 1660/96, SozR 3-2500 § 248 Nr. 6 S 30).

    Dabei entstehende Härten und Ungerechtigkeiten müssen hingenommen werden, wenn die Benachteiligung nur eine kleine Zahl von Personen betrifft und der Verstoß gegen den Gleichheitssatz nicht sehr intensiv ist (BVerfG, Beschluss vom 13. Dezember 2002, 1 BvR 1660/96, SozR 3-2500 § 248 Nr. 6 S 30).

  • BSG, 10.05.2006 - B 12 KR 6/05 R

    Freiwillige Krankenversicherung - Bemessung von Beiträgen aus Versorgungsbezügen

    Die Maßnahme fügt sich ein in die Rechtsentwicklung der letzten Jahrzehnte, die von dem Grundgedanken bestimmt ist, jüngere Krankenversicherte von der Finanzierung des höheren Aufwandes für Rentner zu entlasten und die Rentner entsprechend ihrem Einkommen verstärkt zur Finanzierung heranzuziehen (vgl hierzu BVerfG, Beschluss vom 13. Dezember 2002, 1 BvR 1660/96, SozR 3-2500 § 248 Nr. 6 S 30).

    Dabei entstehende Härten und Ungerechtigkeiten müssen hingenommen werden, wenn die Benachteiligung nur eine kleine Zahl von Personen betrifft und der Verstoß gegen den Gleichheitssatz nicht sehr intensiv ist (BVerfG, Beschluss vom 13. Dezember 2002, 1 BvR 1660/96, SozR 3-2500 § 248 Nr. 6 S 30).

  • BSG, 10.05.2006 - B 12 KR 23/05 R

    Krankenversicherung der Rentner - Versorgungsbezüge - Beitragshöhe - allgemeiner

    Die Maßnahme fügt sich ein in die Rechtsentwicklung der letzten Jahrzehnte, die von dem Grundgedanken bestimmt ist, jüngere Krankenversicherte von der Finanzierung des höheren Aufwandes für Rentner zu entlasten und die Rentner entsprechend ihrem Einkommen verstärkt zur Finanzierung heranzuziehen (vgl hierzu BVerfG, Beschluss vom 13. Dezember 2002, 1 BvR 1660/96, SozR 3-2500 § 248 Nr. 6 S 30).

    Dabei entstehende Härten und Ungerechtigkeiten müssen hingenommen werden, wenn die Benachteiligung nur eine kleine Zahl von Personen betrifft und der Verstoß gegen den Gleichheitssatz nicht sehr intensiv ist (BVerfG, Beschluss vom 13. Dezember 2002, 1 BvR 1660/96, SozR 3-2500 § 248 Nr. 6 S 30).

  • BSG, 10.05.2006 - B 12 KR 9/05 R

    Krankenversicherung - Versorgungsbezüge - allgemeiner Beitragssatz mit

    Die Maßnahme fügt sich ein in die Rechtsentwicklung der letzten Jahrzehnte, die von dem Grundgedanken bestimmt ist, jüngere Krankenversicherte von der Finanzierung des höheren Aufwandes für Rentner zu entlasten und die Rentner entsprechend ihrem Einkommen verstärkt zur Finanzierung heranzuziehen (vgl hierzu BVerfG, Beschluss vom 13. Dezember 2002, 1 BvR 1660/96, SozR 3-2500 § 248 Nr. 6 S 30).

    Dabei entstehende Härten und Ungerechtigkeiten müssen hingenommen werden, wenn die Benachteiligung nur eine kleine Zahl von Personen betrifft und der Verstoß gegen den Gleichheitssatz nicht sehr intensiv ist (BVerfG, Beschluss vom 13. Dezember 2002, 1 BvR 1660/96, SozR 3-2500 § 248 Nr. 6 S 30).

  • BSG, 29.11.2006 - B 12 RJ 4/05 R

    Pflegeversicherungsbeitrag - Rentner - alleinige Beitragstragung ab 1. 4. 2004

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2005 - L 5 KR 178/04

    Krankenversicherung

  • BSG, 10.05.2006 - B 12 KR 21/05 R

    Freiwillige Krankenversicherung - Beitragssatz aus Versorgungsbezügen -

  • BSG, 13.06.2007 - B 12 KR 18/06 R

    Verfassungsmäßigkeit der Bemessung von Beiträgen aus Versorgungsbezügen in der

  • BVerfG, 28.05.2008 - 1 BvR 2257/06

    Geltung des vollen Beitragssatzes zur gesetzlichen Krankenversicherung auch für

  • BSG, 29.11.2006 - B 12 RJ 2/05 R

    Verfassungsmäßigkeit der alleinigen Beitragstragung der Rentner in der

  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.01.2024 - L 1 KR 315/21
  • BSG, 02.07.2013 - B 1 KR 23/12 R

    Krankenversicherung - Aufstockungsversicherung mit Mehrleistungsanspruch bei

  • VG Bayreuth, 27.04.2012 - B 5 K 11.633

    Neuregelung der gesetzlichen Altersgrenze in Art. 62 BayBG und der

  • BSG, 02.07.2013 - B 1 KR 25/12 R

    Bestimmung der Höhe der Monatsprämien für eine Mehrleistungsversicherung

  • BSG, 29.11.2006 - B 12 R 5/06 R

    Verfassungsmäßigkeit der alleinigen Beitragstragung der Rentner in der

  • BSG, 02.07.2013 - B 1 KR 24/12 R

    Bestimmung der Höhe der Monatsprämien für eine Mehrleistungsversicherung

  • BSG, 29.11.2006 - B 12 R 8/06 R

    Verfassungsmäßigkeit der alleinigen Beitragstragung der Rentner in der

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.08.2009 - L 1 KR 221/08
  • BSG, 18.01.2017 - B 12 KR 76/16 B

    Nichtzulassungsbeschwerde; Grundsatzrüge; Darlegungsvoraussetzungen bei einem

  • LSG Baden-Württemberg, 21.06.2006 - L 5 KR 5380/05

    Bemessung von Beiträgen aus Versorgungsbezügen in der Krankenversicherung

  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.07.2015 - L 1 KR 345/13
  • VG Bayreuth, 27.04.2012 - B 5 K 11.417

    Willkürliche Ungleichbehandlung gegenüber der Altersteilzeit im Blockmodell

  • VGH Bayern, 11.11.2014 - 3 BV 12.1195

    Beamtenrecht

  • VG Bayreuth, 27.04.2012 - B 5 K 11.794

    Willkürliche Ungleichbehandlung gegenüber der Altersteilzeit im Blockmodell

  • LSG Hessen, 19.01.2023 - L 1 KR 463/21

    Beitragsbemessung in der Kranken- und Pflegeversicherung; Beitragspflicht von

  • LSG Hessen, 21.06.2018 - L 1 KR 291/15

    Beitragsbemessung in gesetzlicher Kranken- und Pflegeversicherung

  • BSG, 11.04.2016 - B 12 KR 57/15 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Bezeichnung der

  • LSG Baden-Württemberg, 28.11.2006 - L 11 KR 3814/06

    Krankenversicherung - Bemessung von Beiträgen aus Renten nach dem vollen

  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.03.2011 - L 1 KR 353/09

    Krankenversicherung der Rentner - sogenannte Halbbelegung ist verfassungsgemäß

  • LSG Schleswig-Holstein, 12.12.2007 - L 5 KR 12/07

    Krankenversicherung - Höhe des Beitragssatzes - Krankenversicherung der Rentner -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.10.2008 - L 3 R 1587/07

    Verfassungsmäßigkeit des vollen Beitrags der Rentenbezieher zur sozialen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2006 - L 5 (2) KR 117/05

    Krankenversicherung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2005 - L 16 KR 124/05

    Krankenversicherung

  • LSG Baden-Württemberg, 14.03.2006 - L 11 KR 3684/05

    Krankenversicherung der Rentner - Bemessung von Beiträgen aus Versorgungsbezügen

  • SG Gießen, 20.10.2021 - S 9 KR 360/21
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2006 - L 11 KR 10/05

    Krankenversicherung

  • BSG, 13.01.2023 - B 12 KR 30/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

  • BSG, 09.06.2023 - B 12 KR 36/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

  • SG Darmstadt, 20.08.2015 - S 10 KR 320/14
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