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   BVerfG, 17.02.1993 - 1 BvR 1666/92   

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https://dejure.org/1993,8038
BVerfG, 17.02.1993 - 1 BvR 1666/92 (https://dejure.org/1993,8038)
BVerfG, Entscheidung vom 17.02.1993 - 1 BvR 1666/92 (https://dejure.org/1993,8038)
BVerfG, Entscheidung vom 17. Februar 1993 - 1 BvR 1666/92 (https://dejure.org/1993,8038)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 19 Abs. 4
    Verfassungsrechtliche Prüfung der Rechtsprechung zum Posteingang bei gemeinsamen Einlaufstellen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 944/80

    Kredithaie

    Auszug aus BVerfG, 17.02.1993 - 1 BvR 1666/92
    Wie und wann ein Schriftsatz in die Verfügungsgewalt eines Gerichts gelangt, ist eine Frage des einfachen Rechts, deren Beantwortung den dafür allgemein zuständigen Gerichten obliegt (BVerfGE 60, 243 [246]).
  • BVerfG, 03.10.1979 - 1 BvR 726/78

    Fristgebundener Schriftsatz

    Auszug aus BVerfG, 17.02.1993 - 1 BvR 1666/92
    Mit diesem Grundsatz ist es unvereinbar, wenn ein Gericht einen Schriftsatz als verspätet ansieht, obwohl er rechtzeitig in seine Verfügungsgewalt gelangt ist (BVerfGE 52, 203 [209]; 57, 117 [120]).
  • BVerfG, 29.04.1981 - 1 BvR 159/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Beurteilung des Zugangs von

    Auszug aus BVerfG, 17.02.1993 - 1 BvR 1666/92
    Mit diesem Grundsatz ist es unvereinbar, wenn ein Gericht einen Schriftsatz als verspätet ansieht, obwohl er rechtzeitig in seine Verfügungsgewalt gelangt ist (BVerfGE 52, 203 [209]; 57, 117 [120]).
  • BAG, 29.08.2001 - 4 AZR 388/00

    Gemeinsame Posteinlaufstelle und Fristwahrung bei falscher Adressierung

    Dem ist entgegenzuhalten, daß nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (zB 17. Februar 1993 - 1 BvR 1666/92 - nv.) die Rechtsprechung zum Posteingang bei gemeinsamen Annahmestellen von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden ist.

    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zum Posteingang bei gemeinsamen Anlaufstellen, der die Instanzgerichte folgen, ist von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden (so schon 7. September 1984 - 2 BvR 1633/82 - und wie genannt 17. Februar 1993 - 1 BvR 1666/92 - nv.).

  • BSG, 12.04.1995 - 3 RK 6/93

    Begrenzung der Leistungspflicht der Krankenkassen für Brillengestelle

    Der Eingang an die gemeinsame Postannahmestelle des LSG und des SG hat die Frist nicht gewahrt (vgl BVerfG, Beschluß vom 17. Februar 1993 - 1 BvR 1666/92 - und Beschluß vom 7. September 1984 - 2 BvR 1633/82 -).
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