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   BVerfG, 05.11.2015 - 1 BvR 1667/15   

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BVerfG, 05.11.2015 - 1 BvR 1667/15 (https://dejure.org/2015,35033)
BVerfG, Entscheidung vom 05.11.2015 - 1 BvR 1667/15 (https://dejure.org/2015,35033)
BVerfG, Entscheidung vom 05. November 2015 - 1 BvR 1667/15 (https://dejure.org/2015,35033)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 39 Abs 2 BörsG, § 1 SpruchG
    Nichtannahmebeschluss: Zur rückwirkenden Berücksichtigung der Änderung einer höchstrichterlichen Rspr im laufenden fachgerichtlichen Verfahren - höchstrichterliche Rspr begründet keine gesetzesgleiche Rechtsbindung - hier: Berücksichtigung der Aufgabe der ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen die Feststellung der Unzulässigkeit eines eingeleiteten gesellschaftsrechtlichen Spruchverfahrens durch ein Oberlandesgericht; Widerruf der Zulassung von Aktien zum Handel im regulierten Markt durch die Geschäftsführung der Börse; ...

  • Betriebs-Berater

    Zur rückwirkenden Berücksichtigung einer höchstrichterlichen Rechtsprechungsänderung im laufenden Verfahren

  • Anwaltsblatt

    Art 2 GG
    Rechtsprechungsänderung während eines laufenden Verfahrens

  • Anwaltsblatt

    Art 2 GG
    Rechtsprechungsänderung während eines laufenden Verfahrens

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Zur rückwirkenden Berücksichtigung der Änderung einer höchstrichterlichen Rspr im laufenden fachgerichtlichen Verfahren - höchstrichterliche Rspr begründet keine gesetzesgleiche Rechtsbindung - hier: Berücksichtigung der Aufgabe der ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsbeschwerde gegen die Feststellung der Unzulässigkeit eines eingeleiteten gesellschaftsrechtlichen Spruchverfahrens durch ein Oberlandesgericht; Widerruf der Zulassung von Aktien zum Handel im regulierten Markt durch die Geschäftsführung der Börse; ...

  • datenbank.nwb.de
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Verfassungsmäßigkeit der Rechtsprechung zur Unzulässigkeit eines anhängigen Spruchverfahrens nach Änderung der Rechtsprechung zur Abfindung beim Delisting

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Grundrechtsverletzung durch Abweisung eines Spruchverfahrens als unzulässig nach Änderung der Rechtsprechung zum Delisting

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    Delisting: Höchstrichterliche Rechtsprechung schafft kein Gesetzesrecht und erzeugt keine damit vergleichbare Rechtsbindung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2015, 2371
  • WM 2016, 39
  • DB 2015, 2927
  • AnwBl 2016, 269
  • AnwBl Online 2016, 162
  • NZG 2016, 61
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 25.11.2002 - II ZR 133/01

    Zum regulären Delisting einer börsennotierten Aktiengesellschaft

    Auszug aus BVerfG, 05.11.2015 - 1 BvR 1667/15
    Nach früher vom Bundesgerichtshof in seiner Macrotron-Entscheidung vom 25. November 2002 (BGHZ 153, 47) vertretener Ansicht sollte ein solches reguläres Delisting die Verkehrsfähigkeit der Aktien beeinträchtigen, die an der Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG teilhabe.

    Er sah einen adäquaten Schutz der Minderheit nur dann gewährleistet, wenn das Pflichtangebot die Erstattung des vollen Wertes des Aktieneigentums umfasste und die Minderheitsaktionäre die angebotene Höhe der Abfindung in einem gerichtlichen Spruchverfahren überprüfen lassen konnten (BGHZ 153, 47 ).

    Am 8. Oktober 2013 entschied der Bundesgerichtshof in seiner FRoSTA-Entscheidung - wie dargelegt - unter Aufgabe der Grundsätze seiner Macrotron-Entscheidung vom 25. November 2002 (BGHZ 153, 47 ), dass die Aktionäre in dieser Konstellation keinen Anspruch auf ein gerichtlich überprüfbares Barabfindungsangebot haben und auch ein Spruchverfahren unzulässig sei (BGH, NJW 2014, S. 146).

    b) Gemessen daran ist verfassungsrechtlich nichts dagegen zu erinnern, dass das Oberlandesgericht nach der während des laufenden Spruchverfahrens ergangenen FRoSTA-Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, NJW 2014, S. 146) von deren Grundsätzen und nicht mehr von denen der Macrotron-Rechtsprechung (BGHZ 153, 47 ) ausgegangen ist.

    Ein schutzwürdiges Vertrauen der Beschwerdeführer auf Fortführung ihres Spruchverfahrens nach den Grundsätzen der Macrotron-Rechtsprechung (BGHZ 153, 47 ) bestand nicht.

    aa) Bei der Macrotron-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 153, 47 ) zu der Frage der gerichtlichen Überprüfbarkeit des Pflichtangebotes in einem Spruchverfahren handelte es sich schon nicht um eine in jeder Hinsicht gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung.

    (1) Der Macrotron-Entscheidung (BGHZ 153, 47 ) lässt sich nicht entnehmen, aus welcher materiell-rechtlichen Rechtsgrundlage der Anspruch auf Barabfindung beim regulären Delisting herzuleiten ist.

    Schon in der Macrotron-Entscheidung selbst hat er das Spruchverfahren als Mittel zur Überprüfung der angebotenen Barabfindung nur kurz erwähnt (BGHZ 153, 47 ) und diese Auffassung auch später nicht vertieft.

    Auch soweit der Bundesgerichtshof in einem weiteren Beschluss vom 25. Juni 2008 an seiner Auffassung festgehalten hat, dass nach einem regulären Delisting, bei dem die Gesellschaft oder deren Großaktionär ein Kaufangebot unterbreitet hat, zur Überprüfung der Angemessenheit des gebotenen Preises ein Spruchverfahren stattzufinden habe, auf das die Regelungen des Spruchverfahrensgesetzes entsprechend anzuwenden seien (BGHZ 177, 131 Rn. 10), hat er für diese Aussage ebenfalls nur die Macrotron-Entscheidung zitiert (BGHZ 153, 47).

    (3) Die Offenheit der Rechtsprechungsentwicklung nach der Macrotron-Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 153, 47) spiegelte sich zudem wider in der abwartenden Gegenäußerung der Bundesregierung zu einer Initiative des Bundesrats vom 22. September 2006, die diese Rechtsprechung durch Änderung des Spruchverfahrensgesetzes nachzeichnen und die Aufzählung der Fallgestaltungen in § 1 SpruchG um das Delisting erweitern wollte (BRDrucks 548/06, S. 53).

  • BGH, 08.10.2013 - II ZB 26/12

    BGH erleichtert Rückzug von der Börse

    Auszug aus BVerfG, 05.11.2015 - 1 BvR 1667/15
    Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die Feststellung der Unzulässigkeit eines im Jahr 2007 eingeleiteten gesellschaftsrechtlichen Spruchverfahrens durch das Oberlandesgericht, nachdem der Bundesgerichtshof während des anhängigen Verfahrens seine Rechtsprechung mit der sogenannten FRoSTA-Entscheidung vom 8. Oktober 2013 geändert und entschieden hatte, dass Aktionäre bei einem Widerruf der Zulassung einer Aktie zum Handel im regulierten Markt (Delisting) auf Veranlassung der Gesellschaft keinen Anspruch auf ein gerichtlich überprüfbares Barabfindungsangebot haben (BGH, NJW 2014, S. 146).

    Es bedarf deshalb für ein Delisting weder eines Beschlusses der Hauptversammlung noch eines gerichtlich überprüfbaren Pflichtangebotes (BGH, NJW 2014, S. 146).

    Am 8. Oktober 2013 entschied der Bundesgerichtshof in seiner FRoSTA-Entscheidung - wie dargelegt - unter Aufgabe der Grundsätze seiner Macrotron-Entscheidung vom 25. November 2002 (BGHZ 153, 47 ), dass die Aktionäre in dieser Konstellation keinen Anspruch auf ein gerichtlich überprüfbares Barabfindungsangebot haben und auch ein Spruchverfahren unzulässig sei (BGH, NJW 2014, S. 146).

    b) Gemessen daran ist verfassungsrechtlich nichts dagegen zu erinnern, dass das Oberlandesgericht nach der während des laufenden Spruchverfahrens ergangenen FRoSTA-Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, NJW 2014, S. 146) von deren Grundsätzen und nicht mehr von denen der Macrotron-Rechtsprechung (BGHZ 153, 47 ) ausgegangen ist.

    bb) In der Anwendung der Grundsätze der FRoSTA-Entscheidung (BGH, NJW 2014, S. 146) aus dem Jahr 2013 auf das früher eingeleitete Spruchverfahren durch das Oberlandesgericht liegt entgegen der Ansicht der Beschwerdeführer keine unzulässige rückwirkende Heranziehung einer geänderten höchstrichterlichen Rechtsprechung auf einen abgeschlossenen Lebenssachverhalt.

    Dieser einfachrechtliche Anspruch der Beschwerdeführer bestand indessen zum Zeitpunkt der Entscheidung des Oberlandesgerichts mangels gesetzlicher Grundlage nicht, nachdem sich das Oberlandesgericht die vom Bundesgerichtshof in der FRoSTA-Entscheidung zugrunde gelegte Rechtsauffassung (BGH, NJW 2014, S. 146) in vertretbarer Weise zu eigen gemacht hatte.

    (3) Diese Bewertung der Vertrauensschutzfrage entspricht im Übrigen der Beurteilung, die der Bundesgerichtshof im Ergebnis bereits in seiner FRoSTA-Entscheidung (BGH, NJW 2014, S. 146) - wenngleich nicht explizit - zum Ausdruck gebracht hat (anders Lochner/Schmitz, AG 2014, S. 489).

  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07

    Rügeverkümmerung

    Auszug aus BVerfG, 05.11.2015 - 1 BvR 1667/15
    Die verfassungsrechtlichen Maßstäbe, an denen Rechtsprechungsänderungen zu messen sind, unterscheiden sich, abgesehen von dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes, nicht von denjenigen, die gegenüber dem erstmaligen Aufstellen eines Rechtssatzes durch ein Gericht angezeigt sind (vgl. BVerfGE 122, 248 ).

    Es bedarf deswegen nicht des Nachweises wesentlicher Änderungen der Verhältnisse oder der allgemeinen Anschauungen, damit ein Gericht ohne Verstoß gegen Art. 20 Abs. 3 GG von seiner früheren Rechtsprechung abweichen kann (vgl. BVerfGE 84, 212 ; 122, 248 ).

    Soweit durch gefestigte Rechtsprechung ein Vertrauenstatbestand begründet wurde, kann diesem erforderlichenfalls durch Bestimmungen zur zeitlichen Anwendbarkeit oder Billigkeitserwägungen im Einzelfall Rechnung getragen werden (vgl. BVerfGE 84, 212 ; 122, 248 ; 126, 369 ; 131, 20 ).

    Schutzwürdiges Vertrauen in eine bestimmte Rechtslage aufgrund höchstrichterlicher Entscheidungen kann daher in der Regel nur bei Hinzutreten weiterer Umstände, insbesondere bei einer gefestigten und langjährigen Rechtsprechung entstehen (vgl. BVerfGE 72, 302 ; 122, 248 ; 126, 369 ; 131, 20 ).

  • BVerfG, 02.05.2012 - 2 BvL 5/10

    Rückwirkende Neuregelung der vorübergehenden Erhöhung des versorgungsrechtlichen

    Auszug aus BVerfG, 05.11.2015 - 1 BvR 1667/15
    Kein Prozessbeteiligter kann daher darauf vertrauen, der Richter werde stets an einer bestimmten Rechtsauffassung aus der bisherigen Judikatur festhalten (vgl. BVerfGE 78, 123 ; 131, 20 ).

    Soweit durch gefestigte Rechtsprechung ein Vertrauenstatbestand begründet wurde, kann diesem erforderlichenfalls durch Bestimmungen zur zeitlichen Anwendbarkeit oder Billigkeitserwägungen im Einzelfall Rechnung getragen werden (vgl. BVerfGE 84, 212 ; 122, 248 ; 126, 369 ; 131, 20 ).

    Schutzwürdiges Vertrauen in eine bestimmte Rechtslage aufgrund höchstrichterlicher Entscheidungen kann daher in der Regel nur bei Hinzutreten weiterer Umstände, insbesondere bei einer gefestigten und langjährigen Rechtsprechung entstehen (vgl. BVerfGE 72, 302 ; 122, 248 ; 126, 369 ; 131, 20 ).

  • BVerfG, 11.07.2012 - 1 BvR 3142/07

    Verfassungsbeschwerden in Sachen "Delisting" erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 05.11.2015 - 1 BvR 1667/15
    Zu dem von Art. 14 Abs. 1 GG geschützten Bestand zählt danach nur die rechtliche Verkehrsfähigkeit, während die tatsächliche Verkehrsfähigkeit eine schlichte Ertrags- und Handelschance ist (BVerfGE 132, 99 ).

    Das Bundesverfassungsgericht ließ von Verfassungs wegen den Fachgerichten jedoch den Weg offen, eine Pflicht zu einem im Spruchverfahren überprüfbaren Barangebot an die Minderheitsaktionäre aus einer Gesamtanalogie zu gesetzlichen Regelungen anderer gesellschaftsrechtlicher Strukturmaßnahmen herzuleiten (vgl. §§ 305, 320b AktG, §§ 29, 207 UmwG i.V.m. § 1 SpruchG; BVerfGE 132, 99 ).

    Der Verlust der Chance für die Beschwerdeführer, das Abfindungsangebot der Antragsgegnerin zu 1. durch ein gerichtliches Spruchverfahren überprüfen zu lassen und gegen eine höhere Abfindung aus der Gesellschaft auszuscheiden, berührt nicht den Schutzbereich des Eigentumsgrundrechts des Aktionärs aus Art. 14 Abs. 1 GG (BVerfGE 132, 99 ).

  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 2530/05

    Kürzung der Rentenansprüche der Vertriebenen und Flüchtlinge nach dem

    Auszug aus BVerfG, 05.11.2015 - 1 BvR 1667/15
    Soweit durch gefestigte Rechtsprechung ein Vertrauenstatbestand begründet wurde, kann diesem erforderlichenfalls durch Bestimmungen zur zeitlichen Anwendbarkeit oder Billigkeitserwägungen im Einzelfall Rechnung getragen werden (vgl. BVerfGE 84, 212 ; 122, 248 ; 126, 369 ; 131, 20 ).

    Schutzwürdiges Vertrauen in eine bestimmte Rechtslage aufgrund höchstrichterlicher Entscheidungen kann daher in der Regel nur bei Hinzutreten weiterer Umstände, insbesondere bei einer gefestigten und langjährigen Rechtsprechung entstehen (vgl. BVerfGE 72, 302 ; 122, 248 ; 126, 369 ; 131, 20 ).

  • BGH, 07.12.2009 - II ZR 239/08

    Klärungsbedürftigkeit der Frage über die Fortgeltung einer bestehenden

    Auszug aus BVerfG, 05.11.2015 - 1 BvR 1667/15
    (2) Der Bundesgerichtshof hat seine Macrotron-Entscheidung zur Überprüfung der angebotenen Barabfindung in einem Spruchverfahren in den von den Beschwerdeführern weiter angeführten Entscheidungen (BGH, AG 2010, S. 453; AG 2011, S. 590) lediglich implizit bestätigt.

    Vielmehr standen im Zentrum der Entscheidungen andere Rechtsfragen (BGH, AG 2011, S. 590: Entfallen der Vorlagevoraussetzungen gemäß § 28 Abs. 2 Satz 1 FGG für die Frage der Referenzperiode für den dem Pflichtangebot zugrunde zu legenden Börsenwert der Aktie; BGH, AG 2010, S. 453: Fehlen von Zulassungsgründen im Sinne des § 543 Abs. 2 ZPO zur Klärung der Voraussetzungen eines Hauptversammlungsbeschlusses zum Delisting).

  • BVerfG, 26.06.1991 - 1 BvR 779/85

    Aussperrung

    Auszug aus BVerfG, 05.11.2015 - 1 BvR 1667/15
    Es bedarf deswegen nicht des Nachweises wesentlicher Änderungen der Verhältnisse oder der allgemeinen Anschauungen, damit ein Gericht ohne Verstoß gegen Art. 20 Abs. 3 GG von seiner früheren Rechtsprechung abweichen kann (vgl. BVerfGE 84, 212 ; 122, 248 ).

    Soweit durch gefestigte Rechtsprechung ein Vertrauenstatbestand begründet wurde, kann diesem erforderlichenfalls durch Bestimmungen zur zeitlichen Anwendbarkeit oder Billigkeitserwägungen im Einzelfall Rechnung getragen werden (vgl. BVerfGE 84, 212 ; 122, 248 ; 126, 369 ; 131, 20 ).

  • BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 706/08

    Verfassungsmäßigkeit der Einführung des Basistarifs durch die Gesundheitsreform

    Auszug aus BVerfG, 05.11.2015 - 1 BvR 1667/15
    Entgegen dieser Rechtsansicht hat das Oberlandesgericht indessen zutreffend angenommen, dass die mit der FRoSTA-Entscheidung vorgenommene Rechtsprechungsänderung des Bundesgerichtshofs im Streitfall auf einen noch nicht abgeschlossenen Sachverhalt und damit zusammenhängende Rechtsbeziehungen für die Zukunft eingewirkt hat (vgl. BVerfGE 63, 343 ; 101, 239 ; 123, 186 ).
  • BVerfG, 12.06.1986 - 2 BvL 5/80
    Auszug aus BVerfG, 05.11.2015 - 1 BvR 1667/15
    Schutzwürdiges Vertrauen in eine bestimmte Rechtslage aufgrund höchstrichterlicher Entscheidungen kann daher in der Regel nur bei Hinzutreten weiterer Umstände, insbesondere bei einer gefestigten und langjährigen Rechtsprechung entstehen (vgl. BVerfGE 72, 302 ; 122, 248 ; 126, 369 ; 131, 20 ).
  • BGH, 25.06.2008 - II ZB 39/07

    Spruchverfahren - Allein die Stellung als Aktionär ist fristgerecht darzulegen

  • BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94

    Stichtagsregelung

  • BVerfG, 22.03.1983 - 2 BvR 475/78

    Rechtshilfevertrag

  • OLG Jena, 20.03.2015 - 2 W 353/14

    Delisting CyBio AG

  • OLG Karlsruhe, 12.03.2015 - 12a W 3/15

    Spruchverfahren: Statthaftigkeit des Verfahrens bei Abfindungsangebot im Rahmen

  • OLG München, 28.01.2015 - 31 Wx 292/14

    Spruchstellenverfahren: Barabfindungsanspruch der Aktionäre nach Widerruf der

  • OLG Stuttgart, 18.02.2015 - 20 W 8/14

    Spruchverfahren: Zulässigkeit und Anfechtbarkeit einer Zwischenentscheidung über

  • LG Stuttgart, 20.10.2014 - 31 O 84/07

    Barabfindungsanspruch des Minderheitsaktionärs nach Delisting: Zulässigkeit eines

  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvR 669/87

    Grundsätze des fairen Verfahrens bei unleserlicher Unterschrift des

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

  • OLG Düsseldorf, 22.09.2014 - 26 W 20/12

    Keine Fortsetzung eines Spruchverfahrens nach Änderung der Rechtsprechung zur

  • OLG Stuttgart, 17.03.2015 - 20 W 7/14

    Aktiengesellschaft: Statthaftigkeit eines Spruchverfahrens betreffend ein im

  • BSG, 19.09.2019 - B 12 R 25/18 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Geschäftsführer einer

    Eine rückwirkende Änderung ist ausgeschlossen, wenn im konkreten Einzelfall nach einer Gesamtwürdigung besondere Umstände für ein über die allgemeinen Grundsätze hinausgehendes besonderes Vertrauen bestehen, wobei Dispositionen in Erwartung einer bestimmten richterlichen Entscheidung für sich gesehen grundsätzlich nicht ausreichend sind (BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 5.11.2015 - 1 BvR 1667/15 - juris RdNr 12, 25 mwN; BSG Urteil vom 16.12.2015 - B 12 R 11/14 R - BSGE 120, 209 = SozR 4-2400 § 28p Nr. 6, RdNr 30 ff; zum Ausschluss der rückwirkenden Anwendung einer geänderten höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Nachteil des Arbeitgebers im Beitragsrecht vgl BSG Urteil vom 18.11.1980 - 12 RK 59/79 - BSGE 51, 31, 36 ff = SozR 2200 § 1399 Nr. 13 S 26 ff = juris RdNr 23 ff) .
  • VGH Baden-Württemberg, 03.05.2021 - 1 S 512/19

    Rechtmäßigkeit einer Vollstreckungsmaßnahme; Gebührenerhebung für die Anwendung

    Im Einzelfall kann dies auch dazu führen, dass ein früher als richtig angesehenes Normverständnis aufgegeben und abweichend entschieden wird (BVerfG, Beschl. v. 05.11.2015 - 1 BvR 1667/15 - ZIP 2015, 2371).

    Eine in der Rechtsprechung bislang vertretene Gesetzesauslegung aufzugeben, verstößt nicht als solches gegen Art. 20 Abs. 3 GG (BVerfG, Beschl. v. 05.11.2015, a.a.O.).

    Es bedarf deswegen nicht des Nachweises wesentlicher Änderungen der Verhältnisse oder der allgemeinen Anschauungen, damit ein Gericht ohne Verstoß gegen Art. 20 Abs. 3 GG von seiner früheren Rechtsprechung abweichen kann (vgl. BVerfG, Beschl. v. 05.11.2015, a.a.O., und v. 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07 - BVerfGE 122, 248).

    Kein Prozessbeteiligter kann daher darauf vertrauen, der Richter werde stets an einer bestimmten Rechtsauffassung aus der bisherigen Judikatur festhalten (vgl. BVerfG, Beschl. v. 05.11.2015, a.a.O., und v. 02.05.2012 - 2 BvL 5/10 - BVerfGE 131, 20).

    Soweit durch gefestigte Rechtsprechung ein Vertrauenstatbestand begründet wurde, kann diesem erforderlichenfalls durch Bestimmungen zur zeitlichen Anwendbarkeit oder Billigkeitserwägungen im Einzelfall Rechnung getragen werden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 05.11.2015, a.a.O., und v. 15.01.2009, a.a.O.).

    Schutzwürdiges Vertrauen in eine bestimmte Rechtslage aufgrund höchstrichterlicher Entscheidungen kann daher in der Regel nur bei Hinzutreten weiterer Umstände, insbesondere bei einer gefestigten und langjährigen Rechtsprechung entstehen (BVerfG, Beschl. v. 05.11.2015, a.a.O., v. 02.05.2012, a.a.O., und v. 15.01.2009).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2018 - L 5 KR 738/16

    Krankenhaus muss Aufwandspauschalen erstatten

    (zum Ganzen BVerfG, Beschlüsse vom 05.11.2015 - 1 BvR 1667/15 Rn. 12 und vom 02.05.2012 - 2 BvL 5/10 Rn. 81 - beide m.w.N.).

    (BVerfG, Beschluss vom 05.11.2015 - 1 BvR 1667/15 Rn. 12).

  • BAG, 12.10.2022 - 5 AZR 30/22

    Böswilliges Unterlassen anderweitigen Verdienstes

    Eine Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist grundsätzlich unbedenklich, wenn sie hinreichend begründet ist und sich im Rahmen einer vorhersehbaren Entwicklung hält (BAG 5. Juli 2022 - 9 AZR 341/21 - Rn. 25; BVerfG 25. März 2021 - 2 BvL 1/11 - Rn. 72, BVerfGE 157, 177; 5. November 2015 - 1 BvR 1667/15 - Rn. 12) .
  • BSG, 19.09.2019 - B 12 KR 21/19 R

    Sozialversicherungspflicht des Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführers einer

    Eine rückwirkende Änderung ist ausgeschlossen, wenn im konkreten Einzelfall nach einer Gesamtwürdigung besondere Umstände für ein über die allgemeinen Grundsätze hinausgehendes besonderes Vertrauen bestehen, wobei Dispositionen in Erwartung einer bestimmten richterlichen Entscheidung für sich gesehen grundsätzlich nicht ausreichend sind (BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 5.11.2015 - 1 BvR 1667/15 - juris RdNr 12, 25 mwN; BSG Urteil vom 16.12.2015 - B 12 R 11/14 R - BSGE 120, 209 = SozR 4-2400 § 28p Nr. 6, RdNr 30 ff; zum Ausschluss der rückwirkenden Anwendung einer geänderten höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Nachteil des Arbeitgebers im Beitragsrecht vgl BSG Urteil vom 18.11.1980 - 12 RK 59/79 - BSGE 51, 31, 36 ff = SozR 2200 § 1399 Nr. 13 S 26 ff = juris RdNr 23 ff) .
  • BSG, 19.09.2019 - B 12 R 9/19 R

    Sozialversicherungspflicht des Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführers einer

    Eine rückwirkende Änderung ist ausgeschlossen, wenn im konkreten Einzelfall nach einer Gesamtwürdigung besondere Umstände für ein über die allgemeinen Grundsätze hinausgehendes besonderes Vertrauen bestehen, wobei Dispositionen in Erwartung einer bestimmten richterlichen Entscheidung für sich gesehen grundsätzlich nicht ausreichend sind (BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 5.11.2015 - 1 BvR 1667/15 - juris RdNr 12, 25 mwN; BSG Urteil vom 16.12.2015 - B 12 R 11/14 R - BSGE 120, 209 = SozR 4-2400 § 28p Nr. 6, RdNr 30 ff; zum Ausschluss der rückwirkenden Anwendung einer geänderten höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Nachteil des Arbeitgebers im Beitragsrecht vgl BSG Urteil vom 18.11.1980 - 12 RK 59/79 - BSGE 51, 31, 36 ff = SozR 2200 § 1399 Nr. 13 S 26 ff = juris RdNr 23 ff) .
  • BSG, 27.04.2021 - B 12 R 18/19 R

    Betriebsprüfung - Arbeitnehmerüberlassung - Unwirksamkeit einer Bezugnahme auf

    Eine rückwirkende Änderung ist indes ausgeschlossen, wenn im konkreten Einzelfall nach einer Gesamtwürdigung besondere Umstände für ein über die allgemeinen Grundsätze hinausgehendes besonderes Vertrauen vorliegen, wobei Dispositionen in Erwartung einer bestimmten richterlichen Entscheidung für sich gesehen grundsätzlich nicht ausreichend sind (vgl BVerfG Beschluss vom 5.11.2015 - 1 BvR 1667/15 - juris RdNr 12, 25 mwN; BVerfG Beschluss vom 25.4.2015 - 1 BvR 2314/12 - juris RdNr 13; BSG Urteil vom 19.9.2019 - B 12 R 25/18 R - BSGE 129, 95 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 43, RdNr 20; BSG Urteil vom 16.12.2015 - B 12 R 11/14 R - BSGE 120, 209 = SozR 4-2400 § 28p Nr. 6, RdNr 30 ff; zum Ausschluss der rückwirkenden Anwendung einer geänderten höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Nachteil des Arbeitgebers im Beitragsrecht vgl BSG Urteil vom 18.11.1980 - 12 RK 59/79 - BSGE 51, 31, 36 ff = SozR 2200 § 1399 Nr. 13 S 26 ff = juris RdNr 23 ff) .
  • BSG, 19.09.2019 - B 12 R 7/19 R

    Sozialversicherungspflicht von Geschäftsführern einer Familiengesellschaft

    Eine rückwirkende Änderung ist ausgeschlossen, wenn im konkreten Einzelfall nach einer Gesamtwürdigung besondere Umstände für ein über die allgemeinen Grundsätze hinausgehendes besonderes Vertrauen bestehen, wobei Dispositionen in Erwartung einer bestimmten richterlichen Entscheidung für sich gesehen grundsätzlich nicht ausreichend sind (BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 5.11.2015 - 1 BvR 1667/15 - juris RdNr 12, 25 mwN; BSG Urteil vom 16.12.2015 - B 12 R 11/14 R - BSGE 120, 209 = SozR 4-2400 § 28p Nr. 6, RdNr 30 ff; zum Ausschluss der rückwirkenden Anwendung einer geänderten höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Nachteil des Arbeitgebers im Beitragsrecht vgl BSG Urteil vom 18.11.1980 - 12 RK 59/79 - BSGE 51, 31, 36 ff = SozR 2200 § 1399 Nr. 13 S 26 ff = juris RdNr 23 ff) .
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.10.2017 - 5 Sa 256/16

    Sachgrundlose Befristung - Vorbeschäftigungsverbot

    Die über den Einzelfall hinausreichende Geltung fachgerichtlicher Gesetzesauslegung beruht allein auf der Überzeugungskraft ihrer Gründe sowie der Autorität und den Kompetenzen des Gerichts (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 05. November 2015 - 1 BvR 1667/15 - Rn. 12, juris = ZIP 2015, 2371; BVerfG, Beschluss vom 15. Januar 2009 - 2 BvR 2044/07 - Rn. 85, juris = NJW 2009, 1469).

    Schutzwürdiges Vertrauen in eine bestimmte Rechtslage aufgrund höchstrichterlicher Entscheidungen kann in der Regel nur bei Hinzutreten weiterer Umstände, insbesondere bei einer gefestigten und langjährigen Rechtsprechung entstehen (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 05. November 2015 - 1 BvR 1667/15 - Rn. 12, juris = ZIP 2015, 2371; BVerfG, Beschluss vom 15. Januar 2009 - 2 BvR 2044/07 - Rn. 85, juris = NJW 2009, 1469).

  • LAG Düsseldorf, 10.10.2018 - 7 Sa 792/17

    Wirksamkeit einer sachgrundlosen Befristung des Arbeitsverhältnisses bei einer

    Schutzwürdiges Vertrauen in eine bestimmte Rechtslage aufgrund höchstrichterlicher Entscheidungen kann in der Regel nur bei Hinzutreten weiterer Umstände, insbesondere bei einer gefestigten und langjährigen Rechtsprechung entstehen (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 05.11.2015, 1 BvR 1667/15, Rn. 12; BVerfG, Beschluss vom 15.01.2009, 2 BvR 2044/07, Rn. 85, jeweils zitiert nach juris).
  • OLG München, 11.03.2020 - 31 Wx 341/17

    Barabfindung für Aktionäre nach Abschluss eines Beherrschungs- und

  • LAG Düsseldorf, 04.05.2018 - 6 Sa 64/18

    Zulässigkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses

  • LSG Baden-Württemberg, 22.12.2017 - L 10 R 1637/17

    Anfrageverfahren - Gesellschafter-Geschäftsführer einer

  • BayObLG, 09.02.2024 - 101 W 169/23

    Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens, Nachbesserungsansprüche, unangemessene

  • LSG Sachsen-Anhalt, 25.06.2020 - L 1 BA 24/18

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - ehrenamtlicher Bürgermeister in einer

  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.06.2022 - L 1 BA 77/20

    Sozialversicherungspflicht - Gesellschafter - Geschäftsführer -

  • LSG Baden-Württemberg, 11.10.2022 - L 11 BA 4134/20

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - GmbH-Geschäftsführer -

  • OVG Schleswig-Holstein, 30.06.2022 - 2 LB 19/20

    Unfallfürsorge; berufsbedingte Erkrankung eines beamteten Chemielehrers;

  • OLG Frankfurt, 22.12.2021 - 19 U 152/21

    Verwirkung des Rechts auf Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages

  • SG Darmstadt, 25.05.2020 - S 8 KR 938/19

    Krankenversicherung

  • OLG Frankfurt, 21.01.2022 - 19 U 6/21

    Wirksamkeit des Widerrufs zum Darlehensvertrag für Fahrzeugkauf

  • LSG Bayern, 28.03.2019 - L 4 KR 427/17

    Erstattung einer Aufwandspauschale aus dem Jahre 2012 - Rechtsgedanke von Treu

  • SG Karlsruhe, 04.12.2019 - S 2 BA 436/19

    Betriebsprüfung - Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit -

  • SG Duisburg, 07.09.2018 - S 10 BA 100/18

    Nacchforderung von Sozialversicherungsbeiträgen aufgrund der Feststellung des

  • SG Wiesbaden, 24.07.2018 - S 35 BA 30/18
  • SG Karlsruhe, 04.12.2019 - S 2 BA 424/19

    Betriebsprüfung - Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit -

  • BSG, 12.08.2021 - B 12 R 11/21 B

    Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen; Grundsatzrüge im

  • LSG Hessen, 08.07.2021 - L 1 KR 250/20
  • OLG Düsseldorf, 15.06.2020 - 1 Ws 289/19

    Rückforderung, Vorschuss Pauschvergütung, Vertrauenstatbestand,

  • LSG Bayern, 28.03.2019 - L 4 KR 6/18

    Gesetzliche Krankenversicherung: keine Erstattung einer Aufwandspauschale aus dem

  • BSG, 29.09.2021 - B 12 KR 5/21 B

    Versicherungspflicht für eine Tätigkeit als Gesellschafter-Geschäftsführer

  • OVG Sachsen, 20.06.2022 - 6 B 137/22

    Glücksspielrecht; Spielhallenrecht; Mindestabstand zu Schulen; Vertrauensschutz;

  • LSG Bayern, 28.03.2019 - L 4 KR 8/18

    Erstattung einer Aufwandspauschale aus dem Jahre 2012 - Rechtsgedanke von Treu

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2016 - 18 B 791/16

    Obergerichtliche Entscheidung im Bereich des revisiblen Rechts als

  • LSG Baden-Württemberg, 11.10.2021 - L 11 BA 1241/21
  • BSG, 12.04.2023 - B 5 R 144/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

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