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   BVerfG, 20.11.2003 - 1 BvR 1680/03   

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https://dejure.org/2003,10421
BVerfG, 20.11.2003 - 1 BvR 1680/03 (https://dejure.org/2003,10421)
BVerfG, Entscheidung vom 20.11.2003 - 1 BvR 1680/03 (https://dejure.org/2003,10421)
BVerfG, Entscheidung vom 20. November 2003 - 1 BvR 1680/03 (https://dejure.org/2003,10421)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Gesetzlich befristete Exklusivlizenz zur Beförderung bestimmter Postsendungen nach dem Postgesetz; Verfassungsbeschwerde eines Postdienstleistungsunternehmens gegen das Erste Gesetz zur Änderung des Postgesetzes bezüglich der Änderung der gesetzlichen Exklusivlizenz zur ...

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 12 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1, Art. 143b
    Verfassungsmäßigkeit der übergangsweisen Einräumung von Ausschließlichkeitsrechten an die Deutsche Post AG im Bereich der Beförderung von Briefen und adressierten Katalogen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 1712/01

    Exklusivlizenz

    Auszug aus BVerfG, 20.11.2003 - 1 BvR 1680/03
    Die aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen zur Zulässigkeit einer zeitweiligen Exklusivlizenz für die Deutsche Post AG hat das Bundesverfassungsgericht durch Beschluss vom 7. Oktober 2003 in dem Verfahren 1 BvR 1712/01 beantwortet.

    Das Bundesverfassungsgericht hat in dem Verfahren 1 BvR 1712/01 durch Beschluss vom 7. Oktober 2003 festgestellt, dass Art. 1 des Ersten Gesetzes zur Änderung des Postgesetzes und Art. 1 Nr. 3 Buchstabe a und Art. 2 Nr. 1 Buchstabe a sowie Art. 3 des Dritten Gesetzes zur Änderung des Postgesetzes verfassungsgemäß sind und weder gegen Art. 143 b Abs. 2 Satz 1 noch gegen Art. 12 Abs. 1 GG und Art. 3 Abs. 1 GG verstoßen.

  • BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 345/83

    Tierzuchtgesetz II

    Auszug aus BVerfG, 20.11.2003 - 1 BvR 1680/03
    Für die Abgrenzung zu Art. 12 Abs. 1 GG ist maßgeblich, dass Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG das Erworbene, das Ergebnis einer Betätigung, schützt, Art. 12 Abs. 1 GG dagegen den Erwerb, die Betätigung selbst (vgl. BVerfGE 88, 366 ).

    Bei gesetzlichem Einwirken auf Gewinnchancen ist allenfalls Art. 12 Abs. 1 GG einschlägig (vgl. BVerfGE 30, 292 ; 88, 366 ), der aber im vorliegenden Fall durch Art. 143 b Abs. 2 Satz 1 GG verdrängt wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Oktober 2003, Umdruck S. 26 ff.).

  • BVerfG, 12.11.1997 - 1 BvR 479/92

    Kind als Schaden

    Auszug aus BVerfG, 20.11.2003 - 1 BvR 1680/03
    Der geltend gemachte Vermögensverlust stellt sich als enttäuschte Erwartung dar, die nicht den Schutz von Art. 14 Abs. 1 GG genießt (vgl. auch BVerfGE 91, 207 ; 96, 375 ).

    Dies gilt unabhängig davon, ob Art. 14 Abs. 1 GG das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb umfasst; diese Frage hat das Bundesverfassungsgericht bisher offen gelassen (vgl. BVerfGE 66, 116 ; 96, 375 (397>).

  • BVerfG, 12.10.1994 - 1 BvL 19/90

    Vorlage zur Frage der Heranziehung des Schiffseigners neben dem Charterer des

    Auszug aus BVerfG, 20.11.2003 - 1 BvR 1680/03
    Der geltend gemachte Vermögensverlust stellt sich als enttäuschte Erwartung dar, die nicht den Schutz von Art. 14 Abs. 1 GG genießt (vgl. auch BVerfGE 91, 207 ; 96, 375 ).
  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

    Auszug aus BVerfG, 20.11.2003 - 1 BvR 1680/03
    Bei gesetzlichem Einwirken auf Gewinnchancen ist allenfalls Art. 12 Abs. 1 GG einschlägig (vgl. BVerfGE 30, 292 ; 88, 366 ), der aber im vorliegenden Fall durch Art. 143 b Abs. 2 Satz 1 GG verdrängt wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Oktober 2003, Umdruck S. 26 ff.).
  • BVerfG, 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Widerruf von Leistungen einer

    Auszug aus BVerfG, 20.11.2003 - 1 BvR 1680/03
    Bloße Umsatz- und Gewinnchancen, Hoffnungen, Erwartungen und Aussichten (vgl. BVerfGE 74, 129 ) sind vom Gewährleistungsgehalt des Art. 14 Abs. 1 GG nicht erfasst.
  • BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81

    Springer/Wallraff

    Auszug aus BVerfG, 20.11.2003 - 1 BvR 1680/03
    Dies gilt unabhängig davon, ob Art. 14 Abs. 1 GG das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb umfasst; diese Frage hat das Bundesverfassungsgericht bisher offen gelassen (vgl. BVerfGE 66, 116 ; 96, 375 (397>).
  • BVerwG, 30.04.2009 - 7 C 14.08

    Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung; Geltung; unmittelbar; Legehennen; Haltung;

    Die Klägerin übersieht, dass die enttäuschte Erwartung, getätigte Investitionen würden sich amortisieren, nicht per se den Schutz von Art. 14 Abs. 1 GG genießt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. November 2003 - 1 BvR 1680/03 - [...]).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.06.2010 - 12 B 39.09

    Emissionshandelsrecht; Grubengasprojekte; Anerkennung als Gemeinsame

    Nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung erfasst der Gewährleistungsgehalt des Art. 14 Abs. 1 GG weder bloße Umsatz- und Gewinnchancen noch die Erwartung, dass sich einmal getätigte Investitionen amortisieren und ein Unternehmen auch in Zukunft rentabel betrieben werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. November 2003 - 1 BvR 1680/03 - juris m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 30. April 2009 - 7 C 14/08 - NVwZ 2009, 1441; Urteil vom 11. Mai 2006, BVerwGE 126, 33).
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