Rechtsprechung
BVerfG, 19.01.1989 - 1 BvR 1685/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsrechtliche Prüfung des Anspruchs auf Beratungshilfe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Biedenkopf, 04.11.1988 - II 52/88
- AG Biedenkopf, 17.11.1988 - II 52/88
- BVerfG, 19.01.1989 - 1 BvR 1685/88
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 153/69
Armenrecht juristischer Personen
Auszug aus BVerfG, 19.01.1989 - 1 BvR 1685/88
Die vom Grundgesetz geforderte Gleichstellung der wirtschaftlich vermögenden und unvermögenden Personen im Hinblick auf die Erlangung von Rechtsschutz ist in Form der staatlichen Prozeßkostenhilfe verwirklicht (vgl. BVerfGE 35, 348 >355<; 67, 245 >248<). - BVerfG, 18.07.1984 - 1 BvR 1455/83
Versagung von Prozesskostenhilfe für Scheidung einer Scheinehe
Auszug aus BVerfG, 19.01.1989 - 1 BvR 1685/88
Die vom Grundgesetz geforderte Gleichstellung der wirtschaftlich vermögenden und unvermögenden Personen im Hinblick auf die Erlangung von Rechtsschutz ist in Form der staatlichen Prozeßkostenhilfe verwirklicht (vgl. BVerfGE 35, 348 >355<; 67, 245 >248<). - BVerfG, 04.10.1983 - 1 BvL 2/81
Mutterschaftsgeld
Auszug aus BVerfG, 19.01.1989 - 1 BvR 1685/88
Der Gleichheitssatz verbietet es, eine Person oder Gruppe im Vergleich zu anderen Normadressaten anders zu behandeln, ohne daß zwischen diesen Gruppen Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen können (vgl. BVerfGE 65, 104 >112 f.< m.w.N.).
- BVerfG, 11.05.2009 - 1 BvR 1517/08
Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Beratungshilfe erfolgreich
Während der Gesetzgeber bei Einführung des Beratungshilfegesetzes zunächst eine "Konzentration der öffentlichen Mittel" auf bestimmte Rechtsgebiete verfolgt (…vgl. BTDrucks 8/3311, S. 12; vgl. hierzu BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 19. Januar 1989 - 1 BvR 1685/88 -, [...]) und insbesondere unter Hinweis auf die Beratungspflichten der Behörden das Sozialrecht nicht in den Anwendungsbereich des Gesetzes aufgenommen hatte, hat er dieses Konzept zwischenzeitlich aufgegeben. - VG Hamburg, 05.04.2011 - 11 K 1866/10
Nachbarwiderspruch bei Nutzungserweiterung unzulässig?
Die Garantie des effektiven Rechtsschutzes verlangt insoweit nur eine Gleichstellung wirtschaftlich vermögender und unvermögender Personen, die in Form der staatlichen Prozesskostenhilfe verwirklicht ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19.1.1989, 1 BvR 1685/88, juris; Beschluss vom 18.7.1984, 1 BvR 1455/83, BVerfGE 67, 245).