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   BVerfG, 11.01.2016 - 1 BvR 1687/14   

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https://dejure.org/2016,880
BVerfG, 11.01.2016 - 1 BvR 1687/14 (https://dejure.org/2016,880)
BVerfG, Entscheidung vom 11.01.2016 - 1 BvR 1687/14 (https://dejure.org/2016,880)
BVerfG, Entscheidung vom 11. Januar 2016 - 1 BvR 1687/14 (https://dejure.org/2016,880)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, § 249b S 2 SGB 6
    Nichtannahmebeschluss: Antragserfordernis des § 249b S 2 SGB VI (juris: SGB 6) zur Anerkennung von Berücksichtigungszeiten wegen Pflege in der gesetzlichen Rentenversicherung verfassungsrechtlich unbedenklich - insb keine Verletzung des Art 3 Abs 1 GG durch Ungleichbehandlung ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde zur Anerkennung von Berücksichtigungszeiten wegen Pflege in der gesetzlichen Rentenversicherung

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Antragserfordernis des § 249b S 2 SGB VI (juris: SGB 6) zur Anerkennung von Berücksichtigungszeiten wegen Pflege in der gesetzlichen Rentenversicherung verfassungsrechtlich unbedenklich - insb keine Verletzung des Art 3 Abs 1 GG durch Ungleichbehandlung ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsbeschwerde zur Anerkennung von Berücksichtigungszeiten wegen Pflege in der gesetzlichen Rentenversicherung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Berücksichtigungszeiten wegen Pflege - in der gesetzlichen Rentenversicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2016, 224
  • FamRZ 2016, 887
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 07.02.2012 - 1 BvL 14/07

    Ausschluss von Nicht-EU-Bürgern von der Gewährung des Landeserziehungsgeldes nach

    Auszug aus BVerfG, 11.01.2016 - 1 BvR 1687/14
    Zudem verschärfen sich die verfassungsrechtlichen Anforderungen, je weniger die Merkmale, an die die gesetzliche Differenzierung anknüpft, für den Einzelnen verfügbar sind (vgl. BVerfGE 88, 87 ) oder je mehr sie sich denen des Art. 3 Abs. 3 GG annähern (vgl. BVerfGE 124, 199 ; 130, 240 ).

    In diesem Bereich hat der Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsspielraum (vgl. BVerfGE 130, 240 ).

  • BVerfG, 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07

    Gleichbehandlung eingetragener Lebensgemeinschaft

    Auszug aus BVerfG, 11.01.2016 - 1 BvR 1687/14
    Differenzierungen bedürfen jedoch stets der Rechtfertigung durch Sachgründe, die dem Differenzierungsziel und dem Ausmaß der Ungleichbehandlung angemessen sind (vgl. BVerfGE 124, 199 ).

    Zudem verschärfen sich die verfassungsrechtlichen Anforderungen, je weniger die Merkmale, an die die gesetzliche Differenzierung anknüpft, für den Einzelnen verfügbar sind (vgl. BVerfGE 88, 87 ) oder je mehr sie sich denen des Art. 3 Abs. 3 GG annähern (vgl. BVerfGE 124, 199 ; 130, 240 ).

  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 611/07

    Steuerliche Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften

    Auszug aus BVerfG, 11.01.2016 - 1 BvR 1687/14
    Er gilt sowohl für ungleiche Belastungen als auch für ungleiche Begünstigungen (vgl. BVerfGE 79, 1 ; 126, 400 ).

    Hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Anforderungen an den die Ungleichbehandlung tragenden Sachgrund ergeben sich aus dem allgemeinen Gleichheitssatz je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die von gelockerten auf das Willkürverbot beschränkten Bindungen bis hin zu strengen Verhältnismäßigkeitserfordernissen reichen können (vgl. BVerfGE 117, 1 ; 122, 1 ; 126, 400 ).

  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

    Auszug aus BVerfG, 11.01.2016 - 1 BvR 1687/14
    Eine strengere Bindung des Gesetzgebers kann sich allerdings aus den jeweils betroffenen Freiheitsrechten ergeben (vgl. BVerfGE 88, 87 ; 111, 176 ).

    Zudem verschärfen sich die verfassungsrechtlichen Anforderungen, je weniger die Merkmale, an die die gesetzliche Differenzierung anknüpft, für den Einzelnen verfügbar sind (vgl. BVerfGE 88, 87 ) oder je mehr sie sich denen des Art. 3 Abs. 3 GG annähern (vgl. BVerfGE 124, 199 ; 130, 240 ).

  • BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvF 4/05

    Neuregelung der Agrarmarktbeihilfen ist nicht verfassungswidrig

    Auszug aus BVerfG, 11.01.2016 - 1 BvR 1687/14
    Hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Anforderungen an den die Ungleichbehandlung tragenden Sachgrund ergeben sich aus dem allgemeinen Gleichheitssatz je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die von gelockerten auf das Willkürverbot beschränkten Bindungen bis hin zu strengen Verhältnismäßigkeitserfordernissen reichen können (vgl. BVerfGE 117, 1 ; 122, 1 ; 126, 400 ).
  • BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 777/85

    Verfassungsmäßigkeit des Neuregelungen des Urheberrechtsgesetzes und des

    Auszug aus BVerfG, 11.01.2016 - 1 BvR 1687/14
    Er gilt sowohl für ungleiche Belastungen als auch für ungleiche Begünstigungen (vgl. BVerfGE 79, 1 ; 126, 400 ).
  • BVerfG, 06.07.2004 - 1 BvR 2515/95

    Erziehungsgeld an Ausländer

    Auszug aus BVerfG, 11.01.2016 - 1 BvR 1687/14
    Eine strengere Bindung des Gesetzgebers kann sich allerdings aus den jeweils betroffenen Freiheitsrechten ergeben (vgl. BVerfGE 88, 87 ; 111, 176 ).
  • BVerfG, 07.11.2006 - 1 BvL 10/02

    Erbschaftsteuerrecht in seiner derzeitigen Ausgestaltung verfassungswidrig

    Auszug aus BVerfG, 11.01.2016 - 1 BvR 1687/14
    Hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Anforderungen an den die Ungleichbehandlung tragenden Sachgrund ergeben sich aus dem allgemeinen Gleichheitssatz je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die von gelockerten auf das Willkürverbot beschränkten Bindungen bis hin zu strengen Verhältnismäßigkeitserfordernissen reichen können (vgl. BVerfGE 117, 1 ; 122, 1 ; 126, 400 ).
  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

    Auszug aus BVerfG, 11.01.2016 - 1 BvR 1687/14
    Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebietet dem Normgeber, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. BVerfGE 98, 365 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 11.01.2016 - 1 BvR 1687/14
    Die Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung anzunehmen, weil die Voraussetzungen hierfür nicht vorliegen (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvL 5/00

    Zur Nichtgewährung eines Teilkindergelds an Grenzgänger in die Schweiz

  • BSG, 10.11.2022 - B 5 R 29/21 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Das gilt im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung besonders für Begünstigungen, die nicht auf eigenen Beiträgen der Versicherten beruhen (vgl BVerfG Beschluss vom 21.7.2010 - 1 BvR 2530/05 ua - BVerfGE 126, 369, 398 = SozR 4-5050 § 22b Nr. 9 RdNr 87; BVerfG Beschluss vom 11.1.2016 - 1 BvR 1687/14 - NZS 2016, 224 RdNr 12; s auch BSG Urteil vom 19.4.2011 - B 13 R 27/10 R - BSGE 108, 126 = SozR 4-2600 § 74 Nr. 3, RdNr 48, 62 und - darauf Bezug nehmend - BVerfG Beschluss vom 18.5.2016 - 1 BvR 2217/11 ua - juris RdNr 26; BSG Urteil vom 21.10.2021 - B 5 R 28/21 R - BSGE 133, 64 = SozR 4-2600 § 56 Nr. 11, RdNr 34 mwN) .
  • BSG, 16.10.2019 - B 13 R 14/18 R

    Entgeltpunkte für Kindererziehung im Recht der gesetzlichen Rentenversicherung -

    Der Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers, der bei sozialen Leistungen ohne Beitragszahlung besonders groß ist (vgl BVerfG vom 11.1.2016 - 1 BvR 1687/14 - juris RdNr 12) , wird auch nicht dadurch reduziert, dass die Beiträge des Bundes für Kinderziehung im Jahr 2010 mit ca 11, 6 Mrd Euro die auf die Renten mit EP für Kindererziehung im selben Jahr entfallenden Leistungen von ca 5, 8 Mrd Euro um etwa das Doppelte überstiegen haben (vgl SG Neubrandenburg Vorlagebeschluss vom 12.1.2012 - S 4 RA 152/03 - juris RdNr 43 f).

    Es war ihm im Rahmen seines weiten Gestaltungsspielraums (vgl BVerfG Beschluss vom 11.1.2016 - 1 BvR 1687/14 - juris RdNr 12; BSG Urteil vom 28.6.2018 - B 5 R 12/17 R - BSGE 126, 118 = SozR 4-2600 § 307d Nr. 3, RdNr 27) aber auch nicht verwehrt, eine spezielle Regelung für die Bestandsrentner zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes zu treffen.

  • BAG, 24.10.2019 - 2 AZR 158/18

    Tarifvertrag - verkürzte Kündigungsfrist - Sozialplan

    Zwischen beiden Gruppen müssen Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen können (vgl. allgemein zur Ungleichbehandlung von Personengruppen: BVerfG 29. November 2017 - 1 BvR 1784/16 - Rn. 10; 11. Januar 2016 - 1 BvR 1687/14 - Rn. 9) .
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