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   BVerfG, 30.01.1998 - 1 BvR 1713/96   

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https://dejure.org/1998,4389
BVerfG, 30.01.1998 - 1 BvR 1713/96 (https://dejure.org/1998,4389)
BVerfG, Entscheidung vom 30.01.1998 - 1 BvR 1713/96 (https://dejure.org/1998,4389)
BVerfG, Entscheidung vom 30. Januar 1998 - 1 BvR 1713/96 (https://dejure.org/1998,4389)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Nichtbeteiligung am Verfahren über die Zulassung des Sonderbetriebsplans zur Erweiterung einer Steinkohlegrube

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 2; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 90 Abs. 2 Satz 1, Satz 2
    Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren und Rechtswegerschöpfung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1998, 1173
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1859/91

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Vorabentscheidung des BVerfG - VermG

    Auszug aus BVerfG, 30.01.1998 - 1 BvR 1713/96
    Dies ist regelmäßig der Fall, wenn mit der Verfassungsbeschwerde ausschließlich Grundrechtsverletzungen gerügt werden, die sich auf das Hauptsacheverfahren beziehen, und wenn die Beschreitung und Erschöpfung des Hauptsacherechtswegs im Einzelfall für den Beschwerdeführer zumutbar ist (BVerfGE 86, 15 ).

    Die Verfassungsbeschwerde ist auch nicht deswegen ausnahmsweise vor Durchschreitung des Hauptsacherechtswegs zulässig, weil die Entscheidung von keiner weiteren tatsächlichen Aufklärung abhängt und diejenigen Voraussetzungen gegeben sind, unter denen gemäß § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG vom Erfordernis der Rechtswegerschöpfung abgesehen werden kann (BVerfGE 86, 15 ).

    Das ergibt sich aus dem Sinn des Subsidiaritätsgrundsatzes, der vor allem sichern soll, daß durch die umfassende fachgerichtliche Vorprüfung der Beschwerdepunkte dem Bundesverfassungsgericht ein nicht nur in mehreren Instanzen geprüftes Tatsachenmaterial unterbreitet wird, sondern daß ihm auch die Fallanschauung und Rechtsauffassung der Gerichte, inbesondere der obersten Bundesgerichte, vermittelt werden (BVerfGE 86, 15 ).

  • OVG Saarland, 15.07.1996 - 9 W 1/96
    Auszug aus BVerfG, 30.01.1998 - 1 BvR 1713/96
    den Beschluß des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 15. Juli 1996 - 9 W 1/96 -.
  • OVG Saarland, 21.04.2004 - 2 R 22/03
    Dies wird auch nicht durch den Hinweis des Klägers auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 30.1.1998 - 1 BvR 1713/96 - in Frage gestellt, dem eine andere Fallkonstellation - der dortige Beschwerdeführer war im Gegensatz zum Kläger nicht am behördlichen Verfahren beteiligt worden - zugrunde lag.
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