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Rechtsprechung
   BVerfG, 10.12.1985 - 1 BvR 1724/83   

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BVerfG, 10.12.1985 - 1 BvR 1724/83 (https://dejure.org/1985,1338)
BVerfG, Entscheidung vom 10.12.1985 - 1 BvR 1724/83 (https://dejure.org/1985,1338)
BVerfG, Entscheidung vom 10. Dezember 1985 - 1 BvR 1724/83 (https://dejure.org/1985,1338)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betriebsverfassungrecht - Betriebsrat - Arbeitsrecht im Betrieb - Auffassung von Grundrechtsbedeutung - Verpflichtung des Arbeitgebers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 1923
  • NZA 1986, 161
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

    Auszug aus BVerfG, 10.12.1985 - 1 BvR 1724/83
    cc) Aus der koalitionsrechtlichen Absicherung der betriebs- und personalvertretungsrechtlichen Beteiligungsrechte der Gewerkschaften (vgl. BVerfGE 50, 290 [372] m.w.N.) folgt nicht, daß die Gewerkschaften insgesamt oder gewerkschaftseigene Unternehmen Aktivitäten im Bereich des Betriebsverfassungsrechts unentgeltlich auszuüben und insoweit den Arbeitgeber von gesetzlich angeordneten Kostentragungs- oder Bereitstellungspflichten freizustellen hätten.

    Sie berücksichtigen, daß der Arbeitgeber - ungeachtet der Organisationsform des Unternehmens - zur Wertschöpfung und zur Erreichung des Unternehmenszweckes der Mitwirkung der Arbeitnehmer bedarf (vgl. BVerfGE 50, 290 [349]).

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 10.12.1985 - 1 BvR 1724/83
    Ihm obliegt lediglich die Kontrolle, ob die angegriffene Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Auslegungsfehler erkennen läßt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von der Bedeutung der in der Verfassungsbeschwerde angegebenen Grundrechte, insbesondere vom Umfang ihres Schutzbereiches, beruhen und auch für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]; 42, 143 [148 f.]).
  • BVerfG, 11.05.1976 - 1 BvR 671/70

    Deutschland-Magazin

    Auszug aus BVerfG, 10.12.1985 - 1 BvR 1724/83
    Ihm obliegt lediglich die Kontrolle, ob die angegriffene Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Auslegungsfehler erkennen läßt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von der Bedeutung der in der Verfassungsbeschwerde angegebenen Grundrechte, insbesondere vom Umfang ihres Schutzbereiches, beruhen und auch für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]; 42, 143 [148 f.]).
  • BVerfG, 20.10.1981 - 1 BvR 404/78

    Deutscher Arbeitnehmerverband

    Auszug aus BVerfG, 10.12.1985 - 1 BvR 1724/83
    Das Koalitionserfordernis der Gegnerfreiheit soll sicherstellen, daß die Koalitionen durch spezifisch koalitionsmäßige Betätigung zu einer sinnvollen Ordnung des Arbeitslebens beitragen können (BVerfGE 58, 233 [246 f]); Art. 9 Abs. 3 GG schließt daneben Ordnungen des Arbeitslebens nicht aus, die primär auf dem Gedanken des Zusammenwirkens beruhen und die kooperative Momente enthalten, die auch unmittelbare oder mittelbare finanzielle Auswirkungen haben.
  • BAG, 05.10.2010 - 1 ABR 88/09

    Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung

    Es soll sicherstellen, dass die Vereinigung durch ihre koalitionsmäßige Betätigung zu einer sinnvollen Ordnung des Arbeitslebens beitragen kann (BVerfG 10. Dezember 1985 - 1 BvR 1724/83 - zu 2 b bb der Gründe, AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 20a) .
  • BAG, 28.06.1995 - 7 ABR 55/94

    Schulung durch einen gewerkschaftsnahen gemeinnützigen Verein

    Sie sind nicht verpflichtet, die dafür aufzuwendenden Kosten zu tragen (BAG Beschluß vom 30. März 1994, aaO., m.w.N.; BVerfG Beschluß vom 10. Dezember 1985 - 1 BvR 1724/83 - AP Nr. 20 a zu § 40 BetrVG 1972, zu 2 b cc der Gründe).
  • BAG, 31.01.2018 - 10 AZR 60/16

    Ausbildungskostenausgleichskasse im Schornsteinfegerhandwerk - Zweifel an der

    aa) Das Erfordernis der Gegnerunabhängigkeit soll sicherstellen, dass die Vereinigung durch ihre koalitionsmäßige Betätigung zu einer sinnvollen Ordnung des Arbeitslebens beitragen kann (BVerfG 10. Dezember 1985 - 1 BvR 1724/83 - zu 2 b bb der Gründe) .
  • BAG, 31.01.2018 - 10 AZR 695/16

    Ausbildungskostenausgleichskasse im Schornsteinfegerhandwerk - Zweifel an der

    aa) Das Erfordernis der Gegnerunabhängigkeit soll sicherstellen, dass die Vereinigung durch ihre koalitionsmäßige Betätigung zu einer sinnvollen Ordnung des Arbeitslebens beitragen kann (BVerfG 10. Dezember 1985 - 1 BvR 1724/83 - zu 2 b bb der Gründe) .
  • BVerwG, 29.06.1988 - 6 P 18.86

    Notwendiger Geschäftsbedarf - Personalrat - Personalvertretungsrecht - Kommentar

    In Übereinstimmung mit der vom Bundesarbeitsgericht in seinem Beschluß vom 21. April 1983 - 6 ABR 70/82 - (BAGE 42, 259) in Anwendung der mit § 44 Abs. 2 BPersVG vergleichbaren Vorschrift des § 40 Abs. 2 BetrVG vertretenen Auffassung, die vom Vorprüfungsausschuß des Bundesverfassungsgerichts im Beschluß vom 10. Februar 1985 - 1 BvR 1724/83 - (NJW 1986, 1923) nicht für verfassungswidrig gehalten worden ist, geht der Senat davon aus, daß zu dem erforderlichen Geschäftsbedarf, den die Dienststelle dem Personalrat für seine Tätigkeit zur Verfügung zu stellen hat, grundsätzlich auch eine für seine Arbeit einschlägige Fachzeitschrift gehört.
  • BAG, 31.01.2018 - 10 AZR 722/16

    Ausbildungskostenausgleichskasse im Schornsteinfegerhandwerk - Zweifel an der

    aa) Das Erfordernis der Gegnerunabhängigkeit soll sicherstellen, dass die Vereinigung durch ihre koalitionsmäßige Betätigung zu einer sinnvollen Ordnung des Arbeitslebens beitragen kann (BVerfG 10. Dezember 1985 - 1 BvR 1724/83 - zu 2 b bb der Gründe) .
  • BAG, 14.12.1988 - 7 ABR 73/87

    Honoraranspruch eines Geschäftsführers einer Gewerkschaft bei Berufung desselben

    Das Bundesverfassungsgericht hat in dem Beschluß vom 10. Dezember 1985 (- 1 BvR 1724/83 - AP Nr. 20 a zu § 40 BetrVG 1972) ausgeführt, aus der koalitionsrechtlichen Absicherung der betriebs- und personalvertretungsrechtlichen Beteiligungsrechte folge nicht, daß die Gewerkschaften insgesamt oder gewerkschaftseigene Unternehmen Aktivitäten im Bereich des Betriebsverfassungsrechts unentgeltlich auszuüben und insoweit den Arbeitgeber von gesetzlich angeordneten Kostentragungs- oder Bereitstellungspflichten freizustellen hätten.
  • BAG, 14.12.1988 - 7 ABR 54/87
    Das Bundesverfassungsgericht hat in dem Beschluß vom 10. Dezember 1985 (- 1 BvR 1724/83 - AP Nr. 20 a zu § 40 BetrVG 1972) ausgeführt, aus der koalitionsrechtlichen Absicherung der 22.
  • VG Düsseldorf, 15.04.2008 - 3 K 4887/07
    vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 10. Dezember 1985 - 1 BvR 1724/83 -, NJW 1986, 1923 (1924); Urteil vom 1. März 1979 - 1 BvR 532/77 -, BVerfGE 50, 290 (349).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 02.03.1988 - 17 B 6/87

    Anspruch des Personalrats auf Zuverfügungsstellung der Fachzeitschrift "Der

    Soweit diese Ansicht sich auf § 40 Abs. 2 BetrVG und die dazu ergangene Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts beruft, nach der der Arbeitgeber dem Betriebsrat unabhängig von der Betriebsgröße auf dessen Verlangen eine Fachzeitschrift seiner Wahl als "sachliches Mittel" i.S. des § 40 Abs. 2 BetrVG zur Verfügung stellen muß (BAGE 42, 259 = DB 1984, 248; kritisch dazu Hess/Schlochauer/Glaubitz, BetrVG, 3. Aufl., § 40 RdNr. 76 m. Nachw.; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 10.12.1985, DB 1986, 647), übersieht sie die Insoweit bestehenden tatsächlichen und rechtlichen Unterschiede.
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Rechtsprechung
   BVerfG, 10.02.1985 - 1 BvR 1724/83   

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https://dejure.org/1985,15869
BVerfG, 10.02.1985 - 1 BvR 1724/83 (https://dejure.org/1985,15869)
BVerfG, Entscheidung vom 10.02.1985 - 1 BvR 1724/83 (https://dejure.org/1985,15869)
BVerfG, Entscheidung vom 10. Februar 1985 - 1 BvR 1724/83 (https://dejure.org/1985,15869)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 1923
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BAG, 21.04.1983 - 6 ABR 70/82

    Anspruch des Betriebsrats auf Erhalt einer Fachzeitschrift

    Die Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen (BVerfG vom 10.12.1985, 1 BvR 1724/83 = NZA 1986, 161-162).

    2. Vergleiche dazu die Entscheidung des BVerfG vom 10.02.1985, 1 BvR 1724/83.

  • BVerwG, 29.06.1988 - 6 P 18.86

    Notwendiger Geschäftsbedarf - Personalrat - Personalvertretungsrecht - Kommentar

    In Übereinstimmung mit der vom Bundesarbeitsgericht in seinem Beschluß vom 21. April 1983 - 6 ABR 70/82 - (BAGE 42, 259) in Anwendung der mit § 44 Abs. 2 BPersVG vergleichbaren Vorschrift des § 40 Abs. 2 BetrVG vertretenen Auffassung, die vom Vorprüfungsausschuß des Bundesverfassungsgerichts im Beschluß vom 10. Februar 1985 - 1 BvR 1724/83 - (NJW 1986, 1923) nicht für verfassungswidrig gehalten worden ist, geht der Senat davon aus, daß zu dem erforderlichen Geschäftsbedarf, den die Dienststelle dem Personalrat für seine Tätigkeit zur Verfügung zu stellen hat, grundsätzlich auch eine für seine Arbeit einschlägige Fachzeitschrift gehört.
  • LAG Hamburg, 28.11.1986 - 8 TaBV 5/86

    Entsendung eines Gewerkschaftssekretärs und Aufsichtsratsmitglieds eines

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