Rechtsprechung
   BVerfG, 29.10.2009 - 1 BvR 1729/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,4288
BVerfG, 29.10.2009 - 1 BvR 1729/09 (https://dejure.org/2009,4288)
BVerfG, Entscheidung vom 29.10.2009 - 1 BvR 1729/09 (https://dejure.org/2009,4288)
BVerfG, Entscheidung vom 29. Oktober 2009 - 1 BvR 1729/09 (https://dejure.org/2009,4288)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,4288) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Übernahme von im Widerspruchsverfahren entstandenen Rechtsanwaltskosten; Bewertung des fehlenden Bestreitens des Nichterhalts eines Anhörungsschreibens; Zugangsvermutung für ein Anhörungsschreiben i.S.v. § 37 Abs. 2 S. 1 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X)

  • Judicialis

    GG Art. 103 Abs. 1; ; BVerfGG § 23 Abs. 1; ; BVerfGG § 90 Abs. 1; ; BVerfGG § 92; ; SGB II § 31 Abs. 2; ; SGB X § 37 Abs. 2; ; SGB X § 63 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übernahme von im Widerspruchsverfahren entstandenen Rechtsanwaltskosten; Bewertung des fehlenden Bestreitens des Nichterhalts eines Anhörungsschreibens; Zugangsvermutung für ein Anhörungsschreiben i.S.v. § 37 Abs. 2 S. 1 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch ( SGB X )

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2010, 497
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (66)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerfG, 29.10.2009 - 1 BvR 1729/09
    Der Verfassungsbeschwerde kommt keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu, denn die von ihr aufgeworfenen Fragen sind in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung geklärt (vgl. etwa BVerfGE 86, 133 ; 89, 381 ; 96, 205 ).

    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ist nur anzunehmen, wenn sich aus den besonderen Umständen des Falls ergibt, dass das Gericht seiner Pflicht nicht nachgekommen ist (vgl. BVerfGE 69, 141 ; 79, 51 ; 86, 133 ).

    Besondere Umstände liegen etwa vor, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, nicht eingeht, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. BVerfGE 86, 133 ).

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BVerfG, 29.10.2009 - 1 BvR 1729/09
    Der Verfassungsbeschwerde kommt keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu, denn die von ihr aufgeworfenen Fragen sind in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung geklärt (vgl. etwa BVerfGE 86, 133 ; 89, 381 ; 96, 205 ).

    Art. 103 Abs. 1 GG bietet vor allem keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder des materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt lassen (vgl. BVerfGE 96, 205 ).

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89

    Volljährigenadoption

    Auszug aus BVerfG, 29.10.2009 - 1 BvR 1729/09
    Der Verfassungsbeschwerde kommt keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu, denn die von ihr aufgeworfenen Fragen sind in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung geklärt (vgl. etwa BVerfGE 86, 133 ; 89, 381 ; 96, 205 ).

    Eine Entscheidung beruht nur dann auf einem Gehörsverstoß und verletzt damit Art. 103 Abs. 1 GG, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass das betreffende Gericht bei Kenntnisnahme und Berücksichtigung des angeblich übergangenen Vorbringens eine für den Beschwerdeführer günstigere Entscheidung getroffen hätte (vgl. BVerfGE 62, 392 ; 89, 381 ).

  • BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 2327/07

    Verletzung von Artikel 103 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch Verwerfung einer

    Auszug aus BVerfG, 29.10.2009 - 1 BvR 1729/09
    Die angefochtenen Entscheidungen verstoßen auch nicht gegen das Willkürverbot, das aufgrund des Rechtsstaatsprinzips (Art. 20 Abs. 3 GG) und des objektiv-rechtlichen Gehalts des Art. 3 Abs. 1 GG auch gegenüber der Beschwerdeführerin als Träger öffentlicher Gewalt gewährleistet ist (vgl. BVerfGE 35, 263 ; 89, 132 ), wobei dahinstehen kann, ob die Beschwerdeführerin einen entsprechenden Verstoß mit der Verfassungsbeschwerde geltend machen könnte (vgl. insoweit auch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 26. Februar 2008 - 1 BvR 2327/07 -, [...], Rn. 14).
  • BVerfG, 15.05.1991 - 1 BvR 1441/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verwertung eines

    Auszug aus BVerfG, 29.10.2009 - 1 BvR 1729/09
    Dies entspricht im Übrigen der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. z.B. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 15. Mai 1991 - 1 BvR 1441/90 -, [...], Rn. 13 m.w.N.).
  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 678/81

    National Iranian Oil Company

    Auszug aus BVerfG, 29.10.2009 - 1 BvR 1729/09
    Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet die Gerichte jedoch nicht dazu, der Rechtsansicht eines Beteiligten zu folgen (vgl. BVerfGE 64, 1 ; 87, 1 ).
  • BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 188/09

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Zurückweisung von Befangenheitsanträgen im

    Auszug aus BVerfG, 29.10.2009 - 1 BvR 1729/09
    Es kann dahinstehen, ob mit diesen ergänzenden Erwägungen ein etwaiger zuvor begangener Gehörsverstoß geheilt worden ist (vgl. dazu BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. Februar 2009 - 1 BvR 188/09 -, [...], Rn. 13 ff.).
  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

    Auszug aus BVerfG, 29.10.2009 - 1 BvR 1729/09
    Die angefochtenen Entscheidungen verstoßen auch nicht gegen das Willkürverbot, das aufgrund des Rechtsstaatsprinzips (Art. 20 Abs. 3 GG) und des objektiv-rechtlichen Gehalts des Art. 3 Abs. 1 GG auch gegenüber der Beschwerdeführerin als Träger öffentlicher Gewalt gewährleistet ist (vgl. BVerfGE 35, 263 ; 89, 132 ), wobei dahinstehen kann, ob die Beschwerdeführerin einen entsprechenden Verstoß mit der Verfassungsbeschwerde geltend machen könnte (vgl. insoweit auch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 26. Februar 2008 - 1 BvR 2327/07 -, [...], Rn. 14).
  • BVerfG, 12.10.1988 - 1 BvR 818/88

    Sorgerechtsprozeß

    Auszug aus BVerfG, 29.10.2009 - 1 BvR 1729/09
    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ist nur anzunehmen, wenn sich aus den besonderen Umständen des Falls ergibt, dass das Gericht seiner Pflicht nicht nachgekommen ist (vgl. BVerfGE 69, 141 ; 79, 51 ; 86, 133 ).
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84

    Nichtladung von Zeugen trotz Beweisbeschluß und Zahlung des Vorschusses

    Auszug aus BVerfG, 29.10.2009 - 1 BvR 1729/09
    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ist nur anzunehmen, wenn sich aus den besonderen Umständen des Falls ergibt, dass das Gericht seiner Pflicht nicht nachgekommen ist (vgl. BVerfGE 69, 141 ; 79, 51 ; 86, 133 ).
  • BVerfG, 14.12.1982 - 2 BvR 434/82
  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

  • BVerfG, 05.10.1993 - 1 BvL 34/81

    Verfassungsmäßigkeit von § 186c Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 2 AFG

  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.04.2015 - L 32 AS 1844/13

    Bedarfsgemeinschaft bei stationärer Pflege eines Ehegatten -

    Der Rückschein vom 2. August 2007 des Einschreibens vom 1. August 2007 belegt den Zugang eines Schreibens am 2. August 2007 unter der Anschrift des Jobcenters (zur Möglichkeit des Nachweises des Zugangs von Erklärungen durch Einschreiben-Rückschein bei Übergabe des Einschreibens: z.B. BVerfG, Beschluss vom 29.10.2009, 1 BvR 1729/09, JURIS-RdNr 23; Thüringer OLG, Beschluss vom 04.01.2006, 5 W 58/05, JURIS-RdNr 15; anders bei Niederlegung des Einschreibens zur Abholung).
  • BSG, 24.07.2015 - B 13 R 217/15 B

    Witwerrente gemäß § 303 SGB VI

    Besondere Umstände liegen etwa vor, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Beteiligtenvortrags zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, nicht eingeht, obwohl das Vorbringen nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts erheblich und nicht offensichtlich unsubstantiiert war (vgl BVerfGE 86, 133, 146 [BVerfG 19.05.1992 - 1 BvR 986/91], BVerfG Kammerbeschluss vom 29.10.2009 - 1 BvR 1729/09 - NZS 2010, 497, 498 RdNr 12).

    Im Übrigen gewährleistet der Anspruch auf rechtliches Gehör nur, dass der Kläger "gehört", nicht jedoch "erhört" wird (BSG Beschluss vom 9.5.2011 - B 13 R 112/11 B - Juris RdNr 9; vgl auch BVerfG Kammerbeschlüsse vom 29.10.2009 - 1 BvR 1729/09 - NZS 2010, 497 RdNr 17 und vom 8.4.2014 - 1 BvR 2933/13 - NZS 2014, 539 RdNr 13 mwN).

    Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet die Gerichte nicht, der Rechtsansicht eines Beteiligten (hier der in der Beschwerdebegründung auch nicht näher bezeichneten "Berechnungsvorstellung des Klägers") zu folgen (BVerfG Kammerbeschlüsse vom 4.9.2008 - 2 BvR 2162/07 ua - BVerfGK 14, 238 und vom 29.10.2009 - 1 BvR 1729/09 - NZS 2010, 497 RdNr 17; BSG Beschluss vom 24.8.2011 - B 6 KA 3/11 C - Juris RdNr 9).

  • BSG, 18.05.2016 - B 5 RS 10/16 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - rechtliches Gehör -

    Besondere Umstände liegen etwa vor, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Beteiligtenvortrags zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, nicht eingeht, obwohl das Vorbringen nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts erheblich und nicht offensichtlich unsubstantiiert war (vgl BVerfGE 47, 182, 187; 86, 133, 145 f; BVerfG Kammerbeschluss vom 29.10.2009 - 1 BvR 1729/09 - NZS 2010, 497, 498, RdNr 12 und BVerfG NJW 1994, 2683 mwN; Senatsbeschluss vom 30.4.2014 - B 5 RS 44/13 B - BeckRS 2014, 72563 RdNr 7) .

    Im Übrigen gewährleistet der Anspruch auf rechtliches Gehör nur, dass die Klägerin "gehört", nicht jedoch "erhört" wird (BSG Beschluss vom 9.5.2011 - B 13 R 112/11 B - BeckRS 2011, 73125 RdNr 9; vgl auch BVerfG Kammerbeschlüsse vom 29.10.2009 - 1 BvR 1729/09 - NZS 2010, 497, 499, RdNr 17 und vom 8.4.2014 - 1 BvR 2933/13 - NZS 2014, 539, 540, RdNr 13 mwN) ; Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet die Gerichte nicht, der Rechtsansicht eines Beteiligten zu folgen (BVerfG Kammerbeschlüsse vom 4.9.2008 - 2 BvR 2162/07 ua - BVerfGK 14, 238 und vom 29.10.2009 - 1 BvR 1729/09 - NZS 2010, 497 RdNr 17; BSG Beschluss vom 24.8.2011 - B 6 KA 3/11 C - Juris RdNr 9) .

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht