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BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvR 333/75, 1 BvR 174/75, 1 BvR 178/75, 1 BvR 191/75 |
Hessisches Universitätsgesetz
Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG
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Verfassungsmäßigkeit des hessischen Universitätsgesetzes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges (2)
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
- nrw.de (Schriftsatz aus dem Verfahren)
Hessisches Universitätsgesetz - Verfassungsbeschwerdeschrift
Papierfundstellen
- BVerfGE 47, 327
Wird zitiert von ... (137) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvR 79/70
Universitätsgesetz Hamburg
Auszug aus BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvR 333/75
Die Übergangsregelung sei ausreichend und genüge insbesondere den Anforderungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Februar 1977 (BVerfGE 43, 242).Das gilt nicht nur für die Zusammensetzung der Kollegialorgane, sondern auch für die Kompetenzregelungen (vgl. BVerfGE 35, 79 [107 f.]; 43, 242 [265]).
d) Soweit Beschwerdeführer nach Einlegung der Verfassungsbeschwerden emeritiert oder in eine andere Stellung berufen worden sind, ist das Rechtsschutzbedürfnis in Anbetracht der langen Dauer des Verfahrens weiterhin bejaht worden (vgl. BVerfGE 43, 242 [266]).
An den dort entwickelten Grundsätzen hat die Mehrheit des Senats im Urteil vom 8. Februar 1977 zum hamburgischen Universitätsgesetz (BVerfGE 43, 242) festgehalten und sie teilweise ergänzt.
Als erheblich wurden dabei bezeichnet (vgl. BVerfGE 43, 242 [272 ff.]): Fehlende Promotion, Weisungsgebundenheit, schwache funktionale Eingliederung in den Wissenschaftsbetrieb, nur unterstützende oder ergänzende wissenschaftliche Funktion, eng spezialisierte Lehrtätigkeit, überwiegende Tätigkeit in der Wissenschaftsverwaltung, fehlende Dauerhaftigkeit der Universitätszugehörigkeit, fehlende Wählbarkeit zum Fachbereichssprecher und geschäftsführenden Klinik(Instituts)direktor.
Auch das Bundesverfassungsgericht hat bei der Prüfung des hamburgischen Universitätsgesetzes auf diesen Gesichtspunkt hingewiesen (vgl. BVerfGE 43, 242 [274]).
Die grundlegenden verfassungsrechtlichen Fragen, die sich aus der Entziehung der Direktorenstellung ergeben, hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zum hamburgischen Universitätsgesetz vom 8. Februar 1977 bereits entschieden (BVerfGE 43, 242 [276 ff.]).
b) Da Art. 33 Abs. 5 GG kein Recht am Amt im funktionellen Sinne garantiert, könnte allenfalls ein Verstoß gegen ein etwaiges Verbot unterwertiger Beschäftigung in Betracht kommen (vgl. hierzu BVerfGE 43, 242 [285] - UniG Hamburg).
Neben der Sonderregelung für den öffentlichen Dienst in Art. 33 Abs. 5 GG scheidet Art. 14 GG als Prüfungsmaßstab aus, weil hier zu prüfen ist, unter welchen Voraussetzungen ein Nebenamt in der öffentlichen Wissenschaftsverwaltung entzogen werden kann (BVerfGE 43, 242 [285]).
Sie können aber insgesamt verfassungskonform in dem Sinne ausgelegt werden, daß der geschäftsführende Direktor (Vorstand) mit seinen Entscheidungen nicht in den dem einzelnen Wissenschaftler vorbehaltenen Kernbereich freier wissenschaftlicher Betätigung eindringen darf, der von jeder Ingerenz öffentlicher Gewalt freizuhalten ist (vgl. BVerfGE 35, 79 [137]; 43, 242 [270]).
Weder die ursprüngliche noch die geänderte Fassung des Universitätsgesetzes enthält eine Übergangsregelung, die den im Urteil zum hamburgischen Universitätsgesetz aufgestellten rechtsstaatlichen Anforderungen bei der Aufhebung oder Modifizierung geschützter Rechtspositionen (BVerfGE 43, 242 [286 ff.]) entspricht.
Eine mehr als siebenjährige Übergangsfrist kann der Beschwerdeführer auch unter den von ihm dargelegten Umständen nicht verlangen (vgl. BVerfGE 43, 242 [290]).
- BVerfG, 29.05.1973 - 1 BvR 424/71
Hochschul-Urteil
Auszug aus BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvR 333/75
Die Dozenten auf Zeit nach dem Hessischen Universitätsgesetzes können zu den Hochschullehrern im Sinne des Hochschulurteils des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Mai 1973 (BVerfGE 35, 79 [126 f.]) gerechnet werden.Die getroffenen Regelungen entsprachen aber nicht in jeder Hinsicht den Anforderungen des Hochschulurteils des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Mai 1973 (BVerfGE 35, 79).
Diese Grundsätze sind im Hochschulurteil (BVerfGE 35, 79 [97 ff.]) bereits dargestellt worden.
Die Beschwerdeführer sind durch die angegriffenen Organisationsnormen aus den im Hochschulurteil (BVerfGE 35, 79 [107 ff.]) näher dargelegten Gründen grundsätzlich gegenwärtig und unmittelbar betroffen.
Das gilt nicht nur für die Zusammensetzung der Kollegialorgane, sondern auch für die Kompetenzregelungen (vgl. BVerfGE 35, 79 [107 f.]; 43, 242 [265]).
Zur Garantie der Wissenschaftsfreiheit durch Art. 5 Abs. 3 GG finden sich im Hochschulurteil (BVerfGE 35, 79 [112 ff.]) grundsätzliche Ausführungen.
Ein wesentlicher Teil der grundsätzlichen Fragen, die in den vorliegenden Verfassungsbeschwerden im Hinblick auf die Mitbestimmungsregelung des Universitätsgesetzes aufgeworfen werden, sind bereits im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Mai 1973 (BVerfGE 35, 79 - Hochschulurteil) für das niedersächsische Vorschaltgesetz entschieden worden.
Bei der repräsentativen Form der Selbstverwaltung müssen die Hochschullehrer aber in geeigneter Form zu Gehör kommen, wenn Angelegenheiten ihres Fachgebiets entschieden werden (vgl. BVerfGE 35, 79 [128 f.]).
Dabei ist unter Hochschullehrer unabhängig von der beamtenrechtlichen Abgrenzung der Forscher und Lehrer zu verstehen, der aufgrund der Habilitation oder eines sonstigen Qualifikationsbeweises mit der selbständigen Vertretung eines wissenschaftlichen Faches in Forschung und Lehre betraut ist (vgl. BVerfGE 35, 79 [126 f.] - Hochschulurteil).
cc) Als fachliche Qualifikation fordert das Hochschulurteil eine Habilitation oder einen sonstigen Qualifikationsnachweis (vgl. BVerfGE 35, 79 [126 f.]).
Diese Vorkehrungen stellen hinreichend sicher, daß der einzelne Hochschullehrer bei der Beratung über wesentliche Personalfragen seines Fachgebiets in geeigneter Form zu Gehör kommen kann (vgl. BVerfGE 35, 79 [128 f.]).
Sie können aber insgesamt verfassungskonform in dem Sinne ausgelegt werden, daß der geschäftsführende Direktor (Vorstand) mit seinen Entscheidungen nicht in den dem einzelnen Wissenschaftler vorbehaltenen Kernbereich freier wissenschaftlicher Betätigung eindringen darf, der von jeder Ingerenz öffentlicher Gewalt freizuhalten ist (vgl. BVerfGE 35, 79 [137]; 43, 242 [270]).
- BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvR 174/71
Hessisches Universitätsgesetz - Verfassungsbeschwerdeschrift
Auszug aus BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvR 333/75
Die Beschwerdeführer zu 56) und 57) (Verfassungsbeschwerden 1 BvR 174/71) sind ebenfalls Professoren der Universität Marburg.Die Hessische Landesregierung ist den Verfahren 1 BvR 174/71, 178/71 und 191/71 beigetreten, hat jedoch auf mündliche Verhandlung verzichtet.
Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft hat in den Verfahren 1 BvR 174/71, 178/71 und 191/71 zur verfassungshistorischen Entwicklung des Grundrechts der Wissenschaftsfreiheit ein Gutachten vorgelegt und im übrigen seine Stellungnahme auf die Grundsätze beschränkt, die sich für Zuständigkeiten und Zusammensetzung kollegialer Organe generell aus Art. 5 Abs. 3 GG ergeben.
- BVerfG, 17.03.1959 - 1 BvL 5/57
Wahlklage
Auszug aus BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvR 333/75
Ist jedoch eine einschränkende verfassungskonforme Auslegung möglich, dann kommt es nicht darauf an, ob dem subjektiven Willen des Gesetzgebers die weitergehende, dem Grundgesetz nicht entsprechende Auslegung eher entsprochen hätte (BVerfGE 9, 194 [200]). - VG Berlin, 31.03.1977 - VII A 96.76
Tragung von Kosten für die Inanspruchnahme von Mitteln der Universität durch …
Auszug aus BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvR 333/75
In der Rechtsprechung wird dementsprechend die Veröffentlichung von Forschungsergebnissen zu den Dienstpflichten eines Universitätsprofessors gerechnet (vgl. VG Berlin, DÖV 1977, S. 643). - BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68
Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht
Auszug aus BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvR 333/75
Auch die in Art. 2 Abs. 1 GG genannte Schrankentrias sei wegen der Subsidiarität dieses Freiheitsrechtes gegenüber der Kunstfreiheit nicht anwendbar (vgl. BVerfGE 30, 173 [191 f.] - Mephisto). - BVerfG, 03.10.1957 - 1 BvR 194/52
Bayerische Flugblätter
Auszug aus BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvR 333/75
c) § 6 HUG verletzt die Beschwerdeführer auch nicht deshalb in ihrem Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG, weil diese Vorschrift mit dem Hochschulrahmengesetz unvereinbar sei (vgl. BVerfGE 7, 111 [118 f.]). - BVerfG - 1 BvR 191/71 (anhängig)
Auszug aus BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvR 333/75
An dem Verfahren 1 BvR 191/71 ist nur noch Professor Dr. B... als Beschwerdeführer zu 75) beteiligt.
- BVerfG, 13.04.2010 - 1 BvR 216/07
Fachhochschullehrer
Als Abwehrrecht schützt das Grundrecht die wissenschaftliche Betätigung gegen staatliche Eingriffe und gewährt dem einzelnen Wissenschaftler einen vorbehaltlos geschützten Freiraum (vgl. BVerfGE 35, 79 ; 47, 327 ; 88, 129 ; 90, 1 ).Auch für den materiellen Hochschullehrerbegriff hat das Bundesverfassungsgericht eine Entwicklungsoffenheit betont, um dadurch strukturellen, organisatorischen und auf die Anforderungen und Aufgaben von Hochschullehrern bezogenen Veränderungen im Hochschulwesen Rechnung tragen zu können (vgl. BVerfGE 47, 327 ).
Allerdings kann nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in die Wissenschaftsfreiheit, wie bei anderen vorbehaltlos gewährleisteten Grundrechten, mit Rücksicht auf kollidierendes Verfassungsrecht eingegriffen werden (vgl. BVerfGE 47, 327 ; 57, 70 ), wobei es grundsätzlich auch insoweit einer gesetzlichen Grundlage bedarf (vgl. BVerfGE 83, 130 ; 107, 104 ; 122, 89 ).
- BVerfG, 24.11.2010 - 1 BvF 2/05
Gentechnikgesetz
In diesen Freiraum des Wissenschaftlers fallen vor allem die auf wissenschaftlicher Eigengesetzlichkeit beruhenden Prozesse, Verhaltensweisen und Entscheidungen beim Auffinden von Erkenntnissen, ihrer Deutung und Weitergabe (vgl. BVerfGE 35, 79 ; 47, 327 ; 90, 1 ; 111, 333 ).Die Wissenschaftsfreiheit kann, wie andere vorbehaltlos gewährleistete Grundrechte, aufgrund von kollidierendem Verfassungsrecht beschränkt werden (vgl. BVerfGE 47, 327 ; 57, 70 ), wobei es grundsätzlich hierzu einer gesetzlichen Grundlage bedarf (vgl. BVerfGE 83, 130 ; 107, 104 ; 122, 89 ).
Ein Konflikt zwischen verfassungsrechtlich geschützten Grundrechten ist unter Rückgriff auf weitere einschlägige verfassungsrechtliche Bestimmungen und Prinzipien sowie auf den Grundsatz der praktischen Konkordanz durch Verfassungsauslegung zu lösen (vgl. BVerfGE 47, 327 ; 122, 89 ).
Bei der Abwägung der gegenläufigen Interessen ist zugunsten der Wissenschaftsfreiheit zu berücksichtigen, dass gerade eine von gesellschaftlichen Nützlichkeits- und politischen Zweckmäßigkeitsvorstellungen befreite Wissenschaft dem Staat und der Gesellschaft im Ergebnis am besten dient (vgl. BVerfGE 47, 327 ).
- BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78
Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein …
Der Beamte muß vielmehr eine Änderung seines dienstlichen Aufgabenbereiches nach Haßgabe seines Amtes im statusrechtlichen Sinne hinnehmen (BVerfGE 8, 332 [344 ff.]; 43, 242 [282]; 47, 327 [411]; Beschluß vom 7. November 1979 - 2 BvR 513, 558/74 - [NJW 1980, 1327];… BVerwG, Urteile vom 13. August 1968 - BVerwG 2 C 63.65 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 10], vom 3. März 1975 - BVerwG 6 C 17.72 - [a.a.O.]; Beschlüsse vom 12. November 1973 - BVerwG 6 B 27.73 - [Buchholz 237.7 § 28 LBG NW Nr. 5] …und vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - [a.a.O.]).
- BVerfG, 26.10.2004 - 1 BvR 911/00
Brandenburgisches Hochschulgesetz
Dieser Freiraum ist nicht nur im Interesse seiner Entfaltung als Wissenschaftler garantiert, sondern auch im Interesse einer dem Wohl des Einzelnen und der Gesellschaft dienenden Wissenschaft (vgl. BVerfGE 47, 327 ).Daher schützt die Wissenschaftsfreiheit nicht vor Beschränkungen, die für den einzelnen Grundrechtsträger aufgrund des Zusammenwirkens mit anderen Grundrechtsträgern im Wissenschaftsbetrieb unvermeidbar sind (vgl. BVerfGE 35, 79 ; 47, 327 ; 51, 369 ; 55, 37 ).
Wissenschaft ist ein grundsätzlich von Fremdbestimmung freier Bereich autonomer Verantwortung (vgl. auch BVerfGE 35, 79 ; 47, 327 ; 90, 1 ).
Dem Freiheitsrecht liegt auch der Gedanke zu Grunde, dass eine von gesellschaftlichen Nützlichkeits- und politischen Zweckmäßigkeitsvorstellungen freie Wissenschaft Staat und Gesellschaft im Ergebnis am besten dient (vgl. BVerfGE 47, 327 ).
Den Kernbereich wissenschaftlicher Betätigung stellen die auf wissenschaftlicher Eigengesetzlichkeit beruhenden Prozesse, Verhaltensweisen und Entscheidungen bei der Suche nach Erkenntnissen, ihrer Deutung und Weitergabe dar (vgl. BVerfGE 35, 79 ; 47, 327 ; 90, 1 ).
Solange der Gesetzgeber ein in diesem Sinne hinreichendes Maß an organisatorischer Selbstbestimmung der Grundrechtsträger sicherstellt, ist er frei, den Wissenschaftsbetrieb nach seinem Ermessen zu regeln, um die unterschiedlichen Aufgaben der Wissenschaftseinrichtungen und die Interessen aller daran Beteiligten in Wahrnehmung seiner gesamtgesellschaftlichen Verantwortung in angemessenen Ausgleich zu bringen (vgl. BVerfGE 35, 79 ; 47, 327 ; 93, 85 ).
Der Gesetzgeber darf nicht nur neue Modelle und Steuerungstechniken entwickeln und erproben (vgl. BVerfGE 47, 327 : "Wissenschaftsmanagement"), vielmehr ist er sogar verpflichtet, bisherige Organisationsformen kritisch zu beobachten und zeitgemäß zu reformieren (vgl. BVerfGE 35, 79 ).
a) Für die Wissenschaft als Bereich autonomer Verantwortung, der nicht durch bloße gesellschaftliche Nützlichkeits- und politische Zweckmäßigkeitsvorstellungen geprägt sein darf (vgl. BVerfGE 47, 327 ), birgt diese Kompetenz allerdings nicht nur unerhebliche Gefahren.
- BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 845/79
Schülerberater
Ist eine einschränkende verfassungskonforme Auslegung möglich, dann kommt es nicht darauf an, ob dem subjektiven Willen des Gesetzgebers die weitergehende, mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbarende Auslegung eher entsprochen hätte (BVerfGE 9, 194 [200]; 47, 327 [380]). - BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88
Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe
Hier besagt der Begriff des "Maximum" nicht mehr, als was in dem dort in bezug genommenen Beschluß ( BVerfGE 47, 327 [380]) ausgeführt wird: "Ist jedoch eine einschränkende verfassungskonforme Auslegung möglich, dann kommt es nicht darauf an, ob dem subjektiven Willen des Gesetzgebers die weitergehende, dem Grundgesetz nicht entsprechende Auslegung eher entsprochen hätte". - BVerfG, 20.07.2010 - 1 BvR 748/06
Hamburgisches Hochschulgesetz
Obgleich die habilitierten Wissenschaftler einer Fakultät nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auf das Berufungsverfahren und die entsprechende Entscheidungsfindung einen ausschlaggebenden Einfluss haben müssten (vgl. BVerfGE 35, 79 ; 47, 327 ; 55, 37 ; 95, 193 ), verlagere das Hochschulgesetz die Kompetenz zur Entscheidung über Berufungsvorschläge auf das Dekanat.Daher schützt die Wissenschaftsfreiheit nicht vor Beschränkungen, die für den einzelnen Grundrechtsträger aufgrund des Zusammenwirkens mit anderen Grundrechtsträgern im Wissenschaftsbetrieb unvermeidbar sind (vgl. BVerfGE 35, 79 ; 47, 327 ; 51, 369 ; 55, 37 ; 111, 333 ).
Wissenschaft ist ein grundsätzlich von Fremdbestimmung freier Bereich autonomer Verantwortung (vgl. auch BVerfGE 35, 79 ; 47, 327 ; 90, 1 ; 111, 333 ).
Dem Freiheitsrecht liegt jedoch auch der Gedanke zugrunde, dass eine von gesellschaftlichen Nützlichkeits- und politischen Zweckmäßigkeitsvorstellungen freie Wissenschaft Staat und Gesellschaft im Ergebnis am besten dient (vgl. BVerfGE 47, 327 ).
Den Kernbereich wissenschaftlicher Betätigung stellen die auf wissenschaftlicher Eigengesetzlichkeit beruhenden Prozesse, Verhaltensweisen und Entscheidungen bei der Suche nach Erkenntnissen, ihrer Deutung und Weitergabe dar (vgl. BVerfGE 35, 79 ; 47, 327 ; 90, 1 ; 111, 333 ).
Solange der Gesetzgeber ein in diesem Sinne hinreichendes Maß an organisatorischer Selbstbestimmung der Grundrechtsträger sicherstellt, ist er frei, den Wissenschaftsbetrieb nach seinem Ermessen zu regeln, um die unterschiedlichen Aufgaben der Wissenschaftseinrichtungen und die Interessen aller daran Beteiligten in Wahrnehmung seiner gesamtgesellschaftlichen Verantwortung in angemessenen Ausgleich zu bringen (vgl. BVerfGE 35, 79 ; 47, 327 ; 93, 85 ; 111, 333 ).
- BGH, 08.02.1994 - VI ZR 286/93
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Unternehmens durch …
Ein solcher Konflikt zwischen der Gewährleistung der Wissenschaftsfreiheit und dem Schutz anderer verfassungsrechtlich garantierter Rechtsgüter 1st nach Maßgabe der grundgesetzlichen Wertordnung und unter Berücksichtigung der Einheit dieses Wertsystems durch Verfassungsauslegung zu lösen; dabei geht es um eine Abwägung nach Maßgabe der Bedeutung der miteinander kollidierenden Grundrechte und des rechtsstaatlichen Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (BVerfGE 47, 327, 369 f. = NJW 1978, 1621, 1622). - BVerfG, 17.02.2016 - 1 BvL 8/10
Wesentliche Entscheidungen zur Akkreditierung von Studiengängen muss der …
Das Grundrecht garantiert einen Freiraum, der wissenschaftlich Tätige vor jeder staatlichen Einwirkung auf Prozesse der Gewinnung und der Vermittlung wissenschaftlicher Erkenntnisse schützt (vgl. BVerfGE 35, 79 ; 47, 327 ; 111, 333 ).b) Eingriffe in die vorbehaltlos gewährleistete Wissenschaftsfreiheit können zur Verfolgung eines Zieles mit Verfassungsrang gerechtfertigt sein (vgl. BVerfGE 47, 327 ; 122, 89 ; 126, 1 ; stRspr).
Wissenschaft ist zwar ein grundsätzlich von Fremdbestimmung freier Bereich autonomer Verantwortung, da eine von gesellschaftlichen Nützlichkeits- und politischen Zweckmäßigkeitsvorstellungen freie Wissenschaft die ihr zukommenden Aufgaben am besten erfüllen kann (vgl. BVerfGE 47, 327 ; 111, 333 ; 127, 87 ; 136, 338 ).
- BVerwG, 11.12.1996 - 6 C 5.95
Schutz der Forschungsfreiheit vor Eingriffen durch eine Universitätskommission
Dadurch sind vor allem die auf wissenschaftlicher Eigengesetzlichkeit beruhenden Prozesse, Verhaltensweisen und Entscheidungen bei der Suche nach Erkenntnissen, ihrer Deutung und Weitergabe, die Fragestellung, die Grundsätze der Methodik sowie die Bewertung der Forschungsergebnisse und ihre Verbreitung geschützt (BVerfGE 35, 79, 112, 113; 47, 327, 367; 90, 1, 11, 12).Ebenso genießt unorthodoxes oder intuitives Vorgehen den Schutz des Grundrechts (vgl. BVerfGE 35, 79, 113; 47, 327, 367).
Gewährleistet sind ein von staatlicher Fremdbestimmung freier Bereich persönlicher und autonomer Verantwortlichkeit des einzelnen Wissenschaftlers und ein Schutz vor staatlichen Einwirkungen auf den Prozeß der Gewinnung und Vermittlung wissenschaftlicher Erkenntnisse (BVerfGE 35, 79, 112, 113; 47, 327, 367; 90, 1, 11).
Voraussetzung ist nur, daß es sich dabei um Wissenschaft handelt; darunter fällt alles, was nach Inhalt und Form als ernsthafter Versuch zur Ermittlung von Wahrheit anzusehen ist (BVerfGE 35, 79, 113; 47, 327, 367; 90, 1, 12).
Die Konflikte zwischen der Gewährleistung der Wissenschaftsfreiheit und dem Schutz anderer verfassungsrechtlich garantierter Rechtsgüter müssen daher nach Maßgabe der grundgesetzlichen Wertordnung und unter Berücksichtigung der Einheit dieses Wertsystems durch Verfassungsauslegung gelöst werden (BVerfGE 47, 327, 369).
Diese seien in der Lage, Schritte zum Schutz der in § 6 Satz 2 HUG bezeichneten Rechtsgüter zu unternehmen (BVerfGE 47, 327, 382 ff. ).
Ebenso wie im Falle des § 6 Satz 2 HUG ist aber eine Betrauung eines Hochschulgremiums mit der Prüfung nur dann mit Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG zu vereinbaren, wenn die Hochschullehrer in ihm den ausschlaggebenden Einfluß haben (BVerfGE 47, 327, 384).
Zwar können diese Verfassungsrechtsgüter einen im Einzelfall erforderlichen und angemessenen Eingriff in Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG rechtfertigen (BVerfGE 47, 327, 382).
- BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvR 1289/78
Bremer Modell
- OVG Rheinland-Pfalz, 11.03.2022 - 3 A 10615/21
Aberkennung des Ruhegehalts einer pensionierten Lehrerin wegen Vertretens von …
- BVerfG, 28.10.2008 - 1 BvR 462/06
Wissenschaftsfreiheit in der Theologie
- BVerfG, 07.11.1979 - 2 BvR 513/74
Verfassungsrechtliche Prüfung des Liquidationsrechts von Chefärzten
- BVerfG, 11.01.1994 - 1 BvR 434/87
Jugendgefährdende Schriften III
- BGH, 02.07.2019 - VI ZR 494/17
Öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch gegenüber Äußerungen in einer …
- BVerwG, 04.01.2024 - 20 F 3.22
Geheimhaltung von Prüfervoten
- BVerfG, 09.08.1978 - 2 BvR 831/76
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Nichtannahme einer Revision
- BVerfG, 24.06.2014 - 1 BvR 3217/07
Verfassungsbeschwerde gegen die organisatorische Ausgestaltung der Medizinischen …
- VGH Baden-Württemberg, 19.12.2019 - 9 S 838/18
Evaluationssatzung an Hochschule
- BVerfG, 12.05.2015 - 1 BvR 1501/13
Verfassungsbeschwerden gegen die Errichtung der BTU Cottbus-Senftenberg teilweise …
- BVerwG, 24.01.1991 - 2 C 16.88
Beamtenrecht - Versetzung eines Chefaztes - Ermessensausübung - Versetzung eines …
- BVerfG, 20.10.1982 - 1 BvR 1470/80
Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes über die wissenschaftlichen Hochschulen des …
- BVerfG, 20.10.1982 - 1 BvR 1467/80
Teilweise Verfassungswidrigkeit des Gesetzes über die wissenschaftlichen …
- BGH, 18.09.2007 - X ZR 167/05
selbststabilisierendes Kniegelenk
- BGH, 23.07.2007 - NotZ 42/07
Zurückweisung von Anträgen auf gerichtliche Entscheidung der Notare im …
- BVerfG, 26.02.1997 - 1 BvR 1864/94
DDR-Hochschullehrer
- BVerfG, 25.09.2023 - 1 BvR 2219/20
Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchung eines Universitätslehrstuhls zur …
- BVerfG, 30.01.2008 - 2 BvR 754/07
Umsetzung eines Beamten an anderen Dienstort und Fürsorgepflicht des Dienstherrn …
- VGH Bayern, 21.02.2003 - 4 CS 03.462
BayVGH lässt Ausstellung "Körperwelten" mit Ausnahme einiger Plastinate zu; …
- BGH, 28.03.2023 - II ZB 11/22
"Tax Law Clinic" verstößt gegen § 5 StBerG
- BVerfG, 20.10.2022 - 1 BvR 201/20
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Indizierung eines Musikalbums aus dem …
- BVerwG, 23.09.1992 - 6 C 2.91
Erteilung der Lehrbefugnis
- BVerwG, 04.01.2024 - 20 F 4.22
- BGH, 27.09.1990 - I ZR 244/88
Grabungsmaterialien; Urheber- und Eigentumsrechte eines Hochschullehrers an …
- BFH, 18.08.2021 - V B 25/21
Zur allgemeinpolitischen Betätigung im Rahmen eines steuerbegünstigten Zwecks
- VGH Baden-Württemberg, 23.05.2006 - 4 S 1957/04
Normenkontrollverfahren - zur Erhöhung der Lehrverpflichtung für Professoren an …
- BVerfG, 26.06.1979 - 1 BvR 290/79
Auflösungsgesetz
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 25.01.2000 - VerfGH 2/98
Universitätsgesetz NRW verfassungskonform
- BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 427/98
Kündigung wegen Tötung von Versuchsaffen und unerlaubter privater Affenhaltung
- BVerfG, 08.04.1981 - 1 BvR 608/79
Verfassungsmäßigkeit des Hessischen Universitätsgesetzes
- BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 449/82
Orthopädietechniker-Innungen
- VG Braunschweig, 26.06.2013 - 5 A 33/11
Informationsfreiheitsgesetz; Wissenschaftsfreiheit
- VerfGH Berlin, 01.11.2004 - VerfGH 210/03
Beschränkungen der autonomen Ausübung des universitären Promotionsrechts durch …
- BVerfG, 11.02.1981 - 1 BvR 303/78
Verfassungswidrigkeit des baden-württembergischen Universitätsgesetzes
- BGH, 23.07.2007 - NotZ 41/07
Zurückweisung von Anträgen auf gerichtliche Entscheidung der Notare im …
- BAG, 19.03.2008 - 7 AZR 1100/06
Befristung - staatliche Forschungseinrichtung
- BVerfG, 03.03.1993 - 1 BvR 757/88
Promotionsberechtigung
- VerfG Brandenburg, 25.05.2016 - VfGBbg 51/15
Die institutionelle Garantie der Hochschulselbstverwaltung in der …
- BVerfG, 17.03.1999 - 2 BvR 1565/97
Erfolglose Verfassungsbeschwerde von Dr. Alexander Schalck-Golodkowski
- BVerfG, 26.02.1997 - 1 BvR 1102/95
Die Berufsfreiheit als einheitliches Grundrecht
- BVerfG, 29.06.1983 - 2 BvR 720/79
Führung der unterschiedlosen Amtsbezeichnung "Professor" an Hochschulen
- BVerfG, 07.08.2007 - 1 BvR 2667/05
Verfassungsmäßigkeit der Umstellung der Studiengänge auf Bachelor- und …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.05.1997 - 25 A 522/96
Lehrtätigkeit; Veranstaltungen im Grundstudium; Gruppe der Professoren; Zuordnung …
- BVerwG, 29.03.1979 - 7 B 27.78
Ablehnung eines Habilitationsantrags durch die Fakultät des Fachbereichs Physik …
- OLG Braunschweig, 10.11.2005 - 2 U 19/05
2 Monate; Arbeitgeber; Arbeitnehmererfindung; Berufsausübungsfreiheit; …
- BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvL 5/81
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
- BVerfG, 08.07.1980 - 1 BvR 1472/78
Verfassungsmäßigkeit des baden-württembergischen Unviversitätsgesetzes
- OLG München, 14.12.2010 - 18 U 3097/09
Bild- und Textveröffentlichung im Internet: Löschungs- bzw. Unterlassungsanspruch …
- BVerfG, 15.09.1997 - 1 BvR 406/96
- VG Mainz, 09.05.2001 - 7 K 690/00
1. Die einem beamteten Hochschullehrer auferlegte Verpflichtung, Vergütungen aus …
- SG Mainz, 28.05.2018 - S 14 KR 375/15
Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - Kodierung - OPS 2010 Nr 8-800 …
- VG Augsburg, 04.09.2009 - Au 7 S 09.1266
Öffentliches Vorzeigen zweier Plastinate beim Geschlechtsakt; verfassungskonforme …
- BFH, 30.06.2022 - V R 36/20
Steuerbarer und steuerpflichtiger Verzicht auf das Recht zur Privatliquidation
- BVerwG, 03.03.1987 - 1 C 39.84
Indizierung einer das NS-Regime aufwertenden und rehabilitierenden Schrift
- VG Hamburg, 20.03.2020 - 17 K 1312/19
Informationsfreiheit; Prüfungseinrichtungen; Forschungsfreiheit; personenbezogene …
- BVerfG, 19.09.2019 - 1 BvR 2059/18
Nichtannahmebeschluss: Verfassungsrechtliche Anforderungen …
- VGH Baden-Württemberg, 24.04.2009 - 9 S 603/09
Zur Kündigung der einem Hochschullehrer in einer Berufungsvereinbarung zugesagten …
- VG München, 25.06.2015 - M 3 K 14.1137
Professor im Beamtenverhältnis auf Zeit; Umwandlung in ein Beamtenverhältnis auf …
- LSG Sachsen, 14.11.2012 - L 8 KA 26/10
Vergütung von Laborleistungen durch das Medizinische Versorgungszentrum eines …
- BVerfG, 29.12.2012 - 1 BvR 1849/12
Nichtannahmebeschluss: Ambulante Behandlungen durch Hochschulambulanzen (§ 117 …
- OVG Bremen, 04.10.2017 - 2 LA 75/14
Ruhen von Versorgungsbezügen - Erwerbseinkommen; Ruhen von Versorgungsbezügen; …
- VG Köln, 06.12.2012 - 13 K 2679/11
Kooperationsvertrag muss nicht offengelegt werden
- OVG Berlin-Brandenburg, 21.04.2016 - 12 N 41.14
Zulassungsbegehren; Beigeladene; Informationszugang; Einsicht in …
- BVerfG, 07.11.2022 - 1 BvR 655/17
Berechnung der Studienplatzkapazitäten nach dem "konkreten Stellenprinzip" im …
- BVerwG, 13.03.1979 - 7 B 176.78
Schutz der Namensführung eines Vereins - Verstoß gegen das Übermaßverbot nach dem …
- VGH Hessen, 29.12.1993 - 11 TH 2796/93
Ethischer Tierschutz - Tötung von Tieren im Rahmen von Lehrveranstaltungen; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2008 - 20 B 1433/08
- VG Augsburg, 25.08.2009 - Au 7 S 09.1177
Öffentliches Vorzeigen zweier Plastinate beim Geschlechtsakt; Anforderungen an …
- VGH Hessen, 29.02.1996 - 6 UE 320/95
Anspruch eines wissenschaftlichen Mitarbeiters (Privatdozent) außerplanmäßiger …
- BVerwG, 30.11.1978 - 7 B 93.76
Voraussetzungen einer Überleitung in den Status eines Universitätsprofessors auf …
- VGH Hessen, 07.02.2007 - 8 TG 2404/06
Einstweiliger Rechtsschutz bei Einstellung eines Studienganges
- BVerfG, 07.05.2001 - 1 BvR 2206/00
Verfassungsbeschwerde gegen Hochschulgesetz Schleswig-Holsteins gescheitert
- BVerwG, 12.03.1990 - 6 P 32.87
Mitbestimmungstatbestand der nicht nur vorübergehenden Übertragung von …
- VGH Hessen, 23.02.1995 - 6 UE 652/93
Eingriff in die Forschungsfreiheit eines Hochschullehrers durch die Tätigkeit …
- BayObLG, 06.12.2021 - 101 Va 106/21
Akteneinsichtsgesuch durch Dritte aus wissenschaftlichem Interesse
- BAG, 13.08.2008 - 7 AZR 295/07
Befristung - Hochschule - Drittmittel
- VGH Hessen, 30.05.1997 - 6 TG 1447/97
Hochschulwesen: zur Einstufung eines wissenschaftlichen Mitarbeiters als …
- VG Düsseldorf, 14.05.2021 - 29 K 7636/18
- VerfGH Berlin, 22.10.1996 - VerfGH 44/96
Verletzung der Wissenschaftsfreiheit durch Aufhebung eines Studienganges an der …
- VG Düsseldorf, 29.11.2006 - 15 L 2041/06
Verwaltungsgericht Düsseldorf lehnt Eilantrag eines Klinikdirektors ab, die …
- VGH Hessen, 10.10.1991 - 6 UE 3539/90
Interessenkollision durch Doppelfunktionen von Hochschulmitgliedern in …
- VerfGH Bayern, 05.03.2020 - 13-VII-18
Erfolglose Popularklage gegen die Genehmigungsbedürftigkeit von von Erhebungen an …
- LAG Berlin-Brandenburg, 26.02.2016 - 6 Ta 241/16
Allgemeiner Weiterbeschäftigungsanspruch - Wiedereinstellungsanspruch - …
- BVerfG, 07.02.2007 - 1 BvR 2667/05
Verfassungsmäßigkeit der Umstellung von Studiengängen auf Bachelor- und …
- SG Aachen, 01.02.2011 - S 13 KR 235/10
Contergan-Schädigung keine Ausnahmeindikation für die Übernahme implantologischer …
- VGH Baden-Württemberg, 28.01.2020 - 9 S 1591/18
Anfechtung der Wahl eines Hochschulsenats; mit Leitungsfunktionen betraute …
- OVG Sachsen-Anhalt, 17.01.2008 - 3 M 263/07
Abhalten von Lehrveranstaltungen an Fachhochschulen
- KG, 30.11.2004 - 5 U 55/04
Wettbewerbs- und Arzneimittelwerberecht: Handeln im geschäftlichen Verkehr zu …
- VGH Baden-Württemberg, 25.03.1997 - 9 S 960/96
Mitgliedschaftsrechtliche Zuordnung eines akademischen Rates und Privatdozenten …
- BVerwG, 24.01.1991 - 2 C 2.89
Besoldungsrecht - Krankenhausarzt - Nebentätigkeit - Privatliquidation
- LAG Hessen, 05.02.1998 - 12 Sa 2032/96
Grenzen der Forschungsfreiheit; Außerordentliche Kündigung gegenüber einem …
- VGH Hessen, 23.01.2020 - 9 A 1466/18
Streitigkeiten nach dem Umweltinformationsgesetz
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.1990 - 15 A 584/87
Korporationsrechtliche Zuordnung
- VGH Baden-Württemberg, 25.05.1993 - 9 S 382/91
Mitgliedschaftsrechtliche Zuordnung eines akademischen Rates und Privatdozenten …
- BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 29.78
Rechtsschutzgewährung bei Umsetzung eines Beamten - Ermessenserwägungen des …
- BFH, 05.09.1978 - VII R 50/77
Bekanntmachung - Bestellung eines Steuerberaters - Arbeitnehmertätigkeit - …
- VG Karlsruhe, 06.04.2011 - 7 K 390/09
Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung; Fachbereichsrat; Wahlen
- OVG Rheinland-Pfalz, 30.03.2001 - 2 A 12196/99
Rechtmäßigkeit der korporationsrechtlichen Zuordnung zum dienstrechtlichen Status …
- BVerwG, 20.06.1980 - 2 CB 18.79
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Berücksichtigung des Schutzes eines …
- VG Leipzig, 17.03.2014 - 4 L 72/14
Voraussetzungen für den Anspruch auf Fortsetzung des Verfahrens um die Besetzung …
- VG Leipzig, 05.12.2012 - NC 2 L 285/12
Festlegung des Ausgangspunkts für die gerichtliche Kontrolle des Lehrangebots für …
- SG Aachen, 05.11.2010 - S 7 KA 2/08
Berufungssauschuss für Kassenärzte muss Forschungsfreiheit des …
- VG Hannover, 15.03.2007 - 2 A 3567/03
Rechtmäßigkeit der Übernahme eines Beamten vom Dienst des Landes Niedersachsen in …
- BAG, 11.12.1991 - 5 AZR 84/91
Streit über die Rechtsstellung eines Dozenten an der Musikhochschule - …
- VG Wiesbaden, 29.03.2019 - 3 L 2332/17
Umsetzung eines ministerialen Spitzenbeamten (Abteilungsleiter)
- VG Mainz, 24.10.2001 - 7 K 1114/99
Pflicht eines Beamten zur Abführung von Vergütungen aus Tätigkeit für die …
- BVerwG, 06.06.1988 - 2 CB 7.88
Besoldungsrechtliche Einordnung einer Professorenstelle eines …
- VG Karlsruhe, 29.04.1998 - 7 K 2768/97
Organisationsentscheidungen einer Universität als öffentlich-rechtliche …
- SG Berlin, 04.04.2012 - S 71 KA 211/11
Vertragspsychotherapeutische Versorgung - Ermächtigung einer Hochschulambulanz …
- VGH Bayern, 29.04.1992 - 7 B 90.1718
Physiologie-Praktikum ohne Tötung von Versuchstieren
- OVG Berlin-Brandenburg, 08.11.2018 - 5 B 17.17
Feststellung der Wahlberechtigung für die Wahlen zu den Hochschulgremien der …
- VG Kassel, 19.04.2018 - 1 L 6379/17
Konkurrentenverfahren, Beförderung einer hauptamtlichen Lehrkraft an einer …
- BVerfG, 09.06.1992 - 2 BvR 824/90
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verurteilung wegen Beleidigung - …
- VG Berlin, 18.09.1990 - 8 A 360.88
Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für den …
- BVerwG, 17.07.1981 - 2 B 27.81
Anforderungen an die Gleichwertigkeit des neuen Amtes bei der Versetzung eines …
- VG Schleswig, 21.11.2019 - 12 A 193/17
Widerruf eines Professorentitels nach Verurteilung wegen Untreue
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.08.1994 - 25 A 2074/91
Korporationsrechtliche Einordnung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.04.1992 - 15 A 1536/89
Mitgliedschaftliche Zuordnung
- VGH Baden-Württemberg, 11.07.1989 - 9 S 3311/88
Wahlen zu Universitätsgremien - Unvereinbarkeit von Mandaten - …
- BVerwG, 17.07.1981 - 2 B 92.81
Erheblichkeit von Besoldungsgruppe und Zuordnung zu Hierarchieebenen bei der …
- VG Leipzig, 12.12.2012 - NC 2 L 301/12
Möglichkeit einer Stellenstreichung durch eine Hochschule i.R.d. ihr zustehenden …
- VG Mainz, 15.10.2003 - 7 K 1168/02
Professor und auch nicht
- OVG Rheinland-Pfalz, 10.11.2000 - 2 A 11223/00
- VGH Bayern, 23.05.1985 - 2 N 83 A.1490
Bauleitplanung: Ausschluß des Verkaufs an Endverbraucher in einem ein …
- VG München, 16.09.2016 - M 3 K 15.573
Umgang mit radioaktiven Stoffen oberhalb der Freigrenze nach der …
- VG Göttingen, 06.12.2001 - 4 A 4172/99
Fehlerhafte Rechtsbehelfbelehrung; Hochschullehrerbegriff; Professor, …
Rechtsprechung
BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvR 174/71 |
Sonstiges (2)
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
- nrw.de (Schriftsatz aus dem Verfahren)
Hessisches Universitätsgesetz - Verfassungsbeschwerdeschrift
Papierfundstellen
- NJW 1978, 1621
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 08.02.1994 - VI ZR 286/93
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Unternehmens durch …
Ein solcher Konflikt zwischen der Gewährleistung der Wissenschaftsfreiheit und dem Schutz anderer verfassungsrechtlich garantierter Rechtsgüter 1st nach Maßgabe der grundgesetzlichen Wertordnung und unter Berücksichtigung der Einheit dieses Wertsystems durch Verfassungsauslegung zu lösen; dabei geht es um eine Abwägung nach Maßgabe der Bedeutung der miteinander kollidierenden Grundrechte und des rechtsstaatlichen Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (BVerfGE 47, 327, 369 f. = NJW 1978, 1621, 1622). - BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvR 333/75
Hessisches Universitätsgesetz
Die Beschwerdeführer zu 56) und 57) (Verfassungsbeschwerden 1 BvR 174/71) sind ebenfalls Professoren der Universität Marburg.Die Hessische Landesregierung ist den Verfahren 1 BvR 174/71, 178/71 und 191/71 beigetreten, hat jedoch auf mündliche Verhandlung verzichtet.
Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft hat in den Verfahren 1 BvR 174/71, 178/71 und 191/71 zur verfassungshistorischen Entwicklung des Grundrechts der Wissenschaftsfreiheit ein Gutachten vorgelegt und im übrigen seine Stellungnahme auf die Grundsätze beschränkt, die sich für Zuständigkeiten und Zusammensetzung kollegialer Organe generell aus Art. 5 Abs. 3 GG ergeben.
- BGH, 18.09.2007 - X ZR 167/05
selbststabilisierendes Kniegelenk
Dadurch wird der Hochschullehrer in seinem Grundrecht betroffen (BVerfGE 35, 79, 112 ff. = NJW 1973, 1176 ("Hochschulurteil"); BVerfGE 47, 327, 367 f. = NJW 1978, 1621;… vgl. Scholz in Maunz/Dürig, GG, Art. 5 Abs. 3 Rdn. 83, 101 f., 108 f.;… Fehling in Bonner Kommentar zum Grundgesetz, 2004, Art. 5 Abs. 3 Rdn. 7;… Bartenbach/Volz, Arbeitnehmererfindergesetz, 4. Aufl. 2002, Rdn. 58; Hübner, WissR 2005, 34;… Reetz, aaO, S. 212 ff., 222).Aber auch ohne Vorbehalt gewährte Freiheitsrechte müssen im Rahmen gemeinschaftsgebundener Verantwortung gesehen werden (BVerfGE 47, 327, 368 ff. = NJW 1978, 1621).
- VGH Baden-Württemberg, 26.03.1996 - 9 S 2502/93
Teilnahme an Tierpräparationen zur Erteilung eines Leistungsnachweises im …
Allerdings ist auch die Lehrfreiheit der Hochschullehrer nicht schrankenlos gewährleistet und demnach ebenso wie die Gewissensfreiheit durch Grundrechte anderer und andere verfassungsmäßige Wertentscheidungen eingeschränkt (BVerfGE 35, 79/112 ff.; BVerfG, Beschluß vom 1.3.1978, NJW 1978, 1621). - OLG München, 14.12.2010 - 18 U 3097/09
Bild- und Textveröffentlichung im Internet: Löschungs- bzw. Unterlassungsanspruch …
Ein solcher Konflikt zwischen der Gewährleistung der Wissenschaftsfreiheit und dem Schutz anderer verfassungsrechtlich garantierter Rechtsgüter ist nach Maßgabe der grundgesetzlichen Wertordnung und unter Berücksichtigung der Einheit dieses Wertsystems durch Verfassungsauslegung zu lösen; dabei geht es um eine Abwägung nach Maßgabe der Bedeutung der miteinander kollidierenden Grundrechte und des rechtsstaatlichen Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (BVerfGE 47, 327, 369 f., NJW 1978, 1621). - LG München I, 27.07.1994 - 21 O 22343/93
Voraussetzungen für einen Schadensersatzanspruch wegen Verletzung von …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerwG, 21.09.1978 - 7 B 131.78
Technische Universität Berlin - Besetzung des Kuratoriums - Hochschullehrer - …
Jedenfalls kann nicht anerkannt werden, daß durch die Errichtung der hier streitigen Institute auf den Prozeß der Gewinnung und Vermittlung wissenschaftlicher Erkenntnisse" (…a.a.O. S. 113) eingewirkt wird oder daß die in den Freiheitsraum des Art. 5 Abs. 3 GG fallenden" auf wissenschaftlicher Eigengesetzlichkeit beruhenden Prozesse, Verhaltensweisen und Entscheidungen bei dem Auffinden von Erkenntnissen, ihrer Deutung Weitergabe" (a.a.O. S. 112, ebenso Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 1. März 1978 in NJW 1978, S. 1621) beeinträchtigt werden; die wissenschaftliche Betätigung, insbesondere die Bestimmung von Inhalt und Methode der Forschung und Lehre, bleibt unberührt.