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   BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvL 1/01 - 1 BvR 1749/01   

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BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvL 1/01 - 1 BvR 1749/01 (https://dejure.org/2003,27)
BVerfG, Entscheidung vom 09.04.2003 - 1 BvL 1/01 - 1 BvR 1749/01 (https://dejure.org/2003,27)
BVerfG, Entscheidung vom 09. April 2003 - 1 BvL 1/01 - 1 BvR 1749/01 (https://dejure.org/2003,27)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verfassungsmäßigkeit der Nichtanrechnung von Kindergeld auf den Kindesunterhalt nach BGB § 1612b Abs 5 zur Sicherung des Existenzminimums des unterhaltsberechtigten Kindes: Leistungsfähigkeit ein dem Gleichheitsgrundsatz entsprechender Maßstab für Differenzierungen - ...

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes durch die abhängige Anrechnung des Kindergeldes auf den Kindesunterhalt nach dem Leistungsvermögen des unterhaltspflichtigen Elternteils - Finanzielle Leistungsfähigkeit im Unterhaltsrecht - Unterschiedliche Belastung ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Nichtanrechnung von Kindergeld auf Kindesunterhalt verfassungsgemäß

  • Judicialis

    BGB § 1612 b Abs. 5; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 6 Abs. 1; ; GG Art. 6 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1612b Abs. 5
    Anrechnung des Kindergeldes auf den Unterhaltsbedarf; Anforderungen an die Normeklarheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Nichtanrechnung von Kindergeld auf den Kindesunterhalt nach § 1612 b Abs. 5 BGB ist verfassungsgemäß

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Nichtanrechnung von Kindergeld auf den Kindesunterhalt nach § 1612 b Abs. 5 BGB ist verfassungsgemäß

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Nichtanrechnung von Kindergeld auf den Kindesunterhalt nach § 1612 b Abs. 5 BGB ist verfassungsgemäß

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 108, 52
  • NJW 2003, 2733
  • MDR 2003, 1116
  • NVwZ 2004, 89 (Ls.)
  • FamRZ 2003, 1370
  • FamRZ 2003, 1371
  • FamRZ 2003, 1373
  • 1 BvR 1749/01
 
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Wird zitiert von ... (267)Neu Zitiert selbst (39)

  • BGH, 29.01.2003 - XII ZR 289/01

    Familienrecht - Kindergeld und Barunterhalt

    Auszug aus BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvL 1/01
    Inzwischen hat er mit Urteil vom 29. Januar 2003 (FamRZ 2003, S. 445) entschieden, dass § 1612 b Abs. 5 BGB seiner Ansicht nach nicht gegen Art. 3 Abs. 1 und 2 und Art. 6 Abs. 1 GG verstoße.

    c) Auch wenn man in der unterschiedlichen Heranziehung des Kindergeldes von Unterhaltspflichtigen zur Erhöhung des Kindesunterhalts nach § 1612 b Abs. 1 und 5 BGB eine Ungleichbehandlung sehen würde (vgl. BGH, FamRZ 2003, S. 445), läge darin kein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG.

    Der Bundesgerichtshof hat zu Recht in seiner Entscheidung vom 29. Januar 2003 (FamRZ 2003, S. 445 ) darauf hingewiesen, dass diese Kosten im Bedarfsfall durch eine angemessene Minderung des unterhaltsrechtlich relevanten Einkommens oder einer angemessenen Erhöhung des Selbstbehalts bei der Berechnung der Unterhaltsverpflichtung Berrücksichtigung finden können.

  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1057/91

    Familienlastenausgleich II

    Auszug aus BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvL 1/01
    Die Vorschrift solle im Anschluss an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. November 1998 (BVerfGE 99, 216) dafür sorgen, dass das halbe Kindergeld zur Sicherung des Barexistenzminimums des Kindes verwendet werde und die andere Hälfte dem betreuenden Elternteil verbleibe.

    a) Im Rahmen ihrer umfassenden Verantwortung für ihr Kind nach Art. 6 Abs. 2 GG schulden die Eltern diesem Sachleistungen, die den wirtschaftlichen Bedarf des Kindes decken, ebenso wie Betreuungs- und Erziehungsleistungen (vgl. BVerfGE 80, 81 ; 99, 216 ).

    Wie sie diese Pflichten wahrnehmen und untereinander aufteilen, liegt grundsätzlich in der gleichberechtigten Entscheidung beider Elternteile (vgl. BVerfGE 39, 169 ; 48, 327 ; 99, 216 ; 105, 1 ).

  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 210/79

    Devisenbewirtschaftung

    Auszug aus BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvL 1/01
    Gesetzliche Regelungen müssen so gefasst sein, dass der Betroffene seine Normunterworfenheit und die Rechtslage so konkret erkennen kann, dass er sein Verhalten danach auszurichten vermag (vgl. BVerfGE 45, 400 ; 58, 257 ; 62, 169 ; 83, 130 ).

    Die Anforderungen an die Normenklarheit sind dann erhöht, wenn die Unsicherheit bei der Beurteilung der Gesetzeslage wie hier die Betätigung von Grundrechten erschwert (vgl. BVerfGE 62, 169 ; 83, 130 ).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.03.2017 - 5 S 1044/15

    Verbot des Parkens auf schmalen Straßen in der Straßenverkehrs-Ordnung unwirksam

    bb) Das aus dem Rechtsstaatsprinzip (vgl. Art. 20 Abs. 3 GG) abgeleitete Gebot der Bestimmtheit von Normen verlangt, dass gesetzliche Regelungen so gefasst sein müssen, dass der Betroffene seine Normunterworfenheit und die Rechtslage so konkret erkennen kann, dass er sein Verhalten danach auszurichten vermag (vgl. BVerfG, Urteil vom 5. August 1966 - 1 BvF 1/61 -, BVerf-GE 20, 150, Beschluss vom 12. Januar 1967 - 1 BvR 169/63 -, BVerfGE 21, 73, vom 7. Juli 1971 - 1 BvR 775/66 -, BVerfGE 31, 255, vom 9. April 2003 - 1 BvL 1/01 -, BVerfGE 108, 52, und vom 3. März 2004 - 1 BvF 3/92 -, BVerfGE 110, 33, jeweils m. w. N. ).

    Ausgangspunkt der Überlegung ist dabei, dass für eine hinreichende Normbestimmtheit der Betroffene seine Normunterworfenheit und die Rechtslage so konkret erkennen können muss, dass er sein Verhalten danach auszurichten vermag (vgl. BVerfG, Urteil vom 5. August 1966 - 1 BvF 1/61 -, BVerfGE 20, 150, Beschluss vom 12. Januar 1967 - 1 BvR 169/63 -, BVerfGE 21, 73, vom 7. Juli 1971 - 1 BvR 775/66 -, BVerfGE 31, 255, vom 9. April 2003 - 1 BvL 1/01 -, BVerfGE 108, 52, und vom 3. März 2004 - 1 BvF 3/92 -, BVerfGE 110, 33, jeweils m. w. N. ).

  • BVerwG, 24.01.2019 - 3 C 7.17

    Zum Anspruch eines Grundstückseigentümers auf Anordnung eines Parkverbots auf der

    Die Anforderungen an die Normenklarheit sind dann erhöht, wenn die Unsicherheit bei der Beurteilung der Gesetzeslage die Betätigung von Grundrechten erschwert (BVerfG, Beschluss vom 9. April 2003 - 1 BvL 1/01, 1 BvR 1749/01 [ECLI:DE:BVerfG:2003:ls20030409.1bvl000101] - BVerfGE 108, 52 m.w.N.).
  • BVerfG, 28.06.2022 - 2 BvL 9/14

    Ausschluss ausländischer Staatsangehöriger mit humanitären Aufenthaltstiteln vom

    Bis dahin ist eine quantitative Aufteilung des Kindergeldes entsprechend seinen beiden Funktionen nicht möglich, da vom Gesetzgeber weder ausdrücklich festgelegt noch der gesetzlichen Regelung mittelbar zu entnehmen ist, dass das Kindergeld bis zu einem bestimmten Betrag der "steuerlichen Entlastung" dienen soll und mit dem überschießenden Betrag als reine Sozialleistung gewährt wird (vgl. BVerfGE 82, 60 ; ebenso im Hinblick auf § 31 EStG BVerfGE 108, 52 ).
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