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   BVerfG, 13.08.2015 - 1 BvR 1768/15   

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https://dejure.org/2015,23295
BVerfG, 13.08.2015 - 1 BvR 1768/15 (https://dejure.org/2015,23295)
BVerfG, Entscheidung vom 13.08.2015 - 1 BvR 1768/15 (https://dejure.org/2015,23295)
BVerfG, Entscheidung vom 13. August 2015 - 1 BvR 1768/15 (https://dejure.org/2015,23295)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde aufgrund fehlender Rechtswegerschöpfung

  • Wolters Kluwer

    Hinreichende Darlegung der Voraussetzungen einer ausnahmsweise vor Erschöpfung des Rechtswegs zulässigen Verfassungsbeschwerde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hinreichende Darlegung der Voraussetzungen einer ausnahmsweise vor Erschöpfung des Rechtswegs zulässigen Verfassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 11.07.2002 - 1 BvR 226/02

    Keine Kostenerstattung bei Erledigung einer unzulässigen Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 13.08.2015 - 1 BvR 1768/15
    Er hätte daher, um den Rechtsweg zu erschöpfen, zunächst von der Einlegung der Verfassungsbeschwerde absehen und den Erfolg seiner Rüge nach § 178a SGG abwarten müssen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 11. Juli 2002 - 1 BvR 226/02 -, NJW 2002, S. 3388).
  • BVerfG, 25.04.2005 - 1 BvR 644/05

    Wegen Subsidiarität unzulässige Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 13.08.2015 - 1 BvR 1768/15
    Die Verfassungsbeschwerde ist damit nicht nur in Bezug auf den behaupteten Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG, sondern insgesamt unzulässig (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 25. April 2005 - 1 BvR 644/05 -, NJW 2005, S. 3059 [3060]).
  • SG Nürnberg, 23.04.2015 - S 1 KA 6/15

    Keine aufschiebende Wirkung bei sofort vollziehbarem Zulassungsentzug wegen

    Auszug aus BVerfG, 13.08.2015 - 1 BvR 1768/15
    b) den Beschluss des Sozialgerichts Nürnberg vom 23. April 2015 - S 1 KA 6/15 ER -,.
  • VerfGH Bayern, 24.10.2017 - 9-VI-17

    Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Beschlüsse wegen Verfristung und

    Es spricht viel dafür, dass die Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde hinsichtlich der Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs wegen des Grundsatzes der Subsidiarität darüber hinaus zur Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde insgesamt, also auch wegen sonstiger Grundrechtsrügen führt (vgl. dazu z. B. BVerfG vom 30.5.2008 - 1 BvR 27/08 - juris Rn. 13; vom 9.6.2008 - 2 BvR 947/08 - juris Rn. 6; vom 17.2.2011 - 1 BvR 279/11 - juris Rn. 3; vom 24.2.2011 - 2 BvR 45/11 - juris Rn. 6; vom 24.10.2011 NJW 2012, 372 Rn. 6; vom 20.6.2012 - 2 BvR 1565/11 - juris Rn. 7; vom 20.11.2012 NZS 2013, 257 Rn. 9; vom 13.8.2015 - 1 BvR 1768/15 - BeckRS 2015, 52552 Rn. 4; VerfGH Sachsen vom 28.2.2007 - Vf. 122-IV-07 - juris Rn. 8; VerfGH des Landes Berlin vom 2.7.2007 - 136/02 - juris Rn. 12; Thüringer VerfGH vom 18.12.2012 - 18/11 -juris Rn. 10 f.; VerfGH des Landes Brandenburg vom 24.3.2017 - VfGBbg 27/16 juris Rn. 15; O. Klein in Benda/Klein, Verfassungsprozessrecht, 3. Aufl. 2011, Rn. 577; Lenz/Hansel, BVerfGG, 2. Aufl. 2015, § 90 Rn. 467 f.).
  • LSG Bayern, 28.11.2018 - L 12 KA 127/16

    Entziehung der vertragsärztlichen Zulassung wegen gröblicher Verletzung

    Anträge des Klägers anlässlich der Zulassungsentziehung wegen geltend gemachter Grundrechtsverletzung und Verletzung grundrechtsgleicher Rechte blieben vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ohne Erfolg (Beschluss vom 13.08.2015, 1 BvR 1768/15 unter Hinweis auf die fehlende Ausschöpfung des Rechtsweges; Beschluss vom 18.09.2015, 1 BvR 2142/15).
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